{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153586,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153586,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3586","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Internationale Sportverb\u00e4nde. F\u00fcr eine klare Trennung von Aktivit\u00e4ten mit ideellem und solchen mit gewinnorientiertem Zweck","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Vereinsrechts vorzulegen, in der zwischen T\u00e4tigkeiten mit ideellem Zweck und T\u00e4tigkeiten mit gewinnorientiertem Zweck unterschieden wird und mit der den internationalen Sportverb\u00e4nden jegliche Art von kaufm\u00e4nnischem Gewerbe verboten wird. In seinem Gesetzgebungsprozess pr\u00fcft der Bundesrat, ob diese Unterscheidung generell oder erst ab einer bestimmten finanziellen Grenze zur Anwendung kommen soll.</p>","ReasonText":"<p>Urspr\u00fcnglich war der Verein als rechtliches Gebilde f\u00fcr nat\u00fcrliche oder juristische Personen gedacht, das es ihnen erm\u00f6glicht, T\u00e4tigkeiten zu ideellem Zweck auszu\u00fcben. Der Korruptionsskandal innerhalb der Fifa hat gezeigt, dass diese Rechtsform nicht passend ist, wenn der Verein einen weltweit gewinnorientierten Zweck in der Gr\u00f6ssenordnung von mehreren Milliarden Franken verfolgt.</p><p>Wenn die T\u00e4tigkeit darin besteht, finanzielle Gesch\u00e4fte zu f\u00fchren oder finanzielle Beteiligungen an Kapital- oder Handelsgesellschaften einzugehen, so muss diese in eine Kapitalgesellschaft ausgelagert werden. Es ist \u00fcbrigens interessant zu beobachten, dass eine Vielzahl von Sportvereinen, die im Wesentlichen kommerziell ausgerichtet sind, zu einer Aktiengesellschaft umgewandelt wurde, so z. B. die Fussballvereine der Champions League.</p><p>Dieser Vorschlag zur klaren Trennung zwischen T\u00e4tigkeiten zu ideellem Zweck und T\u00e4tigkeiten zu gewinnorientiertem Zweck wird \u00fcbrigens auch von Fachleuten der internationalen Sportorganisationen wie Professor Jean-Loup Chappelet vom Hochschulinstitut f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung (IDHEAP) in Lausanne bef\u00fcrwortet.</p><p>Es geht darum, dem Verein seinen urspr\u00fcnglichen Zweck wiederzugeben, n\u00e4mlich die Vereinigung von nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen zur Erreichung eines ideellen Zwecks.</p><p>Der Bundesrat soll bei der Erarbeitung seines Projekts pr\u00fcfen, in welchem Umfang diese Unterscheidung Anwendung finden soll. Dabei soll er pr\u00fcfen, ob die neuen Bestimmungen auf Sportverb\u00e4nde einzuschr\u00e4nken sind, die international ausgerichtet sind, die bedeutsame Finanzgesch\u00e4fte betreiben oder gewisse andere Kriterien erf\u00fcllen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die j\u00fcngeren Ereignisse bei der Fifa haben das Augenmerk der \u00d6ffentlichkeit u. a. auf die Tatsache gelenkt, dass einzelne Verb\u00e4nde des Weltsports als Verein im Sinne von Artikel\u00a060 ZGB organisiert sind und gleichzeitig - u. a. mit der Vermarktung von \u00dcbertragungs- oder Marketingrechten - zum Teil sehr hohe Ums\u00e4tze erwirtschaften. Vor diesem Hintergrund ist der Standpunkt der Motion auf den ersten Blick verst\u00e4ndlich, dass der Verein f\u00fcr einen Sportverband mit Milliardenums\u00e4tzen nicht die passende Rechtsform sei.