{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154095,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154095,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4095","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Der Druck auf die Schweizerische Nationalbank w\u00e4chst. Folgen der aktuellen W\u00e4hrungspolitik f\u00fcr die Realwirtschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 15. Januar 2015 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Euromindestkurs zum Franken aufgehoben. Dies hat die Exporte der Schweiz auf einen Schlag um 15 bis 20 Prozent verteuert. Die SNB machte geltend, die Schweizer Wirtschaft sei in der Lage, diesen Wettbewerbsnachteil mit Rationalisierungsbem\u00fchungen zu kompensieren. Jetzt zeigt sich: In vielen Branchen ist die Zitrone ausgepresst. Es drohen Verluste von Wachstum, Arbeitspl\u00e4tzen und Abwanderungen. Der zu starke Franken gef\u00e4hrdet inzwischen praktisch alle Wirtschaftssektoren und Regionen.</p><p>Dazu wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Welche Branchen und Regionen sind am st\u00e4rksten von der Aufgabe des Mindestkurses betroffen? Wie viele Arbeitspl\u00e4tze sind konkret in Gefahr? Drohen der Schweiz eine weitere Abwanderung von Unternehmen und eine Deindustrialisierung? Wie gross ist der gesamtwirtschaftliche Schaden der Aufgabe des Mindestkurses? Was kehrt der Bundesrat gegen die negativen Auswirkungen vor? Wie beurteilt er die Schlussfolgerungen der OECD?</p><p>2. In den grenznahen Regionen sind vor allem Kleinunternehmen und Selbstst\u00e4ndigerwerbende des Dienstleistungssektors nicht mehr in der Lage, dem zunehmenden Konkurrenzdruck aus dem grenznahen Ausland standzuhalten. Wie k\u00f6nnten diese gest\u00fctzt werden?</p><p>3. Verschiedene renommierte \u00d6konomen verlangen inzwischen die Wiedereinf\u00fchrung eines Mindestkurses des Euros zum Franken. Hat der Bundesrat das zur Kenntnis genommen? Ist er bereit, diese Forderung gegen\u00fcber der SNB zu unterst\u00fctzen?</p><p>4. Die SNB-F\u00fchrung ist offenbar nicht in der Lage, Preisstabilit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Was tut der Bundesrat, um diese wirtschaftlich gef\u00e4hrliche Lage zu korrigieren? Braucht es dazu auch personelle \u00c4nderungen an der SNB-Spitze?</p><p>5. Im Dezember ist eine weitere geldpolitische Lockerung der EZB zu erwarten. Welche M\u00f6glichkeiten haben Bundesrat und SNB, abgesehen von der Wiedereinf\u00fchrung des Mindestkurses, um darauf zu reagieren? Wie beurteilt er die makro- und mikro\u00f6konomischen Auswirkungen einer Versch\u00e4rfung der Negativzinsen?</p><p>6. Die wirtschaftliche Lage erh\u00f6ht den Druck auf die L\u00f6hne. Zusammen mit der Ausdehnung der Kurzarbeit in bestimmten Branchen und der Ausdehnung der Arbeitszeit bei gleichbleibenden L\u00f6hnen droht eine reale Lohnspirale nach unten. Welche Folgen hat das f\u00fcr die Entwicklung der privaten Nachfrage?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Seit Aufhebung des Mindestkurses hat sich der Schweizerfranken vor allem zum Euro stark aufgewertet, wohingegen die Aufwertung gegen\u00fcber anderen W\u00e4hrungen (z. B. US-Dollar) weniger ausgepr\u00e4gt war. Gemessen am realen handelsgewichteten Wechselkurs (inflationsbereinigt gegen\u00fcber 40 Handelspartnerw\u00e4hrungen) betr\u00e4gt die Aufwertung des Frankens gut 5 Prozent. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im zweiten und dritten Quartal 2015 bei Schweizer Unternehmen eine Umfrage zur Auswirkung der Frankenaufwertung durchgef\u00fchrt. Gem\u00e4ss dieser Umfrage sind etwa 70 Prozent der Unternehmen negativ von der Frankenaufwertung betroffen (32 Prozent deutlich und 38 Prozent leicht negativ), w\u00e4hrend 22 Prozent der Unternehmen keine bedeutenden Effekte und etwa 8 Prozent einen positiven Effekt feststellen. Naturgem\u00e4ss leiden die w\u00e4hrungsexponierten Branchen am st\u00e4rksten unter der Frankenst\u00e4rke, d. h. weite Teile der Exportindustrie, inl\u00e4ndische Zulieferer, der Tourismus sowie auch der Detailhandel (Stichwort Einkaufstourismus). Diese Branchen stehen unter hohem Druck, angesichts deutlicher Margeneinbussen ihre Kosten zu senken. Entsprechend kam es in diesen Bereichen seit Anfang Jahr zu einem Abbau der Besch\u00e4ftigung, der in den kommenden Monaten noch weiter andauern k\u00f6nnte. Regional d\u00fcrften zum einen die Kantone der Ostschweiz, in denen die unter der Frankenst\u00e4rke leidenden Investitionsg\u00fcterbranchen einen hohen Stellenwert haben, und zum andern die Tourismuskantone Wallis, Graub\u00fcnden und Tessin besonders betroffen sein. Es ist aber zu beachten, dass neben der Frankenst\u00e4rke auch andere konjunkturelle und strukturelle Faktoren mitspielen.</p><p>Was die Gefahr einer \u00fcberm\u00e4ssigen Deindustrialisierung betrifft, ist festzuhalten, dass die Schweiz in Europa bislang zu den am st\u00e4rksten industrialisierten L\u00e4ndern geh\u00f6rt (z. B. gemessen am Anteil der Industrie an der Gesamtwirtschaft) und nach wie vor \u00fcber einen wertsch\u00f6pfungsstarken Industriesektor verf\u00fcgt. Gleichwohl verfolgt der Bundesrat die aktuellen w\u00e4hrungsbedingten Schwierigkeiten vieler Firmen mit Sorge und ist sich der Risiken f\u00fcr die k\u00fcnftige wirtschaftliche Entwicklung bewusst. Umso wichtiger ist die St\u00e4rkung der Rahmenbedingungen, um den Firmen ein verl\u00e4ssliches Umfeld zu bieten und den Standort Schweiz trotz W\u00e4hrungsnachteilen attraktiv zu halten.</p><p>Gesamtwirtschaftlich hat die Aufhebung des Mindestkurses die schweizerische Konjunktur stark abgebremst und die Arbeitslosigkeit leicht erh\u00f6ht. Ausgepr\u00e4gte rezessive Tendenzen sind aber nach wie vor nicht auszumachen. Gem\u00e4ss der aktuellen Prognose der Expertengruppe des Bundes (von Dezember 2015) d\u00fcrfte sich die Konjunktur in den kommenden Quartalen nur z\u00f6gerlich normalisieren. F\u00fcr 2015 wird ein BIP-Wachstum von plus 0,8 Prozent erwartet, gefolgt von einer graduellen Beschleunigung auf plus 1,5 Prozent im Jahr 2016.</p><p>Damit w\u00fcrde die Schweizer Wirtschaft zwar keine schwere Krise erleiden, aber w\u00e4hrend zwei Jahren (2015 und 2016) unterdurchschnittlich wachsen. Das langsame Tempo der konjunkturellen Erholung d\u00fcrfte gem\u00e4ss Prognose vorerst weiterhin auch den Arbeitsmarkt belasten und die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 2016 auf 3,6 Prozent erh\u00f6hen (von 3,3 Prozent 2015).</p><p>Um die durch die hohe Bewertung des Frankens entstehenden Nachteile f\u00fcr die Exportwirtschaft auszugleichen, existieren - abgesehen von geldpolitischen Massnahmen zur Beeinflussung des Wechselkurses - kaum rasche und zielf\u00fchrende Massnahmen. Der Bundesrat erachtet es daher als umso wichtiger, den hiesigen Unternehmen m\u00f6glichst gute Rahmenbedingungen zu bieten und diese weiter zielgerichtet zu verbessern. Dies erlaubt den Schweizer Unternehmen, ihre Wettbewerbsf\u00e4higkeit langfristig zu steigern.</p><p>Der Bundesrat teilt die Einsch\u00e4tzung der OECD in ihrem j\u00fcngsten L\u00e4nderbericht zur Schweizer Wirtschaft, dass die Aufhebung des Mindestkurses zu einer Konjunktureintr\u00fcbung gef\u00fchrt hat (vgl. oben). Der Bundesrat teilt grunds\u00e4tzlich auch die Beurteilung der OECD bez\u00fcglich Produktivit\u00e4t, diese deckt sich in wichtigen Punkten mit der Wachstumspolitik des Bundesrates.