{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153660,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153660,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3660","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Den rechtlichen Rahmen von grossen Sportverb\u00e4nden \u00fcberpr\u00fcfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu pr\u00fcfen, wie die wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbereiche der internationalen Sportverb\u00e4nde in der Schweiz rechtlich besser erfasst werden k\u00f6nnen. Konkret soll gepr\u00fcft werden, </p><p>1. ob Sportverb\u00e4nde mit sehr hohen Ums\u00e4tzen nicht als Vereine, sondern als Kapitalgesellschaften im Sinne des Obligationenrechts einzustufen sind;</p><p>2. ob f\u00fcr Sportverb\u00e4nde mit sehr hohen Ums\u00e4tzen eine eigenst\u00e4ndige Regelung innerhalb des Vereinsrechts geschaffen werden kann (Sportverbandsrecht).</p>","ReasonText":"<p>Das schweizerische Vereinsrecht ist sehr liberal ausgestaltet. Aus diesem Grund haben sich internationale Sportverb\u00e4nde mit teils grossen Ums\u00e4tzen in der Schweiz niedergelassen. Sie unterstehen den gleichen juristischen Spielregeln wie Kleinstvereine aus den Bereichen Sport oder Kultur, die vorwiegend auf Freiwilligenarbeit beruhen. </p><p>Die Konstitution als Verein ist f\u00fcr kleine und nichtkommerzielle Sportverb\u00e4nde eine attraktive Rechtsform. F\u00fcr Grossverb\u00e4nde mit professionellen Strukturen und - zumindest teilweise - kommerziellen Zwecken ist das Vereinsrecht aber nicht angemessen. Vereine m\u00fcssen sich explizit einer nichtwirtschaftlichen Aufgabe widmen (ideeller Zweck, Art. 60 ZGB). Ein wirtschaftlicher Zweck liegt vor, wenn durch die T\u00e4tigkeit des Vereins den Mitgliedern ein \u00f6konomischer, also geldwerter Vorteil verschafft werden soll. Die Fifa zum Beispiel hat f\u00fcr die Weltmeisterschaft 2014 450 Millionen Dollar an das Organisationskomitee, 350 Millionen an Preisgeldern, 42 Millionen an Reisekosten der Teams usw. ausgesch\u00fcttet. Das sind alles geldwerte Vorteile f\u00fcr die Mitglieder. Aufgrund des enormen Umfangs der Einnahmen (mehrere Milliarden Dollar f\u00fcr die WM 2014) und deren Verteilung auf die Mitgliedl\u00e4nder muss von einem wirtschaftlichen (Teil-)Zweck ausgegangen werden. </p><p>Ein Verein geniesst im Bereich Gl\u00e4ubigerschutz oder bei der Steuerpflicht mehr Freiheiten als Kapitalgesellschaften im Sinne des Obligationenrechts. Dieses Privileg ist f\u00fcr die kommerziellen Bereiche von Vereinen - zum Beispiel die Durchf\u00fchrung von Fussballwettk\u00e4mpfen durch die Fifa - nicht angemessen und verst\u00f6sst gegen das Prinzip der Wettbewerbsneutralit\u00e4t. Es braucht massgeschneiderte L\u00f6sungen f\u00fcr grosse Sportverb\u00e4nde. Angesichts der j\u00fcngsten Ereignisse in der Fifa ist auch eine staatliche Aufsicht (analog der Stiftungsaufsicht) \u00fcber solche Grossverb\u00e4nde pr\u00fcfenswert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die j\u00fcngeren Ereignisse bei der Fifa haben das Augenmerk der \u00d6ffentlichkeit unter anderem auf die Tatsache gelenkt, dass einzelne Verb\u00e4nde des Weltsports als Verein im Sinne von Artikel\u00a060 ZGB organisiert sind und gleichzeitig - unter anderem mit der Vermarktung von \u00dcbertragungs- oder Marketingrechten - zum Teil sehr hohe Ums\u00e4tze erwirtschaften. Vor diesem Hintergrund ist die Frage des Postulates verst\u00e4ndlich, ob dies zul\u00e4ssig und ob die Rechtsform des Vereins f\u00fcr solche T\u00e4tigkeiten angemessen sei.