{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153916,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153916,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3916","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umsetzungsprobleme der Energiestrategie 2050 im Bereich der dezentralen Stromnetze am Beispiel des Kantons Thurgau","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bundesrat und Parlament haben im Jahr 2011 im Nachgang zur Reaktorkatastrophe von Fukushima einen Grundsatzentscheid f\u00fcr einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie gef\u00e4llt. Demnach sollen die bestehenden f\u00fcnf Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Mit der Energiestrategie 2050 soll u. a. der Stromverbrauch reduziert und der Anteil der erneuerbaren Energien erh\u00f6ht werden. Der energiepolitische Kurs im Kanton Thurgau harmoniert mit der Energiestrategie des Bundes und unterst\u00fctzt diese. Der Ersatz der Kernenergie bedeutet indes eine grosse Herausforderung f\u00fcr alle Beteiligten. Der Anteil der Kernkraft betrug 2014 fast 38 Prozent der Schweizer Stromproduktion, im Thurgau betr\u00e4gt der Anteil der Kernkraft im Strommix rund 75 Prozent. Im Kanton Thurgau haben Regierung, Parlament und die Bev\u00f6lkerung an der Urne die verst\u00e4rkte Nutzung erneuerbarer Energien und damit den Wandel zu einer nachhaltigen Energieversorgung best\u00e4tigt.</p><p>Der im Gang befindliche Wandel von einer zentralen Energieversorgung mit Grosskraftwerken zu einer dezentralen Energieversorgung mit Kraftwerken jeder Gr\u00f6ssenordnung und einem Energiefluss in beide Richtungen stellt neue Anforderungen an die Netze, an die Speicherkapazit\u00e4ten sowie an die Steuerung von Produktion und Verbrauch. Im Grundlagenbericht Stromnetze Thurgau mit Blick auf eine verst\u00e4rkte dezentrale Stromproduktion vom 29. Oktober 2014 wird festgestellt, es best\u00fcnden grosse Kapazit\u00e4ten f\u00fcr das Einspeisen von dezentral erzeugter Energie. Die Netze seien sehr gut und die Kapazit\u00e4ten k\u00f6nnten mit einfachen und kosteng\u00fcnstigen Massnahmen erh\u00f6ht werden.</p><p>F\u00fcr Trafostationen und andere elektrische Anlagen muss beim Eidgen\u00f6ssischen Starkstrominspektorat (Esti) eine Plangenehmigung eingeholt werden (Art. 16 EleG). Dieses Plangenehmigungsverfahren wurde mit dem Bundesgesetz \u00fcber die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren vom 18. Juni 1999 eingef\u00fchrt. Grundgedanke des Gesetzes ist es, die Entscheidverfahren bei einer einzigen Beh\u00f6rde (Leitbeh\u00f6rde) zu konzentrieren, die erstinstanzlich die Einhaltung aller anwendbaren bundes- und kantonalrechtlichen Vorschriften beurteilt (Botschaft des Bundesrates vom 19. Mai 1998, BBl 1998 III 2596 Ziff. 13.221; Voten Respini und Baumberger, a. a. O.). Mit der Plangenehmigung werden s\u00e4mtliche nach Bundesrecht erforderlichen Bewilligungen erteilt (Art. 16 Abs. 3 EleG); kantonale Bewilligungen sind nicht erforderlich; das kantonale Recht ist jedoch von der Genehmigungsbeh\u00f6rde (Esti) zu ber\u00fccksichtigen, soweit es die Betreiberin von Stark- oder Schwachstromanlagen in der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig einschr\u00e4nkt (Art. 16 Abs. 4 EleG).</p><p>Verschiedene konkrete F\u00e4lle von n\u00f6tigen Erweiterungen von Trafostationen im Kanton Thurgau haben nun aufgezeigt, dass nur schon kleinste Erweiterungen (nur wenige Quadratmeter Fl\u00e4che) vom Esti dem Bundesamt f\u00fcr Raumplanung zur Stellungnahme unterbreitet werden. Diese Gesuche wurden vom ARE-Bund abgelehnt oder nur mit \u00fcberaus kostentreibenden Auflagen schlussendlich bewilligt.