{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153962,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153962,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3962","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Genehmigungen f\u00fcr die \u00c4nderung bestehender Transformatorenstationen und Netzverst\u00e4rkungen beschleunigen und vereinfachen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, damit die \u00c4nderung bestehender und der Bau neuer Transformatorenstationen sowie die zugeh\u00f6renden Leitungen rascher und einfacher genehmigt werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Der Zubau dezentraler Stromproduktion von erneuerbaren Energien bildet einen wichtigen Pfeiler der Energiestrategie 2050. Insbesondere in l\u00e4ndlichen Gebieten m\u00fcssen durch den Anschluss von Produktionsanlagen in zunehmendem Masse die Verteilnetze aus- und umgebaut werden. Im Rahmen dieser Projekte m\u00fcssen sowohl Trafostationen als auch die zugeh\u00f6renden Leitungen angepasst und/oder verst\u00e4rkt werden.</p><p>Die \u00c4nderung bestehender und der Bau neuer Transformatorenstationen erfordern eine Plangenehmigung durch das Eidgen\u00f6ssische Starkstrominspektorat. Gepr\u00fcft wird u. a. auch die Vereinbarkeit mit dem Raumplanungsrecht. Dies ist deshalb von Bedeutung, da sich viele der betroffenen Standorte ausserhalb der Bauzone befinden.</p><p>Das heutige Verfahren f\u00fchrt aufgrund des erforderlichen Miteinbezugs anderer Bundesbeh\u00f6rden regelm\u00e4ssig zu Verz\u00f6gerungen bei der Realisierung von Projekten. Insbesondere l\u00e4sst sich beobachten, dass das Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung eine sehr restriktive Praxis bei der Beurteilung von Projekten ausserhalb der Bauzone verfolgt, welche aufgrund der bestehenden Rechtslage in einigen F\u00e4llen kaum zu rechtfertigen ist. Diese Praxis verursacht in vielen F\u00e4llen deutlichen Mehraufwand und grosse Zeitverz\u00f6gerungen.</p><p>In vielen F\u00e4llen wird eine Verlegung von der Landwirtschaftszone in die Bauzone gefordert. Die (meist unbeteiligten) Grundeigent\u00fcmer haben jedoch keinen Anreiz, neue Trafostationen auf ihrem Grundst\u00fcck zu akzeptieren, und verweigern daher oft die Bewilligung. Dadurch k\u00f6nnen Ausbauprojekte blockiert und kann somit der Netzanschluss von dezentralen erneuerbaren Energien teilweise um Jahre verz\u00f6gert werden.</p><p>Neben der zeitlichen Verz\u00f6gerung f\u00fchrt die heutige Genehmigungspraxis seitens der Beh\u00f6rden auch zu Mehrkosten, welche am Ende der Stromkunde tr\u00e4gt. Dies steht im Widerspruch zu Artikel\u00a08 StromVG, welcher die Netzbetreiber verpflichtet, ein sicheres, leistungsf\u00e4higes und effizientes Netz zu erstellen.</p><p>Angesichts des Ausbaus dezentraler Produktion und des damit verbundenen steigenden Bedarfs an erforderlichen Netzverst\u00e4rkungen besteht ein \u00f6ffentliches Interesse daran, die Genehmigungsprozesse m\u00f6glichst effizient zu gestalten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Genehmigung von Transformatorenstationen sowie der dazugeh\u00f6rigen Leitungen richtet sich nach dem Elektrizit\u00e4tsgesetz vom 24. Juni 1902 (EleG; SR 734.0). Wer Starkstromanlagen erstellen oder \u00e4ndern will, ben\u00f6tigt eine Plangenehmigung (Art. 16 Abs. 1 EleG). Genehmigungsbeh\u00f6rde ist das Eidgen\u00f6ssische Starkstrominspektorat (Esti) bzw. das Bundesamt f\u00fcr Energie f\u00fcr Anlagen, bei denen das Esti Einsprachen nicht erledigen oder Differenzen mit den beteiligten Bundesbeh\u00f6rden nicht ausr\u00e4umen kann (Art. 16 Abs. 2 Bst. a und b EleG). Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens werden u. a. auch die raumplanerischen Aspekte eines Projekts beurteilt. Die daf\u00fcr zust\u00e4ndige Fachbeh\u00f6rde auf Stufe Bund ist das Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung (ARE). Das ARE wird von der Genehmigungsbeh\u00f6rde vor dem Entscheid angeh\u00f6rt (Art. 62a Abs. 