{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153915,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153915,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3915","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Permanenter EU-Verteilschl\u00fcssel f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge. Reaktion der Schweiz und Vereinbarkeit mit der Masseneinwanderungs-Initiative","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Vor einigen Tagen liess die EU-Kommission verlauten, dass auch die assoziierten Dublin-Staaten Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein ohne Ausnahmen das Dublin-Recht und seine Weiterentwicklung akzeptieren m\u00fcssen. Dies betrifft etwa den neuen permanenten Verteilschl\u00fcssel f\u00fcr EU-Asylbewerber.</p><p>Lehne ein assoziierter Staat diese Weiterentwicklung ab, so werde das entsprechende Abkommen beendet.</p><p>1. Seit dem 9. Februar 2014 musste die Schweiz schon einige Kr\u00f6ten aus Br\u00fcssel schlucken, so etwa:</p><p>- die Sistierung der Schweizer Assoziierung an das Forschungsprogramm Horizon 2020 und das Austauschprogramm Erasmus plus;</p><p>- die Ablehnung von Verhandlungen zur Anpassung der Personenfreiz\u00fcgigkeit;</p><p>- die Forderung eines institutionellen Rahmenabkommens inklusive Gerichtsbarkeit des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs;</p><p>- die Forderung weiterer Koh\u00e4sionszahlungen, etwa an Kroatien;</p><p>- das per Telefonanruf abgebrochene provisorische Stromabkommen;</p><p>- der Abbruch der Verhandlungen zur Chemikaliensicherheit (Reach).</p><p>Wie gedenkt nun der Bundesrat auf dieses neuerliche br\u00fcske Diktat aus Br\u00fcssel zu reagieren?</p><p>2. Sieht das Dublin-Abkommen ein Verfahren zur \u00c4nderung oder Weiterentwicklung desselben vor? Ist das Abkommen mit anderen Vertr\u00e4gen verkn\u00fcpft, welche beim Dahinfallen ebenfalls gek\u00fcndigt werden m\u00fcssten?</p><p>3. Wie beurteilt er eine etwaige Schweizer Partizipation am vorgesehenen permanenten EU-Verteilschl\u00fcssel? Stellt die Schweiz gewisse Bedingungen, etwa hinsichtlich der Berechnungsformel?</p><p>4. Welchen Anteil an allen in der Schweiz ans\u00e4ssigen Asylbewerbern w\u00fcrden die durch den EU-Verteilschl\u00fcssel zugewiesenen Fl\u00fcchtlinge wohl etwa ausmachen? W\u00e4re letztlich die Konsequenz dieses neuen Systems nicht, dass dereinst alle Fl\u00fcchtlinge, die Europa aufsuchen, \u00fcber diesen Mechanismus auf die partizipierenden Staaten - und somit auch auf die Schweiz - verteilt werden?</p><p>5. Ist nun damit zu rechnen, dass (wie bereits bei der Dublin-III-Verordnung) aus Zeitgr\u00fcnden die Weiterentwicklung des Dublin-Abkommens und somit auch die Verteilung der via EU aufgenommenen Fl\u00fcchtlinge via bundesr\u00e4tliche Verordnung (\"Dublin-IV-Verordnung\") erfolgen? Wie wird gew\u00e4hrleistet, dass sich das Parlament sowie Volk und St\u00e4nde dazu \u00e4ussern k\u00f6nnen? Kommt diesem Paradigmenwechsel nicht sogar materieller Verfassungsrang zu, womit er dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum unterstellt werden m\u00fcsste?