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Das Bundesgesetz \u00fcber die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren vom 18. Juni 1999 hatte zum Ziel, dass sich ein Gesuchsteller f\u00fcr Bewilligungen nur noch an eine einzige Beh\u00f6rde des Bundes wenden muss. Ist er der Auffassung, dass mit der neuen Praxis das Ziel einer Vereinfachung erreicht worden ist?</p><p>2. Auf Unverst\u00e4ndnis st\u00f6sst beim bisherigen Verfahren beispielsweise, dass eine Solaranlage ausserhalb der Bauzone zwar ohne Baubewilligung erstellt werden kann (Art. 18a RPG), f\u00fcr den Bau, den Ausbau oder die Erg\u00e4nzung der dazu ben\u00f6tigten Trafostation dann aber monatelang auf eine Bewilligung der Bundesbeh\u00f6rden gewartet werden muss. Ist ihm bekannt, wie schleppend diese Verfahren laufen?</p><p>3. Dr. Michael Moser, Bereichsleiter Energieforschung beim BFE, hat bei einer Veranstaltung an der Empa in D\u00fcbendorf zu Recht auf die f\u00fchrende Stellung der Schweiz im Bereich der Forschung bei den intelligenten Netzen und allen verwandten Bereichen hingewiesen. Demnach w\u00fcrde die Forschung in diesen Bereichen in den n\u00e4chsten vier Jahren zus\u00e4tzlich um \u00fcber 200 Millionen Franken erh\u00f6ht. Wie hoch sind insgesamt die Mittel f\u00fcr die Forschung in diesem Bereich? Lohnt sich dieser hohe Mitteleinsatz, wenn im Gegenzug bei der Umsetzung der konkreten Massnahmen auf Stufe der Endverteiler vom ARE-Bund derartige H\u00fcrden aufgebaut werden?</p><p>4. Ist es richtig, dass f\u00fcr solche Bagatellentscheide das ARE-Bund schweizweit bem\u00fcht wird? Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass in Zukunft in allen F\u00e4llen bei Erweiterungen von Trafostationen auf eine Stellungnahme des ARE-Bund zu verzichten ist? Dies k\u00f6nnte wie folgt erreicht werden:</p><p>a. Die Baubewilligung wird nicht mehr durch das Esti, sondern durch das kantonale ARE erteilt. Dies w\u00fcrde eine \u00c4nderung von Artikel\u00a016 Absatz\u00a03 EleG voraussetzen.</p><p>b. Es wird weiterhin eine Plangenehmigung durch das Esti erteilt, welche auch die Baubewilligung beinhaltet. Das Esti holt jedoch vor einem Entscheid nur noch eine Stellungnahme des Kantons ein (bzw. des kantonalen ARE).</p><p>Welche Variante w\u00fcrde der Bundesrat vorziehen? Sieht er andere M\u00f6glichkeiten, um diese Verfahren wesentlich zu vereinfachen und zu beschleunigen? W\u00e4re Variante b ohne Gesetzes\u00e4nderung m\u00f6glich? Gen\u00fcgt da auch eine verwaltungsinterne Vereinbarung oder Weisung?</p><p>5. Das ARE-Bund hat bei schlussendlich positiven Entscheiden hohe H\u00fcrden als Bedingung f\u00fcr die Bewilligung aufgebaut. So wird vielfach eine Verlegung einer bestehenden Trafostation vom Nichtbaugebiet in das Baugebiet oder an bestehende Bauten verlangt, was praktisch immer mit sehr hohen Investitionen meist im sechsstelligen Bereich verbunden ist. Andererseits wird offensichtlich auch eine Anbiederung in Bezug auf den Baustil verlangt. Sind sechsstellige Investitionssummen gerechtfertigt, um Trafostationen zu verlegen? Sind die allf\u00e4lligen negativen Auswirkungen auf Mensch und Tier bei Anbauten an bestehende Geb\u00e4ude restlos gekl\u00e4rt? Wer bezahlt die allf\u00e4llig wieder notwendigen Verlegungskosten der an die Geb\u00e4ude privater Personen angebauten Trafostationen, wenn die Besitzer ihr Geb\u00e4ude erweitern wollen? Ist es sinnvoll, den meist unscheinbaren Trafostationen mit einer Anbiederung an andere, wertvollere Bauten einen h\u00f6heren Beachtungswert zu