{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153879,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153879,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3879","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wettbewerbsrechtliche Spannungsfelder. Fragw\u00fcrdige Projekte staatlicher Unternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Swisscom geh\u00f6rt mehrheitlich dem Bund und hat einen Grundversorgungsauftrag; sie ist nicht \"privatisiert\". Mobilfunk- und Breitbandmarkt sowie die Glasfaserinfrastruktur sind von ihr dominiert. So verf\u00fcgt Swisscom \u00fcber Nutzungs- und Bewegungsdaten unz\u00e4hliger Einwohner in der Schweiz. \u00c4hnlich ist es bei der SRG, welche sich massgeblich durch Empfangsgeb\u00fchren finanziert und auf nationaler Ebene eine faktische Monopolstellung hat.</p><p>Vor diesem Hintergrund wirft der Zusammenschluss von SRG, Swisscom und Ringier diverse Fragen auf. Nun sind die angesprochenen Nutzungsdaten in den H\u00e4nden eines einzelnen privaten Medienhauses, welches sich durch diesen Zusammenschluss gegen\u00fcber anderen privaten Anbietern einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen m\u00f6chte.</p><p>Gleichzeitig wird unter dem Namen \"Project Thor\" eine weitere Allianz bekannt, welche Swisscom und Coop zusammen lanciert haben. Die beiden Unternehmen, welche mit Hansueli Loosli beide denselben Verwaltungsratspr\u00e4sidenten haben, wollen eine gemeinsame Online-Handelsplattform aufbauen. Auch hier verb\u00fcndet sich ein Staatsbetrieb mit einem einzelnen privaten Unternehmen.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. D\u00fcrfen Unternehmen des Bundes mit \u00f6ffentlichem Auftrag oder marktbeherrschender Stellung bei der Auswahl von Partnern einzelne Firmen willk\u00fcrlich bevorzugen und so den Markt verzerren?</p><p>2. Wie beurteilt er in diesem Zusammenhang die deutsche Rechtsprechung zum Beihilferecht?</p><p>3. Wie stellt er sicher, dass bei den genannten Zusammenschl\u00fcssen keine Quersubventionierungen stattfinden und der Wettbewerb nicht verzerrt bzw. ausgeschaltet wird?</p><p>4. H\u00e4lt er die Personalunion von Hansueli Loosli als Verwaltungsratspr\u00e4sident sowohl von Swisscom als auch von Coop nicht f\u00fcr problematisch?</p><p>5. Wie kann verhindert werden, dass finanzielle Risiken aus diesen Joint Ventures der SRG bzw. Swisscom \u00fcberw\u00e4lzt werden? Wird er diesbez\u00fcglich in den Verwaltungsr\u00e4ten von Swisscom und SRG vorstellig, bzw. instruiert er die Vertreter des Bundes entsprechend?</p><p>6. Wie wird sichergestellt, dass h\u00f6chstens anonymisierte Daten zwischen den Anbietern ausgetauscht werden?</p><p>7. Welche strafrechtlichen Folgen h\u00e4tte ein gesetzwidriger Datenaustausch?</p><p>8. Welche Haltung vertritt der eidgen\u00f6ssische Datensch\u00fctzer bez\u00fcglich dieser Zusammenschl\u00fcsse? Welche Auflagen sind zu machen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. Swisscom und SRG geniessen im Rahmen der Gesetze (Wettbewerbsrecht, Fernmeldegesetz, Radio- und Fernsehgesetz) und ihrer jeweiligen Konzessionen unternehmerische Autonomie. Es steht ihnen grunds\u00e4tzlich frei, Kooperationen (Beteiligungen, Allianzen, Joint Ventures usw.) mit beliebigen Partnern einzugehen.</p><p>Im Falle von Swisscom kn\u00fcpft der Bundesrat in seiner Rolle als Mehrheitsaktion\u00e4r gewisse Bedingungen an Kooperationen. Gem\u00e4ss den geltenden strategischen Zielen des Bundesrates f\u00fcr Swisscom m\u00fcssen Kooperationen zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts beitragen, f\u00fchrungsm\u00e4ssig gut betreut werden k\u00f6nnen und dem Risikoaspekt gen\u00fcgend Rechnung tragen. Der Bundesrat sieht keine Anzeichen, dass diese Voraussetzungen bei der angek\u00fcndigten Werbeallianz von SRG, Swisscom und Ringier nicht erf\u00fcllt w\u00e4ren.