{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153822,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153822,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3822","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kinderkrankheiten des neuen Abonnements des \u00f6ffentlichen Verkehrs \"Swiss Pass\" schnell kurieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Datenschutzregelungen bez\u00fcglich des \"Swiss Pass\" gegen die modernen Konzepte des Datenschutzes verstossen? So etwa gegen den Datenschutz durch Technik (\"privacy by design\") oder den Datenschutz durch Voreinstellungen (\"privacy by default\"), beides Prinzipien, die der Bundesrat in seinen Antworten auf meine Postulate 13.3806 und 13.3807 unterst\u00fctzt hat.</p><p>2. Sind diese Art der Bearbeitung von Personendaten und deren Weitergabe an Dritte legal?</p><p>3. Wird der Bundesrat bei den SBB und den anderen betroffenen Unternehmen des \u00f6ffentlichen Verkehrs (sowie ihren Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmern) intervenieren, damit der \"Swiss Pass\" den Datenschutz durch Technik und den Datenschutz durch Voreinstellungen gew\u00e4hrleistet? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Es besteht das Risiko, dass die Ticketkontrollen in den \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln deutlich l\u00e4nger dauern, da jeder \"Swiss Pass\" einzeln gescannt werden muss und deshalb nicht nur weniger Personen kontrolliert werden k\u00f6nnen, sondern auch dem Personal sowie den Benutzerinnen und Benutzern das Leben unn\u00f6tig schwer gemacht wird? Ist sich der Bundesrat dieses Risikos bewusst? Wird er intervenieren, um diesen Prozess zu vereinfachen?</p><p>5. Da die Kontrollen l\u00e4nger dauern, k\u00f6nnen weniger Personen kontrolliert werden. Denkt der Bundesrat, dass dadurch Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrern Vorschub geleistet wird?</p><p>6. Wird der Bundesrat intervenieren, damit der \"Swiss Pass\" einen Namen in einer (oder mehreren) der Landessprachen erh\u00e4lt? Wenn nein, warum nicht?</p>","ReasonText":"<p>Die SBB und andere Unternehmen des \u00f6ffentlichen Verkehrs haben das neue Abonnement \"Swiss Pass\" eingef\u00fchrt. Dieses neue Abonnement hat nicht nur lediglich einen englischen Namen, sondern garantiert auch den Schutz der Privatsph\u00e4re nicht ausreichend. Die pers\u00f6nlichen Daten der Abonnementsinhaberinnen und Abonnementsinhaber k\u00f6nnen etwa zu Marketingzwecken verwendet werden, sofern sich diese nicht ausdr\u00fccklich dagegen ausgesprochen haben. Ausserdem k\u00f6nnen die Daten an Dritte weitergegeben werden. Die Inhaberinnen und Inhaber des Abonnements werden nicht ausdr\u00fccklich \u00fcber diese M\u00f6glichkeit in Kenntnis gesetzt und m\u00fcssen selbst die n\u00f6tigen Schritte einleiten, um die Verbreitung ihrer pers\u00f6nlichen Daten zu verhindern. Diese Praxis verst\u00f6sst gegen die modernen Konzepte des Datenschutzes. Da der \"Swiss Pass\" sehr viele Abonnemente abl\u00f6sen wird, ist es \u00e4usserst wahrscheinlich, dass die pers\u00f6nlichen Daten von Millionen von Benutzerinnen und Benutzern \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel missbr\u00e4uchlich bearbeitet werden. Dar\u00fcber hinaus dauern die Ticketkontrollen aufgrund des neuen Systems l\u00e4nger und dem Personal sowie den Benutzerinnen und Benutzern wird das Leben unn\u00f6tig erschwert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. In der \u00f6V-Branche wird unterschieden zwischen Kunden- und Kontrolldaten. Die Einf\u00fchrung des \"Swiss Pass\" \u00e4ndert am Umgang mit Kundendaten nichts. Kundendaten werden wie bis anhin f\u00fcr Marketingzwecke verwendet. Dies geschieht nach Angaben der SBB \"\u00e4usserst zur\u00fcckhaltend\".</p><p>Eine Konkretisierung der Prinzipien \"Privacy by Default\" (Prinzip der datenschutzfreundlichen Voreinstellungen) und \"Privacy by Design\" (Prinzip des Datenschutzes durch Technik) wird derzeit sowohl in der Schweiz als auch auf europ\u00e4ischer Ebene im Rahmen der laufenden Datenschutzreformen diskutiert. Im Zusammenhang mit dem \"Swiss Pass\" sieht der Bundesrat zwei Punkte, welche mit Blick auf diese Prinzipien zu beachten sind. Bez\u00fcglich der Kundendaten k\u00f6nnte der Konflikt mit dem Prinzip \"Privacy by Default\" darin bestehen, dass der Kunde widersprechen muss, wenn er nicht m\u00f6chte, dass seine Daten f\u00fcr Marketingzwecke verwendet werden. Wer dies nicht will, muss dies per E-Mail, Telefon oder am Schalter mitteilen.