{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154067,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154067,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4067","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Auswirkungen der geplanten Erh\u00f6hung der CO2-Abgabe auf Wirtschaft und Bev\u00f6lkerung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Anfang Juli 2015 hat der Bundesrat, gest\u00fctzt auf die Verordnung \u00fcber die Reduktion der CO2-Emissionen, eine 40-prozentige Erh\u00f6hung der CO2-Abgabe per 1. Januar 2016 angek\u00fcndigt. Grund f\u00fcr diese drastische Erh\u00f6hung von 60 auf 84 Franken pro Tonne CO2 ist eine Zielverfehlung um gerade einmal 0,5 Prozent: Erreicht wurde 2014 ein R\u00fcckgang auf 78,5 Prozent des Standes von 1990. H\u00e4tte dieser Wert 78 Prozent betragen, so w\u00e4re nur eine halb so grosse Erh\u00f6hung der Abgabe f\u00e4llig gewesen, von 60 auf 72 Franken pro Tonne CO2.</p><p>Die angek\u00fcndigte Erh\u00f6hung wird zu h\u00f6heren Heizkosten f\u00fcr die Wirtschaft, die Hauseigent\u00fcmer und somit letztlich auch f\u00fcr die Mieterinnen und Mieter f\u00fchren - immerhin wird rund die H\u00e4lfte der Geb\u00e4ude in der Schweiz nach wie vor mit \u00d6l beheizt. Vor dem Hintergrund dieser Problematik bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. W\u00e4re es aufgrund der angespannten konjunkturellen Situation, gerade auch im Hinblick auf die Problematik der Euroschw\u00e4che, nicht m\u00f6glich und angebracht gewesen, vorl\u00e4ufig auf weitere Erh\u00f6hungen der CO2-Abgabe zu verzichten?</p><p>2. W\u00e4re es aufgrund der teilweise prek\u00e4ren Situation auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in den grossen Ballungsr\u00e4umen, nicht m\u00f6glich und angebracht gewesen, vorl\u00e4ufig auf weitere Erh\u00f6hungen der CO2-Abgabe zu verzichten?</p><p>3. Beim Bundesverwaltungsgericht ist nach wie vor eine Beschwerde gegen die Erh\u00f6hung der CO2-Abgabe auf den 1. Januar 2014 h\u00e4ngig, u. a. aufgrund der aus Sicht der Mineral\u00f6lbranche fehlerhaften Berechnungsmethode f\u00fcr den CO2-Ausstoss. W\u00e4re es nicht angebracht gewesen, auf weitere Erh\u00f6hungen der CO2-Abgabe zu verzichten, solange dieser Rechtsstreit nicht gekl\u00e4rt ist?</p><p>4. H\u00e4lt der Bundesrat die im CO2-Gesetz bzw. in der CO2-Verordnung festgehaltenen Reduktionsziele - minus 20 Prozent gegen\u00fcber 1990 - nach wie vor f\u00fcr angebracht, trotz der seit einigen Jahren massiv ansteigenden Bev\u00f6lkerungszahl - Stichwort: Personenfreiz\u00fcgigkeit - und des stetig wachsenden Wohlstands und der damit verbundenen gestiegenen Mobilit\u00e4t?</p><p>5. Wie stellt er sich zum Vorschlag, bei der Festlegung der der CO2-Abgabe zugrundeliegenden Emissionswerte eine Messtoleranz von beispielsweise plus/minus 0,5 Prozent festzulegen? Immerhin handelt es sich bei der Berechnung des CO2-Ausstosses nicht um eine exakte Messung, sondern bestenfalls um eine Sch\u00e4tzung.