{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153783,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153783,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3783","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Krankenkassenpr\u00e4mien. Verbesserungen bei den Pr\u00e4mienverbilligungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Krankenkassenpr\u00e4mien haben sich seit 1997 fast verdoppelt (plus 94 Prozent). Die Pr\u00e4mienverbilligungen sind demgegen\u00fcber weit zur\u00fcckgeblieben (plus 36 Prozent). Die Situation hat sich in den letzten Jahren versch\u00e4rft, indem Pr\u00e4mienentwicklung und Verbilligung immer weiter auseinanderklaffen.</p><p>Das f\u00fchrt dazu, dass die Pr\u00e4mienlast einen immer gr\u00f6sseren Teil der Haushaltsbudgets wegfrisst und in einer Zeit stagnierender Einkommen f\u00fcr viele zu einer schwer tragbaren Last wird. Paarhaushalte mit Kindern bezahlen bis zu einem Einkommen von 105 000 Franken 10 Prozent und mehr f\u00fcr die Krankenkassen, Paarhaushalte mit jungen Erwachsenen bis zu einem Einkommen von 120 000 Franken gar 13 bis 14 Prozent. Auch Alleinstehende mit tiefen und mittleren Einkommen zahlen bis zu 11 Prozent des Einkommens f\u00fcr die Pr\u00e4mien. Bei Rentnerpaaren oberhalb der EL-Grenze betr\u00e4gt die Belastung teilweise 14 Prozent. Die Entwicklung der L\u00f6hne und der Renten hinkt weit zur\u00fcck. Das mit der Einf\u00fchrung des KVG seinerzeit formulierte Sozialziel (Pr\u00e4mienbelastung von maximal 8 Prozent des Einkommens) wird klar verfehlt.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die Entwicklung der Pr\u00e4mienbelastung im Verh\u00e4ltnis zum Einkommen?</p><p>2. Welche Schritte sieht er vor, damit die Pr\u00e4mienverbilligungen gesamtschweizerisch ihre Funktion wieder erf\u00fcllen k\u00f6nnen? Ist er bereit, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Verbilligung wieder mit der Pr\u00e4mienentwicklung Schritt halten kann?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a065 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) haben die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen Pr\u00e4mienverbilligung zu gew\u00e4hren. F\u00fcr untere und mittlere Einkommen verbilligen sie die Pr\u00e4mien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.</p><p>Die bezahlten Pr\u00e4mien pro Person haben in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in den Jahren 1997 bis 2013 um 87 Prozent zugenommen. Das Total der bezahlten Pr\u00e4mien hat sich in demselben Zeitraum um 107 Prozent erh\u00f6ht. Demgegen\u00fcber sind die L\u00f6hne gem\u00e4ss Lohnindex in dieser Zeit um rund 22 Prozent gestiegen. Um diese unterschiedliche Entwicklung abzufedern, haben Bund und Kantone den f\u00fcr die Pr\u00e4mienverbilligung \u00fcber diese Jahre hinweg ausbezahlten Betrag von 1,994 Milliarden auf 4,015 Milliarden Franken, d. h. um insgesamt 101 Prozent, angehoben. Dies entspricht 16,6 Prozent des Pr\u00e4mienvolumens 1997 respektive 16,1 Prozent des Pr\u00e4mienvolumens 2013. Die vom Interpellanten angegebene Zunahme der Pr\u00e4mienverbilligung um 36 Prozent beinhaltet nicht die Pr\u00e4mienverbilligungsbeitr\u00e4ge an Personen, die zus\u00e4tzlich Sozial- oder Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) beziehen, zudem basieren die Zahlen auf Sch\u00e4tzungen, sie l\u00e4sst sich somit nicht direkt mit den oben angegebenen Zahlen vergleichen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der individuellen Pr\u00e4mienverbilligung als wichtiges Korrelat zur einheitlichen Kopfpr\u00e4mie bewusst. Er untersucht deshalb mittels Statistiken zu den Kantonsanteilen die Entwicklung in diesem Bereich. Zudem beobachtet