{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153575,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153575,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3575","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen der besseren Nutzung von schweizerischen Arbeitskr\u00e4ften","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung von Artikel\u00a066 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig), der f\u00fcr Arbeitslose eine l\u00e4ngere Ausbildung vorsieht, f\u00fcr Langzeitarbeitslose gemeinsam mit Pilotkantonen ein System der (Neu-)Ausbildung und der beruflichen Grundbildung auszuarbeiten. Dabei sollen Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe und andere Leistungserbringer von Bund und Kantonen im Bereich der Berufsbildung einbezogen werden.</p>","ReasonText":"<p>Der 9. Februar 2014 hat eine Reihe von \u00dcberlegungen zur Nutzung von schweizerischen Arbeitskr\u00e4ften ausgel\u00f6st, damit der Einsatz von Arbeitskr\u00e4ften aus dem Ausland verringert werden kann. Bekanntlich macht aber der Anteil der Langzeitarbeitslosen, deren Berufsprofil nicht mehr gefragt ist oder die keine Berufsbildung haben, mehr als einen Drittel der Arbeitslosen in der Schweiz aus. F\u00fcr diese Kategorie muss ein System der (Neu-)Ausbildung vorgesehen werden. Artikel\u00a066 des Avig sieht ein solches System vor, diese Bestimmung gelangt aber aus Kostengr\u00fcnden praktisch nie zur Anwendung. Dies f\u00fchrt der Bundesrat jedenfalls in seiner Antwort auf denselben Vorschlag (Motion Marra 11.3078) an. Seit 2011 hat sich die Ausgangslage aber ver\u00e4ndert. Diese Personen m\u00fcssen wieder in die Arbeitswelt eingegliedert werden, damit landesinterne Ressourcen genutzt werden k\u00f6nnen und nicht auf Arbeitskr\u00e4fte aus dem Ausland zur\u00fcckgegriffen werden muss. Mein Vorschlag geht in die Richtung einer gr\u00f6sseren Durchl\u00e4ssigkeit zwischen den verschiedenen Versicherungen. Es gibt verschiedene M\u00f6glichkeiten zur Kofinanzierung dieser Ausbildungen. Einerseits m\u00fcsste die Finanzierung der Ausbildung selbst gew\u00e4hrleistet sein, gleichzeitig braucht es aber auch einen finanziellen Anreiz zur Schaffung von Ausbildungspl\u00e4tzen f\u00fcr die Unternehmen, ein Coaching dieser Personengruppe w\u00e4hrend und nach der Ausbildung, die Schaffung zus\u00e4tzlicher Klassen in den Berufsschulen usw.</p><p>Daf\u00fcr muss und kann der Bund Pilotkantone finden, die die entsprechende Erfahrung mit anderen Bev\u00f6lkerungsgruppen haben und die bereit w\u00e4ren, diese Erfahrung auch auf die Langzeitarbeitslosen ohne Berufsbildung auszudehnen. Gem\u00e4ss der Antwort des Bundesrates vom Mai 2011 m\u00fcsste dieses Thema von der Steuerungsgruppe IIZ (interinstitutionelle Zusammenarbeit) gepr\u00fcft werden, in der alle Akteure vereint sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der prim\u00e4re Auftrag der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist gem\u00e4ss Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig), die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Stellensuchenden in den regul\u00e4ren Arbeitsmarkt zu f\u00f6rdern. Die ALV wird durch die Sozialpartner getragen und wesentlich finanziert.</p><p>Bildungsmassnahmen der ALV sind arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM), welche das Ziel der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung unterst\u00fctzen. Zur F\u00f6rderung der Grundbildung nutzt die ALV grunds\u00e4tzlich zwei Instrumente: einerseits Ausbildungszusch\u00fcsse nach Artikel\u00a066a Avig, die f\u00fcr Stellensuchende eingesetzt werden, welche aufgrund einer fehlenden oder nicht mehr nachgefragten beruflichen Grundbildung erschwerte Arbeitsmarktchancen aufweisen, andererseits die Validierung von Bildungsleistungen durch Massnahmen nach den Artikeln 60ff. Avig. Sowohl Ausbildungszusch\u00fcsse als auch die Validierung von Bildungsleistungen richten sich vorwiegend an Personen ohne abgeschlossene Grundbildung. Gesamthaft hat die ALV 2014 578,8 Millionen Schweizerfranken f\u00fcr AMM eingesetzt.