{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153654,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153654,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3654","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Eidgen\u00f6ssisches Nuklearsicherheitsinspektorat. \u00d6ffentlichkeitsprinzip f\u00fcr AKW-Emissionsdaten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Welche Daten sind als Gesch\u00e4ftsgeheimnisse zu behandeln und unterliegen nicht dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip? Was spricht dagegen, alle anderen Daten mit einer gewissen Verz\u00f6gerung online zu stellen (Ensi-AN-7057, Punkt 2)?</p><p>2. Wird dem Gesuchsteller bei einem Einsichtsgesuch umgehend Einsicht in die Daten gew\u00e4hrt ohne vorg\u00e4ngige Konsultation des Betreibers (gem\u00e4ss Entscheid BVGer vom 29. Mai 2015, Absatz E)?</p><p>3. Warum werden die Daten nach 30 Tagen gel\u00f6scht? K\u00f6nnten dadurch nicht wertvolle Daten verlorengehen, die die Rekonstruktion eines St\u00f6rfalles erst erm\u00f6glichen w\u00fcrden (Ensi-AN-7057, Punkt 3)?</p><p>4. Ensi-AN-7057, Punkt 5 regelt, dass bei Abweichung einzelner Messwerte vom Normalwert \u00fcber einen Zeitraum von Stunden keine R\u00fcckfrage durch das Ensi erfolgt. Hat eine Aufsichtsbeh\u00f6rde nicht jederzeit und dauernd das Recht, nachzufragen, besonders bei Abweichungen? Warum haben die Betreiber bei Abweichungen und Unterbrechungen keine Informationspflicht? Bei l\u00e4ngeren Abweichungen muss man von einem St\u00f6rfall ausgehen, warum ist nur von Datenqualit\u00e4t die Rede?</p>","ReasonText":"<p>Das Ensi ist die Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Kernanlagen. Nach einem langen Rechtsstreit wurde das Betriebsreglement Ensi-AN-7057 k\u00fcrzlich online gestellt. Es regelt die permanente \u00dcbertragung der Anpa-Daten (Anlageparameter) und EMI-Daten (Emissionsdaten aus dem Kamin) der AKW-Betreiber an das Ensi: <a href=\"http://www.ensi.ch/de/document/anpa-betriebsreglement/\">http://www.ensi.ch/de/document/anpa-betriebsreglement/</a>.</p><p>Im BVGer-Entscheid vom 29. Mai 2015, Absatz E wird festgehalten: \"In seiner Begr\u00fcndung hielt der Eidgen\u00f6ssische Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte zusammenfassend ... fest, die Erfassung und \u00dcbertragung der Anlageparameter von Kernkraftwerken an das Ensi als Aufsichtsbeh\u00f6rde erfolge nicht freiwillig. Die Kraftwerksbetreiber seien hierzu vielmehr gesetzlich verpflichtet ... Es sei weder ersichtlich, inwiefern die (reinen) Messdaten Gesch\u00e4ftsgeheimnisse enthielten, noch habe das Ensi dargelegt, dass die Kraftwerksbetreiber an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse h\u00e4tten. Dem Grundsatz der \u00d6ffentlichkeit der Verwaltung entsprechend sei daher der nachgesuchte Zugang zu gew\u00e4hren.\" Gem\u00e4ss diesem Entscheid m\u00fcsste eine Praxis\u00e4nderung erfolgen. Das Ensi m\u00fcsste auf Anfrage die \u00fcbermittelten Emissionsdaten der AKW ohne monatelange Verz\u00f6gerung zug\u00e4nglich machen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Kernkraftwerke m\u00fcssen dem Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) monatlich \u00fcber ihre Abgaben radioaktiver Stoffe an die Umwelt Bericht erstatten. Das Ensi ver\u00f6ffentlicht die Totalwerte der Abgaben in seinem Strahlenschutz- und Aufsichtsbericht. Seit 2015 werden die monatlichen Emissionen aufgeschaltet, sobald diese vom Ensi gepr\u00fcft worden sind. Das Ensi betreibt zudem ein Messsystem, das die Dosisleistung in der Umgebung der Kernkraftwerke ganzj\u00e4hrig rund um die Uhr misst und \u00fcberwacht. Die Messwerte sind auf der Website des Ensi verf\u00fcgbar.