{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153874,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153874,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3874","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Entwicklung der obligatorischen Abgaben und des Haushalteinkommens in der Schweiz und in den OECD-L\u00e4ndern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Schweiz behaupten zahlreiche politische und gewerkschaftliche Akteurinnen und Akteure, dass wir Steuersenkungen, einen Abbau der sozialen Sicherheit und die Entwicklung eines gef\u00e4hrlichen Ultraliberalismus erleben. Ausserdem sei unsere Fiskalquote im internationalen Vergleich tief. Eine sorgf\u00e4ltige Analyse der grossen makro\u00f6konomischen Aggregate der Schweiz hat ergeben, dass dem nicht so ist. Zwar zeigen die Indikatoren der Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), dass die Schweiz zu den Mitgliedstaaten mit den niedrigsten Steuerbelastungen z\u00e4hlt. Man muss jedoch wissen, dass die OECD in ihren Statistiken \u00fcber die Schweiz die obligatorischen Abgaben an nichtstaatliche Institutionen nicht ber\u00fccksichtigt. Abgaben, die in fast allen anderen L\u00e4ndern an den Staat gehen.</p><p>Damit man sich ein realistisches Bild unserer obligatorischen Abgaben machen kann, wird der Bundesrat gebeten, folgende Ausk\u00fcnfte f\u00fcr den Zeitraum von 2000 bis 2014 zu geben:</p><p>1. Wie hoch w\u00e4ren diese Abgaben in der Schweiz gewesen, wenn man neben den Steuern, neben den Abgaben an den Bund, die Kantone und die Gemeinden sowie neben den Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen, auch all jene obligatorischen Betr\u00e4ge ber\u00fccksichtigt h\u00e4tte, die an privatrechtliche Einrichtungen f\u00fcr die berufliche Vorsorge, die Krankenversicherung f\u00fcr die Grundpflege oder f\u00fcr die Familienzulagen gezahlt werden?</p><p>2. Um wie viel w\u00e4ren die obligatorischen Abgaben im weiteren Sinne, wie in Frage 1 definiert, j\u00e4hrlich gestiegen?</p><p>3. Wie h\u00e4tte sich das f\u00fcr die Haushalte verf\u00fcgbare Einkommen, stets nach denselben Kriterien, j\u00e4hrlich entwickelt?</p>","ReasonText":"<p>In einer im Dezember 2014 ver\u00f6ffentlichten Studie betont Economiesuisse, dass die Schweizer Fiskalquote 39,6 Prozent des BIP betragen w\u00fcrde, wenn man alle \u00f6ffentlichen und privaten obligatorischen Abgaben ber\u00fccksichtigen w\u00fcrde. Dies entspricht einem um 12,5 Prozentpunkte h\u00f6heren Wert als der, den die OECD ver\u00f6ffentlicht hat. Werden die obligatorischen Abgaben auf diese Weise berechnet, liegen sie \u00fcber dem OECD-Durchschnitt. Aber das ist noch nicht alles. Von 1990 bis 2012 sind die obligatorischen Abgaben in der Schweiz insgesamt um 19,2 Prozent gestiegen, gegen\u00fcber nur 5,9 Prozent im Durchschnitt der OECD-L\u00e4nder. Der kontinuierliche Anstieg der obligatorischen Abgaben schl\u00e4gt sich am st\u00e4rksten in dem f\u00fcr die Haushalte verf\u00fcgbaren Einkommen nieder, das sich entsprechend verringert.</p><p>Im Hinblick auf eine Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer und der AHV-Beitr\u00e4ge, die die Finanzierung der ersten S\u00e4ule unseres Vorsorgesystems gew\u00e4hrleisten, ist diese Situation umso bedauerlicher.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Fiskalquote stellt die effektiven Fiskaleinnahmen (Steuern und Sozialversicherungsabgaben) im Verh\u00e4ltnis zum nominalen Bruttoinlandprodukt (BIP) dar. Sie umfasst s\u00e4mtliche vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden eingenommenen Steuern sowie die Beitr\u00e4ge an die \u00f6ffentlichen Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV, Familienzulagen in der Landwirtschaft, Mutterschaftsversicherung des Kantons Genf). Die Beitr\u00e4ge an Krankenkassen, Unfallversicherungen und Pensionskassen werden trotz Obligatorium nicht ber\u00fccksichtigt, da diese Unternehmen gem\u00e4ss den Sektorisierungsprinzipien des Europ\u00e4ischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) in der Schweiz zu den \u00f6ffentlichen oder privaten Unternehmen z\u00e4hlen und somit definitionsgem\u00e4ss nicht Teil des Sektors Staat sind. Bei der Ermittlung der Fiskalquote st\u00fctzt sich die Eidgen\u00f6ssische Finanzverwaltung auf die Zahlen der Finanzstatistik, die gem\u00e4ss den internationalen Richtlinien erstellt werden. Sie entsprechen den von der OECD ver\u00f6ffentlichten Fiskaleinnahmen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit mit den Fiskalquoten anderer Mitgliedsl\u00e4nder sichergestellt.