{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153838,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153838,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3838","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Illegalen Handel mit antiken Kunstg\u00fctern besser kontrollieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie viele Kontrollen im Auktionswesen und bei Kunsth\u00e4ndlern wurden vor Ort seit Inkrafttreten des Kulturg\u00fctertransfergesetzes (KGTG) am 1. Juni 2005 durchgef\u00fchrt? (Statistische Angaben unter Beachtung des Datenschutzes mit Angaben zu Anzahl, Umfang und Jahr der Kontrollen).</p><p>2. Wie viele dieser Kontrollen erfolgten unangemeldet (Art. 17 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 1 KGTG, falls Gefahr im Verzug ist)?</p><p>3. Werden Dokumente auf ihre Echtheit und ihren Aussagewert gepr\u00fcft? Wie genau erfolgt diese Pr\u00fcfung?</p><p>4. Werden nebst den Auktionswesen und den H\u00e4ndlern auch Sammler zur Verantwortung gezogen?</p><p>5. In wie vielen F\u00e4llen wurde ein Strafverfahren eingeleitet?</p><p>6. Kann der Bundesrat die Kritik der Fachleute nachvollziehen und sind Massnahmen vorgesehen, um die Kontrollen effizienter zu gestalten?</p>","ReasonText":"<p>In der \"NZZ am Sonntag\" vom 12. Juli 2015 wird im Artikel \"Kunst aus Kriegsgebiet\" die Rolle der Bundesbeh\u00f6rden im Kampf gegen den illegalen Kunsthandel kritisiert. H\u00e4ndler w\u00fcrden zu wenig oft und zu wenig genau kontrolliert. Auch seien gef\u00e4lschte Dokumente im Umlauf, die nicht auf ihre Echtheit und ihren Aussagewert gepr\u00fcft w\u00fcrden. Die Fachstelle des Bundesamtes f\u00fcr Kultur, die f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung des illegalen Antikenhandels verantwortlich ist, gibt an, bis jetzt noch nie illegale Kulturg\u00fcter aus Syrien entdeckt zu haben. Marc-Andr\u00e9 Haldimann, Arch\u00e4ologe der Universit\u00e4t Bern und Schweizer Antikenmarktbeobachter f\u00fcr den Bund, h\u00e4lt es aber f\u00fcr naheliegend, dass Kulturg\u00fcter aus Raubgrabungen in Syrien in der Schweiz gehandelt werden. Dem Bund wird neben zu wenig und zu selten durchgef\u00fchrten Kontrollen auch Beisshemmung gegen\u00fcber den H\u00e4ndlern vorgeworfen. Offenbar kam es bis heute auch zu keinem Strafverfahren aufgrund von Kontrollen vor Ort.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Transfer von gestohlenen oder gepl\u00fcnderten Kulturg\u00fctern ist in der Schweiz aufgrund von Artikel\u00a024 des Kulturg\u00fctertransfergesetzes (KGTG) verboten. Das KGTG enth\u00e4lt auch Bestimmungen zur \u00dcbertragung von Kulturgut, zu R\u00fcckgabegarantien, zu den Beh\u00f6rden, zur Amts- und Rechtshilfe sowie Strafbestimmungen f\u00fcr den Widerhandlungsfall.</p><p>1./2. Die Kontrollt\u00e4tigkeit des Bundes erfolgt stichprobenweise auf der Basis einer Risikoanalyse, der Identifikation m\u00f6glicher Eintrittsstellen von illegalen Kulturg\u00fctern in die Schweiz, der Interventionsm\u00f6glichkeiten der kontrollierenden Beh\u00f6rden sowie der zur Verf\u00fcgung stehenden Ressourcen. Die Kontrollen betreffen sowohl den grenz\u00fcberschreitenden Warenverkehr als auch die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Handel. Die Vollzugsbeh\u00f6rden der Schweiz beteiligen sich auch an internationalen Schwerpunktkontrollen im Bereich des illegalen Kulturg\u00fcterhandels.