{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153944,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153944,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3944","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Besteuerung im Landwirtschaftsbereich. Umsetzung der Motion M\u00fcller Leo 12.3172","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die neue Fassung des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) w\u00e4hrend der f\u00fcr die Umsetzung der Motion 12.3172 notwendigen \u00dcbergangsphase r\u00fcckwirkend auf alle Steuerpflichtigen anzuwenden, die von der Entscheidung des Bundesgerichtes von Dezember 2011 betroffen sind.</p>","ReasonText":"<p>Mit der Annahme der Motion M\u00fcller Leo fordert das Parlament die R\u00fcckkehr zur alten Besteuerungspraxis. Am 5. Juni hat der Bundesrat dieser Motion Folge gegeben, indem er eine \u00c4nderung des DBG und des StHG bis zum 25. September in die Vernehmlassung gegeben hat.</p><p>Mit dem Inkrafttreten der neuen Fassung des DBG und des StHG wird zwar wieder die vor dem Dezember 2011 geltende Besteuerungspraxis angewandt, eine R\u00fcckwirkung sieht die neue Fassung jedoch nicht vor. Das bedeutet, dass all jene ihrem traurigen Schicksal \u00fcberlassen werden, die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtes steuerlich st\u00e4rker belastet worden sind, und dass dies w\u00e4hrend der Zeit, die notwendig ist, um die im Fr\u00fchling 2012 eingereichte Motion M\u00fcller Leo umzusetzen, in denselben F\u00e4llen so bleiben wird.</p><p>Das ordnungsgem\u00e4sse Funktionieren unserer demokratischen Institutionen und die Steuergerechtigkeit werden hiermit aufs Spiel gesetzt. F\u00fcr zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe ist dieses Urteil des Bundesgerichtes verheerend. Mit der Besteuerung der tats\u00e4chlichen oder theoretisch erzielten Gewinne durch Verkauf, Schenkung oder Aufgabe der T\u00e4tigkeit hat sich die Steuerbelastung - gegen den Willen des Gesetzgebers - mehr als verf\u00fcnffacht. Um die Steuergerechtigkeit gegen\u00fcber allen Steuerpflichtigen wiederherzustellen, beauftrage ich den Bundesrat mit dieser Motion, die Besteuerungspraxis von vor 2011 wieder anzuwenden, dies auch w\u00e4hrend der f\u00fcr die Umsetzung der Motion M\u00fcller Leo 12.3172 notwendigen \u00dcbergangsphase.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Land- und forstwirtschaftliche Grundst\u00fccke werden bei den Einkommenssteuern privilegiert behandelt. Im Jahr 2011 begrenzte das Bundesgericht den Umfang dieser Privilegierung auf Grundst\u00fccke, welche dem Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht unterstellt sind (BGE 138 II 32). Als Folge dieses Urteils sind Baulandreserven, die zum Anlageverm\u00f6gen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe z\u00e4hlen, seither von dieser Privilegierung ausgenommen.</p><p>An der M\u00f6glichkeit zum Steueraufschub f\u00fcr bestimmte Sachverhalte hat das Urteil des Bundesgerichtes jedoch nichts ge\u00e4ndert. So kann beispielsweise bei der Betriebsaufgabe ohne Verkauf des Betriebs (d. h., Bauland wird zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet oder ins Privatverm\u00f6gen \u00fcberf\u00fchrt) oder in gewissen Konstellationen bei Schenkung bzw. Verkauf an einen Nachkommen weiterhin ein Steueraufschub geltend gemacht werden. Liegt ein Steueraufschubtatbestand vor, erfolgt die Besteuerung des Wertzuwachsgewinns erst bei dessen tats\u00e4chlicher Realisierung.</p><p>Die Motion M\u00fcller Leo 12.3172, \"Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundst\u00fccken\", verlangt eine R\u00fcckkehr zur privilegierten Besteuerung s\u00e4mtlicher Grundst\u00fccke, die im Anlageverm\u00f6gen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehalten werden. Der Bundesrat hat sich in der Vernehmlassung zur Motion 12.3172 eingehend mit der R\u00fcckwirkung des umzusetzenden Anliegens befasst, da diese im parlamentarischen Verfahren vor Annahme der Motion verschiedentlich diskutiert wurde. Die Motion 12.3172 enth\u00e4lt jedoch keine explizite Forderung hinsichtlich einer R\u00fcckwirkungsbestimmung.</p><p>Die (echte) R\u00fcckwirkung setzt gem\u00e4ss Rechtsprechung des Bundesgerichtes kumulativ voraus, dass sie ausdr\u00fccklich angeordnet wird oder nach dem Sinn des Erlasses klar gewollt ist; dass sie zeitlich m\u00e4ssig ist, hierbei sind die besonderen Verh\u00e4ltnisse der betreffenden Regelung entscheidend, namentlich die Voraussehbarkeit der Gesetzes\u00e4nderung; dass sie durch triftige Gr\u00fcnde gerechtfertigt ist, wobei fiskalische Gr\u00fcnde grunds\u00e4tzlich nicht ausreichen, es sei denn, die \u00f6ffentlichen Finanzen seien in Gefahr; dass sie keine stossenden Rechtsungleichheiten bewirken darf; dass sie durch \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interessen gerechtfertigt ist; und schliesslich dass sie keinen Eingriff in wohlerworbene Rechte darstellt.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates erf\u00fcllt das R\u00fcckwirkungsbegehren nicht s\u00e4mtliche dieser Kriterien. Die neuen Bestimmungen k\u00f6nnten fr\u00fchestens f\u00fcnf Jahre nach dem umstrittenen Bundesgerichtsurteil in Kraft treten. Diese Zeitspanne erf\u00fcllt die Voraussetzung der zeitlichen M\u00e4ssigkeit nicht. Weiter d\u00fcrften f\u00fcr eine R\u00fcckwirkung kaum triftige Gr\u00fcnde vorliegen, zumal Landwirtinnen und Landwirte beim Verkauf von Bauland im Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen in der Regel nicht unerhebliche Gewinne erzielen. Die Motion verfolgt zudem keine \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen, sondern vorrangig private Interessen. Schliesslich f\u00fchrt die privilegierte Besteuerung zu einer rechtsungleichen Behandlung von Landwirtinnen und Landwirten gegen\u00fcber anderen Grundst\u00fcckeigent\u00fcmern.</p><p>Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich namentlich auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren gegen eine R\u00fcckwirkung ausgesprochen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1448409600000)\/","SubmittedBy":"Grin Jean-Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1493856000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523169660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1443052800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Steuer"}}