{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154076,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154076,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4076","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00f6rderung des beruflichen Wiedereinstiegs mit Bildungsgutscheinen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den beruflichen Wiedereinstieg von Personen zu unterst\u00fctzen, die sich - in der Regel aus famili\u00e4ren Gr\u00fcnden - aus dem Arbeitsmarkt zur\u00fcckgezogen haben, indem er eine \u00c4nderung des Weiterbildungsgesetzes (Webig) vorlegt, die in das Gesetz das System der Bildungsgutscheine einf\u00fchrt. Auf diese Weise k\u00f6nnte Artikel\u00a08 Buchstabe\u00a0d Webig (\"Bund und Kantone sind bestrebt, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern\") konkretisiert werden.</p>","ReasonText":"<p>Jedes Jahr steigen 13 000 bis 15 000 Frauen, oft M\u00fctter nach einer Familienphase, wieder ins Berufsleben ein. Der berufliche Wiedereinstieg betrifft prim\u00e4r Frauen, da sich nur wenige M\u00e4nner aus famili\u00e4ren Gr\u00fcnden aus dem Erwerbsleben zur\u00fcckziehen. Die Mehrheit dieser Frauen verf\u00fcgt \u00fcber einen Abschluss auf der Sekundarstufe II. Diese Wiedereinsteigerinnen sind potenzielle wertvolle Fachkr\u00e4fte f\u00fcr unsere Wirtschaft. Eine unl\u00e4ngst ver\u00f6ffentlichte Studie, welche Travail Suisse im Auftrag des SBFI erstellte, zeigt auf, dass der Wiedereinstieg in den Berufsalltag alles andere als einfach ist und mehrere Monate dauern kann. Schwierigkeiten begegnen zudem auch Frauen im tieferen Einkommensbereich, die oft nicht \u00fcber die erforderliche Ausbildung verf\u00fcgen. Beide Gruppen von Wiedereinsteigerinnen, ob bildungsnah oder bildungsfern, sind auf zus\u00e4tzliche Begleitmassnahmen angewiesen, um den Wiedereinstieg erfolgreich meistern zu k\u00f6nnen.</p><p>Im Wissen, dass Bildungsgutscheine f\u00fcr gezielte Gruppen von Arbeitnehmenden und Wiedereinsteigerinnen sinnvoll sind (siehe Stefan C. Wolter und Dolores Messer, \"Weiterbildung und Bildungsgutscheine\") und zur Erh\u00f6hung der Qualifikation der Wiedereinsteigerinnen beitragen, muss die Einf\u00fchrung von Bildungsgutscheinen f\u00fcr Wiedereinsteigerinnen gef\u00f6rdert und gezielt eingesetzt werden. Die Massnahme erlaubt nicht nur den Wiedereinstieg und die mittel- und langfristige soziale Absicherung dieser Personen, sondern dient auch der Wirtschaft, da die Massnahme gezielt und effizient eingesetzt werden kann und gleichzeitig zur Sicherstellung von gen\u00fcgend Fachkr\u00e4ften beitr\u00e4gt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist mit der Motion\u00e4rin einig, dass dem beruflichen Wiedereinstieg, beispielsweise nach einem familienbedingten Unterbruch der Erwerbst\u00e4tigkeit, aus wirtschaftlicher und sozialpolitischer Sicht Bedeutung zukommt. F\u00fcr den beruflichen Wiedereinstieg kann Weiterbildung f\u00f6rderlich sein. Weiterbildung liegt prim\u00e4r in der Verantwortung des Einzelnen. Der Bund f\u00f6rdert jedoch den Wiedereinstieg und damit einhergehend Bildungsmassnahmen auf der Grundlage verschiedener Spezialgesetze.</p><p>Arbeitsmarktliche Massnahmen zur F\u00f6rderung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs sind im Arbeitslosenversicherungsgesetz (SR 837.0) geregelt. Dabei handelt es sich um Bildungs-, Besch\u00e4ftigungs- und spezielle Massnahmen, die in allen Kantonen bereitstehen und die vom Bund mitfinanziert werden. Das Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) sieht in Artikel\u00a032 die F\u00f6rderung des beruflichen Wiedereinstiegs vor. Die Kantone sorgen f\u00fcr eine Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (Art. 51 BBG). Der Bund leistet zudem aufgrund des Gleichstellungsgesetzes (GlG; SR 151.1) Finanzhilfen an private Institutionen f\u00fcr die Beratung und die F\u00f6rderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und M\u00e4nnern nach einem familienbedingten Unterbruch der Erwerbst\u00e4tigkeit (Art. 15 GlG). Der Bund gew\u00e4hrt ferner im Rahmen des Ausl\u00e4nder- und des Asylgesetzes (AuG, SR 142.20; AsylG, SR 142.31) den Kantonen finanzielle Beitr\u00e4ge zur beruflichen Eingliederung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern, namentlich von vorl\u00e4ufig aufgenommenen Personen und Fl\u00fcchtlingen.</p><p>Das neue Weiterbildungsgesetz (Webig, BBl 2014 5177) ist noch nicht in Kraft. Es erw\u00e4hnt im Grundsatz zur Verbesserung der Chancengleichheit den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Zur F\u00f6rderung von Weiterbildung steht in Artikel\u00a010 Absatz\u00a02 Webig, dass Finanzhilfen vom Bund im Rahmen der Spezialgesetzgebung realisiert werden. Die Finanzhilfen sollen wenn m\u00f6glich nachfrageorientiert ausgestaltet werden und k\u00f6nnen beispielsweise auch in Form von Bildungsgutscheinen erfolgen.</p><p>Das Webig ersetzt oder konkurrenziert die Regelung und F\u00f6rderung der einzelnen Weiterbildungstatbest\u00e4nde in den Spezialgesetzen nicht. Eine Anpassung des Weiterbildungsgesetzes ist deshalb nicht notwendig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1447200000000)\/","SubmittedBy":"Piller Carrard Val\u00e9rie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523975250)\/","SubmissionDate":"\/Date(1443139200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}