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, RVOG; SR 172.010). Auch den betroffenen Kantonen wird die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, zum jeweiligen Vorhaben und zu dessen raumplanerischen Aspekten Stellung zu nehmen. In Bagatellf\u00e4llen kann die Genehmigungsbeh\u00f6rde gest\u00fctzt auf verwaltungsinterne Vereinbarungen darauf verzichten, Fachbeh\u00f6rden des Bundes - wie insbesondere das ARE - anzuh\u00f6ren. F\u00e4lle aus der Vergangenheit zeigen, dass in Zukunft noch vermehrt von dieser M\u00f6glichkeit (gem\u00e4ss Art. 62a Abs. 4 RVOG) Gebrauch gemacht werden soll.</p><p>Ob einem Vorhaben aus raumplanerischer Sicht zugestimmt werden kann, beurteilt das ARE gest\u00fctzt auf das Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) und die Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) sowie gest\u00fctzt auf die dazu entwickelte Praxis und Rechtsprechung. Die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit den raumplanerischen Aspekten und die Beachtung der raumplanungsrechtlichen Grunds\u00e4tze der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet und der Beschr\u00e4nkung der Bauten in der Landwirtschaftszone zum Schutz des Kulturlandes sind von zentraler Bedeutung. Mit der zunehmenden Beanspruchung von Grund und Boden durch die verschiedenen Infrastrukturanlagen kommt der Raumplanung eine immer gr\u00f6ssere Bedeutung zu. Es liegt im Ermessen und in der Verantwortung der zust\u00e4ndigen Fachbeh\u00f6rde, eine Beurteilung vorzunehmen und insbesondere auch das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip zu wahren. Dabei hat das ARE zu ber\u00fccksichtigen, dass sich Bund und Kantone in ihren raumwirksamen T\u00e4tigkeiten abzustimmen und die Bestrebungen zur Sicherung einer ausreichenden Versorgungsbasis des Landes zu unterst\u00fctzen haben (Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Bst. d RPG). In diesem Rahmen ist auch darauf zu achten, dass der Verfolgung der energiepolitischen Ziele und mithin der im Sinne der Energiestrategie 2050 vermehrt erfolgenden dezentralen Einspeisung ins Netz Rechnung getragen wird.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a029 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101) haben die Parteien Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r. Dieser verfassungsm\u00e4ssige Anspruch ist betroffenen Personen immer dann zu gew\u00e4hren, wenn sie in ihren Rechten beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnten.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als nicht zielf\u00fchrend, zum Zweck der Verfahrensbeschleunigung normativ in den Ermessensspielraum der Genehmigungsbeh\u00f6rde bzw. des ARE einzugreifen. Es ist vielmehr die Aufgabe der Genehmigungsbeh\u00f6rde, im Rahmen der geltenden Bestimmungen f\u00fcr effiziente Abl\u00e4ufe zu sorgen. Die Fachbeh\u00f6rden ihrerseits sind gehalten, die Vorhaben in einem ad\u00e4quaten Umfang zu pr\u00fcfen und anschliessend eine Beurteilung vorzunehmen, welche die verschiedenen Interessen ber\u00fccksichtigt und dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsgrundsatz Rechnung tr\u00e4gt. Im Rahmen der Gesetzesvorlage zur Strategie Stromnetze hat der Bundesrat zudem Massnahmen vorgesehen, welche die Optimierung der Verfahrensabl\u00e4ufe bezwecken.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1448409600000)\/","SubmittedBy":"Guhl Bernhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489017600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103351260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1443052800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie|Raumplanung und Wohnungswesen"}}