{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153510,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153510,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3510","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Vollzug von in der Schweiz ausgesprochenen Strafen in Mitgliedstaaten des Europarates. L\u00fccken schliessen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit sich Rechtssubjekte, die in der Schweiz strafrechtlich verurteilt wurden, ihrem Strafvollzug nicht entziehen k\u00f6nnen, indem sie sich in einem anderen Mitgliedstaat des Europarates niederlassen.</p>","ReasonText":"<p>Am 15. Mai 2015 haben die franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden dem Bundesamt f\u00fcr Justiz mitgeteilt, dass die 14-j\u00e4hrige Freiheitsstrafe gegen Laurent S\u00e9galat, die am 2. April 2014 vom Strafappellationshof des Waadtl\u00e4nder Kantonsgerichtes wegen vors\u00e4tzlicher T\u00f6tung ausgesprochen wurde, entsprechend den gesetzlichen Grundlagen in Frankreich nicht vollstreckt werden kann. Auf Antrag des Amtes f\u00fcr Strafvollzug des Kantons Waadt hatte das Bundesamt f\u00fcr Justiz am 6. Januar 2015 ein Begehren um \u00dcbertragung des Strafvollzugs gestellt, weil S\u00e9galat in Frankreich lebt. Die Entscheidung der franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden scheint nicht anfechtbar zu sein.</p><p>Das Urteil des Strafappellationshofs des Waadtl\u00e4nder Kantonsgerichtes wurde am 30. September 2014 vom Bundesgericht best\u00e4tigt. Im Februar 2015 hatte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte die Beschwerde von Laurent S\u00e9galat als unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt.</p><p>Die Tageszeitung \"24 heures\" zitierte Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes f\u00fcr Justiz, in der Ausgabe vom 20. Mai 2015, der in dieser Angelegenheit verlauten liess, dass sich die franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden auf das \u00dcbereinkommen vom 21. M\u00e4rz 1983 \u00fcber die \u00dcberstellung verurteilter Personen (SR 0.343) st\u00fctzten, um die Ablehnung des Vollzugs der Freiheitsstrafe gegen Laurent S\u00e9galat zu rechtfertigen. Dieses von den Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnete \u00dcbereinkommen bezweckt insbesondere, \"die internationale Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten weiterzuentwickeln\". Das \u00dcbereinkommen ist in der Schweiz seit dem 1. Mai 1988 in Kraft.</p><p>Es ist inakzeptabel, dass sich ein Straft\u00e4ter, dessen Verurteilung in der Schweiz unter Einhaltung der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention erfolgte, dem Vollzug seiner Strafe entziehen kann, indem er sich in einem Nachbarstaat niederl\u00e4sst, der genau wie die Schweiz ein Mitgliedstaat des Europarates ist. Das \u00dcbereinkommen \u00fcber die \u00dcberstellung verurteilter Personen muss revidiert werden, sodass sich der Fall S\u00e9galat nicht wiederholen kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist wie der Motion\u00e4r der Ansicht, dass sich in der Schweiz strafrechtlich verurteilte Personen nicht dem Vollzug ihrer Strafe entziehen k\u00f6nnen d\u00fcrfen. In Europa stehen der Schweiz, den Schengen-Staaten und den Mitgliedstaaten des Europarates verschiedene Instrumente zur Verf\u00fcgung, damit sich eine rechtskr\u00e4ftig verurteilte Person ihrer Strafe nicht entziehen kann.</p><p>Das Europ\u00e4ische Auslieferungs\u00fcbereinkommen wird angewendet, wenn sich eine straff\u00e4llige Person, die in der Schweiz eine Freiheitsstrafe verb\u00fcssen muss, im Ausland befindet. Gem\u00e4ss diesem Rechtsinstrument \u00fcbergeben die Vertragsstaaten einander die Personen, die zur Strafverfolgung oder zum Strafvollzug gesucht werden. Das \u00dcbereinkommen umfasst des Weiteren eine Bestimmung, wonach der Staat, der seine Staatsangeh\u00f6rigen nicht ausliefert, auf Begehren des ersuchenden Staates die Angelegenheit den eigenen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden unterbreiten muss, damit gegebenenfalls eine gerichtliche Verfolgung durchgef\u00fchrt werden kann. Dabei handelt es sich um den Grundsatz \"aut dedere, aut judicare\", gem\u00e4ss dem Straft\u00e4terinnen und Straft\u00e4ter, die nicht ausgeliefert werden, strafrechtlich verfolgt werden m\u00fcssen. Dieser Grundsatz ist in zahlreichen internationalen Rechtsinstrumenten verankert. Im vom Motion\u00e4r genannten Fall haben die franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden zwar den Strafvollzug abgelehnt. Auf Ersuchen der Waadtl\u00e4nder Beh\u00f6rden ist es jedoch noch m\u00f6glich, Frankreich \u00fcber das Bundesamt f\u00fcr Justiz um die stellvertretende Strafverfolgung zu ersuchen.</p><p>Das schweizerische Ersuchen um \u00dcbernahme des Strafvollzugs st\u00fctzte sich namentlich auf das Zusatzprotokoll zum \u00dcbereinkommen \u00fcber die \u00dcberstellung verurteilter Personen sowie das Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen. Beide Instrumente sind auf rechtskr\u00e4ftig verurteilte Personen anwendbar, die sich dem Vollzug oder dem weiteren Vollzug der Strafe entziehen, indem sie in ihren Herkunftsstaat fliehen. Im vorliegenden Fall waren die Voraussetzungen dieser Instrumente jedoch nicht erf\u00fcllt. Einerseits hat das Urteil gegen Laurent S\u00e9galat erst nach seiner Ausreise aus der Schweiz nach Frankreich Rechtskraft erlangt, andererseits befand er sich nicht im Vollzug einer Freiheitsstrafe. Diese Instrumente werden in den betreffenden Vertragsstaaten praktisch gleich ausgelegt.</p><p>Das Schweizer Recht verf\u00fcgt mit dem Bundesgesetz \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen bereits \u00fcber die n\u00f6tigen Verfahren f\u00fcr die stellvertretende Strafverfolgung sowie die \u00dcbernahme des Strafvollzugs. Das Anliegen des Motion\u00e4rs, die Straflosigkeit zu vermeiden, ist in der Schweiz damit bereits umgesetzt. Dasselbe gilt f\u00fcr das Landesrecht der meisten Staaten des Europarates.</p><p>Eine internationale Regelung mit weiter gehenden Kooperationsmechanismen ist nicht erforderlich, denn das geltende Recht gen\u00fcgt. Dar\u00fcber hinaus hat die Praxis gezeigt, dass die \u00dcbernahme des Strafvollzugs im Gegensatz zur stellvertretenden Strafverfolgung selten in Anspruch genommen wird.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1439942400000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1493769600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|1216|1231","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523003810)\/","SubmissionDate":"\/Date(1433116800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Strafrecht|Internationales Recht"}}