{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153986,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153986,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3986","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mehr Operationen, mehr Boni. H\u00f6here Gesundheitskosten und h\u00f6here Gesundheitsrisiken?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Etliche Spit\u00e4ler kennen oder planen Lohnmodelle mit Boni, die sich an Mengenzielen orientieren. \u00c4rzte kommen unter Druck, j\u00e4hrlich bestimmte Mengenziele zu erreichen. Die Gefahr steigt, dass medizinisch nicht unbedingt notwendige Eingriffe und Verfahren vorgenommen werden, so der Pr\u00e4sident der leitenden Spezial\u00e4rzte. Laut FMH werden \u00c4rzte verleitet, vorschnell zu operieren, mehr Umsatz f\u00fcr das Spital zu generieren. Leistungs- oder Wachstumsziele betreffend Umsatz, Einnahmen, Auslastung medizinischer Ger\u00e4te und Vorgaben zur Zahl von Eingriffen sind problematisch. Der Bundesrat habe bis jetzt keine Kenntnis von Leistungsvertr\u00e4gen mit so zielgerichteten Boni, sagte er am 27. August 2014 auf die Interpellation 14.3413. Sollten aus solchen Verg\u00fctungssystemen h\u00f6here Fallzahlen resultieren ohne medizinische Notwendigkeit, so der Bundesrat, widerspreche das der Zielsetzung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG). Er werde die Entwicklung aufmerksam verfolgen. \"Unn\u00f6tige Leistungen setzen Patienten unn\u00f6tigen Risiken aus\", sagt er auf die Interpellation 15.3259. Das zeigt, dass mengenzielorientierte Boni-Modelle dem WZW-Artikel\u00a056 KVG widersprechen, eventuell auch Artikel\u00a041 des Medizinalberufegesetzes. Laut Artikel\u00a058 KVG hat der Bundesrat zu regeln, \"mit welchen Massnahmen die Qualit\u00e4t oder der zweckm\u00e4ssige Einsatz der Leistungen zu sichern oder wiederherzustellen ist\". Er kann dies nur gemeinsam mit den Kantonen tun und wenn Transparenz betreffend Leistungsvolumina und medizinische Notwendigkeit besteht.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass:</p><p>- nach den Berichten von Fachkreisen und medial \u00fcber solche Lohnmodelle Handlungsbedarf besteht? Der Bundesrat versprach, \"die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen\", was sind seine Erkenntnisse und Folgerungen? Ein Widerspruch besteht zwischen den WZW-Zielen (Art. 56 KVG) und mengenzielorientierten Lohnmodellen, da Letztere zu \u00fcberfl\u00fcssigen Behandlungen f\u00fchren k\u00f6nnen.</p><p>- ein Widerspruch besteht zwischen dem Qualit\u00e4tsartikel (Art. 58 KVG) und mengenzielorientierten Lohnmodellen, da nicht unbedingt n\u00f6tige Eingriffe Patienten unn\u00f6tigen Risiken aussetzen?</p><p>- die Thematik \"Lohnmodelle\" bei der Verfeinerung der Kriterien zur Spitalplanung zu beachten w\u00e4re?</p><p>- die Kantone wegen des WZW-Artikels 56 KVG betreffend Lohnmodelle Vorgaben machen m\u00fcssten?</p><p>- offengelegt werden m\u00fcsste, ob ein Spital mit mengenzielorientierten Lohnmodellen gef\u00fchrt wird, damit Patienten bei der heutigen Wahlfreiheit wissen, ob eventuell andere Beweggr\u00fcnde f\u00fcr Untersuchungen oder Eingriffe mit im Spiel sein k\u00f6nnten als medizinische Notwendigkeit?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass Lohnmodellen, die systematisch Anreize zu einer medizinisch nicht indizierten Mengenausweitung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an Spit\u00e4lern setzen, entgegengewirkt werden sollte. Wie bereits in seiner Antwort vom 27. August 2014 zur Interpellation Heim 14.3413 ausgef\u00fchrt, obliegt die Aufsicht \u00fcber die Spit\u00e4ler jedoch grunds\u00e4tzlich den Kantonen. Sollten aus Lohnmodellen, die sich an Mengenzielen orientieren, systematisch h\u00f6here Fallzahlen ohne medizinische Notwendigkeit resultieren, so k\u00f6nnte grunds\u00e4tzlich gest\u00fctzt auf Artikel\u00a056 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) von den Versicherern oder im System des Tiers garant auch von der versicherten Person die Verg\u00fctung von Leistungen verweigert oder zur\u00fcckgefordert werden. Die Wirtschaftlichkeitsbeurteilung mittels statistischen Vergleichs wurde indessen bis anhin nur im ambulanten Bereich angewandt.