</p><p>Bei der Kontrolle eines Reisenden mit einem \"Swiss Pass\" entsteht jeweils ein Kontrolldatensatz. Die Kontrolldaten werden w\u00e4hrend 90 Tagen gespeichert. Bez\u00fcglich der Kontrolldaten ist diese Speicherung im Lichte des Prinzips \"Privacy by Design\" zu betrachten: Diese Aufbewahrungsfrist soll nach Angaben der SBB die M\u00f6glichkeit zur Bearbeitung allf\u00e4lliger Kundenreaktionen nach Reisen erm\u00f6glichen.</p><p>Es obliegt dem Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B), zu pr\u00fcfen, ob Verst\u00f6sse gegen das geltende Datenschutzgesetz vorliegen und gegebenenfalls f\u00fcr die Beachtung der Vorschriften zu sorgen. Im Rahmen seiner Aufsichtst\u00e4tigkeit f\u00fchrt der ED\u00d6B jedes Jahr Kontrollen durch, so auch zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim \"Swiss Pass\". Der Verband \u00f6ffentlicher Verkehr (V\u00f6V) als Herausgeber des \"Swiss Pass\" und die SBB haben dem ED\u00d6B im Fr\u00fchjahr 2015 die Massnahmen zum Datenschutz vorgestellt. Die formale Pr\u00fcfung durch den ED\u00d6B in Form der \"Sachverhaltsabkl\u00e4rung 'Swiss Pass'\" ist derzeit noch ausstehend. Der V\u00f6V und die ihm angeschlossenen Unternehmen kooperieren im Rahmen dieser Pr\u00fcfung vorbehaltslos mit dem ED\u00d6B.</p><p>2. Die SBB versichern, dass zu keinem Zeitpunkt Handel mit den Kundendaten betrieben werde. Eine Datenbekanntgabe an Dritte kann nur dann erfolgen, wenn spezialisierte Partner Leistungen im Auftrag der SBB \u00fcbernehmen. Eine Datenbekanntgabe an derartige spezialisierte Partnerunternehmen erfolgt nur dann, wenn keine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht dies verbietet. Zudem wird der Umgang mit den \u00fcbermittelten Kundendaten durch die Partnerunternehmen vertraglich geregelt, wobei die Bestimmungen im schweizerischen Datenschutzgesetz zwingende Grundlagen bilden. Der Bundesrat vermag deshalb keine unzul\u00e4ssige Datenbearbeitung durch Dritte erkennen.</p><p>3. Der Bundesrat ist davon \u00fcberzeugt, dass der ED\u00d6B die erforderlichen Massnahmen ergreifen w\u00fcrde, wenn er Verst\u00f6sse gegen das DSG feststellen w\u00fcrde.</p><p>4. Es ist richtig, dass sich der Kontrollprozess im Zug etwas verl\u00e4ngert. Die eigentliche Kontrolle dauert nur sehr kurz, die Kunden m\u00fcssen jedoch ihr Abonnement dem Kontrollpersonal \u00fcberreichen. Die Kontrolle wird mit dem \"Swiss Pass\" jedoch pr\u00e4ziser, da das Kontrollpersonal ung\u00fcltige Abonnemente sofort erkennt. Es ist in der Verantwortung der Unternehmen des \u00f6ffentlichen Verkehrs, f\u00fcr eine zweckm\u00e4ssige und kundenfreundliche Kontrolle der Fahrausweise zu sorgen.</p><p>5. Bereits heute liegt der Kontrollgrad im \u00f6ffentlichen Verkehr nicht bei 100 Prozent. Dies ist beim heutigen Verkehrs- und Passagieraufkommen weder logistisch durchf\u00fchrbar noch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Die langj\u00e4hrige Erfahrung zeigt, dass ein Kontrollgrad von 100 Prozent nicht n\u00f6tig ist, um die Billettpflicht durchzusetzen. Vielmehr ist wichtig, dass Kontrollen fl\u00e4chendeckend und regelm\u00e4ssig stattfinden. Die Transportunternehmen beobachten die Quote der Reisenden ohne g\u00fcltigen Fahrausweis laufend. Sollte diese wider Erwarten zunehmen, w\u00e4ren die Transportunternehmen in der Lage, die Kontrollen zu intensivieren.</p><p>6. Marktauftritt und Produktenamen sind Sache der im V\u00f6V zusammengeschlossenen Transportunternehmen. Der Bundesrat sieht daher keinen Grund zu intervenieren. Die Verwendung des Anglizismus bei der Namensgebung birgt aus Sicht des V\u00f6V Vorteile: In der mehrsprachigen Schweiz kann es in gewissen F\u00e4llen die Kommunikation auf nationaler Ebene vereinfachen, ohne dass eine Sprachregion benachteiligt wird. Allgemein k\u00f6nnen Anglizismen den Wiedererkennungswert von Produkten und Angeboten st\u00e4rker erh\u00f6hen als eine Bezeichnung in der jeweiligen Landessprache. Der Name \"Swiss Pass\" wurde von einem Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern aller Sprach- und Landesregionen ausgew\u00e4hlt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1446595200000)\/","SubmittedBy":"Schwaab Jean Christophe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523824980)\/","SubmissionDate":"\/Date(1441756800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Menschenrechte"}}