{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153588,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153588,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3588","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Geburtsgebrechen und schwere Erkrankungen bei Kindern. Trennung von Behandlungs- und Finanzierungsentscheid","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung um einen Artikel\u00a071c wie folgt zu erg\u00e4nzen:</p><p>1. Die Verg\u00fctung von bei Kindern angewandten Arzneimitteln und von Arzneimitteln der Geburtsgebrechenmedikamentenliste erfolgt gegen\u00fcber dem Patienten ausnahmslos und vollumf\u00e4nglich.</p><p>2. Die Gesamtkurkosten werden zwischen Pharmaunternehmen und Versicherern festgelegt. Wenn sich Krankenversicherer und Pharmaunternehmen nicht einigen k\u00f6nnen, ruft der Krankenversicherer das zust\u00e4ndige Schiedsgericht an. Dessen Urteil ist endg\u00fcltig. Das Departement bestimmt die Schiedsgerichtsordnung und genehmigt die Prozessordnung des Schiedsgerichtes.</p><p>3. Das Schiedsgericht setzt sich aus zwei Vertretern der Krankenkassenverb\u00e4nde, zwei Vertretern der \u00c4rzteschaft (P\u00e4diatrie und Onkologie) und zwei Vertretern der Pharmaindustrie zusammen, die gemeinsam den Schiedsgerichtspr\u00e4sidenten bestimmen.</p><p>4. Die Kosten gem\u00e4ss Schiedsspruch tragen die betroffenen Versicherer. Versicherer und Pharmaunternehmen \u00e4ufnen einen Fonds. Dieser speist ein zus\u00e4tzliches Bonus-Malus-System, das das unn\u00f6tige Anrufen des Schiedsgerichtes oder die missbr\u00e4uchliche Preisnachlassverweigerung verhindert. Die Verhandlungen des Gerichtes sind \u00f6ffentlich. Die Prozessordnung des Schiedsgerichtes regelt die Einzelheiten des Verfahrens.</p>","ReasonText":"<p>Bei schweren Geburtsgebrechen und bei schweren Erkrankungen im Kindesalter sind die Kinder und ihre Familien aufs \u00c4usserste gefordert. Die stete Sorge um das \u00dcberleben des Kindes oder seine Schmerzen bzw. die stetig abnehmenden F\u00e4higkeiten belasten enorm. Unabh\u00e4ngig von der Ausarbeitung der Strategie des Bundes zur besseren Versorgung dieser Patienten m\u00fcssen die Familien bereits heute dringend von den Finanzierungsfragen entlastet werden. Das praktizierte Modell zwingt Familien zu einem \u00e4usserst belastenden Verhandlungsmarathon mit dem Finanzieren und zu wochenlangem Warten auf einen Entscheid.</p><p>Selbstverst\u00e4ndlich m\u00fcssen die Behandlungskosten kontrolliert und optimiert werden, aber nicht unter belastendem Miteinbezug der Familien. Mit dem vorgeschlagenen Ansatz k\u00f6nnen die Kostentr\u00e4ger (IV und/oder OKP) dies mit und gegen\u00fcber den Leistungserbringern und den Medizinaltechnikunternehmen und Pharmaunternehmen ohne Miteinbezug und Belastung der betroffenen Familien abwickeln.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen des Motion\u00e4rs und f\u00fcr die Situation der betroffenen Kinder und deren Eltern. Insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten hat der Bundesrat u. a. in seiner Antwort auf das Postulat Humbel 10.4055, \"Nationale Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit seltenen Krankheiten\", einen Handlungs- und Verbesserungsbedarf erkannt und entsprechend am 15. Oktober 2014 ein nationales Konzept zu seltenen Krankheiten verabschiedet. Weiter hatte der Bundesrat bereits Gelegenheit (u. a. Motion Steiert 12.3816, \"Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten beim Zugang zu Medikamenten\") auszuf\u00fchren, unter welchen Bedingungen Arzneimittel \u00fcber die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) verg\u00fctet werden. Dabei ist zu beachten, dass f\u00fcr jede Anwendung ausserhalb der Fachinformation die Wirksamkeit und Sicherheit nicht durch Swissmedic gepr\u00fcft wurde und dass bei einer Anwendung ausserhalb der Limitation der Spezialit\u00e4tenliste eine Pr\u00fcfung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit durch das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) fehlt. Bei der Beantwortung der Interpellation Humbel 14.3180, \"Schwerwiegende Auswirkungen f\u00fcr Patientinnen und Patienten\", hat der Bundesrat dargelegt, dass die Krankenversicherer bei einer Anwendung eines Arzneimittels ausserhalb der von Swissmedic genehmigten Fachinformation oder ausserhalb der SL-Limitation Einzelf\u00e4lle zu beurteilen haben.