</p><p>6. Nach Artikel\u00a0121a Absatz\u00a01 der Bundesverfassung \"steuert die Schweiz die Zuwanderung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern eigenst\u00e4ndig\", w\u00e4hrend Absatz\u00a02 verlangt, dass \"die Zahl der Bewilligungen f\u00fcr den Aufenthalt von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern in der Schweiz durch j\u00e4hrliche H\u00f6chstzahlen und Kontingente begrenzt wird\", wobei diese \"H\u00f6chstzahlen f\u00fcr s\u00e4mtliche Bewilligungen des Ausl\u00e4nderrechts unter Einbezug des Asylwesens\" gelten. Und Absatz\u00a04 schliesslich verlangt, dass \"keine v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4ge abgeschlossen werden d\u00fcrfen, die gegen diesen Artikel verstossen\". Widerspricht somit ein durch die EU an die Schweiz zugeteiltes Fl\u00fcchtlingskontingent bzw. eine entsprechende Dublin-Weiterentwicklung nicht Artikel\u00a0121a der Bundesverfassung?</p><p>7. Falls der Bundesrat keinen Widerspruch zu Artikel\u00a0121a der Bundesverfassung erkennen sollte, wie gedenkt er sicherzustellen, dass die EU-Fl\u00fcchtlingskontingente den erforderlichen \"H\u00f6chstzahlen ... unter Einbezug des Asylwesens\" gen\u00fcgen?</p><p>8. Die vier assoziierten Dublin-Staaten Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein entsprechen der Efta. Gedenkt der Bundesrat, mit dieser Organisation oder diesen Staaten Kontakt aufzunehmen aufgrund ihrer \u00e4hnlichen Interessenlage?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die europ\u00e4ischen Justiz- und Innenminister haben im September zwei Programme beschlossen, welche die Umsiedelung von insgesamt 160 000 schutzbed\u00fcrftigen Personen innerhalb Europas vorsehen. Damit werden die Entlastung einzelner Staaten von Asylverfahren sowie eine solidarische Verteilung von schutzbed\u00fcrftigen Personen innerhalb Europas bezweckt. Die Europ\u00e4ische Kommission hat zwar einen Gesetzgebungsvorschlag zur Aufnahme eines permanenten Verteilschl\u00fcssels von Asylbewerbern f\u00fcr Krisensituationen verabschiedet. Die zust\u00e4ndigen Organe der EU haben jedoch bisher diesen weder beschlossen noch beraten. Insofern kann sich der Bundesrat auch nicht zu Fragen zu dessen etwaiger Ausgestaltung \u00e4ussern.</p><p>1./3. Der Bundesrat erkennt in den europ\u00e4ischen Beschl\u00fcssen zur Umsiedelung von schutzbed\u00fcrftigen Personen kein Diktat. Die Schweiz setzt sich seit mehreren Jahren f\u00fcr eine solidarischere Verteilung von schutzbed\u00fcrftigen Personen innerhalb Europas ein. Die beiden nun beschlossenen Umsiedelungsprogramme erachtet der Bundesrat als wichtigen Schritt in diese Richtung. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, dass sich die Schweiz an diesen beiden Programmen freiwillig beteiligen soll. Bedingung f\u00fcr die Teilnahme der Schweiz ist, dass die Registrierung der Schutzsuchenden in Italien und Griechenland korrekt funktioniert. Diese Programme tragen zur St\u00e4rkung des Dublin-Systems bei, indem die von der aktuellen Fl\u00fcchtlingssituation besonders betroffenen L\u00e4nder Italien und Griechenland entlastet und die Schutzsuchenden gleichm\u00e4ssiger verteilt werden. Die beiden L\u00e4nder werden zus\u00e4tzlich durch EU-Agenturen (z. B. Frontex und Easo) bei der Registrierung der Migranten an der Schengen-Aussengrenze unterst\u00fctzt, was auch im Interesse der Schweiz ist.</p><p>2. Als an Dublin assoziierter Staat hat sich die Schweiz verpflichtet, die k\u00fcnftigen Weiterentwicklungen im Geltungsbereich der Dublin-Zusammenarbeit grunds\u00e4tzlich zu \u00fcbernehmen (Art. 1 Abs. 3 und 4 DAA). Sie kann eine solche \u00dcbernahme dennoch ablehnen, m\u00fcsste aber die Beendigung des Dublin- und damit auch des Schengen-Assoziierungsabkommens in Kauf nehmen.