er mittels eines regelm\u00e4ssigen Monitorings die sozialpolitische Wirksamkeit der Pr\u00e4mienverbilligung insgesamt sowie in den einzelnen Kantonen nach verschiedenen Haushaltstypen und vergleicht diese mit dem in der Botschaft zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes vom 6. November 1991 genannten Ziel, n\u00e4mlich dass die Pr\u00e4mienbelastung eines Haushalts nicht mehr als 8 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen sollte (BBl 1992 I 225). Das Monitoring 2010 zeigt, dass diese Belastungsgrenze in vielen Kantonen \u00fcberschritten wird. Es gilt jedoch zu ber\u00fccksichtigen, dass die Festlegung eines verbindlichen Sozialziels von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) verworfen wurde. Das n\u00e4chste Monitoring wird Ende 2015 ver\u00f6ffentlicht.</p><p>2. Die Pr\u00e4mienverbilligung wird durch Bund und Kantone finanziert. Seit dem Inkrafttreten der NFA im Jahr 2008 entspricht der gesetzlich vorgeschriebene Bundesbeitrag zur Verbilligung der Pr\u00e4mien 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP. Damit steigt der Bundesbeitrag an die Pr\u00e4mienverbilligung j\u00e4hrlich mit der Kostenentwicklung der OKP und sorgt in der gesamten Schweiz f\u00fcr die Deckung eines konstanten Teils der Grundversicherungskosten. Zudem h\u00e4lt es der Bundesrat in Anbetracht der finanziellen Perspektiven des Bundes und vor dem Hintergrund des bevorstehenden Stabilisierungsprogramms 2017-2019 mit umfangreichen Sparmassnahmen nicht f\u00fcr vertretbar, seinen Beitrag zu erh\u00f6hen.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Schenker Silvia 14.4288, \"Neuer Verteilmechanismus des Bundesbeitrages f\u00fcr die Pr\u00e4mienverbilligung\", dargelegt hat, war das Ziel der Neugestaltung der Finanzierung der Pr\u00e4mienverbilligung im Rahmen der NFA, die vorher geltende Anbindung der Beitr\u00e4ge der Kantone an den Bundesbeitrag abzuschaffen. Mit der finanziellen Entflechtung der Bundes- und Kantonsbeitr\u00e4ge erhielten die Kantone bewusst einen grossen Handlungsspielraum in der Frage, wie hoch die Pr\u00e4mienverbilligung zugunsten der Versicherten in ihrem Kantonsgebiet ausf\u00e4llt und welche Versichertenkreise davon profitieren sollen. Die geltende Regelung ist insofern sachlich sinnvoll, als zwischen Pr\u00e4mienverbilligungen, Erg\u00e4nzungsleistungen und Sozialhilfe sowie der kantonalen Steuerpolitik ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Damit ist es den Kantonen m\u00f6glich, diese vollst\u00e4ndig oder weitgehend in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich liegenden Politikbereiche optimal aufeinander abzustimmen. Der Bundesrat h\u00e4lt es deshalb nicht f\u00fcr zweckm\u00e4ssig, den Kantonen \u00fcber Artikel\u00a065 KVG hinausgehende Mindestvorgaben zur H\u00f6he der von ihnen zu gew\u00e4hrenden Pr\u00e4mienverbilligungsgelder zu machen. Wie bereits erw\u00e4hnt, wird der Bundesrat aber \u00fcber die sozialpolitische Wirksamkeit der Pr\u00e4mienverbilligung in den einzelnen Kantonen wie auch mittels Statistiken zu den Kantonsanteilen die Entwicklung in diesem Bereich genauestens beobachten. Eine \u00fcber die Jahre gr\u00f6sser werdende Differenz zwischen dem Bundesanteil und dem Kantonsanteil, wie dies in den letzten Jahren beobachtet werden konnte, ist f\u00fcr den Bundesrat nicht w\u00fcnschbar.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1441152000000)\/","SubmittedBy":"Rechsteiner Paul","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1441670400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523469537)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434672000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}