{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153519,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153519,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3519","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"K\u00fcrzung des Vorsteuerabzugs im Verh\u00e4ltnis zu den Subventionen. Ist das Mehrwertsteuergesetz koh\u00e4rent?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In Artikel\u00a028 Absatz\u00a01 des Mehrwertsteuergesetzes werden die Vorsteuern aufgef\u00fchrt, die steuerpflichtige Personen im Rahmen ihrer unternehmerischen T\u00e4tigkeit abziehen k\u00f6nnen (die ihnen in Rechnung gestellte Inlandsteuer, die von ihnen deklarierte Bezugssteuer usw.).</p><p>Aus Artikel\u00a028 Absatz\u00a01 des Mehrwertsteuergesetzes geht ebenfalls hervor, dass die steuerpflichtige Person den Vorsteuerabzug verh\u00e4ltnism\u00e4ssig zu k\u00fcrzen hat, wenn sie Subventionen und andere \u00f6ffentlich-rechtliche Beitr\u00e4ge erh\u00e4lt (Art. 28 Abs. 1 verweist auf Art. 33, der seinerseits auf Art. 18 Abs. 2 verweist).</p><p>Diese Regelung hat in der Praxis zur Folge, dass der steuerpflichtigen Person ein Teil der Subventionen zugunsten des Bundes verlorengeht. Mit anderen Worten: Da die steuerpflichtige Person den Vorsteuerabzug k\u00fcrzen muss, nur weil sie Subventionen erhalten hat, wird ihr de facto ein Teil dieser Subventionen vom Fiskus wieder genommen.</p><p>Eine solche Regelung ist sehr fragw\u00fcrdig. Die \u00f6ffentliche Hand gew\u00e4hrt doch Subventionen, um gezielt bestimmte Arbeiten zu gew\u00e4hrleisten oder zu f\u00f6rdern, und nicht, um die Bundeskasse zu f\u00fcllen. Wenn eine steuerpflichtige Person um ihren Anspruch gebracht wird, die ganze Vorsteuer abzuziehen, nur weil sie Subventionen erhalten hat, so reduziert der Bund faktisch die finanzielle Wirksamkeit der Subvention. Zugespitzt gesagt bewirkt die aktuelle Steuerregelung, dass Subventionen f\u00fcr steuerpflichtige Personen teilweise zweckentfremdet werden.</p><p>W\u00e4re es vor diesem Hintergrund nicht angebracht, dass der Bundesrat die geltenden Steuervorschriften so \u00e4ndert, dass die H\u00f6he des Vorsteuerabzugs unabh\u00e4ngig ist von den erhaltenen Subventionen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die mehrwertsteuerpflichtige Person kann im Rahmen ihrer unternehmerischen T\u00e4tigkeit die ihr in Rechnung gestellte Inland- und Einfuhrsteuer sowie die von ihr deklarierte Bezugssteuer als Vorsteuer in Abzug bringen. Verh\u00e4ltnism\u00e4ssig zu k\u00fcrzen hat die steuerpflichtige Person ihren Vorsteuerabzug hingegen, wenn sie Subventionen oder andere \u00f6ffentlich-rechtliche Beitr\u00e4ge erh\u00e4lt. Diese Pflicht zur K\u00fcrzung des Vorsteuerabzugs bei Erhalt von Subventionen gilt seit Einf\u00fchrung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995, obwohl sie an sich systemwidrig ist.</p><p>Der Bundesrat hat in der Vernehmlassungsvorlage und in der Botschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (08.053) eine Auslegeordnung zur Frage der Behandlung der Subventionen vorgenommen und drei Alternativen zur Diskussion gestellt.