{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154093,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154093,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4093","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"IV-Gutachten. Verfahrensfairness, Transparenz und Ergebnisoffenheit in der Kritik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Trotz des Bundesgerichtsurteils 137 V 210 vom 28. Juni 2011 und diverser Vorst\u00f6sse (parlamentarische Initiative Kiener Nellen 10.429; Interpellation Heim 12.4235) sind die Klagen \u00fcber unfaire Verfahren bei IV-Gutachten und Zweifel an der Ergebnisoffenheit der Begutachtung nicht verstummt. Der Bundesrat hat zwar per 1. M\u00e4rz 2012 den neuen Artikel\u00a072bis der Verordnung \u00fcber die IV in Kraft gesetzt, um sicherzustellen, dass Gutachterpersonen f\u00fcr polydisziplin\u00e4re medizinische Gutachten nach dem Zufallsprinzip ausgew\u00e4hlt und Gutachten nur durch Fachpersonen erstellt werden, welche die Qualit\u00e4tsanforderungen des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) erf\u00fcllen. Bei der bei Weitem gr\u00f6sseren Zahl von mono- und bidisziplin\u00e4ren Abkl\u00e4rungen bestimmen aber die IV-Stellen immer noch selber, wem sie die Auftr\u00e4ge vergeben, statt das Zufallsprinzip anzuwenden. Dabei r\u00fcgen Versichertenanw\u00e4lte, dass h\u00e4ufig Arztpersonen zum Zug kommen, die im Rufe stehen, regelm\u00e4ssig zugunsten der Versicherung zu entscheiden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von der Unzufriedenheit in weiten Kreisen der Patientenschaft und der Anwaltschaft \u00fcber die Vergabe von Gutachten und die H\u00e4ufigkeit diesbez\u00fcglicher Rechtsstreitigkeiten? Wie stellt er sich dazu?</p><p>2. Hat er Kenntnis von den Erfahrungen, welche die IV Z\u00fcrich mit der seit einiger Zeit praktizierten Vergabe von Gutachterauftr\u00e4gen (Limitierung der Zahl von Gutachten pro Arztperson, erh\u00f6hte Transparenz durch die Ver\u00f6ffentlichung der f\u00fcr die IV t\u00e4tigen Gutachter usw.) gemacht hat? Wie stellt er sich dazu?</p><p>3. Im \"Jusletter\" vom 12. Oktober 2015 bilanziert der Jurist Christian Haag die Praxis 4,5 Jahre nach dem Medas-Urteil als durchzogen und fordert eindringlich:</p><p>a. die St\u00e4rkung der Verfahrensfairness bei mono- und bidisziplin\u00e4ren Verwaltungsgutachten der IV,</p><p>b. Transparenz betreffend die finanzielle und institutionelle Abh\u00e4ngigkeit der Gutachter sowie</p><p>c. die Sicherstellung der Ergebnisoffenheit. Wie stellt er sich dazu?</p><p>Hat er bereits \u00e4hnliche oder sogar gleiche Massnahmen in Planung?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass die Versicherten das Recht haben sollten, die Resultate der sie betreffenden Abkl\u00e4rungen zu kennen und in angemessener Form in das Verfahren einbezogen zu werden?</p><p>5. In der Antwort auf die Interpellation 12.4235 sah er Handlungsbedarf zur Implementierung von Qualit\u00e4tsleitlinien in allen Fachbereichen. Wie ist der Stand der Realisierung, wie und wie oft wird deren Einhaltung \u00fcberpr\u00fcft?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Aus dem Bericht vom 28. September 2012 betreffend Gutachten im Rahmen der Invalidenversicherung zuhanden der nationalr\u00e4tlichen Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission geht hervor, dass das Bundesgericht basierend auf einer Stichprobe von 118 Gutachten die Ergebnisse nur in 3 F\u00e4llen (2,5 Prozent) als nicht aussagekr\u00e4ftig genug einstufte. 2014 hat die Invalidenversicherung rund 15 000 Gutachten (mono-, bi- oder polydisziplin\u00e4re Gutachten) in Auftrag gegeben. Die erstinstanzlichen Kantonsgerichte und das Bundesgericht \u00e4usserten sich in 4859 beziehungsweise 642 F\u00e4llen zu Fragen in Zusammenhang mit IV-Verfahren oder -Renten. Jedoch wurden lediglich 1101 F\u00e4lle (Kantonsgerichte: 1043 F\u00e4lle; Bundesgericht: 58 F\u00e4lle) zur Durchf\u00fchrung zus\u00e4tzlicher Abkl\u00e4rungsmassnahmen zur\u00fcckgewiesen, wobei die Gr\u00fcnde daf\u00fcr oft nicht mit der Vergabe von Begutachtungen in Zusammenhang standen. Angesichts dessen, dass diese F\u00e4lle 7 Prozent aller Gutachten ausmachen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Vergabe und die Durchf\u00fchrung von Begutachtungen in der \u00fcberwiegenden Mehrheit der Verfahren der IV keinerlei Probleme darstellen.