{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153834,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153834,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3834","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Tabakproduktegesetz. Wie gross sollen die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen sein?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit dem 1. Januar 2010 sind auf allen Zigarettenpackungen in der Schweiz bildliche Warnhinweise angebracht. Damit werden die bereits seit dem 1. Mai 2007 verwendeten Textwarnhinweise erg\u00e4nzt. Die Warnhinweise nehmen einen grossen Teil der Vorder- und der R\u00fcckseite auf Schweizer Zigarettenpackungen ein und z\u00e4hlten bei der Einf\u00fchrung und z\u00e4hlen bis heute zu den gr\u00f6ssten in Europa. Dennoch lassen gewisse \u00dcbergangsbestimmungen des Vorentwurfes des Tabakproduktegesetzes sowie eine k\u00fcrzlich vom Suchtmonitoring Schweiz durchgef\u00fchrte und vom Bund finanzierte Umfrage vermuten, dass die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnten. Noch gr\u00f6ssere Warnungen w\u00fcrden es den Tabakherstellern schwierig, wenn nicht sogar unm\u00f6glich machen, ihre Marke zu kommunizieren und sie von den anderen Herstellern abzuheben. Dadurch w\u00fcrde jedoch das geistige Eigentum verletzt, der Wettbewerb behindert und die Wirtschaftsfreiheit eingeschr\u00e4nkt werden. </p><p>1. Plant der Bundesrat, die Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen zu \u00e4ndern? Wenn ja, welche \u00c4nderungen sind vorgesehen, hinsichtlich ihrer Gr\u00f6sse, ihrer Position und ihres Inhalts? Wie w\u00fcrde er eine solche Massnahme rechtfertigen?</p><p>2. Gr\u00f6ssere Warnhinweise w\u00fcrden das geistige Eigentum verletzen, den Wettbewerb behindern und die Wirtschaftsfreiheit einschr\u00e4nken. Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass vorgesehen ist, die Gr\u00f6sse der Warnungen in einer Ausf\u00fchrungsverordnung und nicht im neuen Tabakproduktegesetz zu regeln?</p><p>3. Im erl\u00e4uternden Bericht zum Vorentwurf des Tabakproduktegesetzes wird erw\u00e4hnt, dass zuk\u00fcnftig auch die wesentlichen Zutaten, die im Tabakprodukt enthalten sind, obligatorisch auf der Verpackung angegeben werden m\u00fcssen. Dadurch wird der der Marke zur Verf\u00fcgung stehende Platz reduziert. Welche Wirkung wird ausserdem von dieser Massnahme erhofft?</p>","ReasonText":"<p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass neutrale Verpackungen das geistige Eigentum zerst\u00f6ren und den Wettbewerb unm\u00f6glich machen, der auf der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und auf der Verantwortung der Hersteller gr\u00fcndet. In Australien hatte die Einf\u00fchrung neutraler Zigarettenpackungen negative Folgen: Es entstand ein Schwarzmarkt historischen Ausmasses, und zwar zulasten derer, die legal Zigaretten produzieren und verkaufen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss einer Sch\u00e4tzung des Bundesamtes f\u00fcr Statistik f\u00fcr das Jahr 2012 verursachte der Tabakkonsum in der Schweiz in diesem Jahr knapp 9500 Todesf\u00e4lle, von denen 39 Prozent mit Herz-Kreislauf-Krankheiten, 42 Prozent mit Krebserkrankungen und 19 Prozent mit Atemwegserkrankungen zusammenh\u00e4ngen. Dies entspricht hierzulande knapp 15 Prozent der Todesf\u00e4lle im Jahr 2012. Die H\u00e4lfte aller Personen, die regelm\u00e4ssig rauchen, stirbt fr\u00fchzeitig. Der Tabakkonsum ist somit die h\u00e4ufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz. Tabakprodukte sind besondere Konsumg\u00fcter, die bei bestimmungsgem\u00e4ssem Gebrauch Gesundheitsrisiken nach sich ziehen.