</p><p>2. Mit der neuen Regionalpolitik (NRP) steht ein bew\u00e4hrtes Instrumentarium zur Verf\u00fcgung. Diese f\u00f6rdert insbesondere Projekte in den Bereichen Gesch\u00e4ftsinnovation und Tourismus. Die NRP ist so aufgestellt, dass sie im Rahmen der ordentlichen Umsetzung auf die Herausforderungen der Regionen und Unternehmen im Zusammenhang mit der Frankenst\u00e4rke reagieren kann. F\u00fcr die tourismuspolitischen Herausforderungen ist insbesondere das Tourismusimpulsprogramm 2016-2019 in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Ziel des Impulsprogramms ist, den Tourismus bei der \u00dcberwindung der aufgrund der Frankenst\u00e4rke und der Zweitwohnungs-Initiative bestehenden Herausforderungen verst\u00e4rkt zu begleiten und zu unterst\u00fctzen. Im Rahmen des Impulsprogramms stehen seitens Bund 2016 bis 2019 210 Millionen Schweizerfranken zur Verf\u00fcgung.</p><p>Zudem befindet sich derzeit das Laden\u00f6ffnungszeitengesetz in der parlamentarischen Beratung. Dieses w\u00fcrde es insbesondere Grenzregionen erlauben, die Bedingungen f\u00fcr den Detailhandel zu verbessern.</p><p>Schliesslich bleiben angesichts der wechselkursbedingten Zunahme der Lohndifferenz zwischen der Schweiz und den benachbarten L\u00e4ndern die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr vor allem in den Grenzregionen wichtig. Die bestehenden Massnahmen m\u00fcssen weiterhin konsequent umgesetzt werden. Der Bundesrat hat sich in diesem Zusammenhang bereits im Fr\u00fchjahr 2014 bereiterkl\u00e4rt, besonders betroffenen (Grenz-)Regionen und Branchen bei Bedarf zus\u00e4tzliche finanzielle Mittel f\u00fcr die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p>3. Nach Artikel\u00a099 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung ist die SNB unabh\u00e4ngig bei der F\u00fchrung ihrer Geld- und W\u00e4hrungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes zu dienen hat. Um ihren geld- und w\u00e4hrungspolitischen Kernauftrag zu erf\u00fcllen, darf die SNB nach Artikel\u00a06 des Nationalbankgesetzes (NBG) keine Weisungen vom Bundesrat einholen. Die SNB entscheidet selbstst\u00e4ndig, welche Instrumente am geeignetsten sind, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erf\u00fcllen.</p><p>Sie ist im Januar 2015 zum Schluss gekommen, dass der Mindestkurs nicht mehr nachhaltig und die Aufhebung des Mindestkurses im Gesamtinteresse des Landes mit weniger Nachteilen verbunden war als dessen Weiterf\u00fchrung. Das Direktorium muss im Umfeld von flexiblen Wechselkursen und stark integrierten Finanzm\u00e4rkten diejenigen Massnahmen ergreifen, die nach bestem \u00f6konomischem Ermessen die Einhaltung ihres geld- und w\u00e4hrungspolitischen Mandats erm\u00f6glichen.</p><p>4. Auf Gesetzesstufe h\u00e4lt das NBG fest, dass die SNB Preisstabilit\u00e4t unter Ber\u00fccksichtigung der konjunkturellen Entwicklung gew\u00e4hrleistet (Art. 5 Abs. 1 NBG). In diesem Rahmen entscheidet das Direktorium autonom \u00fcber den Einsatz des gesamten Spektrums der zur Verf\u00fcgung stehenden geld- und w\u00e4hrungspolitischen Instrumente. Preisstabilit\u00e4t ist eine wichtige Voraussetzung f\u00fcr nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Dabei hat die SNB die Stabilit\u00e4t der schweizerischen Konsumentenpreise \u00fcber die lange Frist zu gew\u00e4hrleisten. In der kurzen Frist k\u00f6nnen jedoch Preisbewegungen auftreten, welche die Nationalbank nur beschr\u00e4nkt zu beeinflussen vermag, da die Geldpolitik die Wirtschaft mit einer gewissen zeitlichen Verz\u00f6gerung beeinflusst. Diese Preisbewegungen k\u00f6nnen u. a. durch den Wechselkurs oder die \u00d6lpreise getrieben sein, wie dies derzeit der Fall ist. Die mittelfristige Preisstabilit\u00e4t in der Schweiz ist jedoch gew\u00e4hrleistet.