</p><p>4. F\u00fcr die beiden Umsiedelungsprogramme schlug die Kommission einen Verteilschl\u00fcssel vor, welcher schlussendlich vom Rat nicht angenommen wurde. Auch der neue Vorschlag zur Einf\u00fchrung eines permanenten Umverteilungsmechanismus f\u00fcr Krisensituationen st\u00fctzt sich auf denselben Schl\u00fcssel, welcher die Kriterien Bev\u00f6lkerungszahl (40 Prozent), BIP (40 Prozent), durchschnittliche Zahl der bisherigen Asylantr\u00e4ge (10 Prozent) sowie Arbeitslosenquote (10 Prozent) ber\u00fccksichtigt. Aus Sicht der Schweiz ber\u00fccksichtigt dieser Verteilschl\u00fcssel grunds\u00e4tzlich die relevanten Elemente, um eine faire Verteilung der Asylsuchenden vorzunehmen.</p><p>5. Entgegen den \u00c4usserungen des Interpellanten erfolgte die Genehmigung des Notenaustausches betreffend die \u00dcbernahme der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung) durch das Parlament. Der entsprechende Bundesbeschluss unterstand dem fakultativen Staatsvertragsreferendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 der Bundesverfassung). Zu den Gesetzes- und Verordnungs\u00e4nderungen wurde eine Vernehmlassung bzw. Anh\u00f6rung durchgef\u00fchrt. Die zust\u00e4ndige parlamentarische Kommission stimmte zudem einer teilweisen vorl\u00e4ufigen Anwendung der Dublin-III-Verordnung zu, um die notwendige Zusammenarbeit mit den anderen Dublin-Staaten ohne Unterbrechung zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>Der Bundesrat und das Parlament haben u. a. im Rahmen der Bilateralen II gepr\u00fcft, ob den Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen (SAA/DAA) allenfalls Verfassungsrang zukommt. Dies wurde jedoch verneint, weil damit keine tiefgreifende \u00c4nderung des Staatswesens verbunden sei (BBl 2004 6288). Entsprechend unterlagen die Assoziierungsabkommen nicht dem obligatorischen Referendum.</p><p>Sollte dieser permanente Umverteilungsmechanismus dereinst von der EU verabschiedet werden, w\u00fcrde im Rahmen des Dublin-Assoziierungsabkommens auch die \u00dcbernahme des vorerw\u00e4hnten Notfallverteilmechanismus den Abschluss eines Notenaustausches erfordern, dessen Genehmigung und Umsetzung ins Schweizer Recht im Rahmen des normalen Staatsvertragsabschluss- und Rechtsetzungsverfahrens zu erfolgen h\u00e4tte.</p><p>6./7. Gem\u00e4ss Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates zur Umsetzung von Artikel\u00a0121a der Bundesverfassung fallen Asylsuchende w\u00e4hrend des Asylverfahrens nicht in den Anwendungsbereich von Artikel\u00a0121a der Bundesverfassung und unterstehen daher nicht den H\u00f6chstzahlen und Kontingenten. Letzteres ist erst dann der Fall, wenn diese Personen als Fl\u00fcchtlinge anerkannt oder vorl\u00e4ufig aufgenommen werden. Somit st\u00e4nde die \u00dcbernahme der Asylsuchenden aus anderen Dublin-Staaten gem\u00e4ss vorgeschlagenem Verteilschl\u00fcssel nicht im Widerspruch zu Artikel\u00a0121a der Bundesverfassung.</p><p>8. Die Schweiz pflegt regelm\u00e4ssigen Kontakt zu den anderen assoziierten Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein. Sollte es spezifische Fragen geben, in welchen eine Abstimmung des Standpunktes mit diesen Staaten angebracht w\u00e4re, wird die Schweiz eine solche vornehmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1448409600000)\/","SubmittedBy":"Minder Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1449446400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523732533)\/","SubmissionDate":"\/Date(1442966400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration"}}