</p><p>Die H\u00f6herqualifizierung von Stellensuchenden ist dagegen nicht Aufgabe der ALV und kein Ziel des Avig. Die F\u00f6rderung von Berufsabschl\u00fcssen und generelle H\u00f6herqualifizierung liegen in der Kompetenz des Staatssekretariats f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Ein Berufsabschluss kann \u00fcber die regul\u00e4re oder verk\u00fcrzte berufliche Grundbildung, aber auch durch die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren oder durch die Validierung von Bildungsleistungen erreicht werden. Die beiden letztgenannten Wege sind besonders f\u00fcr Erwachsene mit Berufserfahrung geeignet.</p><p>Der Bundesrat ist sich jedoch der besonderen Situation und der erschwerten Arbeitsmarktchancen von Personen ohne eine abgeschlossene oder mit einer auf dem Arbeitsmarkt wenig verwertbaren beruflichen Grundbildung bewusst. In den letzten Jahren hat er daher weiter gehende F\u00f6rdermassnahmen verabschiedet:</p><p>Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) hat eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben, welche die M\u00f6glichkeiten und Grenzen der Nachholbildung im Rahmen des Avig beurteilt. Als Folge davon hat sich der Austausch innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bund und kantonalen Vollzugsstellen weiter intensiviert. Derzeit wird vom Seco gepr\u00fcft, ob der Avig-Vollzug im Bereich Nachholbildung weiter verbessert sowie auf die Ziele der Berufsbildung abgestimmt werden kann. Um der f\u00f6deralen Struktur der Schweiz Rechnung zu tragen, arbeitet das Seco diesbez\u00fcglich eng mit den kantonalen Vollzugsstellen zusammen. Das Ziel ist, im bestehenden Rahmen des Avig die F\u00f6rderung von Nachholbildung m\u00f6glichst wirkungsvoll und effizient sicherzustellen.</p><p>Das SBFI hat 2013 das Projekt \"Berufsabschluss und Berufswechsel f\u00fcr Erwachsene\" initiiert. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen f\u00fcr die berufliche Grundbildung von Erwachsenen zu verbessern und damit die Zahl der Berufsabschl\u00fcsse von Erwachsenen zu erh\u00f6hen. In einem ersten Schritt wurde ein Grundlagenbericht verfasst, der unter anderem analysiert hat, ob die bestehenden Angebote der beruflichen Grundbildung f\u00fcr Erwachsene zielgruppengerecht sind und ob Harmonisierungs- und F\u00f6rderungsbedarf besteht. Als Folge des Grundlagenberichtes beabsichtigt das SBFI eine Intensivierung seiner Bestrebungen, geeignete Projekte der Kantone sowie der Organisationen der Arbeitswelt zu f\u00f6rdern. Parallel dazu erarbeitet das SBFI gemeinsam mit den Verbundpartnern Massnahmen (Information, Finanzierung, Koordination) zur F\u00f6rderung der beruflichen Grundbildung von Erwachsenen.</p><p>Im Jahr 2011 hat das Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Fachkr\u00e4fte-Initiative (FKI) lanciert. Die H\u00f6herqualifizierung des inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4fteangebots ist ein zentrales Ziel der FKI. Im Bildungsbereich will der Bundesrat die h\u00f6here Berufsbildung und den Mint-Bereich weiter st\u00e4rken. Zudem soll der Berufsabschluss f\u00fcr Erwachsene erleichtert und das Matching zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt verbessert werden.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut (NAP) ein Schwerpunkt auf der Nachholbildung unqualifizierter Erwachsener liegt. Zwischen 2015 und 2018 sind Forschungs- und Praxisprojekte zu diesem Thema geplant.</p><p>Sowohl im Rahmen der Arbeitslosenversicherung als auch im Bereich der Berufsbildung sowie der Armutspr\u00e4vention werden verschiedene Projekte vorangetrieben und realisiert. Die Vielfalt der bereits ergriffenen und unter den relevanten Akteuren koordinierten Massnahmen zeigt, dass die F\u00f6rderung des inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4fteangebots im bestehenden Rechtsrahmen wahrgenommen werden kann. Der Bundesrat sieht daher keine Notwendigkeit f\u00fcr neue gesetzliche Vorgaben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1439942400000)\/","SubmittedBy":"Marra Ada","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497484800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523820200)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434412800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}