</p><p>Warnhinweise auf den Verpackungen sind Teil der Pr\u00e4ventionsmassnahmen bei Tabakprodukten, welche insbesondere Jugendliche sch\u00fctzen sollen. Sie dienen dazu, die Rauchenden \u00fcber die Risiken des Tabakkonsums aufzukl\u00e4ren und sie zu motivieren, mit dem Rauchen aufzuh\u00f6ren. Auch sollen Nichtrauchende davon abgehalten werden, \u00fcberhaupt mit dem Tabakkonsum zu beginnen.</p><p>1. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Fridez 14.3993, \"Vereinheitlichung der Aufmachung der Zigarettenp\u00e4ckchen\", und in der am 11. November 2015 verabschiedeten Botschaft zum Tabakproduktegesetz festgehalten hat, ist bei Warnhinweisen vorgesehen, die heute geltenden Bestimmungen zu \u00fcbernehmen, ohne die aktuelle Gr\u00f6sse oder Platzierung der Warnhinweise zu \u00e4ndern. Dazu hat der Bundesrat wiederholt festgehalten, dass er nicht beabsichtige, \"neutrale Verpackungen\" einzuf\u00fchren, und dass mit den vorgesehenen Gesetzesbestimmungen eine solche Einf\u00fchrung auch nicht verlangt werden k\u00f6nnte.</p><p>2. Die Regelung von Warnhinweisen auf Tabakprodukten auf Verordnungsstufe ist nicht neu. Entsprechende Vorschriften bestehen bereits seit 1978.</p><p>Es existieren zwei Verordnungen: Eine Bundesratsverordnung, die Tabakverordnung (SR 817.06), regelt die generellen Anforderungen in vier Artikeln. In der Verordnung des EDI \u00fcber kombinierte Warnhinweise auf Tabakprodukten (SR 817.064) werden die Details in Zusammenhang mit den Bildwarnhinweisen in acht Artikeln festgelegt. Die Regelungen umfassen den Wortlaut der allgemeinen auf der Vorder- und R\u00fcckseite der Tabakpackungen verwendeten Warnhinweise in den drei Amtssprachen. Weiter sind die alternierende Erscheinung der Hinweise, die Kombination mit der Angabe eines Unterst\u00fctzungsangebots, die Schriftgr\u00f6sse, die Dicke des umlaufenden Rahmens, die Verh\u00e4ltnisse von Text und Bild geregelt.</p><p>Da die Warnhinweise klar von den restlichen grafischen Elementen der Tabakpackungen abgegrenzt sind, tangieren sie die Gestaltung der Packungen auf der verbleibenden Fl\u00e4che und damit das geistige Eigentum der Tabakproduktehersteller nicht. Dasselbe gilt f\u00fcr die Wirtschaftsfreiheit. Auch die Konkurrenzsituation im freien Markt ist nicht betroffen, da Warnhinweise f\u00fcr alle gerauchten Tabakprodukte gleichermassen zu verwenden sind.</p><p>3. Die Angabe der wesentlichen Zutaten, die im Tabakprodukt enthalten sind, soll den Konsumentinnen und Konsumenten erm\u00f6glichen, sich einfach und rasch \u00fcber die Zusammensetzung der von ihnen konsumierten Produkte zu informieren und die verschiedenen Produkte zu vergleichen, die auf dem Markt angeboten werden. Dieses Vorgehen gilt f\u00fcr verschiedene andere Produkte wie Lebensmittel und Kosmetika, und es besteht kein Grund, es nicht auch auf Tabakprodukte anzuwenden. Ein Aufdruck der Zusammensetzung auf einer der kleinen, seitlichen Fl\u00e4chen von Zigarettenpackungen tangiert die Gestaltung der Marke auf den grossen Fl\u00e4chen nicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1449187200000)\/","SubmittedBy":"Clottu Raymond","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523826213)\/","SubmissionDate":"\/Date(1441843200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Gesundheit"}}