{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153765,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153765,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3765","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rahmenkonzept f\u00fcr Schutzangebote bei h\u00e4uslicher Gewalt. Wie unterst\u00fctzt der Bund die Kantone?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) hat zusammen mit dem Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann eine Ist- und Bedarfsanalyse zu den Frauenh\u00e4usern in der Schweiz durchgef\u00fchrt. Diese Grundlagenstudie wurde Anfang Juni 2015 ver\u00f6ffentlicht. Sie zeigt auf, dass der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern in der Schweiz nicht ausreichend gew\u00e4hrleistet ist. Aufgrund von Platzmangel in den Frauenh\u00e4usern mussten 2013 \u00fcber 300 gewaltbetroffene Frauen und Kinder abgewiesen werden. Weiter wurden L\u00fccken bei der finanziellen Absicherung der Kriseninterventions- und Schutzangebote und der Koordination festgestellt.</p><p>Mit ihrem aktuellen Schutzplatz-Angebot liegt die Schweiz weit unter den Empfehlungen des Europarates und der Istanbul-Konvention. Die Situation pr\u00e4sentiert sich in den Kantonen sehr unterschiedlich. Die SODK will deshalb zusammen mit den Kantonen die Situation verbessern. Damit die fehlenden Schutzangebote rasch bereitgestellt werden k\u00f6nnen, ist auch der Bund gefordert. Er ist f\u00fcr die Ratifizierung und Umsetzung der Istanbul-Konvention verantwortlich. Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Kantonen eine Strategie gegen Gewalt an Frauen und Kindern zu erarbeiten, welche unter anderem die wichtigsten Eckwerte in Bezug auf die gesamtschweizerische Versorgung (Unterbringung, Betreuung und Beratung) von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern in Notsituationen definiert und Schutzangebote f\u00fcr alle Opfer h\u00e4uslicher Gewalt - unabh\u00e4ngig vom Wohnkanton - sicherstellt?</p><p>2. Ist er bereit, in diesem Rahmenkonzept auch auf die Unterbringung, Betreuung und Beratung von Frauen mit besonderen Bed\u00fcrfnissen wie auch von gewaltbetroffenen M\u00e4nnern, M\u00e4dchen und Opfern von Menschenhandel einzugehen? </p><p>3. Ist er bereit, sich an der finanziellen Sicherung einer professionellen Gesch\u00e4ftsstelle der Dachorganisation aller Frauenh\u00e4user zu beteiligen und damit eine gezielte Koordination und Weiterentwicklung der Angebote \u00fcber die Kantonsgrenzen hinweg zu erm\u00f6glichen?</p><p>4. Ist der Bund bereit, eine aktive Rolle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu \u00fcbernehmen, mit der unter anderem \"die Einrichtung von geeigneten, leicht zug\u00e4nglichen Schutzunterk\u00fcnften in ausreichender Zahl\" sichergestellt werden soll?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Auf Bundesebene ist der Fachbereich H\u00e4usliche Gewalt des Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcros f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) f\u00fcr die Koordination der laufenden Arbeiten der verschiedenen Bundes\u00e4mter zur Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung h\u00e4uslicher Gewalt zust\u00e4ndig und leitet die st\u00e4ndige interdepartementale Arbeitsgruppe H\u00e4usliche Gewalt. Der Fachbereich arbeitet kontinuierlich mit kantonalen Konferenzen und nationalen Dach- und Fachverb\u00e4nden zusammen, so auch der Dachorganisation der Frauenh\u00e4user DAO. Er unterst\u00fctzt nach M\u00f6glichkeit Projekte von nationaler Bedeutung, wie die Erarbeitung des im Juni 2015 publizierten Grundlagenberichtes zur Situation der Frauenh\u00e4user und die Entwicklung einer standardisierten Statistik der Frauenh\u00e4user.