</p><p>Nach Artikel\u00a013 des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) werden die Kosten f\u00fcr medizinische Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen von der Invalidenversicherung (IV) bis zum vollendeten 20. Altersjahr \u00fcbernommen. Dabei st\u00fctzt sich die IV auch auf die SL und die Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) ab. F\u00fcr Arzneimittel, welche nicht auf diesen Listen aufgef\u00fchrt sind, lehnt sich die IV f\u00fcr die Kosten\u00fcbernahme an den Artikeln 71a und 71b der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) an. Nach Vollendung des 20. Altersjahres besteht grunds\u00e4tzlich eine Leistungspflicht der OKP.</p><p>Die in der Motion geforderte Umstellung des Versicherungssystems, indem die Versicherer bei Kindern jeweils den vom Hersteller geforderten Preis bezahlen und nur im Nachhinein die M\u00f6glichkeit haben, tiefere Arzneimittelkosten bei einem Schiedsgericht einfordern zu k\u00f6nnen, ist abzulehnen. Es widerspr\u00e4che dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), w\u00fcrde ein Versicherer unbesehen vom Nutzen einer Leistung die Kosten tragen. Die Krankenversicherung basiert auf der R\u00fcckverg\u00fctung von Leistungen, welche die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit auch im Einzelfall zu erf\u00fcllen haben; diese Pr\u00fcfung obliegt den Krankenversicherern. Der Bundesrat hat zudem in seiner Antwort auf die Motion Darbellay 12.4270, \"Sichere Medikamente f\u00fcr Kinder\", festgehalten, dass die Anwendungssicherheit von Arzneimitteln in der Kinderheilkunde verbessert werden muss. Es sollen mehr kindergerechte Arzneimittel zugelassen und auf den Markt gebracht und es soll eine Anwendungsdatenbank aufgebaut werden. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen werden in der laufenden Revision des Heilmittelgesetzes geschaffen. Die geforderte Anpassung der KVV w\u00fcrde die Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln bei Kindern f\u00f6rdern. Die Zulassungsinhaberinnen h\u00e4tten keinen Anreiz mehr, f\u00fcr Kinder Studien durchzuf\u00fchren und entsprechende Indikationserweiterungen dem BAG zu melden oder daf\u00fcr zu sorgen, dass die Fachinformation des entsprechenden Arzneimittels stets den aktuellen klinischen Studien entspricht.</p><p>Abzulehnen ist auch die Einf\u00fchrung des beschriebenen Schiedsgerichtes in der KVV. Artikel\u00a089 KVG sieht bereits ein Schiedsgericht bei Streitigkeiten von Versicherern und Leistungserbringern vor. Die Entscheide k\u00f6nnen beim Bundesgericht angefochten werden. Die von der Motion verlangte abweichende Regelung f\u00fcr diese Fragen, die zur Schaffung eines Sonderschiedsgerichtes f\u00fchrt, bed\u00fcrfte einer \u00c4nderung des KVG. Die Unanfechtbarkeit der Urteile dieses Sonderschiedsgerichtes entspricht auch nicht den allgemeinen Bestimmungen \u00fcber die Bundesrechtspflege. Dar\u00fcber hinaus fehlt f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines Fonds eine gesetzliche Grundlage im KVG.</p><p>Aufgrund dieser Ausf\u00fchrungen lehnt der Bundesrat die vorgeschlagene Neuregelung ab. Vorzuziehen sind die bereits begonnenen Anpassungen des Heilmittelgesetzes und eine verbesserte Umsetzung der bestehenden Regelungen in den Artikeln 71a und 71b KVV, wie dies u. a. auch der vom Bundesrat am 13. Mai 2014 genehmigte Umsetzungsplan zum Konzept Seltene Krankheiten vorsieht. Das f\u00fcr das Projekt Seltene Krankheiten zust\u00e4ndige BAG pr\u00fcft zurzeit, ob bzw. wie die Regelungen bis Ende 2016 angepasst werden sollen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1441929600000)\/","SubmittedBy":"Pfister Gerhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1493683200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523550897)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434499200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}