{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154019,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154019,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4019","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Akustisches Warnsystem f\u00fcr leise Fahrzeuge zum Schutz Blinder und Sehbehinderter im \u00f6ffentlichen Raum","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>F\u00fcr Blinde und Sehbehinderte, aber auch f\u00fcr unaufmerksame Passantinnen und Passanten, insbesondere Kinder, stellen die zunehmend leisen privaten und \u00f6ffentlichen Fahrzeuge, vor allem Elektrofahrzeuge, eine Gefahr dar. Verschiedene Studien haben dies belegt. Daher sind wirksame Vorschriften erforderlich, mit denen die Pflicht eingef\u00fchrt wird, alle Schweizer Fahrzeuge, private sowie \u00f6ffentliche, mit einem akustischen Warnsystem auszur\u00fcsten. Denn die Gefahr, dass sich aufgrund leiser Fahrzeuge - oft schwere - Unf\u00e4lle ereignen, muss beseitigt werden.</p><p>1. Kann der Bundesrat Auskunft dar\u00fcber geben, welche Bestimmungen gegenw\u00e4rtig auf dem Schweizer Staatsgebiet gelten?</p><p>2. Unterliegen die Fahrzeuge des \u00f6ffentlichen Verkehrs auf Bundesebene einer bestimmten Verpflichtung?</p><p>3. Wenn nein, gibt es Kantone, die eine kantonale Regelung eingef\u00fchrt haben? Wenn nein, welche kantonalen Unternehmen des \u00f6ffentlichen Verkehrs haben interne Vorschriften und akustische Warnsysteme eingef\u00fchrt?</p><p>4. Wie gestaltet sich die Situation in den USA, wo solche Vorschriften eine unbestrittene Wirkung zeigen und wo sie anscheinend von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinschaft der Blinden und Sehbehinderten unterst\u00fctzt werden?</p><p>5. Gibt es wirksame internationale Normen in diesem Bereich?</p><p>6. Wie stellt sich die Schweiz zu etwaigen internationalen Normen und zu den Regelungen anderer Staaten, die diese in diesem Bereich erlassen haben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. In der Schweiz ist der Einbau eines Ger\u00e4uschgenerators f\u00fcr Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb bereits heute zul\u00e4ssig (Art. 82 Abs. 1bis der Verordnung vom 19. Juni 1995 \u00fcber die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, VTS; SR 741.41).</p><p>2. Die unter Ziffer 1 genannte Bestimmung \u00fcber akustische Fahrzeug-Warnsysteme ist nicht verpflichtend. Sie kann jedoch f\u00fcr alle Motorwagen, somit auch f\u00fcr Motorwagen des \u00f6ffentlichen Verkehrs, angewendet werden.</p><p>3. Es ist den Kantonen und deren einzelnen Unternehmen des \u00f6ffentlichen Verkehrs \u00fcberlassen, diese Bestimmung anzuwenden. Der Bundesrat hat keine n\u00e4heren Kenntnisse \u00fcber die entsprechende Umsetzung.</p><p>4. Der Entwurf f\u00fcr eine definitive US-Vorschrift ist spezifisch auf die dortigen Strassen- und Verkehrsverh\u00e4ltnisse mit h\u00f6herem Verkehrsl\u00e4rm ausgerichtet. Die US-Ger\u00e4uschgeneratoren k\u00f6nnen nicht abgeschaltet werden und m\u00fcssen auch bei stehendem Fahrzeug, unmittelbar vor dem Losfahren, aktiv werden.</p><p>Demgegen\u00fcber sind im aktuellen Entwurf einer europ\u00e4ischen Vorschrift beide Funktionen fakultativ vorgesehen, d. h., eine tempor\u00e4re Abschaltm\u00f6glichkeit mit automatischer Aktivierung beim Neustart des Fahrzeugs ist erlaubt, und die Ger\u00e4uscherzeugung vor dem Losfahren ist nicht vorgeschrieben, darf aber vorhanden sein. Diese divergierenden Anforderungen bestehen, weil die EU, gleich wie die Schweiz, unn\u00f6tigen Strassenl\u00e4rm bek\u00e4mpfen will und verhindert werden sollte, dass diese Ger\u00e4usche die laufenden Anstrengungen zur L\u00e4rmbek\u00e4mpfung zunichtemachen.</p><p>Aus demselben Grund ist im europ\u00e4ischen Entwurf auch eine Ger\u00e4uschobergrenze von 75 Dezibel(A) f\u00fcr Ger\u00e4uschgeneratoren enthalten. Eine solche Maximallautst\u00e4rke fehlt im US-Entwurf.</p><p>5./6. Zur Vermeidung von Unf\u00e4llen mit leisen Strassenfahrzeugen (z. B. mit elektrischem Antrieb) hat die EU vorl\u00e4ufige Anforderungen in Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 \u00fcber den Ger\u00e4uschpegel von Kraftfahrzeugen und Austauschschalld\u00e4mpferanlagen aufgenommen. Die Verordnung sieht in Artikel\u00a08 vor, die bestehenden Anforderungen aufzuheben und stattdessen die aktuell im Entwurfsstadium befindliche Vorschrift ins europ\u00e4ische Recht zu \u00fcbernehmen. Die Ausr\u00fcstung mit dem akustischen Fahrzeug-Warnsystem soll deshalb ab dem 1. Juli 2019 f\u00fcr europ\u00e4isch gesamtgenehmigte neue Fahrzeugtypen mit elektrischem Antrieb obligatorisch werden. Der Bundesrat beabsichtigt, die Vorschrift in der Schweiz zeitgleich in Kraft zu setzen.</p><p>Allf\u00e4llige weitere Anpassungen sind Gegenstand von Abkl\u00e4rungen und sollen bei einer Anh\u00f6rung zur \u00c4nderung der VTS zur Diskussion gestellt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1447804800000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523815573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1443139200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt"}}