</p><p>Die Interpellantin bezieht sich vorwiegend auf das Anpa-Betriebsreglement (Ensi-AN-7057), das die permanente \u00dcbertragung der st\u00f6rfallrelevanten Anlageparameter (Anpa) sowie der Emissionsdaten regelt.</p><p>1./3. Die in den Anh\u00e4ngen des Anpa-Betriebsreglements aufgef\u00fchrten Anlageparameter stellen teilweise Gesch\u00e4ftsgeheimnisse dar. Es handelt sich dabei um Parameter, die \u00fcber den Zustand und die Betriebsweise des Reaktors Auskunft geben. Da das Anpa-Daten\u00fcbertragungssystem gem\u00e4ss Artikel\u00a096 Absatz\u00a05bis der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (StSV; SR 814.501) der St\u00f6rfallvorsorge dient und zu diesem Zweck entsprechend schlank ausgelegt ist, sind Zusatzfunktionalit\u00e4ten wie das direkte oder verz\u00f6gerte Online-Stellen von Daten nicht installiert. Die verwendeten Messeinrichtungen sind auf die Erfassung hoher Abgaben bei einem St\u00f6rfall ausgelegt, nicht jedoch f\u00fcr die im Normalbetrieb tiefen Werte. Bei einem St\u00f6rfall werden die Daten archiviert, aber im Normalbetrieb nicht zur betrieblichen Aufsicht gebraucht. Aus diesen Gr\u00fcnden sind die Anpa-Daten und die Emissionsdaten nicht online zu stellen.</p><p>2. Das Ensi handelt bei Gesuchen um Zugang zu amtlichen Dokumenten gem\u00e4ss den gesetzlichen Vorgaben. Gem\u00e4ss Artikel\u00a06 Absatz\u00a01 des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes vom 17. Dezember 2004 (BG\u00d6; SR 152.3) hat jede Person das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den Beh\u00f6rden Ausk\u00fcnfte \u00fcber den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Ausnahmen sind in den Artikeln 7 und 8 des BG\u00d6 geregelt. Zieht die Beh\u00f6rde die Gew\u00e4hrung des Zugangs in Betracht, so h\u00f6rt sie betroffene Drittpersonen gem\u00e4ss Artikel\u00a011 Absatz\u00a01 BG\u00d6 an, um deren Rechte zu wahren. Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Frage, ob einem Gesuchsteller ohne vorg\u00e4ngige Anh\u00f6rung des Betreibers Einsicht in die Daten zu gew\u00e4hren sei, keine Vorgabe aufgestellt.</p><p>4. Das Anpa-Betriebsreglement statuiert lediglich die Rechte und Pflichten der Betreuer des Anpa-Daten\u00fcbertragungssystems; dieses Reglement regelt weder die beh\u00f6rdliche Aufsicht durch das Ensi, noch legt es fest, \u00fcber welche die Anlage betreffenden Ereignisse die Betreiber von Kernanlagen das Ensi zu informieren haben. Letzteres regelt die Richtlinie Ensi-B03. Diese Richtlinie bestimmt, dass die Betreiber einer Kernanlage dem Ensi insbesondere dann Meldung zu machen haben, wenn sie in gewissen F\u00e4llen eine Erh\u00f6hung der Abluft-, Abgas- oder K\u00fchlmittelaktivit\u00e4t feststellen. Daher ist es korrekt, dass im Anpa-Betriebsreglement weder Vorschriften betreffend die Aufsicht des Ensi noch Vorschriften betreffend die Meldepflicht der Betreiber von Kernanlagen im Falle von Abweichungen einzelner Messwerte vom Normalwert enthalten sind.</p><p>Ausserdem haben die Betreiber der Kernanlagen gem\u00e4ss Artikel\u00a073 des Kernenergiegesetzes vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1) den Aufsichtsbeh\u00f6rden s\u00e4mtliche Ausk\u00fcnfte zu geben und Unterlagen einzureichen oder auf Verlangen herauszugeben, die f\u00fcr eine umfassende Beurteilung oder Kontrolle erforderlich sind. Dar\u00fcber hinaus sind die Betreiber von Kernanlagen gem\u00e4ss Artikel\u00a011 der Alarmierungsverordnung vom 18. August 2010 (AV; SR 520.12) verantwortlich daf\u00fcr, dass das Erreichen von Warn- und Alarmierungskriterien rechtzeitig erkannt und gemeldet wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1441152000000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497571200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523468393)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434585600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}