{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153927,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153927,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3927","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Praktika nach der Ausbildung. Bek\u00e4mpfung von Missbr\u00e4uchen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In den letzten Monaten war in der Schweiz oft von der Praktikumsproblematik die Rede: Junge Leute, die ihre Ausbildung (universit\u00e4re Hochschulen, Fachhochschulen usw.) gerade abgeschlossen haben, m\u00fcssen ein Praktikum nach dem anderen (oft unbezahlt) absolvieren und darauf hoffen, so eine erste Anstellung zu finden. Es scheint, dass Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften am st\u00e4rksten betroffen sind. Hinter Praktikumsstellen verbergen sich oft \"echte\" Stellen, weil die Unternehmen auf diese Weise bei der Lohnsumme sparen k\u00f6nnen.</p><p>Immer mehr junge Leute sehen sich gezwungen, Praktika anzusammeln, bevor sie eine feste Anstellung bekommen. Das beutet die Jungen aus und macht sie auf dem Arbeitsmarkt verwundbar. Hinzu kommt, dass diese jungen Absolventinnen und Absolventen erst versp\u00e4tet in die Arbeitswelt einsteigen und deswegen auch nur mit Verz\u00f6gerung die AHV-Beitr\u00e4ge oder die Beitr\u00e4ge an die Arbeitslosenversicherung zahlen.</p><p>Im Gesetz gibt es keinen klaren Grundsatz, der die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Praktikums definiert. Nach schweizerischem Recht gelten f\u00fcr den Praktikumsvertrag die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsvertrags (Art. 319ff. OR). Die Verg\u00fctung der Praktikantinnen und Praktikanten kann in den Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (GAV) festgelegt werden. Allerdings bestehen bei den GAV, je nach Branche und Kanton, riesige Unterschiede, und sie schliessen bei Weitem nicht alle Angestellten ein. </p><p>Das geltende Recht muss strenger angewendet werden, um zu vermeiden, dass gewisse Arbeitgeber Praktikantinnen und Praktikanten einstellen, die dann die Arbeit eines \"normalen\" Angestellten verrichten.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ein Praktikumsvertrag ist fast immer ein Arbeitsvertrag. Daher sollten alle zwingenden Bestimmungen des Arbeitsrechts auch f\u00fcr den Praktikumsvertrag gelten, einschliesslich der Bestimmungen im Bereich Lohn, Auslagenersatz, Freizeit oder Probezeit. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass Massnahmen getroffen werden sollten, um das geltende Recht strenger anzuwenden?</p><p>2. Anscheinend wurden in allen Kantonen Kommissionen zur Beobachtung des Arbeitsmarktes bez\u00fcglich der Praktikumsproblematik eingesetzt. Kann der Bundesrat dies best\u00e4tigen? Welche Beobachtungen haben die Kommissionen gemacht?</p><p>3. W\u00e4re es nicht gut, Praktika w\u00e4hrend des Studiums zu f\u00f6rdern, damit die jungen Leute bereits bei Abschluss ihrer Ausbildung praktische Kenntnisse haben?</p><p>4. In gewissen F\u00e4llen schlagen die Arbeitgeber den Praktikantinnen und Praktikanten vor, das Praktikum von der Arbeitslosenversicherung bezahlen zu lassen. Der Staat tritt also an die Stelle der Arbeitgeber. Sollte diese Praxis nicht sorgf\u00e4ltiger \u00fcberwacht werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ein Praktikumsvertrag, der ausschliesslich im Interesse des Praktikanten abgeschlossen wird, gilt nicht als Arbeitsvertrag, und der Praktikant muss entsprechend nicht entlohnt werden. In den \u00fcbrigen F\u00e4llen handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, der den Bestimmungen des Arbeitsrechts untersteht. Insbesondere hat ein Praktikant, der eine Arbeit ausf\u00fchrt, deren Leistung nach den Umst\u00e4nden nur gegen Lohn zu erwarten ist, Anrecht auf einen Lohn und einen Arbeitsvertrag, der jedoch keiner besonderen Form bedarf. Dennoch ist eine Vereinbarung, die eine Entlohnung explizit ausschliesst, rechtlich zul\u00e4ssig.