{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154048,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154048,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4048","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gentechnisch ver\u00e4nderte Rapspflanzen in Basel stammen aus kanadischem Weizenimport","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Schweiz werden immer wieder gentechnisch ver\u00e4nderte (GV) Pflanzen entdeckt, besonders verwilderte Rapspflanzen. Ihr Samen stammt aus Kanada und wurde zusammen mit Weizen importiert. Dies zeigt eine neue wissenschaftliche Studie. Von 2010 bis 2013 stammten 19 Prozent aller Schweizer Weizenimporte aus Kanada - durchschnittlich 77 512 Tonnen pro Jahr. Der kanadische Weizen enth\u00e4lt geringe Verunreinigungen mit GV-Raps. Denn in Kanada sind 90 Prozent des angepflanzten Rapses gentechnisch ver\u00e4ndert. Zusammen mit kanadischem Weizen werden j\u00e4hrlich ungewollt 3,9 Tonnen Raps in die Schweiz importiert. Basierend auf einem Gewicht von 3,2 Gramm je Tausend Samen entspricht dies laut Studie 1,2 Milliarden Rapssamen und damit dem Import von minimal 90 und maximal 273 Millionen keimf\u00e4higen GV-Rapssamen. Es erscheint daher erstaunlich, dass die gentechnischen Verunreinigungen bei den regelm\u00e4ssig durchgef\u00fchrten Kontrollen auf gentechnische Verunreinigungen bisher nie festgestellt wurden. Dies wahrscheinlich, weil importierter Weizen nur selten auf GV-Bestandteile getestet wird, da nirgendwo GV-Weizen auf dem Markt ist. </p><p>Der vorliegende Fall zeigt, dass auch geringste Verunreinigungen zur Einf\u00fchrung von Gentech-Pflanzen und zu ihrer Verbreitung in der Umwelt f\u00fchren. Ein sorgsamer Umgang bei Importen aus Risikol\u00e4ndern ist daher dringend n\u00f6tig und muss regelm\u00e4ssig kontrolliert werden.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt der Bund damit umzugehen, dass die heute geltenden Grenzwerte f\u00fcr Lebens- und Futtermittel nicht verhindern, dass GVO in die Umwelt gelangen?</p><p>2. Wird eine Reduktion der Grenzwerte in den bestehenden Verordnungen in Betracht gezogen? Falls ja, bis wann? Falls nein, warum nicht?</p><p>3. Kommt der Verursacher der Verunreinigungen, also der Hersteller der gefundenen GV-Rapssorten, f\u00fcr die Kosten auf? Falls nicht, mit welchen rechtlichen Instrumenten kann erreicht werden, dass die Inverkehrbringer f\u00fcr die Kosten der Bek\u00e4mpfung aufkommen?</p><p>4. Das Bafu teilte im Jahr 2011 mit, dass GV-Ackerschmalwand bei Laboratorien der Universit\u00e4ten Z\u00fcrich, Basel, Lausanne und Freiburg gefunden wurde. Gibt es Hinweise, dass die Pflanzen immer noch auftreten? Wurde dies weiter untersucht? Gibt es einen Bedarf, die Freisetzungsverordnung anzupassen, um die unerw\u00fcnschte Verbreitung von Pflanzen aus diesen Systemen zu verhindern, speziell bei Pflanzen, die an die Umwelt in der Schweiz angepasst sind, \u00fcberleben und sich vermehren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber eine strenge Gesetzgebung auf dem Gebiet der Gentechnik im Ausserhumanbereich. Lebens- und Futtermittel aus gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen (GVO-Pflanzen) werden im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens beziehungsweise im Hinblick auf die Festlegung von Toleranzwerten f\u00fcr unbeabsichtigte Spuren wissenschaftlich untersucht. Die Frage, ob unbeabsichtigt beim Transport freigesetzte GVO-Pflanzen sich in der Umwelt etablieren k\u00f6nnen, wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens gepr\u00fcft. Dass sich gentechnisch ver\u00e4nderte Mais- und Sojapflanzen in der Umwelt etablieren k\u00f6nnen, gilt als unwahrscheinlich. Bei Raps hingegen besteht diese M\u00f6glichkeit durchaus. Bis heute wurden in der Umwelt keine GVO-Pflanzen festgestellt, die zugelassen sind oder von denen Spuren in Lebens- und Futtermitteln toleriert werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich um Rapslinien, die nicht bewilligt sind und selbst in Spuren nicht toleriert werden. Die Kennzeichnungs- oder Toleranzschwelle ist hier nicht anwendbar.