{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153580,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153580,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3580","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"B\u00fcrokratieabbau bei der Mehrwertsteuer. Anerkennung von elektronischen Rechnungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, welche die Anerkennung von elektronisch ausgetauschten Rechnungen bei der Mehrwertsteuer erm\u00f6glichen bzw. gegen\u00fcber heute deutlich vereinfachen.</p>","ReasonText":"<p>Immer mehr Unternehmen verkehren mit ihren Lieferanten und Kunden elektronisch. Dabei werden namentlich auch Rechnungen als PDF-Dateien per E-Mail zugestellt, die nicht mit einer digitalen Signatur versehen sind. Elektronische Rechnungen ohne digitale Signatur werden aber von der ESTV grunds\u00e4tzlich nicht als Beweismittel akzeptiert. Gleiches gilt auch f\u00fcr elektronische Rechnungen mit digitaler Signatur, die ausgedruckt als Beleg verwendet werden. Eine Folge davon ist unter anderem, dass die ESTV den Vorsteuerabzug nicht gew\u00e4hrt. Die Folgen f\u00fcr das Unternehmen sind offenkundig.</p><p>Der Austausch von elektronischen Rechnungen entspricht aber nicht nur einem Resultat der technologischen Fortschritte, sondern vor allem auch einem ausdr\u00fccklichen Wunsch vieler Lieferanten und Kunden. Die heutige Praxis zwingt leider die Unternehmen dazu, entweder Rechnungen ausschliesslich in Papierform zu akzeptieren oder dem Kundenwunsch nachzugeben und damit das Risiko in Kauf zu nehmen, den Vorsteuerabzug nicht geltend machen zu k\u00f6nnen. </p><p>Der aktuelle Zustand widerspiegelt deshalb die Bed\u00fcrfnisse der unternehmerischen Praxis in keiner Art und Weise und entspricht einem unn\u00f6tigen b\u00fcrokratischen Hemmnis.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Anerkennung elektronisch \u00fcbermittelter und aufbewahrter Daten ist heute in Artikel\u00a0122 Absatz\u00a01 der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (MWSTV; SR 641.201) materiellrechtlich verankert. Demnach haben elektronische Daten die gleiche Beweiskraft wie Daten, die ohne Hilfsmittel lesbar sind (traditionelle Belege), wenn ihre Integrit\u00e4t und Authentizit\u00e4t nachgewiesen ist. Nach Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a der Verordnung des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes (EFD) vom 11. Dezember 2009 \u00fcber elektronische Daten und Informationen (EIDI-V; SR 641.201.511) ist deshalb eine elektronische Signatur zwingend vorausgesetzt. Nur mit der digitalen Signatur kann die Authentizit\u00e4t und Integrit\u00e4t elektronischer Daten gew\u00e4hrleistet werden und ist technisch sichergestellt, dass die Daten nicht unbemerkt ver\u00e4ndert werden. Elektronische Rechnungen, welche mit einer digitalen Signatur versehen sind (z. B. signierte PDF-Dokumente), werden in ihrer Beweiskraft deshalb einer Originalrechnung in Papierform gleichgestellt (eindeutiges Beweismittel f\u00fcr eine \"in Rechnung gestellte Inlandsteuer\" gem\u00e4ss Art. 28 Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 \u00fcber die Mehrwertsteuer, MWSTG; SR 641.20), und ein Vorsteuerabzug ist im gleichen Umfang m\u00f6glich. Fehlt die digitale Signatur (z. B. unsignierte PDF-Dokumente) oder werden elektronische Dokumente nur noch in Papierform aufbewahrt (Medienbruch), ist die Authentizit\u00e4t hingegen nicht gew\u00e4hrleistet und die volle Beweiskraft somit nicht mehr per se gegeben.</p><p>Die Motion verlangt eine Vereinfachung im Bereich der Anerkennung elektronischer Rechnungen. Im Falle eines Verzichts auf das Erfordernis der digitalen Signatur steigt aber das F\u00e4lschungsrisiko, das mit der Verwendung unbemerkt manipulierbarer Daten einhergeht, stark an. Die Authentizit\u00e4t und Integrit\u00e4t der Daten w\u00e4re nicht mehr in jedem Fall erkennbar und gew\u00e4hrleistet, und das Steuerausfallrisiko w\u00fcrde erh\u00f6ht. Problematisch w\u00e4re etwa auch die generelle Anerkennung bestimmter Dokumententypen ohne elektronische Signatur (so beispielsweise aller Dokumente im PDF-Format). Neben den bereits erl\u00e4uterten Risiken w\u00fcrde dadurch die Beweismittelpr\u00fcfung und -w\u00fcrdigung \u00fcber Geb\u00fchr eingeschr\u00e4nkt. Nichtauthentifizierten Dokumenten k\u00e4me die volle Beweiskraft zu. Bestehen aber Zweifel, so muss im Einzelfall abgekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen, ob die Vorsteuer zu Recht geltend gemacht wird. Hier bed\u00fcrfte es dann entsprechend neuer Regelungen.</p><p>Eine weitgehende Vereinfachung ist zudem bereits unter dem Geltungsbereich des neuen MWSTG eingetreten: So ist es durch den Grundsatz der freien Beweisw\u00fcrdigung und Beweismittelfreiheit (vgl. Art. 81 Abs. 3 MWSTG) m\u00f6glich, auch bei Fehlen eines eindeutigen Beweismittels durch andere Nachweise schl\u00fcssig Beweis zu f\u00fchren. Das Vorhandensein einer Rechnung ist ausserdem f\u00fcr den Vorsteuerabzug nicht mehr zwingend vorausgesetzt. Vor diesem Hintergrund ist eine elektronische Rechnung ohne digitale Signatur nicht generell nutzlos im Hinblick auf den Vorsteuerabzug. Vielmehr kann eine solche Rechnung im Rahmen der freien Beweisw\u00fcrdigung (beispielsweise neben dem Nachweis der Bezahlung gem\u00e4ss Art. 28 Abs. 4 MWSTG) sehr wohl gen\u00fcgen, dass der Vorsteuerabzug akzeptiert wird. Dabei muss aus der Gesamtheit aller vorhandenen Beweismittel im Einzelfall erkennbar sein, dass der Anspruch auf Vorsteuerabzug zu Recht besteht. Durch diese M\u00f6glichkeit hat die Frage der rechtsgen\u00fcgenden Rechnung in der Praxis an Bedeutung verloren.</p><p>Der Bundesrat empfiehlt deshalb, an den geltenden rechtlichen Regelungen festzuhalten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1440547200000)\/","SubmittedBy":"Landolt Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1493856000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523859843)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434499200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer"}}