</p><p>Das Zivilrecht stellt die Vereinsform zur Verfolgung \"nichtwirtschaftlicher Aufgaben\" zur Verf\u00fcgung (Art. 60 Abs. 1 ZGB). Die Rechtsprechung toleriert einen wirtschaftlichen Zweck allerdings dann, wenn er nicht mit der F\u00fchrung eines kaufm\u00e4nnischen Gewerbebetriebes verbunden ist (BGE 90 II 333). Ein Verein, der einen wirtschaftlichen Hauptzweck verfolgt, erlangt die Rechtspers\u00f6nlichkeit nicht. Verfolgt ein Verein einen zul\u00e4ssigen Zweck, so erlaubt ihm das Gesetz allerdings ausdr\u00fccklich die F\u00fchrung eines kaufm\u00e4nnischen Gewerbebetriebes, sofern dieser dem (nicht wirtschaftlichen) Vereinszweck dient. Diesfalls ist der Verein zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet (Art. 61 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB). Durch den Handelsregistereintrag unterliegt der Verein zudem der ordentlichen Konkursbetreibung (Art. 39 Abs. 1 Ziff. 11 SchKG) sowie der Buchf\u00fchrungspflicht (Art. 957ff. OR).</p><p>F\u00fcr Vereine, die wie gewisse internationale Sportverb\u00e4nde hohe Ums\u00e4tze erzielen, gelten schon heute besondere Bestimmungen. \u00dcbersteigt n\u00e4mlich die Bilanzsumme eines Vereins 10 Millionen Franken, erzielt er einen Umsatzerl\u00f6s von 20 Millionen Franken und mehr und besch\u00e4ftigt er im Jahresdurchschnitt mehr als 50 Vollzeitmitarbeitende (es gen\u00fcgt das Erreichen von zwei dieser drei Kriterien), so muss der Verein \u00fcberdies seine Buchf\u00fchrung durch eine Revisionsstelle ordentlich pr\u00fcfen lassen (Art. 69b Abs. 1 ZGB). Das Vereinsrecht verweist hier auf die Vorschriften des Obligationenrechts \u00fcber die Revisionsstelle bei Aktiengesellschaften (Art. 69b Abs. 3 ZGB). Diese Massnahmen, denen auch die Kapitalgesellschaften des Obligationenrechts unterstehen, dienen dem Schutz Dritter, namentlich der Gl\u00e4ubiger, und gew\u00e4hrleisten die im Wirtschaftsleben \u00fcbliche Publizit\u00e4t.</p><p>Das Vorstehende veranschaulicht, dass der Gesetzgeber Vereinen einen gewinnorientierten Hauptzweck abspricht, ihnen aber die Verwirklichung assoziativer Vorhaben von betr\u00e4chtlicher \u00f6konomischer Gr\u00f6sse zugestehen wollte. Dabei ist der Gl\u00e4ubigerschutz demjenigen bei Kapitalgesellschaften ebenb\u00fcrtig. Was die Rechtsstellung der Vereinsmitglieder betrifft, so gesteht das Gesetz den Vereinen bzw. deren Mitgliederversammlungen grosse Freiheit zu, sich nach eigenen Bed\u00fcrfnissen zu organisieren. Aber es steht den Vereinsmitgliedern auch frei, sich in der Form einer Kapitalgesellschaft des Obligationenrechts oder als Genossenschaft zu konstituieren.</p><p>Die Bestimmungen zu den Grossvereinen sind erst seit dem 1. Januar 2008 in Kraft und damit neueren Datums. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Veranlassung, das Vereinsrecht zu revidieren und insbesondere internationalen Sportverb\u00e4nden jegliche Art von kaufm\u00e4nnischem Gewerbe zu untersagen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Vereinswesen in der Schweiz insgesamt gut funktioniert. Er wird aber die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam verfolgen und wenn n\u00f6tig dem Parlament sachgerechte Massnahmen vorschlagen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1441152000000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1493769600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|28|1211|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523755910)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434499200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Soziale Fragen|Zivilrecht|Strafrecht"}}