{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153997,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153997,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3997","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Landwirtschaftliche Tierhalter m\u00fcssen beim Stall wohnen d\u00fcrfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzes\u00e4nderung vorzuschlagen, wonach unabh\u00e4ngig von der Produktionsrichtung auf jedem landwirtschaftlichen Gewerbe mit Tierhaltung ein Wohnhaus zonenkonform ist.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz ist mit einer rasanten Siedlungsentwicklung konfrontiert. Besonders betroffen sind die l\u00e4ndlichen R\u00e4ume in Reichweite der Agglomerationen. Oft wird es notwendig, dass Bauernbetriebe in die Landwirtschaftszone verlegt werden m\u00fcssen. Landwirten, die aus einem Dorf aussiedeln und in der Landwirtschaftszone einen neuen Stall bauen, wird heute h\u00e4ufig der Bau eines Wohnhauses neben den \u00d6konomiegeb\u00e4uden untersagt.</p><p>In der Landwirtschaftszone sind betriebserforderliche Bauten und Anlagen zonenkonform, sofern ihnen am Standort keine \u00fcberwiegenden Interessen entgegenstehen (Art. 34 Abs. 1 und 4 RPV). Neben \u00d6konomiegeb\u00e4uden (Art. 34 Abs. 1 RPV) sind dies auch Wohnh\u00e4user (Art. 34 Abs. 3 und 4 RPV). Gem\u00e4ss Bundesgerichtsentscheid 1C_67/2007 vom 20. September 2007 wird ein Wohnhaus zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe nur dann bewilligt, wenn dieses f\u00fcr die dauernde \u00dcberwachung der Tiere n\u00f6tig ist. Zudem muss die n\u00e4chste Bauzone weit entfernt und schwer erreichbar sein (BGE 125 III 175 E 2b). Nach dieser Rechtsauslegung ist eine dauernde \u00dcberwachung der Tiere nur bei Milchk\u00fchen oder Zuchtschweinen n\u00f6tig. Bei allen anderen Nutztieren gehen die Gerichte zurzeit davon aus, dass eine dauernde Anwesenheit des Betriebsleiters und damit ein Wohnhaus beim Stall nicht notwendig seien. Diese Einsch\u00e4tzung ist sachlich falsch und muss korrigiert werden.</p><p>Die Schweizer Landwirte wollen sich bestm\u00f6glich um ihre Tiere k\u00fcmmern, und es entspricht den Erwartungen der Bev\u00f6lkerung, dass sie das tun. Ob ein Landwirt unmittelbar beim Stall oder in weiter Entfernung wohnt, ist f\u00fcr die Tierbetreuung ein wichtiger Faktor. Wer unmittelbar beim Stall wohnt, kann zu jeder Tages- oder Nachtzeit nachschauen und gegebenenfalls eingreifen. Dabei geht es nicht nur darum, die Tiere vom Wohnhaus aus zu sehen, sondern um die Wahrnehmung der Gesamtstimmung inklusive Ger\u00e4usche, Ger\u00fcche usw. Es kommt immer wieder vor, dass landwirtschaftliche Tierhalter spontan und unverz\u00fcglich eingreifen m\u00fcssen.</p><p>Durch die Anpassung des Raumplanungsgesetzes ist sicherzustellen, dass jedes landwirtschaftliche Gewerbe mit Tierhaltung Anspruch auf eine Wohnung f\u00fcr die Betriebsleiterfamilie inklusive der abtretenden Generation hat.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Wohnsitznahme beim Landwirtschaftsbetrieb bietet f\u00fcr die Bewirtschaftung von Tierhaltungsbetrieben Vorteile. Wenn die gesetzliche Regelung und die bundesgerichtliche Praxis die Erstellung neuen Wohnraums trotzdem an strenge Voraussetzungen kn\u00fcpfen, so hat dies triftige Gr\u00fcnde. Allerdings wird die bundesgerichtliche Praxis in der Motionsbegr\u00fcndung zu restriktiv wiedergegeben: Ist die dauernde \u00dcberwachung der Tiere n\u00f6tig, so kann der erforderliche Wohnraum nicht bloss dann bewilligt werden, wenn die n\u00e4chste Bauzone weit entfernt und schwer erreichbar ist.</p><p>Bei der Zulassung von neuem Wohnraum in der Landwirtschaftszone muss hinreichend Gew\u00e4hr daf\u00fcr bestehen, dass dieser f\u00fcr die ihn erfordernde Tierhaltung auch in Zukunft ben\u00f6tigt wird und dass diese nicht schon bald wieder reduziert oder aufgegeben wird. Da ein R\u00fcckbau der Wohnbaute in solchen F\u00e4llen kaum je durchgesetzt werden kann, stellt sich dann die Frage der weiteren Nutzung der Baute. Gerade in l\u00e4ndlichen R\u00e4umen in der Reichweite von Agglomerationen besteht ein erhebliches Interesse von Nichtlandwirten an Wohnraum in der Landwirtschaftszone. Mit einer Umnutzung von landwirtschaftlich begr\u00fcndeten Wohnbauten zu einem nichtlandwirtschaftlichen Zweck w\u00fcrde indes erheblich zur Zersiedelung und zur Beeintr\u00e4chtigung des landwirtschaftlichen Kulturlandes beigetragen. Die vom Motion\u00e4r vorgeschlagene Lockerung der Vorschriften ist demnach mit erheblichen Nachteilen verbunden.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Problem der Verdr\u00e4ngung nur dann nachhaltig gel\u00f6st werden kann, wenn es besser gelingt, den bereits bestehenden landwirtschaftlichen Wohnraum der produzierenden Landwirtschaft zu erhalten. In diese Richtung geht die am 1. November 2012 in Kraft getretene Revision der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1). So kann z. B. gest\u00fctzt auf Artikel\u00a043a Buchstabe\u00a0a RPV in bestimmten F\u00e4llen eine Sicherstellung der landwirtschaftlichen Zweckbestimmung von bestehenden Wohnbauten verlangt werden. Dieser Ansatz soll aus Sicht des Bundesrates vertieft werden. Je besser es gelingt, bereits bestehenden landwirtschaftlichen Wohnraum der produzierenden Landwirtschaft zu erhalten, desto geringer ist die Gefahr, dass bestehende Betriebe, die aussiedeln m\u00fcssten, keinen geeigneten neuen Standort mit zugeh\u00f6rigem Wohnraum finden.</p><p>Im Rahmen der weiteren Arbeiten zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes werden die aufgeworfenen Fragen n\u00e4her gepr\u00fcft werden k\u00f6nnen. Dabei werden die geschilderten Probleme zu w\u00fcrdigen und L\u00f6sungen zu suchen sein, die einen Beitrag dazu leisten k\u00f6nnen, langfristig eine gut funktionierende Landwirtschaft zu erhalten, gerade auch im Einzugsgebiet der Agglomerationen. Der starre Auftrag der Motion, dem Parlament eine Gesetzes\u00e4nderung vorzuschlagen, wonach unabh\u00e4ngig von der Produktionsrichtung auf jedem landwirtschaftlichen Gewerbe mit Tierhaltung ein Wohnhaus zonenkonform sei, w\u00fcrde diesen Prozess nicht erleichtern, sondern erschweren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1447804800000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Leo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655337600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690556017747)\/","SubmissionDate":"\/Date(1443052800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}