schenken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Einbezug des Bundesamtes f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) in das Plangenehmigungsverfahren f\u00fcr Transformatorenstationen beruht auf Artikel\u00a017 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1902 betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (EleG; SR 734.0) sowie auf Artikel\u00a062a Absatz\u00a01 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. M\u00e4rz 1997 (RVOG; SR 172.010). Danach hat das Eidgen\u00f6ssische Starkstrominspektorat (Esti) das ARE als Fachbeh\u00f6rde des Bundes in Fragen der Raumplanung anzuh\u00f6ren, wenn ein Verfahren das Raumplanungsrecht des Bundes tangiert. Im Rahmen der Arbeiten zur Strategie Stromnetze ist das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) im \u00dcbrigen daran zu pr\u00fcfen, wie die Netze weiterentwickelt werden sollen und wie allenfalls Beschleunigungen in den Bewilligungsverfahren erreicht werden k\u00f6nnen.</p><p>1. Das mit dem Bundesgesetz vom 18. Juni 1999 \u00fcber die Koordination und die Vereinfachung von Entscheidverfahren verfolgte Ziel einer Verfahrensvereinfachung wurde weitgehend erreicht. Auch in F\u00e4llen, bei denen im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens eine Stellungnahme einer Fachbeh\u00f6rde des Bundes einzuholen ist, erfolgt die entsprechende Kontaktnahme durch die Leitbeh\u00f6rde und obliegt nicht dem Gesuchsteller.</p><p>2. Im Unterschied zu Solaranlagen stellen sich bei der Erstellung und \u00c4nderung von Transformatorenstationen nicht nur Fragen der baulichen Einordnung, sondern insbesondere auch solche der elektrischen Sicherheit und des Strahlenschutzes. Diese k\u00f6nnen nur von Fachbeh\u00f6rden gepr\u00fcft und beurteilt werden. Die vom Esti gesetzte Frist kann das ARE in den allermeisten F\u00e4llen der j\u00e4hrlich etwa zweihundert Gesuche einhalten; allf\u00e4llige Verz\u00f6gerungen ergeben sich vor allem dann, wenn die Gesuchsunterlagen unvollst\u00e4ndig sind.</p><p>3. Die Energieforschung wurde von der \u00f6ffentlichen Hand bis ins Jahr 2013 mit einem Beitrag von rund 250 Millionen Franken pro Jahr gef\u00f6rdert. Im Bereich der Netze ist laut BFE mit j\u00e4hrlichen Forschungsausgaben der \u00f6ffentlichen Hand von insgesamt rund 20 Millionen Franken zu rechnen. Die Forschung hat die Aufgabe, verschiedenste Ans\u00e4tze zur Integration erneuerbarer Energiequellen in das Elektrizit\u00e4tssystem zu untersuchen. Die Ergebnisse k\u00f6nnten Alternativen aufzeigen, die unter den geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen einfacher und wirtschaftlicher umsetzbar w\u00e4ren als der konventionelle Netzausbau. Der Verzicht auf die Forschungsf\u00f6rderung w\u00e4re daher kontraproduktiv.</p><p>4.a. Eine \u00dcbertragung der Bewilligungskompetenz f\u00fcr Transformatorenstationen an die Kantone bedingte eine entsprechende Revision des EleG. Wie in Antwort 2 erw\u00e4hnt, w\u00e4ren die Kantone jedoch auf Stellungnahmen der Fachbeh\u00f6rden des Bundes im Bereich der elektrischen Sicherheit angewiesen. Es erscheint daher fraglich, ob mit einer solchen \u00dcbertragung der erw\u00fcnschte Effizienzgewinn erzielt w\u00fcrde.</p><p>4.b. Die kantonalen Raumplanungsfachstellen kennen die lokalen Verh\u00e4ltnisse naturgem\u00e4ss besser als das ARE. Entsprechende Ausf\u00fchrungen dieser Stellen ber\u00fccksichtigt das ARE daher bei seinen eigenen Stellungnahmen. Zur Sicherstellung einer schweizweit einheitlichen Praxis rechtfertigt es sich aus Sicht des Bundesrates, weiterhin eine Stellungnahme des ARE einzuholen.