{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153951,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153951,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3951","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Swisscom, SRG und Ringier. Haltung des Bundesrates und Erl\u00e4uterungen zuhanden des Parlamentes und der \u00d6ffentlichkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Der Bundesrat hat es zwar abgelehnt, zur Kooperation \"eine Empfehlung\" auszusprechen. Dennoch muss er eine Haltung zur hochpolitischen und wirtschaftlich bedeutsamen Gr\u00fcndung der Vermarktungsfirma haben, in welcher diese Medienangebote und Werbeplattformen der Unternehmen unter ein Dach gebracht w\u00fcrden. Wie lautet diese, und wie begr\u00fcndet er seine Haltung?</p><p>2. Ist er bereit, die aus der Sicht des Hauptaktion\u00e4rs der Swisscom wie aus Sicht der Regierung abzuw\u00e4genden Argumente f\u00fcr und gegen einen solchen Deal dem Parlament zeitnah in einem Bericht aufzuzeigen und darin Konsequenzen und Auswirkungen auf Markt, Medien und Konsumenten darzulegen?</p><p>3. Ist er bereit, diese Informationen und eine politische Beurteilung zumindest durch die parlamentarischen KVF der Stellungnahme/Zustimmung des UVEK/Bakom voranzustellen?</p><p>4. Inwiefern hat sich der Bundesrat bei der Definition der Eignerstrategie der Swisscom 2014-2017 mit der Frage von Kooperationen in der Schweiz besch\u00e4ftigt, und weshalb \u00e4ussert er sich in der Strategie nicht dazu? </p><p>5. Die Werbeallianz wird die Unabh\u00e4ngigkeit der Medien gef\u00e4hrden. Wie begr\u00fcndet er seine Meinung, dass dies nicht der Fall sein werde?</p><p>6. Wie beurteilt er die Tatsache, dass Swisscom, SRG und Ringier andere Firmen zwar einladen, ihre gemeinsamen Dienstleistungen zu nutzen, andere Privatfirmen sich aber gar nicht am Joint Venture beteiligen k\u00f6nnten?</p>","ReasonText":"<p>Die Ank\u00fcndigung von Swisscom, SRG und Ringier, ihre Medien- und Werbeangebote \u00fcber eine gemeinsame Firma vermarkten zu wollen, irritiert Politik, Medien und \u00d6ffentlichkeit. Richtigerweise wird die Weko den Deal im vertieften Verfahren pr\u00fcfen. In der Zwischenzeit ist es an der Regierung, jene Fragen zu beantworten, welche Verantwortung und \u00dcberlegungen des Bundes als Hauptaktion\u00e4r der Swisscom betreffen. Die Politik und das Parlament m\u00fcssen dann Gelegenheit haben, auf informierter Basis Position zu beziehen. K\u00e4me der Deal zustande, w\u00fcrde der Bund staatlich dominierte Firmen in den Privatmarkt hieven - und so Kommunikationsunternehmen wie andere private Unternehmen mit Steuergeldern konkurrenzieren. Schliesslich sieht die Eignerstrategie der Swisscom eine solche Kooperation nicht vor - obschon der Deal von weit gr\u00f6sserer Tragweite als das mit Fastweb eingegangene Auslandengagement der Swisscom w\u00e4re.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Seit der Fernmeldemarkt liberalisiert wurde, steht Swisscom im Wettbewerb mit privaten Unternehmungen. Dies ist vom Gesetzgeber so gewollt und eine der Pr\u00e4missen f\u00fcr die Eigent\u00fcmerstrategie des Bundesrates. Eine weitere Pr\u00e4misse ist, dass Swisscom im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und Konvergenz der Time-M\u00e4rkte (Telekom, Informatik, Medien, Unterhaltung) ihr Gesch\u00e4ftsmodell laufend \u00fcberpr\u00fcfen und Wachstumspotenziale in neuen T\u00e4tigkeitsfeldern erschliessen muss. Angesichts der zunehmenden internationalen Konkurrenz im schweizerischen Werbemarkt sieht sich auch die SRG verlasst, ihre kommerziellen Einnahmen mittel- und langfristig abzusichern. Vor diesem Hintergrund ist die angek\u00fcndigte Kooperation von SRG, Ringier und Swisscom zwecks gemeinsamer Vermarktung von Medienangeboten und Werbeplattformen f\u00fcr den Bundesrat nachvollziehbar.