</p><p>1./2. F\u00fcr die Einrichtung von Schutzunterk\u00fcnften f\u00fcr Opfer h\u00e4uslicher Gewalt sind die Kantone zust\u00e4ndig. Als Folge der Empfehlungen des Berichtes, der im Juni dieses Jahres von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und vom EBG publiziert wurde (<a href=\"http://www.sodk.ch/it/fachbereiche/familien-und-gesellschaft/opferhilfe/frauenhaeuser/\">www.sodk.ch/de/fachbereiche/familien-und-gesellschaft/opferhilfe/frauenhaeuser/)</a>, empfiehlt die SODK in einem Schreiben von Juni 2015, die Versorgungslage an Frauenh\u00e4usern und anderen Notunterk\u00fcnften f\u00fcr von h\u00e4uslicher Gewalt betroffene Personen in den Kantonen zu pr\u00fcfen und einen allf\u00e4lligen Bedarf an zus\u00e4tzlichen Pl\u00e4tzen zu kl\u00e4ren. Die SODK hat weiter ein Mandat zur Erarbeitung einer Definition des Leistungsangebotes der Frauenh\u00e4user beschlossen. Damit soll eine einheitliche und transparente Grundlage f\u00fcr die Finanzierung der Leistungen der Frauenh\u00e4user in der Schweiz geschaffen werden. Bevor die Ergebnisse dieser beiden Massnahmen vorliegen, ist es heute verfr\u00fcht, sich \u00fcber weitere Schritte zu \u00e4ussern. In der vom Bundesamt f\u00fcr Justiz 2015 durchgef\u00fchrten Evaluation des Opferhilfegesetzes (OHG, SR 312.5) wird die Frage behandelt, ob die Opferhilfestellen, die laut Artikel\u00a014 Absatz\u00a01 OHG bei Bedarf f\u00fcr eine Notunterkunft zu sorgen haben, den Bed\u00fcrfnissen der verschiedenen Opferkategorien Rechnung tragen. Auch hier sind die Resultate zu pr\u00fcfen, bevor Entscheide \u00fcber weitere Schritte gef\u00e4llt werden.</p><p>3. Die Koordination der Angebote von Frauenh\u00e4usern \u00fcber die Kantonsgrenzen hinweg ist Sache der interkantonalen Konferenzen; die finanzielle Unterst\u00fctzung von Frauenh\u00e4usern und ihren Dachorganisationen f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Der Fachbereich H\u00e4usliche Gewalt des EBG f\u00f6rdert demgegen\u00fcber die Koordination und Vernetzung innerhalb der Bundesverwaltung und zwischen Bund, Kantonen und Fachorganisationen.</p><p>4.<b></b>Wie bereits erw\u00e4hnt, liegt die Einrichtung von Schutzunterk\u00fcnften in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone.<b></b>Das \u00dcbereinkommen des Europarates zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Gewalt gegen Frauen und h\u00e4uslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) verpflichtet in Artikel\u00a023 die Vertragsstaaten, geeignete, leicht zug\u00e4ngliche Schutzunterk\u00fcnfte f\u00fcr Opfer im Sinne der Konvention in ausreichender Zahl einzurichten. Damit soll sichergestellt werden, dass den Bed\u00fcrfnissen aller Opfer bez\u00fcglich verf\u00fcgbarer Zufluchtsorte und spezialisierter Hilfe entsprochen wird. Die Anzahl der Schutzunterk\u00fcnfte soll sich nach dem tats\u00e4chlichen Bedarf richten. Es bestehen keine quantitativen Vorgaben, sondern lediglich Richtgr\u00f6ssen. Massgebend ist der l\u00e4nderspezifische Bedarf. Der Bund wird \u00fcber die Ratifikation und Umsetzung der Istanbul-Konvention im Herbst 2015 eine Vernehmlassung er\u00f6ffnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1440547200000)\/","SubmittedBy":"Rytz Regula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497571200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523636170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434672000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Strafrecht"}}