</p><p>Damit keine gestohlenen oder gepl\u00fcnderten Kulturg\u00fcter in die Schweiz gelangen, wird priorit\u00e4r der Kulturg\u00fctertransfer an der Grenze kontrolliert, wobei die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung f\u00fcr die \u00dcberwachung und die Kontrolle des grenz\u00fcberschreitenden Warenverkehrs und die Fachstelle des Bundesamtes f\u00fcr Kultur (BAK) jeweils f\u00fcr die kulturg\u00fcterbezogenen Abkl\u00e4rungen zust\u00e4ndig ist. Die beiden Bundesbeh\u00f6rden f\u00fchrten so seit dem Inkrafttreten des KGTG 943 vertiefte und koordinierte Kontrollen durch. Diese betreffen sowohl den Handel als auch Private. In 169 F\u00e4llen wurden aufgrund der Kontrolle Strafverfahren auf kantonaler Ebene eingeleitet, die in 75 F\u00e4llen zu einer Verurteilung f\u00fchrten.</p><p>Mit den Kontrollen beim Kunsthandel und beim Auktionswesen wird \u00fcberpr\u00fcft, ob die H\u00e4ndlerin oder der H\u00e4ndler die Sorgfaltspflichten eingehalten hat und die von Artikel\u00a016 KGTG vorgeschriebene Dokumentation vorlegen kann. Die Kontrolle wird von der Fachstelle des BAK vorgenommen. Zur Identifikation von Risikoobjekten wie Kulturg\u00fcter aus Krisenregionen sichtet die Fachstelle des BAK die Angebote des Handels konsequent, insbesondere durch die stichprobenweise \u00dcberpr\u00fcfung der Kataloge und Angebote auf dem Internet. Die Kontrollen beim Handel werden priorit\u00e4r unangemeldet auf dem Administrativweg durchgef\u00fchrt. F\u00fcr Kontrollen vor Ort schreibt Artikel\u00a020 KGTV vor, dass diese in der Regel im Voraus anzuk\u00fcndigen sind. Seit Aufnahme der Kontrollen wurden so 46 vertiefte Kontrollverfahren durchgef\u00fchrt, davon 43 unangemeldet auf dem Administrativweg und drei Kontrollen mit Anmeldung vor Ort. Da die notwendige Dokumentation vorgelegt werden konnte, mussten bis dato keine Strafverfahren eingeleitet werden.</p><p>Wenn Gefahr im Verzug ist, informiert die Fachstelle des BAK unverz\u00fcglich die Koordinationsstelle f\u00fcr Kulturg\u00fcter von Fedpol, damit der Fall von der kantonalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rde untersucht wird. Diese verf\u00fcgt aufgrund der Strafprozessordnung \u00fcber die notwendigen Zwangsmassnahmen.</p><p>3. Liegen fundierte Hinweise vor, welche die Echtheit der Dokumente anzweifeln, werden sie einer genaueren Pr\u00fcfung unterzogen. Im Zweifelsfall erfolgt eine R\u00fcckfrage, beispielsweise bei der ausstellenden Beh\u00f6rde einer Ausfuhrbewilligung. Bei einem Verdacht auf Urkundenf\u00e4lschung muss eine Strafanzeige bei der zust\u00e4ndigen kantonalen Verfolgungsbeh\u00f6rde gemacht werden.</p><p>4. Das KGTG sieht vor, dass die Kontrollen der Sorgfaltspflicht nur die im Kunsthandel und im Auktionswesen t\u00e4tigen Personen betreffen. Dennoch sind Sammlerinnen und Sammler von den Kulturg\u00fcterkontrollen an den Grenzen sowie von Artikel\u00a024 KGTG betroffen.</p><p>5. Vgl. Antwort auf die Fragen 1 und 2.</p><p>6. Der Bundesrat h\u00e4lt fest, dass die Schweiz auf internationaler Ebene und seit der Ratifikation der Unesco-Konvention von 1970 sowie dem Inkrafttreten des KGTG f\u00fcr ihre Bem\u00fchungen im Kampf gegen den illegalen Kulturg\u00fcterhandel anerkannt wird.</p><p>Der Bundesrat verfolgt aufmerksam die Entwicklungen in diesem Bereich. Er hat die konkreten internationalen Warnungen ber\u00fccksichtigt und das Verbot von gestohlenen oder gepl\u00fcnderten mobilen Kulturg\u00fctern aus Syrien oder dem Irak in die Sanktionsmassnahmen in Bezug auf diese zwei Staaten integriert. Zudem wurde ein Projekt f\u00fcr eine Rahmenverordnung auf Grundlage von Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 KGTG erstellt. Es erm\u00f6glicht dem Bundesrat, gegebenenfalls rasch tempor\u00e4re Massnahmen f\u00fcr die Erhaltung von bedrohtem mobilem Kulturerbe eines Staates zu verordnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1446595200000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1450396800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523540357)\/","SubmissionDate":"\/Date(1442188800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Kultur"}}