</p><p>Beunruhigend ist indessen die Beobachtung, dass GVO-Pflanzen \u00fcberleben und in die Umwelt gelangen k\u00f6nnen, obwohl die Freisetzung von GVO gegenw\u00e4rtig aufgrund eines Moratoriums verboten ist und nur zu wissenschaftlichen Zwecken erlaubt werden kann (Freisetzungsversuche). Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (Bafu) beobachtet die H\u00e4ufigkeit und die Verteilung der Funde von GVO-Pflanzen in der Umwelt und verfolgt die Entwicklung des Ph\u00e4nomens. Die neuesten Ergebnisse deuten auf eine Entspannung der Lage hin, denn in j\u00fcngster Zeit ist kein neuer Standort mit transgenen Pflanzen bekanntgeworden.</p><p>Gegenw\u00e4rtig untersucht die Bundesverwaltung, auf welchem Weg diese Pflanzen in die Umwelt gelangt sind. Gegebenenfalls k\u00f6nnen Massnahmen verst\u00e4rkt werden, um zu verhindern, dass GVO-Pflanzen freigesetzt werden.</p><p>3. Die in der Umwelt gefundenen transgenen Rapspflanzen geh\u00f6ren zu Sorten, die bis heute nicht als Lebens- oder Futtermittel zugelassen und f\u00fcr die auch keine Toleranzwerte f\u00fcr Spuren festgelegt worden sind. Wer in unerlaubter Weise GVO in Verkehr bringt, muss die Kosten der notwendigen und angemessenen Massnahmen erstatten, die ergriffen werden, um zerst\u00f6rte oder besch\u00e4digte Bestandteile der Umwelt wiederherzustellen (Art. 31 i. V. m. Art. 30 Abs. 1 GTG; SR 814.91). Es ist allerdings nicht einfach, einem bestimmten Importeur eine Kausalit\u00e4t f\u00fcr die Sch\u00e4digung der Umwelt nachzuweisen. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden pr\u00fcfen im Einzelfall die kritischen Punkte der Transportkette sowie gegebenenfalls die Verantwortlichkeiten.</p><p>4. Im Rahmen des Umweltmonitorings hat das Bafu Orte mit erh\u00f6htem Risiko f\u00fcr das Auftreten nichtzugelassener GVO-Pflanzen in der Umwelt ins Visier genommen. Auch die Ackerschmalwand (Arabidopsis thaliana), eine Pflanze, die in der Genforschung h\u00e4ufig als Forschungsmodell eingesetzt wird, wurde in die \u00dcberwachung durch das Bafu aufgenommen. Bei Funden gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen haben die betreffenden Kantone den betroffenen Betrieben den Auftrag erteilt, die Pflanzen zu vernichten und die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen zu kontrollieren. Gegenw\u00e4rtig f\u00fchren die Kantone regelm\u00e4ssige Kontrollen durch, und auf der Grundlage der geltenden Gesetzesbestimmungen werden zus\u00e4tzliche technische Massnahmen angeordnet, die das Austreten von keimf\u00e4higem Material aus Anlagen verhindern sollen.</p><p>Angesichts dessen ist der Bundesrat der Auffassung, dass weder die Einschliessungsverordnung (ESV; SR 814.912) noch die Freisetzungsverordnung (FrSV; SR 814.911) angepasst werden m\u00fcssen, da sie die landesweite \u00dcberwachung, die Kontrolle der Forschungseinrichtungen durch die Kantone sowie namentlich das Monitoring im Falle einer Auswilderung gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen in ausreichendem Masse regeln.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1447804800000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523464943)\/","SubmissionDate":"\/Date(1443139200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Landwirtschaft"}}