{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153835,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153835,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3835","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Pestizide. Vorsorgeprinzip durchsetzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei Pestiziden wenn n\u00f6tig auch gesetzlich zu gew\u00e4hrleisten, dass:</p><p>1. sich Bundesrat und Verwaltung bei der Zulassung von Produkten vom Vorsorgeprinzip leiten lassen;</p><p>2. dass nur Beh\u00f6rden wissenschaftliche Beurteilungen zur Zulassung von Produkten vornehmen;</p><p>3. der Verkauf potenziell toxischer Produkte, die in die Umwelt gelangen k\u00f6nnen, bis zur Kl\u00e4rung des Sachverhalts verboten ist.</p>","ReasonText":"<p>Neue Erkenntnisse lassen vermuten, dass die mit Glyphosat verbundenen Sch\u00e4den gr\u00f6sser sind als der Nutzen. Sie m\u00fcssten die Beh\u00f6rden aufr\u00fctteln. Glyphosat wurde im Urin der Schweizer Bev\u00f6lkerung nachgewiesen. Laut einer Studie der Gr\u00fcnen Baden-W\u00fcrttemberg gab es in 16 von 16 Muttermilch-Proben Glyphosat-R\u00fcckst\u00e4nde. \u00dcber eine Wiener-Studie wurden direkte Sch\u00e4den im Bodenleben (Regenw\u00fcrmer) bekannt. Die Internationale Agentur f\u00fcr Krebsforschung (Iarc) der WHO, hat Glyphosat als \"wahrscheinlich krebserzeugend\" eingestuft.</p><p>Trotz dieser Hinweise wird die Anwendung von Glyphosat vom BLW via Ressourceneffizienzbeitr\u00e4ge gef\u00f6rdert und vom BLV verteidigt. Die Haltung widerspricht dem Vorsorgeprinzip. Widerspr\u00fcchlich sind daher \u00f6ffentliche Stellungnahmen der Beh\u00f6rden und Antworten auf Vorst\u00f6sse, z. B. der Gr\u00fcnen (Postulat 15.3452; Motion 15.3411): Zuerst heisst es, Glyphosat sei gesundheitlich unbedenklich, und dann, die ausf\u00fchrliche Monographie der Iarc werde derzeit \u00fcberpr\u00fcft! Es wirkt befremdend, wenn die Schlussfolgerung vor der \u00dcberpr\u00fcfung feststeht.</p><p>Umso mehr, als der Bundesrat in der Antwort auf die Frage 15.5248, \"Wahrscheinlich krebserregendes Glyphosat\", indirekt einr\u00e4umte, dass von den Beh\u00f6rden zu leistende Beurteilungen zum Teil von der agrochemischen Industrie selbst gemacht werden. Das Bundesinstitut f\u00fcr Risikobewertung/BfR erkl\u00e4rte sich, wie BLV und BLW auch, nicht imstande, alle Studien selbst zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Gr\u00fcnen verlangen, dass die n\u00f6tige Klarheit \u00fcber eigene, eigenst\u00e4ndige Abkl\u00e4rungen und Beurteilungen durch die Beh\u00f6rden gewonnen werden muss. Nur das vertr\u00e4gt sich mit unabh\u00e4ngigem wissenschaftlichem Vorgehen und kann die Erfordernisse der Sicherheit erf\u00fcllen.</p><p>Die Gr\u00fcnen fordern, dass Bundesrat und Verwaltung das Vorsorgeprinzip beachten. Aktuell ist der Verkauf von Glyphosat zu suspendieren, bis Klarheit \u00fcber die Toxizit\u00e4t f\u00fcr Mensch, Tier und Umwelt besteht. So haben z. B. Migros und Coop glyphosathaltige Produkte aus dem Angebot genommen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bevor sie auf den Markt kommen, m\u00fcssen Pflanzenschutzmittel ein Bewilligungsverfahren durchlaufen. Dieses Vorgehen beruht auf dem Vorsorgeprinzip, da Pflanzenschutzmittel nur bewilligt werden, wenn - gem\u00e4ss dem aktuellen Kenntnisstand - sichergestellt wurde, dass sie bei vorschriftsgem\u00e4sser Verwendung der Gesundheit der Menschen nicht schaden und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.</p><p>2. Internationale Gremien wie die OECD oder die Eppo bestimmen, welche wissenschaftlichen Daten f\u00fcr die Beurteilung der Versuchsprotokolle erforderlich sind. Diese Daten m\u00fcssen von akkreditierten Labors gem\u00e4ss der Guten Laborpraxis (GLP) der OECD geliefert werden. Die Risikobeurteilung wird unabh\u00e4ngig von verschiedenen Stellen des Bundes vorgenommen, gem\u00e4ss Protokollen \u00e4hnlich jenen der EU. Die Grundlage f\u00fcr den Zulassungsentscheid bildet die wissenschaftliche Beurteilung von Wirksamkeit und Risiko.</p><p>3. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0148a des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) k\u00f6nnen Vorsorgemassnahmen ergriffen werden, wenn die wissenschaftlichen Informationen f\u00fcr eine umfassende Risikobeurteilung ungen\u00fcgend sind, wenn es plausibel erscheint, dass Produktionsmittel unannehmbare Nebenwirkungen f\u00fcr die Gesundheit der Menschen oder f\u00fcr die Umwelt haben k\u00f6nnen und wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintretens dieser Nebenwirkungen als erheblich bewertet wird oder die entsprechenden Folgen weitreichend sein k\u00f6nnen. Bei bereits bewilligten Pflanzenschutzmitteln findet dieses Verfahren Anwendung, wenn neue wissenschaftliche Daten, die zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht verf\u00fcgbar waren, darauf hindeuten, dass die Zulassungsbedingungen nicht mehr erf\u00fcllt sind. In diesem Fall wird die Bewilligung \u00fcberpr\u00fcft, um sicherzustellen, dass die Anwendungsvorschriften nach wie vor eine Verwendung ohne unannehmbares Risiko gew\u00e4hrleisten. In F\u00e4llen, in denen die Folgen weitreichend sein k\u00f6nnen, kann die Bewilligung des Pflanzenschutzmittels suspendiert werden, bis die Situation gekl\u00e4rt ist. Im Falle von Glyphosat hat es das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen aus den Gr\u00fcnden, die in der Motion 15.3411 und im Postulat 15.3452 angegeben wurden, nicht f\u00fcr n\u00f6tig erachtet, Vorsorgemassnahmen zu ergreifen. Hier gilt anzumerken, dass in ersten Ergebnissen der Studien, die von den deutschen Beh\u00f6rden anhand von anerkannten Methoden durchgef\u00fchrt wurden, keine Spuren von Glyphosat in der Milch nachgewiesen werden konnten; Glyphosat reichert sich in Fettgewebe nicht an. Sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass eine f\u00fcr Mensch und Umwelt sichere Anwendung eine Anpassung der Bewilligung erforderlich macht, werden weitere Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt getroffen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1446595200000)\/","SubmittedBy":"Schelbert Louis","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1505692800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523727887)\/","SubmissionDate":"\/Date(1442188800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}