{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153555,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153555,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3555","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verantwortlichkeit des Experten f\u00fcr berufliche Vorsorge. Kl\u00e4rungen sind n\u00f6tig","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom 18. Dezember 2014 betreffend die BVG-Sammelstiftung First Swiss Pension Fund die Verantwortlichkeit des Experten f\u00fcr berufliche Vorsorge so erweitert, dass sie gewissermassen diejenige der Revisionsstelle \u00fcberlagert. Damit hat das Bundesgericht eine gewisse Besorgnis und zahlreiche Fragen in der Welt der beruflichen Vorsorge aufkommen lassen.</p><p>Ich erlaube mir deshalb, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. M\u00fcssten die rechtlichen Grundlagen vom Bundesrat oder von der Oberaufsichtskommission nicht so angepasst werden, dass die Rolle und die Verantwortung des BVG-Experten, besonders bez\u00fcglich der materiellen Pr\u00fcfung der Verm\u00f6gensanlagen, pr\u00e4ziser umschrieben werden, dies vor allem mit Blick auf die Zust\u00e4ndigkeiten der Revisionsstelle?</p><p>2. Wie sind in diesem Zusammenhang die Rollen und Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle und der regionalen Aufsichtsbeh\u00f6rden definiert?</p><p>3. M\u00fcsste der Bundesrat nicht zumindest in den gesetzlichen oder reglementarischen Bestimmungen klar definieren, was der \"dauerhafte\" Charakter der Pflichten des BVG-Experten im Sinne des Bundesgerichtsurteils umfasst, insbesondere gegen\u00fcber dem obersten Organ?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. Zur Vorsorgeeinrichtung First Swiss Pension Fund hat das Bundesgericht im Dezember 2014 mehrere Urteile zur Verantwortlichkeit gef\u00e4llt (BGer 9C_227/2014, 9C_228/2014, 9C_244/2014, 9C_245/2014, 9C_246/2014, 9C_247/2014, 9C_248/2014 und 9C_267/2014). Nebst dem Experten f\u00fcr berufliche Vorsorge haften auch die Revisionsstelle, die Stiftungsr\u00e4te und weitere (u. a. die Verm\u00f6gensverwalterin) f\u00fcr \u00fcber 33 Millionen Franken, die der Sicherheitsfond BVG vorgeschossen hat. Das Bundesgericht kommt bez\u00fcglich des Experten zum Schluss, dass er die finanzielle Sicherheit der Stiftung fortdauernd verfolgen und zwingend eine gesamtheitliche und dynamische Betrachtung von Aktiv- und Passivseite der Bilanz vornehmen m\u00fcsse. Diese Aufgabe leitet es aus dem Gesetz ab, welches vom Experten eine periodische Pr\u00fcfung bzw. bei einer Unterdeckung einen j\u00e4hrlichen versicherungstechnischen Bericht verlangt. Gem\u00e4ss Bundesgericht ist zwar die Bewertung der Aktiven nicht in erster Linie Sache des Experten, es h\u00e4lt jedoch gleichzeitig fest, dass damit nicht gesagt werde, der Experte brauche sich \u00fcberhaupt nicht um die Aktivseite zu k\u00fcmmern. Damit hat das Bundesgericht die Aufgaben des Experten weiter gefasst als im Gesetz und in der Verordnung vorgesehen. Tritt ein Schaden auf, so k\u00f6nne er daf\u00fcr verantwortlich gemacht werden.