</p><p>M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Vereinfachung und Beschleunigung der Plangenehmigungsverfahren f\u00fcr Transformatorenstationen sieht der Bundesrat nicht prim\u00e4r im Bereich von Gesetzes\u00e4nderungen. Entscheidend daf\u00fcr, dass ein Verfahren einfach und rasch abgewickelt werden kann, ist vielmehr die Qualit\u00e4t des eingereichten Gesuchs. Das ARE ist zusammen mit dem Esti laufend daran, die Voraussetzungen daf\u00fcr zu verbessern, dass die Gesuchsunterlagen vollst\u00e4ndig und m\u00f6glichst genehmigungsf\u00e4hig eingereicht werden k\u00f6nnen.</p><p>5. Die Umsetzung der zentralen raumplanungsrechtlichen Grunds\u00e4tze der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet und der Beschr\u00e4nkung der Bauten in der Landwirtschaftszone zum Schutz des Kulturlandes verlangt, dass Infrastrukturbauten wie Transformatorenstationen soweit m\u00f6glich in der Bauzone erstellt werden, selbst wenn sie der Versorgung des Nichtsiedlungsgebiets dienen. Ausserhalb der Bauzonen d\u00fcrfen Transformatorenstationen nur in Ausnahmef\u00e4llen bewilligt werden, wenn ihr Zweck einen Standort ausserhalb der Bauzonen erfordert und keine \u00fcberwiegenden Interessen entgegenstehen. Transformatorenstationen, die der Einspeisung von dezentral erzeugter Energie in das Netz dienen und die damit geeignet sind, einen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 zu leisten, k\u00f6nnen solche Ausnahmef\u00e4lle darstellen. Transformatorenstationen ausserhalb der Bauzonen m\u00fcssen gewisse Anforderungen hinsichtlich Einordnung in die bauliche und landschaftliche Umgebung erf\u00fcllen. Sie sollten deshalb m\u00f6glichst nicht freistehend erstellt werden, sondern in ein bestehendes Geb\u00e4ude ein- oder an ein solches angebaut werden. Sind die Grenzwerte der Verordnung vom 23. Dezember 1999 \u00fcber den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (SR 814.710) eingehalten, k\u00f6nnen nach dem Stand der Erkenntnisse negative Auswirkungen auf Mensch und Tier ausgeschlossen werden. Im Rahmen der erforderlichen umfassenden Interessenabw\u00e4gung ist auch allf\u00e4lligen Mehrkosten Rechnung zu tragen, um eine im Einzelfall optimale L\u00f6sung zu finden.</p><p>Vereinfachte Anforderungen bestehen gem\u00e4ss EleG zudem dann, wenn die vorgesehene \u00c4nderung das \u00e4ussere Erscheinungsbild der Transformatorenstation nicht wesentlich ver\u00e4ndert, keine schutzw\u00fcrdigen Interessen Dritter ber\u00fchrt sind und sie sich nur unerheblich auf Raum und Umwelt auswirkt (Art. 17 Abs. 1 Bst. b EleG). Sind diese Rahmenbedingungen eingehalten, kann ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren durchgef\u00fchrt werden, was insbesondere bedeutet, dass keine Standortalternativen gepr\u00fcft werden m\u00fcssen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass bei solch kleinen Vorhaben sorgf\u00e4ltig darauf geachtet werden muss, die Verfahren m\u00f6glichst unb\u00fcrokratisch abwickeln zu k\u00f6nnen. Gerade die von der Interpellantin angesprochenen F\u00e4lle aus dem Kanton Thurgau zeigen, dass in Zukunft noch vermehrt von den M\u00f6glichkeiten von Artikel\u00a017 EleG Gebrauch gemacht werden soll, um Standortverschiebungen bei Ersatzbauten nach M\u00f6glichkeit vermeiden zu k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1448409600000)\/","SubmittedBy":"H\u00e4berli-Koller Brigitte","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1449100800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523716280)\/","SubmissionDate":"\/Date(1442966400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}