</p><p>In Branchen mit allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen gelten f\u00fcr junge Berufsleute und f\u00fcr Hilfsarbeitskr\u00e4fte Mindestl\u00f6hne, die nicht mit Praktikumsvertr\u00e4gen umgangen werden k\u00f6nnen. In einigen Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen sind f\u00fcr Praktikanten separate Mindestl\u00f6hne vorgesehen. Die Einhaltung der Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge wird von den zust\u00e4ndigen parit\u00e4tischen Vollzugsorganen \u00fcberpr\u00fcft. In Branchen ohne Mindestl\u00f6hne sind die kantonalen tripartiten Kommissionen im Rahmen der flankierenden Massnahmen f\u00fcr die Feststellung von Unterbietungen der \u00fcblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen und die Ergreifung von angemessenen Massnahmen zust\u00e4ndig. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Arbeitsmarktbeobachtung sowie die Kontrollen durch die parit\u00e4tischen Organe ausreichend sind, um die Arbeitsbedingungen von Praktikanten zu kontrollieren.</p><p>Wie aus den L\u00e4ngsschnittbefragungen des BFS hervorgeht, ist das Praktikum nach dem Hochschulabschluss eine typische Einstiegsl\u00f6sung. So \u00fcbten lediglich 1,2 Prozent des Absolventenjahrgangs 2008 f\u00fcnf Jahre nach Erlangung des Masters (2013) noch ein Praktikum aus. Die Praxis bei Praktika liefert somit keine Anhaltspunkte, wonach diese zu einem Einfallstor f\u00fcr missbr\u00e4uchliche Lohn- und Arbeitsbedingungen f\u00fcr junge Berufseinsteiger geworden w\u00e4ren.</p><p>2. Gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz \u00fcber die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentsch\u00e4digung (Avig) hat jeder Kanton eine tripartite Kommission mit der Aufgabe, die regionalen Arbeitsvermittlungs\u00e4mter bei ihren T\u00e4tigkeiten zu beraten, eingesetzt. Die Frage der Berufspraktika, wie sie im Avig vorgesehen sind, f\u00e4llt in den Kompetenzbereich dieser tripartiten Kommissionen, welchen eine Regulierungs- und eine Aufsichtsfunktion zukommen. Die Berufspraktika im Rahmen des Avig haben bis dato noch keinen Anlass zu Interventionen oder Kritiken seitens der tripartiten Kommissionen gegeben.</p><p>Bei der Arbeitsmarktbeobachtung im Rahmen der flankierenden Massnahmen stellten die tripartiten Kommissionen zudem bis dato keine missbr\u00e4uchlichen Anstellungsbedingungen bei Praktika fest. Diese stehen allerdings auch nicht im Zentrum der Arbeitsmarktbeobachtung. Einzelne kantonale Kommissionen haben diesbez\u00fcglich vertiefte Kontrollen vorgenommen.</p><p>So f\u00fchrt beispielsweise der Kanton Genf derzeit eine Untersuchung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei Praktikanten durch.</p><p>3. Im Rahmen der Fachhochschulen und der p\u00e4dagogischen Hochschulen stellen Praktika einen integralen Bestandteil des Studiums dar. In den universit\u00e4ren Hochschulen ist die Praxis bez\u00fcglich Praktika sehr unterschiedlich: W\u00e4hrend Praktika bei gewissen Studienrichtungen obligatorisch sind, k\u00f6nnen sie in anderen freiwillig oder gar nicht absolviert werden. Allerdings muss auch ber\u00fccksichtigt werden, dass eine Mehrheit der Studierenden arbeitet (75 Prozent gem\u00e4ss einer Studie aus dem Jahr 2013 des BFS) und entsprechend bereits erste praktische Arbeitserfahrungen w\u00e4hrend dem Studium sammeln. Diese Arbeitserfahrungen unterst\u00fctzen die Entwicklung von verschiedenen Kompetenzen und beg\u00fcnstigen die Arbeitsmarktf\u00e4higkeit der Betroffenen. Der Bundesrat erachtet daher weiterf\u00fchrende Massnahmen nicht als notwendig.</p><p>4. Die M\u00f6glichkeit, im Rahmen der Arbeitslosenversicherung ein Berufspraktikum zu absolvieren, ist an verschiedene Vorgaben gebunden, die helfen, Missbr\u00e4uchen vorzubeugen. Dementsprechend muss ein Berufspraktikum zwei Bedingungen erf\u00fcllen, um bewilligt zu werden: Es muss die Platzierungsm\u00f6glichkeit erh\u00f6hen und aus Sicht des Arbeitsmarktes zweckm\u00e4ssig sein. Damit ist es m\u00f6glich, Missbr\u00e4uchen entgegenzuwirken. Eine finanzielle Beteiligung der Unternehmung im Umfang von einem Viertel des bezahlten Arbeitslosengelds, aber mindestens von 500 Franken pro Monat wird verlangt, um der Arbeitsleistung des Versicherten Rechnung zu tragen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1447804800000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1450396800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523381223)\/","SubmissionDate":"\/Date(1442966400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}