</p><p>2. Der Bundesrat hat mit Artikel\u00a077 Absatz\u00a01 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (SR 832.102) die Qualit\u00e4tskontrolle in erster Linie den Leistungserbringern oder deren Verb\u00e4nden \u00fcbertragen. Die Modalit\u00e4ten sind mit den Krankenversicherern in Vertr\u00e4gen zu regeln. Es muss beachtet werden, dass sich die Reichweite der m\u00f6glichen Massnahmen nach Artikel\u00a058 KVG auf die Leistungserbringung an sich bezieht und nicht bis hin zu Weisungen betreffend Lohnmodelle der einzelnen Leistungserbringer geht, solange keine unmittelbare Verkn\u00fcpfung zwischen Lohnmodellen und Qualit\u00e4t der erbrachten Leistungen besteht.</p><p>3. Artikel\u00a039 KVG \u00fcbertr\u00e4gt den Kantonen die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Spitalplanung. Gem\u00e4ss Artikel\u00a039 Absatz\u00a02ter erl\u00e4sst der Bundesrat einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit. Ziel der kantonalen Spitalplanung ist eine bedarfsgerechte Versorgung der Bev\u00f6lkerung - den Kantonen steht diesbez\u00fcglich ein Auswahlermessen zu. Sollte es sich zeigen, dass bestimmte Organisationsprozesse der Spit\u00e4ler systematisch der Qualit\u00e4t und bzw. oder der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung entgegenstehen, k\u00f6nnen die Kantone dies somit schon heute in ihrer Planung ber\u00fccksichtigen. Schliesslich sind die Kantone dazu angehalten, im Rahmen ihrer Spitalplanung eine bedarfsgerechte Spitalversorgung und eine m\u00f6glichst effiziente und qualitativ hochstehende Leistungserbringung zu garantieren. Die bestehenden Planungskriterien explizit um die Thematik \"Lohnmodelle\" zu erweitern, w\u00fcrde den Kantonen jedoch die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umen, ohne unmittelbaren Bezug zur Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit auf Lohnmodelle und Lohnpolitik der Leistungserbringer Einfluss zu nehmen. Derartige Eingriffe allgemeiner Natur w\u00e4ren durch die Planungskompetenz der Kantone nach Artikel\u00a039 KVG jedoch nicht mehr gedeckt.</p><p>4. Gegen Leistungserbringer, welche die in Artikel\u00a056 KVG vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsanforderungen nicht erf\u00fcllen, werden gem\u00e4ss Artikel\u00a059 Abs\u00e4tze 1 und 2 KVG Sanktionen ergriffen, \u00fcber welche ein Schiedsgericht nach Artikel\u00a089 KVG auf Antrag eines Versicherers oder eines Verbandes der Versicherer entscheidet. Eine Verpflichtung der Kantone, den Spit\u00e4lern Vorgaben bez\u00fcglich Lohnmodellen zu machen, l\u00e4sst sich aus den Artikeln 56 und 59 KVG nicht ableiten.</p><p>5. Die freie Spitalwahl bedeutet, dass die Versicherten bei der Entscheidung, in welchem Spital sie sich zulasten der OKP behandeln lassen wollen, ihre Wahl unabh\u00e4ngig davon treffen k\u00f6nnen, ob es sich um ein inner- oder ausserkantonales bzw. privates oder \u00f6ffentliches Spital handelt. Da die Versicherten unter Umst\u00e4nden einen Teil der Behandlungskosten selber zu tragen haben, geht mit der freien Spitalwahl das Recht auf Kenntnis der anwendbaren Tarife einher. Ein Anrecht auf Einsicht in die Lohnmodelle des behandelnden Spitals l\u00e4sst sich aus diesem Recht jedoch nicht ableiten. Zudem kann der Bundesrat Indikatoren zur Qualit\u00e4t der Leistungserbringung publizieren. Diese beziehen sich auf Faktoren, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Qualit\u00e4t der erbrachten Leistungen aufweisen. Wie unter Ziffer 2 bereits erw\u00e4hnt, ist ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen angewandtem Lohnmodell und Qualit\u00e4t der Leistungserbringung nicht ohne Weiteres vorhanden, weshalb sich ebensolche Modelle im Moment nicht als Anhaltspunkte zur Qualit\u00e4tsmessung eignen. Der Bundesrat ist entsprechend seiner Antwort vom 27. August 2014 auf die Interpellation Heim 14.3413 der Ansicht, dass in erster Linie die Spitaltr\u00e4ger und die Fachgesellschaften gefordert sind, die notwendigen Massnahmen zur Wahrung der Interessen der Patienten zu treffen, wozu allenfalls auch Massnahmen im Hinblick auf Transparenz betreffend leistungsorientierte Lohnmodelle geh\u00f6ren k\u00f6nnten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1449187200000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1450396800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523478697)\/","SubmissionDate":"\/Date(1443052800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}