</p><p>Hinsichtlich Amtsermittlungsverfahrens wie auch Vergabeverfahrens von Gutachten hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte in seinem Entscheid vom 10. Dezember 2015 einstimmig beschlossen, dass eine Beschwerde dagegen unbegr\u00fcndet sei und die Verfahren nicht EMRK-widrig seien.</p><p>2. Der Bundesrat bef\u00fcrwortet die Schaffung von mehr Transparenz im Verfahren der IV. Dementsprechend erachtet er das Vorgehen der IV-Stelle Z\u00fcrich durchaus als sinnvoll. Mit erh\u00f6hter Transparenz kann ohne Weiteres eine verbesserte Information der Versicherten hergestellt werden. Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) ist dabei, solche Massnahmen f\u00fcr alle IV-Stellen einzuf\u00fchren.</p><p>3. Im Anschluss an die wegweisenden Urteile 137 V 210 und 138 V 271 wurden auch f\u00fcr mono- und bidisziplin\u00e4re Gutachten die Partizipationsrechte der versicherten Personen stark ausgebaut. Diese k\u00f6nnen sich somit zur Gutachterwahl \u00e4ussern. In einem Einigungsverfahren pr\u00fcft die IV-Stelle die konkreten Einw\u00e4nde und Ablehnungsgr\u00fcnde gegen die begutachtenden Personen. Sofern diese stichhaltig sind, wird eine andere begutachtende Person beauftragt. Anderenfalls, erl\u00e4sst die IV-Stelle eine Zwischenverf\u00fcgung, welche von einem unabh\u00e4ngigen Gericht \u00fcberpr\u00fcft werden kann. Eine im Rahmen der Weiterentwicklung der IV vorgesehene Anpassung von Artikel\u00a044 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) legt die Rechtsprechungsgrunds\u00e4tze betreffend Gutachten fest; die Vorlage wurde im Dezember 2015 in die Vernehmlassung geschickt. Die neuen Regeln sollen f\u00fcr alle dem ATSG unterstellten Sozialversicherungen gelten.</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Listen der IV-Stellen, die dar\u00fcber Auskunft geben, mit welchen Gutachterinnen und Gutachtern zusammengearbeitet wird. Ferner sorgen die IV-Stellen f\u00fcr eine m\u00f6glichst ausgewogene Verteilung der Auftr\u00e4ge. Aufgrund des ausgewiesenen Mangels an qualifizierten Gutachterstellen, Gutachterinnen und Gutachtern ist dies jedoch in gewissen Fachrichtungen nicht immer m\u00f6glich. Mit dem j\u00e4hrlichen Reporting \u00fcber SuisseMED@P wird im Bereich der Gutachten eine umfassende Transparenz \u00fcber die Verteilung der Gutachten hergestellt.</p><p>Im Hinblick auf die Sicherstellung von Ergebnisoffenheit kann die Qualit\u00e4t und Schl\u00fcssigkeit jeweils nur aus dem einzelnen Gutachten im konkreten Fall hervorgehen. Der Gutachter beziehungsweise die Gutachterin muss sich an den einzelnen Gutachten messen lassen, welche nicht selten einer \u00dcberpr\u00fcfung durch ein unabh\u00e4ngiges Gericht standhalten m\u00fcssen. Ausserdem m\u00fcssen gem\u00e4ss hippokratischem Eid alle Medizinerinnen und Mediziner nach bestem Wissen und Gewissen den medizinischen Sachverhalt pr\u00fcfen, der zudem allein noch keine Aussage zur Rentenfrage zul\u00e4sst.</p><p>4. Schon heute stehen den Versicherten stark ausgebaute Partizipationsrechte im Abkl\u00e4rungsverfahren zur Verf\u00fcgung, insbesondere bei Begutachtungen. Zudem haben die Versicherten ein umfassendes Akteneinsichtsrecht, womit sie jederzeit \u00fcber die Resultate der Abkl\u00e4rungen und \u00fcber den Stand des Verfahrens informiert sind. Der Bundesrat ist der Ansicht, das Bundesgericht habe durch seine Rechtsprechung die n\u00f6tigen Verbesserungen gebracht, um allen Versicherten ein faires Verfahren zu garantieren, und den bestehenden Prozess best\u00e4tigt.</p><p>5. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen Leitlinien im psychiatrischen Bereich vor. Zwischen dem BSV und der FMH sind jedoch Diskussionen im Gange, um fachspezifische Leitlinien zur versicherungsmedizinischen Begutachtung in anderen Disziplinen auszuarbeiten. Im Urteil vom 3. Juni 2015 hat das Bundesgericht die medizinischen Fachgesellschaften sehr eindringlich dazu aufgefordert. Bis die einschl\u00e4gigen Leitlinien zur Verf\u00fcgung stehen, empfiehlt das BSV, die vorliegenden Qualit\u00e4tsleitlinien f\u00fcr psychiatrische Gutachten in der IV sinngem\u00e4ss auf alle Begutachtungen anzuwenden. Die entsprechende \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung dieser Leitlinien wird von den IV-Stellen bei jedem Gutachtensauftrag vorgenommen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1455667200000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522483100)\/","SubmissionDate":"\/Date(1448928000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz|Gesundheit"}}