{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154102,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154102,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4102","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Helvetia Nostra. Weshalb ein Beschwerderecht f\u00fcr einen Verein, der es missbraucht?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In seiner Antwort auf die Interpellation Germanier 12.4269 schrieb der Bundesrat, er sei verpflichtet, einer Organisation ihr Beschwerderecht zu entziehen, wenn sie dieses missbr\u00e4uchlich im Sinne des allgemeinen Rechtsmissbrauchsverbots nach Artikel\u00a02 ZGB verwendet. Es wurde mehrfach festgestellt, insbesondere von richterlichen Beh\u00f6rden, dass Helvetia Nostra sein Beschwerderecht missbraucht. Gedenkt der Bundesrat, diesem Verein nun sein Ausnahmerecht zu entziehen?</p>","ReasonText":"<p>Der Anwalt von Helvetia Nostra hat in Aus\u00fcbung seiner Vertretungsvollmacht mehrere Beschwerden eingereicht im Namen von Nachbarinnen und Nachbarn, ohne dass diese ihm den Auftrag dazu erteilt h\u00e4tten. Dies mit dem Ziel, sich selbst die Beschwerdelegitimation zu sichern f\u00fcr den Fall, dass das Bundesgericht dem Verein die Beschwerdeberechtigung absprechen w\u00fcrde. Dieses verbissene Vorgehen verletzt die verfassungsrechtlich gesch\u00fctzte freie Wahl des Rechtsbeistands sowie den wesentlichen Grundsatz von Treu und Glauben. Die Aufsichtskammer \u00fcber die Rechtsanw\u00e4lte hat den Anwalt des Vereins wegen Verletzung von Artikel\u00a012 BGFA sanktioniert. Die Walliser Aufsichtsbeh\u00f6rde hat diese Sanktion in einem rechtskr\u00e4ftigen Urteil best\u00e4tigt. </p><p>Zudem hat Helvetia Nostra - offensichtlich irrt\u00fcmlich - Beschwerde eingereicht gegen Bauprojekte von Erstwohnungen. Dennoch hat der Verein von den Bauherrinnen und Bauherren eine finanzielle Entsch\u00e4digung zur Abgeltung der Verfahrenskosten gefordert, damit er die Beschwerde zur\u00fcckzieht. Somit hat er gegen Artikel\u00a012d Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c verstossen. Einige der zur Zahlung aufgeforderten Personen haben die geforderten Betr\u00e4ge bezahlt, um die Weiterf\u00fchrung des Prozesses zu verhindern, der schon allein aufgrund seiner Dauer \u00e4usserst schwerwiegende finanzielle Konsequenzen hatte. Diese F\u00e4lle sind belegt und wurden von der kantonalen Presse aufgedeckt (z. B. \"Le Nouvelliste\" vom 9. August 2013).</p><p>Diese zwei Arten von Situationen haben sich mehrfach wiederholt. Sie stellen zweifellos einen Missbrauch im Sinne von Artikel\u00a02 ZGB des Beschwerderechts dar. Helvetia Nostra verf\u00fcgt \u00fcber ein Ausnahmerecht, das der Verein auf unzul\u00e4ssige Weise und in Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben anwendet. Es obliegt dem Bundesrat, die zur Beschwerde berechtigten Organisationen zu bezeichnen. Er sollte, wie er in seiner Antwort auf die eingangs zitierte Interpellation schreibt, Helvetia Nostra dieses Recht entziehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der Bundesrat bereits in der Stellungnahme zur Motion Amherd 13.4219, \"Entzug des Verbandsbeschwerderechtes bei missbr\u00e4uchlicher Verwendung\", festgehalten hat, ist die Bek\u00e4mpfung rechtsmissbr\u00e4uchlicher Prozessf\u00fchrung im Einzelfall m\u00f6glich und Sache der zust\u00e4ndigen Verwaltungs- und Justizbeh\u00f6rden. Gem\u00e4ss Artikel\u00a02 Absatz\u00a02 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) wird der offenbare Missbrauch eines Rechts nicht gesch\u00fctzt. Dieser Grundsatz gilt auch im \u00f6ffentlichen Recht. Entsprechend regelt Artikel\u00a012d Absatz\u00a03 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG; SR 451), dass eine Rechtsmittelbeh\u00f6rde auf eine Beschwerde nicht eintritt, wenn diese rechtsmissbr\u00e4uchlich ist.