{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153740,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153740,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3740","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Absicherung der Altersvorsorge auch im Betrugsfall","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten, damit Vorsorgegelder der zweiten S\u00e4ule nicht nur bei der Zahlungsunf\u00e4higkeit einer Pensionskasse gesichert sind, sondern auch im Falle von Veruntreuung.</p>","ReasonText":"<p>Der \"Beobachter\" hat den Fall an die \u00d6ffentlichkeit gebracht und bereits mehrfach dar\u00fcber berichtet: Ein Z\u00fcrcher Berater einer italienischen Gewerkschaft veruntreute Vorsorgegelder von rund 250 Rentnern und verwendete einen grossen Teil des Geldes (mehrere Millionen Franken), um seinen \u00fcppigen Lebensstil zu finanzieren. Der Mann muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Das n\u00fctzt vielen Versicherten aber wenig, denn das Geld ist weg.</p><p>Wenn eine Pensionskasse in Konkurs geht, hat der Gesetzgeber vorgesorgt, um die Versicherten vor Verlusten zu sch\u00fctzen. In diesem Fall muss der gesetzlich vorgesehene Auffangfonds die Kosten \u00fcbernehmen. Dieser Schutz fehlt aber leider im Falle von Veruntreuungsdelikten wie im vorliegenden Fall weitgehend.</p><p>Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer m\u00fcssen sicher sein k\u00f6nnen, dass sie ihre eingezahlten Guthaben auch tats\u00e4chlich im Pensionsalter beziehen k\u00f6nnen. Der Bundesrat muss daher sicherstellen, dass diese Guthaben garantiert sind, einerseits durch eine Anpassung der Bestimmungen \u00fcber den Auffangfonds und andererseits durch griffigere Bestimmungen \u00fcber die Sorgfaltspflicht der Vorsorgeeinrichtungen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wird die Austritts- oder Altersleistung f\u00e4llig, muss die Vorsorgeeinrichtung das Guthaben an die durch die Versicherten bezeichnete Stelle auszahlen. Dabei hat sie bestimmte Pr\u00fcfpflichten. Legt ein Dritter eine Vollmacht eines Versicherten vor, muss sie diese \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Gem\u00e4ss herrschender Lehre und Praxis wird auf den Vorsorgevertrag die Vertragshaftung gem\u00e4ss den Artikeln 97ff. des Obligationenrechts (OR; SR 220) angewendet. Die Vorsorgeeinrichtung hat Ersatz zu leisten, wenn sie nicht nachweisen kann, dass sie f\u00fcr den entstandenen Schaden kein Verschulden trifft (Art. 97 Abs. 1 OR). Zudem haftet die Vorsorgeeinrichtung gem\u00e4ss Artikel\u00a099 Absatz\u00a01 OR bereits bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit, die schon bei einer geringf\u00fcgigen Verletzung der erforderlichen Sorgfalt gegeben ist. So hat das Bundesgericht im von der Motion\u00e4rin erw\u00e4hnten Betrugsfall eine Sorgfaltspflichtverletzung der Vorsorgeeinrichtung angenommen, wenn diese aufgrund einer gef\u00e4lschten Vollmacht das Guthaben an einen unberechtigten Dritten ausbezahlte, und zwar auch dann, wenn sie in gutem Glauben leistete (Urteil 9C_137/2012 vom 5. April 2012, E. 4.3). Hat die Vorsorgeeinrichtung ihre Sorgfaltspflichten hingegen erf\u00fcllt und das Vorsorgeguthaben aufgrund einer g\u00fcltigen Vollmacht an einen Dritten ausbezahlt, haftet sie nicht. Es bestehen also bereits heute strenge Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Vorsorgeeinrichtungen.</p><p>Solange sich das Vorsorgeguthaben im Kreislauf der beruflichen Vorsorge befindet, unterliegt es strengen Schutzvorschriften. In diesem Rahmen verwaltetes Vorsorgeguthaben ist auch dann gesch\u00fctzt, wenn eine Vorsorgeeinrichtung zahlungsunf\u00e4hig wird: In einem solchen Fall stellt der Sicherheitsfonds BVG die Leistungen sicher und h\u00e4lt so die Versicherten schadlos.</p><p>Sind die Voraussetzungen f\u00fcr eine Kapitalauszahlung bei Erreichen der Altersgrenze oder einem Antrag auf Barauszahlung erf\u00fcllt, wird die Leistung der Vorsorgeeinrichtung f\u00e4llig. Das Guthaben wird damit aus dem Vorsorgekreislauf herausgel\u00f6st und steht ab diesem Zeitpunkt in der alleinigen Verf\u00fcgungsgewalt der Versicherten. Nur sie k\u00f6nnen bestimmen, wie ihr Guthaben angelegt oder verbraucht werden soll; andernfalls m\u00fcsste man Kapitalauszahlungen generell verbieten. M\u00fcsste der Sicherheitsfonds BVG die Leistungen auch in denjenigen F\u00e4llen sicherstellen, in denen Versicherte ihr Vorsorgekapital wie im genannten Betrugsfall Drittpersonen ausserhalb des Systems der beruflichen Vorsorge anvertrauen und es dann wegen Veruntreuungsdelikten dieser Drittpersonen verlieren, dann w\u00fcrde er f\u00fcr Verluste aufkommen, die durch private Entscheide der Versicherten entstehen und die durch das Aufsichts- und Kontrollsystem der zweiten S\u00e4ule nicht verhindert werden k\u00f6nnen. Das w\u00e4re nicht sinnvoll. Den Versicherten stehen jedoch Rechtsmittel ausserhalb der beruflichen Vorsorge zur Verf\u00fcgung, um gegen Vertrauensmissbr\u00e4uche vorzugehen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1440547200000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1496793600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103650230)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434672000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz"}}