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Weil die Einnahmen der CO2-Abgabe in der Volkswirtschaft bleiben, sieht der Bundesrat keinen Anlass, aus Gr\u00fcnden der Konjunktur oder des Wohnungsmarkts vom Erh\u00f6hungsmechanismus abzur\u00fccken. Die CO2-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert, deren H\u00f6he sich am Umfang der ben\u00f6tigten CO2-Reduktionsleistung bemisst. Sie verfolgt keinen fiskalischen Zweck, sondern wird zu rund zwei Dritteln zur\u00fcckverteilt; an die Wirtschaft proportional zur AHV-Lohnsumme und an die Bev\u00f6lkerung gleichm\u00e4ssig pro Kopf. Der R\u00fcckverteilungsmechanismus belohnt unterdurchschnittliche Verbraucher. Mit dem Abgabesatz steigen auch die Einnahmen und somit die R\u00fcckverteilung. Ein Drittel des Ertrags ist f\u00fcr das Geb\u00e4udeprogramm zweckgebunden, das energetische Sanierungen, erneuerbare Energien, die Nutzung der Abw\u00e4rme und die Geb\u00e4udetechnik f\u00f6rdert. Die ausgel\u00f6ste Baut\u00e4tigkeit verschafft dem Gewerbe zus\u00e4tzliche Auftr\u00e4ge und st\u00fctzt die Binnenkonjunktur. Gleichzeitig reduziert die Zweckbindung aber auch die R\u00fcckverteilungssumme und damit die Mittel, welche Unternehmen und Bev\u00f6lkerung f\u00fcr Investitionen und Konsum zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>3./4. Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2015 eine Motion der UREK-N (15.3382) abgelehnt, die das im CO2-Gesetz (SR 641.71) verankerte Inlandziel von 20 Prozent bis 2020 gegen\u00fcber 1990 aufweichen wollte. Der Bundesrat hat die klimapolitischen Massnahmen auf dieses nun best\u00e4tigte Reduktionsziel ausgerichtet. Die CO2-Abgabe und deren Erh\u00f6hung in Abh\u00e4ngigkeit der erzielten CO2-Reduktionen ist dabei ein zentraler Baustein zur Erf\u00fcllung des gesetzlichen Auftrags. Der Mechanismus und die Bedingungen f\u00fcr eine Abgabeerh\u00f6hung sind in der CO2-Verordnung (SR 641.711) vordefiniert. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 21. Oktober 2015 best\u00e4tigt, dass die Abgabeerh\u00f6hung per 1. Januar 2014 rechtm\u00e4ssig erfolgt ist.</p><p>0Ein erfolgreicher Klimaschutz braucht eine Entkopplung des Ausstosses von Treibhausgasemissionen von der Wirtschafts- und Bev\u00f6lkerungsentwicklung. Dies ist in der Schweiz bereits zu beobachten, muss aber noch verst\u00e4rkt werden. Obgleich zwischen 1990 und 2013 die Bev\u00f6lkerung um 21 Prozent und das BIP um 42 Prozent gewachsen sind, wurden die Emissionen in diesem Zeitraum um 1,4 Prozent reduziert. Auch die CO2-Emissionen aus Treibstoffen sind seit 2008 trotz zunehmender Verkehrsleistung aufgrund der verbesserten CO2-Effizienz der Personenwagen leicht r\u00fcckl\u00e4ufig.</p><p>5. Die CO2-Statistik, welche f\u00fcr die Einhaltung des Zwischenziels f\u00fcr Brennstoffe und somit f\u00fcr die Festlegung des CO2-Abgabesatzes massgebend ist, ist ein Auszug aus dem Treibhausgasinventar. Dieses wird nach internationalen Vorgaben des Kyoto-Protokolls erstellt und regelm\u00e4ssig von Uno-Experten eingehend gepr\u00fcft. Die statistische Unsicherheit wird dabei f\u00fcr die Beurteilung der Zielerreichung weder in die eine noch in die andere Richtung ber\u00fccksichtigt. Massgebend ist der berechnete Mittelwert, welcher im Sinne der guten Praxis weder systematisch \u00fcber- noch untersch\u00e4tzt werden soll. An der international anerkannten Methode des besten Sch\u00e4tzwerts will der Bundesrat weiterhin festhalten, zumal die Festlegung einer bestimmten Toleranzschwelle selber recht willk\u00fcrlich w\u00e4re.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1446595200000)\/","SubmittedBy":"R\u00f6sti Albert","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1450396800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522986237)\/","SubmissionDate":"\/Date(1443139200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Steuer"}}