</p><p>Es trifft zu, dass das Zivilrecht die Vereinsform grunds\u00e4tzlich zur Verfolgung \"nicht wirtschaftlicher Aufgaben\" zur Verf\u00fcgung stellt (Art. 60 Abs. 1 ZGB). Die Rechtsprechung toleriert einen wirtschaftlichen Zweck allerdings dann, wenn er nicht mit der F\u00fchrung eines kaufm\u00e4nnischen Gewerbebetriebs verbunden ist (BGE 90 II 333). Ein Verein, der einen wirtschaftlichen Hauptzweck verfolgt, erlangt die Rechtspers\u00f6nlichkeit nicht. Verfolgt ein Verein einen zul\u00e4ssigen Zweck, so erlaubt ihm das Gesetz allerdings ausdr\u00fccklich die F\u00fchrung eines kaufm\u00e4nnischen Gewerbebetriebs, sofern dieser dem (nichtwirtschaftlichen) Vereinszweck dient. Das ist typischerweise der Fall bei den gr\u00f6sseren Sportverb\u00e4nden. Diesfalls ist der Verein zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet (Art. 61 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB). Durch den Handelsregistereintrag unterliegt der Verein zudem der ordentlichen Konkursbetreibung (Art. 39 Abs. 1 Ziff. 11 SchKG) sowie der Buchf\u00fchrungspflicht (Art. 957ff. OR).</p><p>\u00dcbersteigt die Bilanzsumme eines Vereins 10 Millionen Franken, erzielt er einen Umsatzerl\u00f6s von 20 Millionen Franken und mehr und besch\u00e4ftigt er im Jahresdurchschnitt mehr als 50 Vollzeitmitarbeitende (es gen\u00fcgt das Erreichen von zwei dieser drei Kriterien), so muss der Verein \u00fcberdies seine Buchf\u00fchrung durch eine Revisionsstelle ordentlich pr\u00fcfen lassen (Art. 69b Abs. 1 ZGB). Das Vereinsrecht verweist hier auf die Vorschriften des Obligationenrechts \u00fcber die Revisionsstelle bei Aktiengesellschaften (Art. 69b Abs. 3 ZGB). Diese Massnahmen, denen auch die Kapitalgesellschaften des Obligationenrechts unterstehen, dienen dem Schutz Dritter, namentlich der Gl\u00e4ubiger, und gew\u00e4hrleisten die im Wirtschaftsleben \u00fcbliche Publizit\u00e4t.</p><p>Das Vorstehende veranschaulicht, dass der Gesetzgeber den Vereinen durchaus die Verwirklichung assoziativer Vorhaben von betr\u00e4chtlicher \u00f6konomischer Gr\u00f6sse zugestehen wollte. Dabei entspricht der Gl\u00e4ubigerschutz bereits heute demjenigen bei Kapitalgesellschaften. Was die Rechtsstellung der Vereinsmitglieder betrifft, so gesteht das Gesetz den einzelnen Vereinen bzw. deren Mitgliederversammlungen grosse Freiheit zu, sich nach eigenen Bed\u00fcrfnissen zu organisieren. Grunds\u00e4tzlich scheint die Vereinsform den verbandsdemokratischen Bed\u00fcrfnissen der Sportverb\u00e4nde besonders entgegenzukommen. Aber es steht den Vereinsmitgliedern frei, sich in der Form einer Kapitalgesellschaft des Obligationenrechts oder als Genossenschaft zu konstituieren. Der Bundesrat sieht jedenfalls zurzeit keinen Anlass, Sportverb\u00e4nde mit sehr hohen Ums\u00e4tzen als Kapitalgesellschaften einzustufen oder einem besonderen Sportverbandsrecht zu unterstellen.</p><p>Auch die Einf\u00fchrung einer staatlichen Aufsicht \u00fcber Sport- oder andere Grossverb\u00e4nde scheint dem Bundesrat heute nicht angezeigt. Insbesondere w\u00fcrde eine solche Aufsicht eine beh\u00f6rdliche Kontrolle der Verwirklichung des jeweiligen Organisationszwecks bedingen. Eine derartige Aufsicht ist heute etwa bei Stiftungen \u00fcblich, da es dort neben dem Stiftungsrat kein Organ gibt, welches diese Kontrolle selbst wahrnehmen kann. Im Vereinsrecht kann und muss diese Aufgabe von der Mitgliederversammlung selbst wahrgenommen werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Vereinswesen in der Schweiz insgesamt gut funktioniert. Vor diesem Hintergrund sieht er keine unmittelbare Notwendigkeit zur Pr\u00fcfung eines besonderen Sportverbandsrechts. Der Bundesrat wird aber die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam verfolgen und wenn n\u00f6tig dem Parlament sachgerechte Massnahmen vorschlagen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1441152000000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1493769600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|28|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523210183)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434585600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Soziale Fragen|Zivilrecht"}}