</p><p>Die SRG ist eine autonome und unabh\u00e4ngige private Gesellschaft ohne Bundesbeteiligung. Der Bundesrat hat keinen Einfluss auf die Gesch\u00e4ftsstrategie.</p><p>Die Auswirkungen der angek\u00fcndigten Werbeallianz von SRG, Swisscom und Ringier auf den Wettbewerb sind Gegenstand laufender Untersuchungen. Das UVEK hat zu beurteilen, ob der Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschr\u00e4nkt wird, und die Weko f\u00fchrt eine vertiefte kartellrechtliche Pr\u00fcfung durch. Sollten gravierende Wettbewerbsverzerrungen oder schwerwiegende Gef\u00e4hrdungen der anderen Schweizer Medien festgestellt werden, sehen sowohl das Wettbewerbs- als auch das Rundfunkrecht entsprechende Massnahmen vor.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet es nicht als seine Aufgabe, das Rechtssystem anderer Staaten zu beurteilen.</p><p>4. Der Bundesrat erkennt keinen grunds\u00e4tzlichen Interessenkonflikt zwischen den Mandaten von Hansueli Loosli als Verwaltungsratspr\u00e4sident von Swisscom und Coop. Der Bundesrat geht davon aus, dass die \u00fcbliche Ausstandpflicht zum Tragen kommt, sollten Interessenkonflikte im Zusammenhang mit einzelnen Gesch\u00e4ften auftreten.</p><p>5. Swisscom und SRG tragen als Partner des Joint Ventures selbstverst\u00e4ndlich einen Teil des unternehmerischen Risikos. Dies ist aus Sicht des Bundesrates so lange unproblematisch, als damit keine untragbaren finanziellen Risiken f\u00fcr den Bundeshaushalt verbunden sind. Mit den strategischen Zielen f\u00fcr Swisscom und mit der Finanzaufsicht des UVEK \u00fcber die SRG stehen wirksame Instrumente zur Verf\u00fcgung, um die finanziellen Risiken f\u00fcr den Bundeshaushalt unter Kontrolle zu halten. Der Bundesrat enth\u00e4lt sich grunds\u00e4tzlich jeglicher Intervention in das operative Gesch\u00e4ft von Swisscom. Die vom Bundesrat abgeordneten Mitglieder des Verwaltungsrates der SRG handeln nicht weisungsgebunden.</p><p>6./7. Alle beteiligten Unternehmen sind an das geltende Datenschutzrecht gebunden. Je nach Konstellation erlaubt dieses eine Bekanntgabe von Personendaten nur mit der Einwilligung der betroffenen Person. Gewisse besonders gravierende Verst\u00f6sse sind strafbar, aber auch dies h\u00e4ngt von der Konstellation ab und kann nicht allgemein beurteilt werden. Der Bundesrat erwartet, dass alle beteiligten Unternehmen die einschl\u00e4gigen Bestimmungen einhalten.</p><p>8. Die Unternehmen sind selbstverst\u00e4ndlich auch bei Zusammenschl\u00fcssen dazu verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere die Gew\u00e4hrleistung einer transparenten Information \u00fcber die beabsichtigten Datenbearbeitungen und wo erforderlich die Einholung der Zustimmung der Kunden) einzuhalten und sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen. Der Eidgen\u00f6ssische Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte beobachtet die Entwicklungen genau und wird gegebenenfalls im Rahmen seiner gesetzlichen Kompetenz die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen \u00fcberpr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1447804800000)\/","SubmittedBy":"Rutz Gregor","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102575497)\/","SubmissionDate":"\/Date(1442880000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}