</p><p>Verwendet eine Umweltorganisation ihr Beschwerderecht wiederholt missbr\u00e4uchlich im Sinne des allgemeinen Rechtsmissbrauchsverbots, so entzieht der Bundesrat nach Artikel\u00a012 Absatz\u00a03 NHG und Artikel\u00a02 Absatz\u00a02 der Verordnung \u00fcber die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) der Organisation das Beschwerderecht.</p><p>Es ist dem Bundesrat bekannt, dass der Anwalt von Helvetia Nostra im Zusammenhang mit der Behandlung der in der Interpellation erw\u00e4hnten Angelegenheit von der Anwaltskammer des Kantons Wallis einen Verweis erhalten hat. Mit der Erteilung des Verweises wurde das Verfahren, das sich auf die Berufsregeln nach dem Anwaltsgesetz bezog, abgeschlossen.</p><p>Es ist dem Bundesrat auch bekannt, dass Helvetia Nostra mit einigen Bauherren die \u00dcbernahme von Verfahrensgeb\u00fchren und reduzierten Parteientsch\u00e4digungen vereinbart hatte. Dies betraf F\u00e4lle, in denen aufgrund des Baugesuches unklar war, ob es sich bei der beabsichtigten Baute um eine Erst- oder um eine Zweitwohnung handelte. Hier konnte erst w\u00e4hrend des Beschwerdeverfahrens mittels einer Erg\u00e4nzung der Baubewilligung eindeutig gekl\u00e4rt werden, dass das strittige Bauvorhaben f\u00fcr Erstwohnungszwecke projektiert wurde. In solchen F\u00e4llen ist eine Vereinbarung, wonach der Baugesuchsteller die Verfahrenskosten sowie die Parteientsch\u00e4digung der beschwerdef\u00fchrenden Umweltorganisation \u00fcbernimmt und die Umweltorganisation im Gegenzug die Beschwerde zur\u00fcckzieht, grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates hatte dazu in ihrem Bericht vom 27. Juni 2005 zur parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436, \"Vereinfachung der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung sowie Verhinderung von Missbr\u00e4uchen durch eine Pr\u00e4zisierung des Verbandsbeschwerderechts\", festgehalten, dass privatrechtliche Vereinbarungen bez\u00fcglich der \u00dcbernahme von Gerichts-, Anwalts- und Expertisekosten weiterhin zul\u00e4ssig bleiben, soweit sich diese Kosten im \u00fcblichen Rahmen bewegen. Die in den genannten F\u00e4llen zur Diskussion stehenden Entsch\u00e4digungen bewegten sich im \u00fcblichen Rahmen. Das Bafu hat die von Nationalrat Nantermod erw\u00e4hnten F\u00e4lle gepr\u00fcft. Es kam zum Schluss, dass kein Missbrauch des Beschwerderechts vorliegt und es demnach nicht nach Artikel\u00a02 Absatz\u00a02 VBO dem Bundesrat beantragen m\u00fcsste, Helvetia Nostra das Beschwerderecht zu entziehen. Auch der Staatsrat des Kantons Wallis hat am 14. April 2014 in seiner Antwort zum Postulat Nantermod 1.0042 festgehalten, dass Helvetia Nostra das Beschwerderecht nicht missbr\u00e4uchlich verwende. Zudem ist festzustellen, dass Helvetia Nostra in Zusammenhang mit den Zweitwohnungen vom Verbandsbeschwerderecht durchaus verantwortungsbewusst Gebrauch gemacht hat. Von den in den Jahren 2013 und 2014 abgeschlossenen F\u00e4llen wurde die \u00fcberwiegende Mehrheit der Beschwerden entweder durch die Gerichte gutgeheissen oder nach R\u00fcckzug des Baugesuchs durch den Bauherrn gegenstandslos.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1455667200000)\/","SubmittedBy":"Nantermod Philippe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522609377)\/","SubmissionDate":"\/Date(1449100800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Zivilrecht"}}