{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153686,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153686,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3686","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Junge Tier\u00e4rztinnen auch nach einer Schwangerschaft im Arbeitsmarkt halten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Zu Recht kennen wir Gesetze, welche schwangere Frauen sch\u00fctzen. M\u00f6glicherweise k\u00f6nnen diese Regelungen in ganz spezifischen F\u00e4llen zu einer Benachteiligung f\u00fchren. Schwangere Tier\u00e4rztinnen im Nutztierbereich d\u00fcrfen oft schon relativ fr\u00fch ihre physisch anspruchsvolle und gef\u00e4hrliche Arbeit nicht mehr ausf\u00fchren. In der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) wird in Artikel\u00a062 Absatz\u00a03 aufgef\u00fchrt, welche Arbeiten als gef\u00e4hrlich gelten: alle, die sich nachteilig auf die Gesundheit der Frauen und ihrer Kinder auswirken. Der Arbeitgeber muss eine schwangere Frau an einen ungef\u00e4hrlichen und gleichwertigen Arbeitsplatz versetzen, wenn Sicherheit und Gesundheit von Mutter oder Kind gef\u00e4hrdet ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Frau Umgang hat mit Stoffen, Mikroorganismen oder Gefahr einer Ansteckung von Infektionskrankheiten besteht, z. B. bei der Behandlung von Tieren, die an Toxoplasmose, Tollwut oder anderen Krankheiten erkrankt sind. Ist eine Versetzung unm\u00f6glich, darf die Frau im Betrieb nicht mehr besch\u00e4ftigt werden. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a035 des Arbeitsgesetzes und Artikel\u00a064 der Arbeitsgesetz- sowie der Mutterschutzverordnung werden bei Tier\u00e4rztinnen oft Besch\u00e4ftigungsverbote von Gyn\u00e4kologen ausgesprochen. Folge: Die Frau muss mangels gleichwertiger Ersatzarbeit meist zu Hause bleiben und der Arbeitgeber 80 Prozent des Lohnes \u00fcbernehmen. Daf\u00fcr kommt jedoch weder die Taggeld- noch eine andere Versicherung auf, was in den meist kleinen Teams oft zu grossen Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen f\u00fchrt. Eine Weiterbesch\u00e4ftigung nach der Niederkunft ist daher oft nicht mehr m\u00f6glich. Die jungen M\u00fctter m\u00fcssen eine neue Arbeit suchen, nicht selten ausserhalb der Branche, oder verzichten ganz auf eine Weiterbesch\u00e4ftigung.</p><p>1. Wie viele Tier\u00e4rztinnen werden pro Jahr ausgebildet? Wie viele Tier\u00e4rzte?</p><p>2. Wie viele Tier\u00e4rztinnen mit abgeschlossenem Studium sind erwerbst\u00e4tig? Wie viele nicht?</p><p>3. Zu durchschnittlich wie viel Prozenten?</p><p>4. Was kostet ein Tiermedizin-Studium?</p><p>5. Kann man in diesem spezifischen Fall von einer Diskriminierung der Frau sprechen?</p><p>6. Welche Optionen sieht der Bundesrat, um diese Situation zu verbessern?</p><p>7. K\u00f6nnte die Problematik analog zu Deutschland entsch\u00e4rft werden? Arbeitgeber haben bei Besch\u00e4ftigungsverboten Anspruch auf Zahlung des Entgeltes.</p><p>8. W\u00e4re es aus seiner Sicht denkbar, dass die EO einen Teil des Entgeltes \u00fcbernimmt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. In den Jahren 2004 bis 2014 wurden in der Schweiz insgesamt 1158 Tier\u00e4rztinnen und Tier\u00e4rzte ausgebildet. Davon waren 948 oder 82 Prozent Frauen.