{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154128,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154128,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4128","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Nationalbank investiert weiterhin in R\u00fcstungsfirmen, die Landminen und Streumunition herstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Bundesverfassung garantiert der Schweizerischen Nationalbank (SNB) Unabh\u00e4ngigkeit in ihrer Geldpolitik. Gleichzeitig ist sie aber verpflichtet, den Bundesrat und die \u00d6ffentlichkeit regelm\u00e4ssig \u00fcber ihre Geldpolitik zu informieren. </p><p>Im September dieses Jahres war in der Tagespresse zu lesen, dass die SNB weiterhin in landminenproduzierende R\u00fcstungsfirmen investiert, obwohl die SNB Ende 2013 den Ausstieg versprochen hatte.</p><p>Ein Sprecher der Nationalbank rechtfertigt die Investitionen der SNB damit, dass die Nationalbank ihre Beteiligungen nicht selbst \u00fcberpr\u00fcfe, sondern sich auf die Beurteilungen spezialisierter Institutionen st\u00fctze.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wurde die hier erw\u00e4hnte Thematik in den Gespr\u00e4chen zwischen Bundesrat und SNB seit 2013 thematisiert?</p><p>2. Teilt er die Haltung besorgter B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, dass SNB-Investitionen in R\u00fcstungsfirmen, die Landminen und Streumunition herstellen, ethisch nicht vertretbar sind?</p><p>3. Was h\u00e4lt er von der Haltung, dass f\u00fcr die Schweizerische Nationalbank h\u00f6here Anlagestandards zu gelten haben als f\u00fcr private Investoren?</p><p>4. Kennt er die vom Sprecher der Nationalbank angef\u00fchrten spezialisierten Institutionen, welche mit der \u00dcberpr\u00fcfung und Beurteilung von SNB-Beteiligungen betraut sind?</p><p>5. Ist er bereit, sich daf\u00fcr einzusetzen, dass die SNB ihre Ank\u00fcndigung, sich aus dem Engagement f\u00fcr Landminen und Streumunition produzierende Firmen zur\u00fcckzuziehen, endg\u00fcltig in die Tat umsetzt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) verf\u00fcgt dank ihrer Aktiven (Anlagen in Fremdw\u00e4hrungen, Finanzaktiven in Schweizerfranken) jederzeit \u00fcber den n\u00f6tigen geld- und w\u00e4hrungspolitischen Handlungsspielraum. Die Anlage dieser Aktiven untersteht dem Primat der Geldpolitik. Die Nationalbank gestaltet ihre Anlagepolitik mit langfristiger Optik und so neutral wie m\u00f6glich. Dieser Anforderung tr\u00e4gt die Nationalbank am besten Rechnung, indem sie in ihrem Aktienportfolio die Zusammensetzung breiter Marktindizes passiv repliziert. Die Aktienanlagen tragen so zum langfristigen realen Werterhalt der W\u00e4hrungsreserven bei.</p><p>Die Nationalbank strebt mit ihren Anlagen keine strategischen oder politischen, sondern ausschliesslich finanzielle Ziele an. Dennoch beschloss sie im Jahr 2013, \"nicht in Aktien von Unternehmen zu investieren, die international ge\u00e4chtete Waffen produzieren, grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltsch\u00e4den verursachen\" (SNB, Gesch\u00e4ftsbericht 2013, S. 15 und 64).</p><p>Der im Interpellationstext erw\u00e4hnte Artikel (\"NZZ am Sonntag\" vom 6. September 2015) ging von veralteten Angaben aus. Nach den neuesten Angaben zieht sich die SNB aus solchen Unternehmen zur\u00fcck, im Einklang mit ihren ge\u00e4usserten Absichten. Dabei ist festzuhalten, dass oft zuverl\u00e4ssige Angaben dar\u00fcber fehlen, ob ein Unternehmen tats\u00e4chlich an der Produktion international ge\u00e4chteter Waffen beteiligt ist, da sich der Herstellungsprozess von Mischkonzernen \u00fcber mehrere Unternehmen und Subunternehmen erstrecken kann. Die Analysen, aus denen solche Schl\u00fcsse oft gezogen werden, basieren deshalb auf Kriterien, die einen Ermessungsspielraum zulassen und somit in unterschiedlichen Ergebnissen resultieren k\u00f6nnen. Besonders bei Investitionen in ausl\u00e4ndische Aktien oder Finanzanlagen in Mischkonzerne, die sowohl zivile G\u00fcter als auch Kriegsmaterial produzieren, kann es unklar sein, inwiefern dabei auch verbotenes Kriegsmaterial betroffen ist. </p><p>1. Im Rahmen der quartalsweise stattfindenden Gespr\u00e4che zwischen dem Bundesrat und der Nationalbank werden die allgemeine wirtschaftspolitische Lage und insbesondere die Geldpolitik diskutiert. Der Inhalt dieser Gespr\u00e4che wird nicht ver\u00f6ffentlicht.