</p><p>Die Fiskalquote entspricht demjenigen Anteil des BIP, welchen der Sektor Staat zur Erf\u00fcllung der staatlichen Aufgaben \u00fcber Steuern und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge eintreibt. Da auch gem\u00e4ss den Sektorisierungsprinzipien des ESVG, die in der EU und der Schweiz einheitlich zur Anwendung kommen, die diversen Staatshaushalte unterschiedliche Aufgaben umfassen, darf die Fiskalquote nicht als Zwangsabgabenquote der B\u00fcrger eines Staats interpretiert werden. Die OECD-Statistik der \u00f6ffentlichen Einnahmen zeigt in ihren Tabellen zur Finanzierung der Sozialleistungen sowohl die Beitr\u00e4ge an die \u00f6ffentlichen Sozialversicherungen als auch die obligatorischen Abgaben im Privatsektor aller L\u00e4nder: <a href=\"http://www.oecd-ilibrary.org/taxation/revenue-statistics_19963726\">http://www.oecd-ilibrary.org/taxation/revenue-statistics_19963726</a>. Ausserdem berechnet die OECD f\u00fcr die obligatorischen Abgaben seit 2010 eine Vergleichskennzahl. Diese Daten erm\u00f6glichen bessere internationale Vergleiche und eine genauere Sch\u00e4tzung der Zwangsabgabenquote als der Beizug der Fiskalquote: <a href=\"http://www.oecd.org/tax/tax-policy/tax-database.htm\">http://www.oecd.org/tax/tax-policy/tax-database.htm#NTCP</a>.</p><p>Tabelle 1 zeigt die Fiskalquote sowie eine Sch\u00e4tzung der Zwangsabgabenquote bzw. der Quote an quasi-obligatorischen Abgaben in den Jahren 2000-2014. Anhand der derzeit vorliegenden Daten kann nicht zwischen obligatorischen und \u00fcberobligatorischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitr\u00e4gen an die berufliche Vorsorge (zweite S\u00e4ule) unterschieden werden. Laut Bericht der IDA Fiso (1996) enth\u00e4lt die Zwangsabgabenquote etwa 40 Prozent der als obligatorisch geltenden Beitr\u00e4ge an die berufliche Vorsorge. In der Quote der quasi-obligatorischen Abgaben sind s\u00e4mtliche Beitr\u00e4ge an die berufliche Vorsorge enthalten, weil sich die Versicherten dem \u00fcberobligatorischen Teil nicht entziehen k\u00f6nnen und somit nicht die Wahl haben. Im Betrachtungszeitraum ergeben sich aufgrund der beiden neuen Quoten Abweichungen gegen\u00fcber der Fiskalquote von 6 bis 8 Prozentpunkten bei den Zwangsabgaben und von 10 bis 12 Prozentpunkten bei den quasi-obligatorischen Abgaben.</p><p>F\u00fcr aussagekr\u00e4ftige internationale Vergleiche m\u00fcssten entsprechend auch die Statistiken der anderen OECD-L\u00e4nder angepasst werden. 2013 liegen die beiden neuen Quoten, wenn sie nach der in der Interpellation vorgeschlagenen Methode gesch\u00e4tzt werden, \u00fcber der durchschnittlichen Fiskalquote der OECD-L\u00e4nder (Tabelle 2).</p><p>2. Von 2000 bis 2014 betr\u00e4gt das durchschnittliche j\u00e4hrliche Wachstum der Abgaben gem\u00e4ss Definition der Interpellanten 2,6 Prozent f\u00fcr die obligatorischen und 2,8 Prozent f\u00fcr die quasi-obligatorischen Abgaben (Tabelle 3). Damit lag das j\u00e4hrliche Wachstum dieser Abgaben \u00fcber demjenigen des nominalen BIP ( plus 2,4 Prozent pro Jahr). W\u00e4hrend die Fiskaleinnahmen pro Jahr um durchschnittlich 2,3 Prozent zunahmen, wuchsen die in der Definition der Fiskalquote nicht enthaltenen Zwangsabgaben ( plus 4 Prozent pro Jahr) sowie die \u00fcberobligatorischen Abgaben in der beruflichen Vorsorge (plus 3,8 Prozent pro Jahr) deutlich st\u00e4rker. Dieses dynamische Wachstum der Zwangsabgaben erkl\u00e4rt sich in erster Linie mit steigenden Netto-Krankenkassenpr\u00e4mien und Beitr\u00e4gen an die berufliche Vorsorge.</p><p>3. Das verf\u00fcgbare Einkommen der Haushalte zeigt, welcher Anteil des gesamten Prim\u00e4reinkommens (Arbeits- und Verm\u00f6genseinkommen der privaten Haushalte) nach Zurechnung der erhaltenen Transfers und nach Abzug der bezahlten Abgaben zur freien Verf\u00fcgung steht (Tabelle 4). Die Entwicklung im Zeitraum 2000-2013 zeigt, dass der Anteil des verf\u00fcgbaren Einkommens am Prim\u00e4reinkommen gestiegen ist (von 81 auf 82,4 Prozent). W\u00e4hrend sich der Anteil der Steuern am Prim\u00e4reinkommen im gleichen Zeitraum kaum ver\u00e4ndert (von 14 auf 14,2 Prozent), hat jener der Sozialabgaben von 28,2 auf 30,2 Prozent zugelegt. Dieser negative Effekt auf das verf\u00fcgbare Einkommen wird jedoch durch die starke Zunahme der Sozialleistungen zugunsten der privaten Haushalte (von 23,1 auf 26,7 Prozent) \u00fcberkompensiert. Von 2000 bis 2013 ist das verf\u00fcgbare Nettoeinkommen pro Jahr um durchschnittlich 2,4 Prozent gewachsen.</p><p>Die Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken k\u00f6nnen heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken, die in der Gesch\u00e4ftsdatenbank nicht abgebildet werden k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1447200000000)\/","SubmittedBy":"Graber Jean-Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1449100800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2446|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523362470)\/","SubmissionDate":"\/Date(1442793600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Steuer|Sozialer Schutz"}}