</p><p>Der Wechselkurs ist eine wichtige Bestimmungsgr\u00f6sse f\u00fcr die Entwicklung der Preise und der Konjunktur in der Schweiz. Die Nationalbank f\u00fchrt deshalb zurzeit eine Geld- und W\u00e4hrungspolitik, die eine \u00dcberbewertung des Frankens beschr\u00e4nken soll. Zu diesem Zweck setzt sie negative Leitzinsen ein und ist bereit, bei Bedarf auf die Wechselkursentwicklung Einfluss zu nehmen.</p><p>Die Mitglieder des Direktoriums werden auf eine feste Amtszeit ernannt und k\u00f6nnen w\u00e4hrend dieser Dauer grunds\u00e4tzlich nicht abberufen werden. Eine Abberufung ist nur aus Gr\u00fcnden m\u00f6glich, die in der Person der oder des Betroffenen liegen (Art. 45 Abs. 1 NBG). Diese Regelung gew\u00e4hrleistet die personelle Unabh\u00e4ngigkeit der SNB. Indem ausgeschlossen wird, dass ein Direktoriumsmitglied oder eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter aus politischen Gr\u00fcnden oder wegen Meinungsverschiedenheiten \u00fcber die zu f\u00fchrende Geldpolitik entlassen werden kann, wird den Entscheidungstr\u00e4gern ein pers\u00f6nlicher Schutz gegen politische Einflussnahme zuteil.</p><p>Zurzeit sind auch Berichte des Bundesrates in Beantwortung verschiedener Postulate h\u00e4ngig, welche die SNB und ihre Geldpolitik mehr oder weniger direkt betreffen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Postulate Bischof 15.3091, in welchem die Frage nach den Auswirkungen der Negativzinspolitik gestellt wird, und Rechsteiner Paul 15.3367 mit der Frage nach der volkswirtschaftlichen Funktion des Schweizerfrankens. Schliesslich stellt das Postulat Bischof 15.4053 explizit die Frage nach der Governance bei der SNB. In diesen Berichten werden die Grundlagen f\u00fcr die gegenw\u00e4rtigen geldpolitischen Institutionen erstmals seit der Botschaft zum NBG dargelegt und fundiert gepr\u00fcft werden. In der Vergangenheit haben sich unsere geld- und w\u00e4hrungspolitischen Institutionen grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt.</p><p>5. Es ist zu betonen, dass das allgemeine Tief- bis Negativzinsumfeld eine von aussen vorgegebene, herausfordernde Rahmenbedingung f\u00fcr die SNB und die Wirtschaft darstellt. Die SNB verf\u00fcgt \u00fcber M\u00f6glichkeiten, eine noch weiter zunehmende \u00dcberbewertung des Frankens zu bek\u00e4mpfen. Ob dies \u00fcber eine Versch\u00e4rfung der Negativzinsen erreicht werden muss oder andere Mittel, wie beispielsweise Interventionen auf Devisenm\u00e4rkten, daf\u00fcr besser geeignet sind, liegt im Ermessen der SNB. Dem Spielraum f\u00fcr eine Senkung der Negativzinsen sind gewisse Grenzen gesetzt, weil die Wirtschaftsakteure auf Bargeld ausweichen k\u00f6nnen. Die Negativzinsen sind aber ein wichtiges Instrument, um den Franken weniger attraktiv zu machen und zur Abschw\u00e4chung des Frankens beizutragen.</p><p>6. Die Aushandlung der L\u00f6hne ist in der Schweiz Sache der Sozialpartner. Lohnsenkungen k\u00f6nnen in \u00e4usserst stark betroffenen Firmen dazu beitragen, den Wechselkursschock zu mildern und Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten. Generelle Lohnsenkungen bergen jedoch das Risiko, die Konsumnachfrage zu schw\u00e4chen und schlimmstenfalls in eine Deflation zu geraten. Eine derartige sch\u00e4dliche Entwicklung zeichnet sich aber zurzeit in der Schweiz nicht ab. So w\u00e4chst die private Konsumnachfrage bislang solide und st\u00fctzt die Konjunktur. Auch zeichnen sich keine generellen Lohnsenkungen auf breiter Front ab. Die j\u00e4hrlich durchgef\u00fchrte Lohnumfrage der UBS rechnet f\u00fcr 2016 mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum in der Schweiz von 0,5 Prozent.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1454457600000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1513296000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522297290)\/","SubmissionDate":"\/Date(1449014400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}