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Einsatz von Personenminen und Streumunition nicht vertretbar ist. Er hat sich deshalb dazu entschieden, die diesbez\u00fcglich relevanten internationalen Vertragswerke und die darin stipulierten Totalverbote zu ratifizieren sowie die entsprechenden Instrumente umzusetzen und deren Normen zu universalisieren. Im Jahr 1998 hat die Schweiz als eines der ersten L\u00e4nder das \u00dcbereinkommen f\u00fcr ein Verbot von Personenminen ratifiziert (Ottawa-Konvention). Die Konvention verbietet Produktion, Einsatz, Lagerung und Transfer von Personenminen. Das \u00dcbereinkommen \u00fcber Streumunition (\"Convention on Cluster Munitions\", CCM) wurde durch den Bundesrat im Jahr 2008 unterzeichnet. Das \u00dcbereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition. Es schliesst zudem jede Handlung aus, die die genannten T\u00e4tigkeiten unterst\u00fctzt oder f\u00f6rdert. Dieses \u00dcbereinkommen wurde in der Schweiz anhand einer \u00c4nderung des Kriegsmaterialgesetzes umgesetzt, das mit einem ausdr\u00fccklichen Finanzierungsverbot f\u00fcr verbotene Waffen und mit den entsprechenden Strafbestimmungen erg\u00e4nzt wurde. Mit der \u00c4nderung des Kriegsmaterialgesetzes haben sich Bundesrat und Parlament auch f\u00fcr die Aufnahme eines Finanzierungsverbots f\u00fcr verbotene Waffen ausgesprochen, worunter auch Personenminen und Streumunition fallen. Die diesbez\u00fcgliche \u00c4nderung des Kriegsmaterialgesetzes ist erst seit dem 1. Februar 2013 in Kraft. Es gilt in diesem Zusammenhang aber darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber bewusst und im Wissen um die Schwierigkeit f\u00fcr Investoren bei der Beurteilung von Unternehmen und deren Verwendung von Mitteln in diesen Bereichen die indirekte Finanzierung - d. h. insbesondere Kauf von Anleihen oder Beteiligungen - dann verboten hat, wenn damit das Verbot der direkten Finanzierung umgangen werden soll.</p><p>3. Gem\u00e4ss Artikel\u00a06 des Nationalbankgesetzes darf die SNB bei der Wahrnehmung ihrer geldpolitischen Aufgaben vom Bundesrat keine Weisungen einholen oder entgegennehmen. Die Anlageverwaltung der Nationalbank ist integraler Bestandteil ihrer Geldpolitik. Wie oben bereits erw\u00e4hnt, untersteht diese Anlagepolitik dem Primat der Geldpolitik und darf keine politischen Erw\u00e4gungen widerspiegeln, weshalb sich die SNB darauf beschr\u00e4nkt, breite Marktindizes zu replizieren. Sie hat jedoch entschieden, sich von diesem Prinzip in einigen bestimmten F\u00e4llen zu entfernen. So investiert sie nicht mehr in Aktien von Unternehmen, die gem\u00e4ss Analysen spezialisierter Unternehmen unter SNB-Ausschlusskriterien fallen. Wie bereits erw\u00e4hnt, sind diese Investitionsentscheide aber nicht gleichzusetzen mit Finanzierungen, welche unter geltendem schweizerischem Recht - insbesondere dem Kriegsmaterialgesetz - verboten sind.</p><p>4. Die Nationalbank w\u00e4hlt solche Institutionen in Eigenverantwortung aus und ist in keiner Weise verpflichtet, die Namen ihrer Dienstleister offenzulegen.</p><p>5. Der Bundesrat begr\u00fcsst die Anstrengungen der SNB, Beteiligungen an problematischen Unternehmen wie beispielsweise Herstellern von Streumunition zu vermeiden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1455667200000)\/","SubmittedBy":"Streiff-Feller Marianne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521960853)\/","SubmissionDate":"\/Date(1450137600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}