</p><p>2./3. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit f\u00fcr ein solches Vorgehen.</p><p>Als Hauptaktion\u00e4r erwartet der Bundesrat gem\u00e4ss seinen strategischen Zielen f\u00fcr Swisscom, dass das Unternehmen betriebswirtschaftlich gef\u00fchrt, wettbewerbsf\u00e4hig und kundenorientiert ist. Ferner soll es Netzinfrastrukturen und darauf basierende Dienste in den konvergierenden M\u00e4rkten Telekommunikation, Informationstechnologie, Rundfunk, Medien und Unterhaltung entwickeln, produzieren und vermarkten. Es kann zu diesem Zweck auch Kooperationen eingehen (siehe Antwort auf Frage 4).</p><p>Die Auswirkungen der angek\u00fcndigten Kooperation von SRG, Swisscom und Ringier auf Markt und Medien sind Gegenstand von laufenden Untersuchungen. Das UVEK hat zu beurteilen, ob durch die Kooperation der Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschr\u00e4nkt wird. Die Weko f\u00fchrt eine vertiefte kartellrechtliche Pr\u00fcfung durch. Sollten diese Abkl\u00e4rungen ergeben, dass die Kooperation gravierende Konsequenzen hat, werden UVEK und/oder Weko entsprechende, im Rundfunk- bzw. Wettbewerbsrecht vorgesehene Massnahmen ergreifen.</p><p>Zur kontrovers diskutierten Frage der Zukunft des Service public im Medienbereich wird der Bundesrat in Erf\u00fcllung des Postulates der KVF-S 14.3298 vom 28. April 2014 dem Parlament bis Mitte 2016 einen Bericht unterbreiten.</p><p>4. Gem\u00e4ss Ziffer 4 der strategischen Ziele des Bundesrates f\u00fcr Swisscom steht es dem Unternehmen frei, mit beliebigen Partnern im In- und Ausland - ausgenommen sind einzig ausl\u00e4ndische Unternehmen mit Grundversorgungsauftrag - Kooperationen (Beteiligungen, Allianzen, Gr\u00fcndung von Joint Ventures usw.) einzugehen, sofern diese zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts beitragen, f\u00fchrungsm\u00e4ssig gut betreut werden k\u00f6nnen und dem Risikoaspekt gen\u00fcgend Rechnung tragen.</p><p>5. Der ausschliessliche Zweck der angek\u00fcndigten Kooperation ist die gemeinsame Vermarktung von Medienangeboten und Werbeplattformen. Eine Zusammenarbeit im redaktionellen Bereich ist nicht vorgesehen. In publizistischer Hinsicht hat das Projekt somit keinen Einfluss auf die Unabh\u00e4ngigkeit der Medien. Ob das Projekt in anderer Hinsicht die Unabh\u00e4ngigkeit der Medien tangiert, ist zurzeit Gegenstand von Untersuchungen (siehe Antwort auf die Fragen 2 und 3).</p><p>6. Das Festlegen der Organisationsform und der Eigentumsstruktur des geplanten Kooperationsvorhabens liegt in der Kompetenz der beteiligten Unternehmen. Der Bundesrat begr\u00fcsst die Zusicherung der Kooperationspartner, dass die Dienstleistungen des Joint Ventures allen interessierten Kunden - Eigent\u00fcmern wie Nichtaktion\u00e4ren - diskriminierungsfrei zur Verf\u00fcgung gestellt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1447804800000)\/","SubmittedBy":"Pfister Gerhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523058387)\/","SubmissionDate":"\/Date(1443052800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}