{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153705,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153705,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3705","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00d6kologische Ersatzmassnahmen nicht einseitig auf Landwirtschaftsland abw\u00e4lzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung von Artikel\u00a018 Absatz\u00a01ter NHG eine Optimierung vorzunehmen, indem: </p><p>1. die von der Landwirtschaft erbrachten \u00f6kologischen Leistungen, die \u00fcber das gesetzliche Minimum hinausgehen, als Vorleistungen ber\u00fccksichtigt werden;</p><p>2. nach M\u00f6glichkeit \u00f6kologische Ersatzmassnahmen auch im Baugebiet realisiert werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Pflicht f\u00fcr \u00f6kologische Ersatzmassnahmen wurde mit Artikel\u00a018 Absatz\u00a01ter im Jahre 1985 eingef\u00fchrt.</p><p>Damals war die Landwirtschaft noch sehr stark auf die produktiven Leistungen fokussiert. Seither hat die Landwirtschaft die \u00f6kologischen Leistungen massiv erh\u00f6ht. Vielerorts werden heute von den Bauern weit mehr als die verlangten 7 Prozent erbracht. </p><p>Heute werden durch \u00f6kologische Ersatzmassnahmen der Landwirtschaft h\u00e4ufig produktive Fl\u00e4chen entzogen. Insbesondere bei Infrastrukturprojekten geh\u00f6rt die Landwirtschaft doppelt zu den Verlierern. Der Fl\u00e4chenbedarf f\u00fcr das Bauwerk und der Fl\u00e4chenbedarf f\u00fcr die \u00f6kologischen Ersatzmassnahmen gehen zulasten von Kulturland. In Einzelf\u00e4llen wurde auch schon Land f\u00fcr \u00f6kologische Ersatzmassnahmen enteignet oder wurden Enteignungen angedroht.</p><p>Diese Situation wird in der Landwirtschaft nicht verstanden und f\u00fchrt zu Unmut der Bauern gegen\u00fcber \u00f6kologischen Leistungen. H\u00e4ufig werden dann die freiwilligen Leistungen infrage gestellt und solche Massnahmen auch zum Teil r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht.</p><p>Wenn in einem Gebiet ein Projekt realisiert wird, f\u00fcr welches gem\u00e4ss Artikel\u00a018 NHG \u00f6kologische Ersatzmassnahmen erbracht werden m\u00fcssen, sollen diejenigen Leistungen, die von der Landwirtschaft bereits \u00fcber das gesetzliche Minimum hinaus erbracht werden, mitber\u00fccksichtigt werden. </p><p>Es sollte auch vermehrt versucht werden, im Baugebiet \u00f6kologische Ersatzmassnahmen zu realisieren. Im Gegensatz zur Landwirtschaftszone weist das Baugebiet heute noch an den meisten Orten ein sehr grosses Manko an \u00f6kologischen Elementen auf. Durch \u00f6kologische Aufwertungen im Baugebiet k\u00f6nnte f\u00fcr die Natur sehr viel gewonnen werden und der Druck auf den Fl\u00e4chenverbrauch von produktivem Kulturland vermindert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Biodiversit\u00e4t ist in der Schweiz gerade durch den zunehmenden Nutzungsdruck und die zunehmende Dichte an Infrastrukturen unter Druck.</p><p>Artikel\u00a018 Absatz\u00a01ter des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG; SR 451) setzt das grundlegende Verursacherprinzip des Umweltrechts (Art. 2 des Umweltschutzgesetzes, USG; SR 814.01) im Bereich des Arten- und Lebensraumschutzes um. Ziel der gesetzlichen Regelung ist ein angemessener Ersatz schutzw\u00fcrdiger Lebensr\u00e4ume, welche durch technische Eingriffe beeintr\u00e4chtigt werden. Im Vordergrund steht der Schutz vor Beeintr\u00e4chtigungen durch ein Vorhaben. Nur wenn Beeintr\u00e4chtigungen nicht vermieden oder an Ort und Stelle wiederhergestellt werden k\u00f6nnen, ist an einem anderen Ort f\u00fcr Ersatzmassnahmen zu sorgen. Die Ersatzmassnahme soll Art, Funktion und Umfang des beeintr\u00e4chtigten Lebensraumes ersetzen. Generell ist bei diesen Massnahmen den schutzw\u00fcrdigen land- und forstwirtschaftlichen Interessen Rechnung zu tragen (Art. 18 Abs. 1 NHG).</p><p>Die Erarbeitung der Ersatzmassnahme und die Suche nach einer Ersatzfl\u00e4che liegen in der Verantwortung des Verursachers. Die Massnahme h\u00e4ngt in erster Linie von den zu ersetzenden Naturwerten ab. Sie kann sowohl im Siedlungsgebiet, auf einer landwirtschaftlich genutzten Fl\u00e4che, im Wald oder auf anderen Fl\u00e4chen erbracht werden. Je nach Art der Ersatzmassnahme sind die weitere landwirtschaftliche Nutzung oder eine allf\u00e4llige Anrechnung als \u00f6kologische Ausgleichsfl\u00e4che (Biodiversit\u00e4tsf\u00f6rderfl\u00e4che) gem\u00e4ss Landwirtschaftsrecht m\u00f6glich.</p><p>Die Beurteilung und Anordnung einer Ersatzmassnahme erfolgt in jenem Leitverfahren, das f\u00fcr den technischen Eingriff anwendbar ist (auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene). Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde verf\u00fcgt nach geltendem Recht \u00fcber einen breiten Ermessensspielraum.</p><p>1. Biodiversit\u00e4tsf\u00f6rderfl\u00e4chen stellen gem\u00e4ss Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) eine \u00f6kologische Leistung der Landwirtschaft dar. Sie haben das Ziel, den durch die intensive Nutzung verursachten Verlust an naturnahen Lebensr\u00e4umen zu mindern. Soweit sie \u00fcber das landwirtschaftsrechtliche Minimum von 7 Prozent hinausgehen, stellen diese Fl\u00e4chen freiwillige, ebenfalls durch Direktzahlungen abgegoltene Massnahmen dar. Es ist m\u00f6glich, solche Fl\u00e4chen f\u00fcr Ersatzmassnahmen gem\u00e4ss NHG zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Bedingung dabei ist, dass die naturnahe Bewirtschaftung langfristig mittels raumplanerischer bzw. vertraglicher Massnahmen gesichert wird.</p><p>2. Die Planung und Ausf\u00fchrung von Ersatzmassnahmen im Baugebiet ist nach geltendem Recht m\u00f6glich, kommt in der Praxis vor und obliegt in erster Linie dem Verursacher. Der F\u00f6rderung der Arten- und Lebensraumvielfalt im Siedlungsraum kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Der Bundesrat hat dies mit dem Ziel 8, \"Mehr Qualit\u00e4t im Siedlungsraum\", seiner Biodiversit\u00e4tsstrategie vom 25. April 2012 explizit zum Ausdruck gebracht.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist das Anliegen der Motion in geltendem Recht und geltender Praxis bereits ber\u00fccksichtigt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1440547200000)\/","SubmittedBy":"Schl\u00e4fli Urs","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489017600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523538060)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434672000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}