</p><p>2. Gem\u00e4ss Befragung des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS) waren 4,1 Prozent der Master-Absolventinnen und -Absolventen respektive 4,5 Prozent der Doktoratsabsolventinnen und -absolventen der Abschlusskohorte Veterin\u00e4rmedizin 2008 ein Jahr nach Studienabschluss erwerbslos. F\u00fcnf Jahre nach Studienabschluss lag die Erwerbslosenquote in beiden Gruppen bei 0 Prozent. Aufgrund der geringen Abschlusszahlen in Veterin\u00e4rmedizin sind die Sch\u00e4tzwerte nicht vollst\u00e4ndig robust und unterliegen j\u00e4hrlichen Schwankungen. Angaben zum sp\u00e4teren Verlauf der Berufskarriere der Abschlusskohorten liegen nicht vor. Die Schweizerische Arbeitskr\u00e4fteerhebung (Sake) erlaubt aufgrund einer zu kleinen Stichprobe der Tier\u00e4rztinnen und Tier\u00e4rzte keine Aussagen \u00fcber den weiteren Karriereverlauf. In Bezug auf die selbstst\u00e4ndige Berufst\u00e4tigkeit der Tier\u00e4rztinnen und Tier\u00e4rzte gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber die universit\u00e4ren Medizinalberufe (MedBG; SR 811.11) liegen folgende Angaben aus dem Medizinalberuferegister vor: In den vergangenen vier Jahren haben Frauen zwischen 55 und 68 Prozent der neuerteilten kantonalen Bewilligungen erhalten.</p><p>3. Als Teilzeitarbeit werden Erwerbst\u00e4tigkeiten mit einem Besch\u00e4ftigungsgrad unter 90 Prozent definiert. Ein Jahr nach Studienabschluss betrug der Anteil der Teilzeit arbeitenden Master-Absolventinnen und -Absolventen respektive der Doktoratsabsolventinnen und -absolventen der Abschlusskohorte 2008 63,5 respektive 43 Prozent. F\u00fcnf Jahre nach Studienabschluss lag der Anteil der Teilzeit arbeitenden in beiden Gruppen bei knapp 50 Prozent. Die Tier\u00e4rztinnen arbeiten f\u00fcnf Jahre nach Studienabschluss durchschnittlich 85 Prozent. Bei denjenigen mit Doktoratsabschluss betr\u00e4gt der durchschnittliche Besch\u00e4ftigungsgrad 80 Prozent.</p><p>4. Dem Selbstevaluationsbericht der Vetsuisse-Fakult\u00e4t Bern und Z\u00fcrich 2007 (siehe bei \"Evaluationsergebnisse\" unter: <a href=\"http://www.vetsuisse.ch/dokumente/\">http://www.vetsuisse.ch/dokumente/</a>), der die Aufw\u00e4nde der beiden Fakult\u00e4ten f\u00fcr das Studienjahr 2005/06 ausweist, sind folgende Kostendaten zu entnehmen: Bern beziffert die direkten Lehrkosten bis zum Diplom (Master) mit 101 180 Franken, w\u00e4hrend Z\u00fcrich f\u00fcr dieselbe Leistung 177 870 Franken ausweist.</p><p>5. Arbeitgebende von Schwangeren, die den Arbeitsverboten nach Artikel\u00a035 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG; SR 822.11) unterliegen, werden benachteiligt, da sie keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr ihre Pflicht zur Lohnfortzahlung (Art. 35 Abs. 3 ArG) erhalten. Dies steht im Gegensatz zu Arbeitsabwesenheiten aufgrund von Krankheit, Unfall und Milit\u00e4rdienst, bei denen die Lohnfortzahlungspflicht bei Bestehen einer Taggeldversicherung von dieser \u00fcbernommen wird. Von dieser Benachteiligung sind potenziell Arbeitgebende von all jenen Berufen betroffen, in denen Schwangere gef\u00e4hrliche oder beschwerliche Arbeiten verrichten m\u00fcssen. Dies k\u00f6nnen neben