</p><p>In Alternative 1 sind Subventionen, die zur Finanzierung von steuerbaren Leistungen ausgerichtet werden, beim Empf\u00e4nger oder bei der Empf\u00e4ngerin Teil des Entgelts und unterliegen der Mehrwertsteuer zum gleichen Satz wie die damit (mit)finanzierte Leistung. Diese Regelung hat gegen\u00fcber dem geltenden Recht zwei Vorteile: Zum einen f\u00e4llt die Taxe occulte, die infolge der Vorsteuerk\u00fcrzung entsteht, weg. Zum andern st\u00e4rkt die L\u00f6sung die Ausrichtung auf Markterl\u00f6se und damit hin zu einer kundenorientierten und effizienten Leistungserbringung, da es f\u00fcr einen Subventionsempf\u00e4nger im Hinblick auf die Mehrwertsteuer unerheblich ist, ob seine Ertr\u00e4ge aus Subventionen oder aus Markterl\u00f6sen bestehen. Damit wirkt sich die L\u00f6sung auch positiv auf die Wettbewerbsneutralit\u00e4t aus.</p><p>Der Interpellant zielt demgegen\u00fcber auf Alternative 3, in welcher Subventionen ausserhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer befindliche Nichtentgelte sind und der Empf\u00e4nger oder die Empf\u00e4ngerin keine Vorsteuerabzugsk\u00fcrzung vorzunehmen hat. Wie bei Alternative 1 tritt keine Taxe occulte mehr auf. Nachteilig ist jedoch, dass der Druck auf effizientere Leistungserstellung gegen\u00fcber dem geltenden Recht sogar noch abnimmt. Die Wettbewerbsverzerrungen werden gr\u00f6sser. Es findet aufgrund des Nullsatzes auf Subventionen eine st\u00e4rkere Ausrichtung der Subventionsempf\u00e4nger weg von steuerbaren Marktentgelten hin zu Subventionserl\u00f6sen statt. L\u00e4ngerfristig sinkt somit tendenziell die Ausrichtung auf Markt und Kunden zugunsten einer st\u00e4rkeren Ausrichtung auf die Subventionsgeber (Politik).</p><p>Alternative 2 sieht analog dem EU-Recht eine Unterscheidung in steuerfreie \"echte\" und steuerbare \"unechte\" Subventionen vor. Auch hier gibt es keine Vorsteuerk\u00fcrzung mehr. Da Alternative 2 die heute bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Leistungsverh\u00e4ltnis und Subventionen jedoch deutlich verst\u00e4rkt, ist sie zur L\u00f6sung des Problems ungeeignet und wird nicht weiterverfolgt.</p><p>Die Auswirkungen der Alternativen 1 und 3 auf den Bundeshaushalt w\u00e4ren sehr unterschiedlich: W\u00e4hrend Alternative 3 Mindereinnahmen von j\u00e4hrlich 1,1 bis 1,5 Milliarden Franken zur Folge h\u00e4tte, erg\u00e4ben sich bei Alternative 1 Mehreinnahmen, die jedoch nicht beziffert werden k\u00f6nnen.</p><p>Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 2009 wurde die Frage des Vorsteuerabzugs bei Erhalt von Subventionen zwar andiskutiert, dann aber auf den Teil B der Mehrwertsteuerreform verschoben. Auf den Teil B ist das Parlament allerdings nicht eingetreten. Somit ist bei Erhalt von Subventionen nach wie vor der Vorsteuerabzug entsprechend zu k\u00fcrzen.</p><p>Sollte eine \u00c4nderung der Regelung zur mehrwertsteuerlichen Behandlung ins Auge gefasst werden, spricht aus den obenerw\u00e4hnten Gr\u00fcnden mehr f\u00fcr Alternative 1 als f\u00fcr die vom Interpellanten ins Spiel gebrachte Alternative 3. Der Bundesrat sieht daher keine Veranlassung, dem Parlament eine \u00c4nderung des Mehrwertsteuergesetzes im Sinne von Alternative 3 vorzuschlagen, wonach Subventionen weiterhin Nichtentgelte darstellen, der steuerpflichtige Empf\u00e4nger oder die steuerpflichtige Empf\u00e4ngerin aber keine K\u00fcrzung des Vorsteuerabzugs mehr vorzunehmen hat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1439337600000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523039723)\/","SubmissionDate":"\/Date(1433289600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer"}}