{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154077,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4077","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit von Unterhaltsbeitr\u00e4gen und Ausbildungszusch\u00fcssen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Warum sind nach dem Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und dem Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) der Unterhaltsbeitrag und der Ausbildungszuschuss ab der Vollj\u00e4hrigkeit des Kindes nicht mehr vom Einkommen des zahlenden Elternteils abziehbar?</p>","ReasonText":"<p>Nach einer Scheidung hat einer der beiden Elternteile die Verpflichtung, f\u00fcr den Unterhalt des Kindes aufzukommen, bis dieses seine Erstausbildung abgeschlossen hat, l\u00e4ngstens aber, bis es das 25. Lebensjahr vollendet hat. </p><p>Ab der Vollj\u00e4hrigkeit des Kindes (18 Jahre) kann der Elternteil, der verpflichtet ist, Unterhalt zu leisten, den Unterhaltsbeitrag nicht mehr von seinem Einkommen f\u00fcr die Steuern abziehen.</p><p>Das ist v\u00f6llig ungerecht, da die Unterhaltsbeitr\u00e4ge relativ hoch sind: im Durchschnitt 1000 Franken pro Monat. Dies entspricht etwa 12 000 Franken im Jahr, die der zahlende Elternteil nicht vom Einkommen abziehen kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Aufwendungen f\u00fcr den Unterhalt von Familienangeh\u00f6rigen stellen Einkommensverwendung dar und sind daher grunds\u00e4tzlich nicht abziehbar. Dasselbe System w\u00e4re eigentlich auch f\u00fcr Unterhaltsleistungen folgerichtig, die von getrenntlebenden Eltern zugunsten der unm\u00fcndigen Kinder erbracht werden. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann denn auch seine Unterhaltsleistungen (Wohnung, Nahrung, Sackgeld) nicht abziehen. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Ausnahme vom Grundsatz ins DBG und StHG eingef\u00fchrt, wenn Eltern mit minderj\u00e4hrigen Kindern getrennt leben. Nach der geltenden Alimentenbesteuerung sind Unterhaltsbeitr\u00e4ge, die ein Elternteil f\u00fcr die unter seiner elterlichen Sorge stehenden Kinder erh\u00e4lt, vom Empf\u00e4nger vollst\u00e4ndig zu versteuern. Andererseits k\u00f6nnen diese Alimentenleistungen von der leistungspflichtigen Person vollumf\u00e4nglich in Abzug gebracht werden. Die Besteuerung erfolgt dabei nach dem sogenannten Zuflussprinzip; d. h., Unterhaltsleistungen werden beim Empf\u00e4nger besteuert und nach dem Korrespondenzprinzip beim Leistenden zum Abzug zugelassen. Die Abzugsf\u00e4higkeit von Unterhaltsbeitr\u00e4gen f\u00fcr minderj\u00e4hrige Kinder gilt indessen nur f\u00fcr familienrechtlich geschuldete Unterhaltsbeitr\u00e4ge, jedoch nicht f\u00fcr freiwillig erbrachte Alimente.</p><p>Sobald die Kinder vollj\u00e4hrig werden, kommt die Ausnahmeregelung jedoch nicht mehr zum Tragen. Unterhaltsbeitr\u00e4ge, die direkt an ein m\u00fcndiges Kind fliessen, sind weder vom Kind selbst noch vom Elternteil, bei dem das Kind lebt, zu versteuern. Das Kind erh\u00e4lt steuerfreie \"Leistungen in Erf\u00fcllung familienrechtlicher Verpflichtungen\" (Art. 24 Bst. e DBG). Der leistende Elternteil kann diesfalls die Unterhaltsbeitr\u00e4ge auch nicht mehr von seinem Einkommen absetzen. Diese Leistungen werden zu ganz gew\u00f6hnlichen, nichtabziehbaren \"Aufwendungen f\u00fcr den Unterhalt des Steuerpflichtigen und seiner Familie\", wie dies bei nichtgetrennten Eltern mit vollj\u00e4hrigen (und auch schon mit minderj\u00e4hrigen) Kindern stets der Fall ist.</p><p>Allerdings kann im Recht der direkten Bundessteuer nach geltender Praxis der Elternteil, der die Unterhaltszahlungen leistet, den Kinderabzug in der H\u00f6he von 6500 Franken (Art. 35 Abs. 1 Bst. a DBG) geltend machen. Leisten beide Elternteile Unterhaltszahlungen, kann der Elternteil mit den h\u00f6heren finanziellen Leistungen den Kinderabzug geltend machen. Dem anderen Elternteil steht der Unterst\u00fctzungsabzug in der H\u00f6he von 6500 Franken (Art. 35 Abs. 1 Bst. b DBG) zu, sofern seine Leistungen mindestens in der H\u00f6he des Abzuges erfolgen. Getrenntlebende oder geschiedene Ehegatten werden diesbez\u00fcglich gegen\u00fcber intakten Ehen bevorzugt, denn Verheiratete k\u00f6nnen lediglich den Kinderabzug geltend machen. Rechtfertigen l\u00e4sst sich diese Bevorzugung mit der generell schwierigen finanziellen Situation, in welcher sich getrenntlebende Eltern oft befinden, sowie in Anbetracht der mit der Trennungssituation einhergehenden h\u00f6heren Ausgaben (beispielsweise bei den Wohnkosten).</p><p>Im StHG ist f\u00fcr die Kantone zwar eine solche Regelung nicht vorgeschrieben, denn in der Ausgestaltung der Sozialabz\u00fcge sind die Kantone von Verfassung wegen ausdr\u00fccklich autonom (vgl. Art. 129 Abs. 2 zweiter Satz BV). Aber es steht ihnen frei, in ihrem kantonalen Steuergesetz eine analoge L\u00f6sung zu statuieren, wie sie f\u00fcr das DBG gilt. Artikel\u00a09 Absatz\u00a04 StHG beh\u00e4lt denn auch Kinderabz\u00fcge und andere Sozialabz\u00fcge f\u00fcr das kantonale Recht ausdr\u00fccklich vor.</p><p>Zudem ber\u00fccksichtigen die Zivilgerichte heute die Steuerbelastung der Eltern von minderj\u00e4hrigen und von vollj\u00e4hrigen Kindern bei der Festsetzung der Unterhaltsbeitr\u00e4ge. Bei einer \u00c4nderung der steuerlichen Bestimmungen m\u00fcssten die bestehenden Unterhaltsregelungen angepasst werden.</p><p>Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben fr\u00fchere Vorst\u00f6sse mit der gleichen Thematik jeweils abgelehnt (Motionen 06.3305, 06.3297, 09.3129 und 09.3239). Der Bundesrat hat sich zudem bei anderen Vorst\u00f6ssen dahingehend ge\u00e4ussert, dass er die geltende Alimentenbesteuerung als insgesamt gerechte L\u00f6sung betrachtet (Interpellation 96.3638 und Motionen 99.3482, 02.3718, 05.3319 und 14.3468).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1448409600000)\/","SubmittedBy":"Grin Jean-Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1450396800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523954360)\/","SubmissionDate":"\/Date(1443139200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Steuer"}}