Tier\u00e4rztinnen beispielsweise auch Pflegende, Arbeitnehmerinnen des Gastgewerbes, der Bauwirtschaft oder chemischen Industrie, Kleinkindererzieherinnen, Coiffeusen oder generell Frauen sein, die Akkordarbeit und T\u00e4tigkeiten mit mehr als drei Nachtschichten hintereinander aus\u00fcben. Diese Situation kann zu einer Diskriminierung von Frauen f\u00fchren: So ist es nicht ausgeschlossen, dass betroffene Arbeitgebende die Kosten einer allf\u00e4lligen Schwangerschaft in Erw\u00e4gung ziehen und aus diesem Grund von einer Anstellung j\u00fcngerer Frauen absehen. Wie oft die erw\u00e4hnten m\u00f6glichen Diskriminierungen in der Praxis tats\u00e4chlich auftreten, kann nicht nachgewiesen werden. Die sehr niedrigen Erwerbslosenquoten bei den Tier\u00e4rztinnen und Tier\u00e4rzten (vgl. Ziffer 2) deuten jedenfalls nicht auf diesbez\u00fcgliche gr\u00f6ssere Schwierigkeiten f\u00fcr Tier\u00e4rztinnen hin.</p><p>6.-8. W\u00e4hrend der Schwangerschaft und Stillzeit bedarf die Frau einer besonderen R\u00fccksichtnahme, damit sich das Kind normal entwickeln kann und die Mutter gesund bleibt. Das Arbeitsgesetz und die zugeh\u00f6rige Verordnung 1 enthalten Vorschriften zu Besch\u00e4ftigung und Gesundheitsschutz bei Mutterschaft, Besch\u00e4ftigungseinschr\u00e4nkungen und -verbote sowie die Verpflichtung, 80 Prozent des Lohnes zu bezahlen, soweit der Arbeitgeber der schwangeren Arbeitnehmerin keine gleichwertige Ersatzarbeit zuweisen kann. Auch wenn das Anbieten einer Ersatzarbeit nicht immer m\u00f6glich ist, kann gerade mit dieser Vorschrift die Frau in vielen Branchen erfolgreich im Betrieb integriert bleiben. Zweifelsohne \u00fcberbindet der arbeitsrechtliche Sonderschutz f\u00fcr schwangere Frauen den Arbeitgebenden eine zus\u00e4tzliche Verantwortung mit teilweise finanziellen Belastungen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich dadurch nicht nur in den von der Interpellantin geschilderten F\u00e4llen sowohl f\u00fcr Arbeitnehmerinnen wie f\u00fcr Arbeitgebende schwierige Situationen ergeben k\u00f6nnen.</p><p>Der per 1. Juni 2005 eingef\u00fchrte 14-w\u00f6chige Mutterschaftsurlaub mit \u00fcber den Fonds der Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierter Mutterschaftsentsch\u00e4digung ist ausschliesslich f\u00fcr die Zeit nach der Geburt des Kindes vorgesehen. Schwangerschaftsbedingte Erwerbsausf\u00e4lle, sei es aus gesundheitlichen oder arbeitsrechtlichen Gr\u00fcnden, werden heute gem\u00e4ss Obligationenrecht und Arbeitsrecht entsch\u00e4digt. Mit der Einf\u00fchrung der Mutterschaftsentsch\u00e4digung hat sich der Gesetzgeber bewusst f\u00fcr diese Zweiteilung Mutterschaft-Schwangerschaft entschieden. Wollte man auch Erwerbsausf\u00e4lle w\u00e4hrend der Schwangerschaft \u00fcber die EO finanzieren, w\u00fcrde dies eine Verl\u00e4ngerung des Mutterschaftsurlaubs mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen auf den EO-Fonds bedeuten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1440547200000)\/","SubmittedBy":"Masshardt Nadine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524037330)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434585600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Umwelt|Gesundheit"}}