{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154134,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154134,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4134","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Exportkontrolle. Praxis der Bewilligung bei Dual-Use-G\u00fctern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 27. August 2014 erliess der Bundesrat eine Verordnung \u00fcber Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72). Gem\u00e4ss dem Wortlaut dieser Verordnung kann die eidgen\u00f6ssische Bewilligungsbeh\u00f6rde die Ausfuhrbewilligung f\u00fcr doppelt verwendbare G\u00fcter (sogenannte Dual-Use-G\u00fcter) verweigern, wenn sie ganz oder teilweise f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke oder f\u00fcr einen milit\u00e4rischen Endverwender bestimmt sind. Damit l\u00e4sst die Verordnung Exporte nach Russland und in die Ukraine ausdr\u00fccklich zu, wenn daf\u00fcr eine zivile Nutzung vorgesehen ist. Dual-Use-G\u00fcter sind damit auch klar von eigentlichen Kriegsmaterialg\u00fctern zu unterscheiden, die den strengen Exportanforderungen der Kriegsmaterialgesetzgebung unterstehen.</p><p>Die Praxis des Bundes im Bereich der Exportkontrolle zeigt nun, dass auch bei einem ausgewiesenen zivilen Nutzen sehr restriktiv geurteilt wird. Der Spielraum der Verordnung zugunsten der Schweizer Exportwirtschaft wird damit nicht genutzt, was zu einem faktischen Exportverbot f\u00fcr Dual-Use-G\u00fcter f\u00fchrt, selbst wenn diese nachweislich lediglich zivil genutzt werden.</p><p>Damit wird das eigentliche Ziel der Verordnung - die Vermeidung der Umgehung von Sanktionen - \u00fcberstrapaziert. Dies trifft die Schweiz als Industriestandort substanziell. Allein im Kanton St. Gallen ist innert Jahresfrist bei betroffenen Unternehmen von einem Umsatzverlust im mittleren zweistelligen Millionenbereich auszugehen - mit entsprechenden Folgen f\u00fcr die Besch\u00e4ftigungszahlen. Betrachtet man die ganze Schweiz, sieht man, dass die Folgen laut der betroffenen Unternehmen noch weit gravierender sind, weil insbesondere die Bewilligungspraxis in unseren Nachbarstaaten (insbesondere Deutschland) weit weniger restriktiv ist. Diese Sorge teilt auch die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), die sich mit einem Schreiben vom 10. Dezember 2015 an den Gesamtbundesrat gewandt hat. Darin legt die VDK eindr\u00fccklich dar, dass sie aufgrund der im internationalen Vergleich restriktiven Exportkontrolle des Bundes bef\u00fcrchtet, dass wertvolle Industriearbeitspl\u00e4tze in der Schweiz verlorengehen. Sie bittet den Bundesrat deshalb, bei der Bewilligungspraxis eine umfassende Abw\u00e4gung aller Umst\u00e4nde vorzunehmen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wirkung der Praxis zur erlassenen Verordnung? Dies vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Verordnung als Massnahme zur Vermeidung von Sanktionen und nicht als Exportverbot gedacht war.</p><p>2. Ist er bereit, dem Seco entsprechend angepasste Praxis-Richtlinien zu geben, um den Export von nachweislich zivil genutzten Dual-Use-G\u00fctern nach Russland wieder zu erlauben?</p><p>3. Wie viele Exporte von nachweislich zivil genutzten Dual-Use-G\u00fctern nach Russland wurden 2015 \u00fcberhaupt noch bewilligt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Praxis der Kontrolle der Ausfuhr von besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern und von Dual-Use-G\u00fctern nach der Russischen F\u00f6deration und nach der Ukraine seit dem 27. August 2014 l\u00e4sst sich - unter Vorbehalt der Bewilligungen, die gest\u00fctzt auf die \u00dcbergangsbestimmung von Artikel\u00a014 der am 27. August 2014 erlassenen Verordnung erteilt werden - wie folgt umschreiben: Nicht bewilligt wird die Ausfuhr von besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern. Ebenfalls nicht bewilligt wird die Ausfuhr von Dual-Use-G\u00fctern, wenn die G\u00fcter f\u00fcr einen milit\u00e4rischen Zweck oder f\u00fcr einen reinen R\u00fcstungsbetrieb bestimmt sind. Demgegen\u00fcber wird die Ausfuhr von Dual-Use-G\u00fctern zu zivilen Zwecken an zivile Endempf\u00e4nger bewilligt. Die Ausfuhr von Dual-Use-G\u00fctern an zivil-milit\u00e4rische Mischbetriebe ist sodann grunds\u00e4tzlich bewilligungsf\u00e4hig. Die Beurteilung, ob eine Bewilligung erteilt werden kann oder nicht, erfolgt in diesen F\u00e4llen allerdings aufgrund einer sorgf\u00e4ltigen Pr\u00fcfung im Einzelfall. Voraussetzung einer Bewilligung ist, dass eine Endverbleibserkl\u00e4rung aufzeigt, dass die zu liefernden G\u00fcter vom Endempf\u00e4nger zivil eingesetzt werden sollen, und dass die verwaltungsinterne Pr\u00fcfung ergibt, dass keine Indizien vorliegen, welche Zweifel an der Richtigkeit der Angaben in der Endverbleibserkl\u00e4rung aufkommen lassen. Bewilligungen, insbesondere f\u00fcr die Ausfuhr von Werkzeugmaschinen, k\u00f6nnen dar\u00fcber hinaus mit Sicherungsmassnahmen, wie die Verpflichtung des Gesuchstellers zur Installation und Inbetriebnahme sowie zum Unterhalt der gelieferten Maschinen, verkn\u00fcpft werden. Sodann kann vom Endempf\u00e4nger auch die Zusicherung verlangt werden, dass die jeweilige Schweizer Botschaft den zivilen Einsatz vor Ort \u00fcberpr\u00fcfen darf. Der Vollst\u00e4ndigkeit halber sei noch erw\u00e4hnt, dass, gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz \u00fcber das Kriegsmaterial, die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach der Russischen F\u00f6deration und nach der Ukraine zurzeit nicht bewilligt wird.</p><p>1./2. Aus Sicht des Bundesrates hat sich die beschriebene Praxis der Kontrolle der Ausfuhr von besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern und von Dual-Use-G\u00fctern nach der Russischen F\u00f6deration und nach der Ukraine, insbesondere die einzelfallweise Beurteilung von Ausfuhren von Dual-Use-G\u00fctern an zivil-milit\u00e4rische Mischbetriebe, die nicht grunds\u00e4tzlich verboten sind, bew\u00e4hrt. Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als angezeigt, dem Seco andere Bewilligungsrichtlinien als die eingangs genannten zu erteilen.</p><p>3. Im Jahre 2015 wurden mit Bestimmungsland Russische F\u00f6deration f\u00fcr den Export von Dual-Use-G\u00fctern 141 Gesuche im Wert von 62,9 Millionen Franken bewilligt und sieben Gesuche im Wert von 6,8 Millionen Franken abgelehnt. Im selben Jahr wurden mit Bestimmungsland Ukraine zehn Gesuche f\u00fcr den Export von Dual-Use-G\u00fctern im Wert von 2,1 Millionen Franken bewilligt und ein Gesuch f\u00fcr den Export von besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern im Wert von 2 Millionen Franken abgelehnt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1456272000000)\/","SubmittedBy":"Keller-Sutter Karin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1457568000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521830870)\/","SubmissionDate":"\/Date(1450224000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft"}}