</p><p>Die Strukturreform, in Kraft getreten am 1. Januar 2012 (AS 2011 3393; BBl 2007 5669), hatte u. a. zum Ziel, die Verantwortung der verschiedenen Akteure zu kl\u00e4ren: Die Verantwortung f\u00fcr die Verm\u00f6gensanlage und das finanzielle Gleichgewicht der Einrichtung liegt ausdr\u00fccklich beim F\u00fchrungsorgan (vgl. Art. 51a Abs. 2 Bst. m des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge; SR 831.40). Der Experte muss in einem versicherungstechnischen Gutachten periodisch pr\u00fcfen, ob die Einrichtung ihre Verpflichtungen erf\u00fcllen kann. Bez\u00fcglich des verf\u00fcgbaren Vorsorgeverm\u00f6gens st\u00fctzt er sich auf die von der Revisionsstelle gepr\u00fcfte Bilanz der Vorsorgeeinrichtung. Gest\u00fctzt darauf muss er dem obersten Organ seinen Bericht und seine Empfehlungen unterbreiten. Wenn das F\u00fchrungsorgan den Empfehlungen des Experten nicht folgt und die Sicherheit der Einrichtung gef\u00e4hrdet ist, muss der Experte dies der Aufsichtsbeh\u00f6rde melden, die dann allenfalls gegen\u00fcber dem obersten Organ intervenieren muss. Der Experte hat somit eine beratende Funktion gegen\u00fcber dem F\u00fchrungsorgan. Auf der anderen Seite ist er aber im Rahmen seiner Meldepflicht daf\u00fcr verantwortlich, dass die Aufsichtsbeh\u00f6rde rechtzeitig allenfalls notwendige Massnahmen einleiten kann.</p><p>Der Entscheid des Bundesgerichtes hat in der Praxis eine gewisse Verunsicherung \u00fcber die Aufgaben des Experten und der Revisionsstelle ausgel\u00f6st. Im Interesse der Rechtssicherheit ist der Bundesrat bereit, diese Aufgaben im Rahmen der bereits laufenden Vorarbeiten zu einer Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht \u00fcber die dem Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen unterstellten Sozialversicherungen zu pr\u00e4zisieren.</p><p>2. Durch die Strukturreform ist das Aufsichtssystem in der beruflichen Vorsorge neu geordnet worden. Dabei sind die Verantwortlichkeiten (oberstes Organ der Einrichtung, Experte, Revisionsstelle) neu geregelt worden. Die zentralen Aufgaben des obersten Organs sind nun in einem Katalog im Gesetz verankert: Das F\u00fchrungsorgan der Vorsorgeeinrichtung hat die Verantwortung f\u00fcr das finanzielle Gleichgewicht der Einrichtung und muss die \u00dcbereinstimmung von Anlagen und Verpflichtungen \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Die Revisionsstelle muss ihre Feststellungen j\u00e4hrlich in einem Bericht zuhanden des F\u00fchrungsorgans festhalten. F\u00fcr die Passivseite st\u00fctzt sich die Revisionsstelle auf die vom Experten berechneten R\u00fcckstellungen f\u00fcr die versicherungstechnischen Risiken. Den Bericht der Revisionsstelle muss das F\u00fchrungsorgan der Aufsichtsbeh\u00f6rde und dem Experten zustellen. Der Experte kann so periodisch pr\u00fcfen, ob die Vorsorgeeinrichtung am Bilanzstichtag die Verpflichtungen mit dem verf\u00fcgbaren Verm\u00f6gen erf\u00fcllen kann. Er pr\u00fcft die Verpflichtungen aus versicherungsmathematischer Sicht und \u00fcberwacht das versicherungstechnische Gleichgewicht der Einrichtung.</p><p>Die Rolle der Aufsichtsbeh\u00f6rden ist in der Strukturreform auch pr\u00e4zisiert worden. Sie verf\u00fcgen heute \u00fcber bessere Aufsichtsmittel. So k\u00f6nnen sie bei Bedarf von der Einrichtung, dem Experten und der Revisionsstelle jederzeit Auskunft oder die Herausgabe sachdienlicher Unterlagen verlangen und ihnen im Einzelfall Weisungen erteilen und sie abberufen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1441152000000)\/","SubmittedBy":"Parmelin Guy","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523299773)\/","SubmissionDate":"\/Date(1433980800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz"}}