{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154140,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154140,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4140","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Nacheheliche Unterhaltspflicht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die aktuelle gesetzliche Regelung der nachehelichen Unterhaltspflicht auf ihre Vereinbarkeit mit den verfassungsm\u00e4ssigen Geboten der Rechtsgleichheit und der Gleichberechtigung der Geschlechter zu \u00fcberpr\u00fcfen und dar\u00fcber Bericht zu erstatten.</p>","ReasonText":"<p>Erstmals wurde das Postulat 13.3826 am 26. September 2013 eingereicht. In der Stellungnahme des Bundesrates vom 20. November 2013 beantragte der Bundesrat die Annahme des Postulates. Am 13. Dezember 2013 wurde es im Nationalrat bek\u00e4mpft, weshalb die Diskussion verschoben wurde. Am 25. September 2015 wurde das Postulat abgeschrieben, weil es mehr als zwei Jahre lang h\u00e4ngig war. Es hindert keine Vorschrift ein Ratsmitglied oder eine Fraktion, den Vorstoss erneut einzureichen.</p><p>Die Problematik ist denn auch aktueller denn je. Nach einem neuen Bundesgerichtsentscheid hat eine Frau bei einer (sogenannten) lebenspr\u00e4genden Ehe grunds\u00e4tzlich Anspruch auf Weiterf\u00fchrung des w\u00e4hrend der Ehe gelebten Standards (geb\u00fchrender Unterhalt). Wenn sie nun nach ihrer Pensionierung f\u00fcr den gleichen Lebensstandard nicht mehr selber aufkommen k\u00f6nne, m\u00fcsse ihr der Ex-Mann mit Unterhaltszahlungen helfen - und zwar bis er selber in Rente gehe. Dass die Frau berufst\u00e4tig war und zwischen Scheidung und ihrer Pensionierung finanziell vollst\u00e4ndig auf eigenen F\u00fcssen stand, \u00e4ndert laut Bundesgericht daran nichts: Der nacheheliche Unterhalt sei grunds\u00e4tzlich unbefristet geschuldet und ende in der Regel erst, wenn der zahlungspflichtige Partner pensioniert werde (Urteil 5A_43/2015 vom 13. Oktober 2015 - BGE-Publikation).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Gesetz sieht in einer geschlechtsneutralen Formulierung vor, dass die Folgen der in der Ehe gew\u00e4hlten Aufgabenteilung gemeinsam getragen werden, auch wenn die Ehe zu einem Ende kommt. Die Ehegatten sind damit vom nachehelichen Unterhalt nicht als Mann und Frau, sondern als unterhaltsverpflichteter und unterhaltsberechtigter Ehepartner betroffen; die finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit nach der Scheidung und damit die \"Rolle\" als berechtigter oder verpflichteter Teil ergeben sich aus der gemeinsam gew\u00e4hlten Aufgabenteilung und nicht aus dem Geschlecht.</p><p>Die gesetzliche Regelung des nachehelichen Unterhalts ist somit mit den verfassungsm\u00e4ssigen Geboten der Rechtsgleichheit und der Gleichberechtigung vereinbar.</p><p>Die massgeblichen Bestimmungen des Unterhaltsrechts sind im \u00dcbrigen als sogenannte Generalklauseln ausgestaltet. Weder die H\u00f6he noch die Dauer des nachehelichen Unterhaltsanspruchs sind im Gesetz verbindlich vorgegeben. Die Gerichte - und insbesondere das Bundesgericht - sind bei der Anwendung des Gesetzes deshalb nicht nur berechtigt, sondern vielmehr verpflichtet, im Rahmen der Entscheidung des Einzelfalls zu pr\u00fcfen, ob ein Urteil in Einklang mit der Verfassung und namentlich mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter steht (verfassungskonforme Auslegung). Weder in der Gerichtspraxis noch in der Rechtslehre wird die Verfassungskonformit\u00e4t des nachehelichen Unterhaltsrechts heute ernsthaft infrage gestellt. Der Bundesrat sieht deshalb keine Notwendigkeit, die vom vorliegenden Postulat aufgeworfene Frage zu vertiefen.</p><p>Der Antrag des Bundesrates auf Annahme des Postulates 13.3826 ergab sich - wie aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 20. November 2013 hervorgeht - aus der damals laufenden Revision des Kindesunterhaltsrechts. Die betreffende Frage h\u00e4tte allenfalls gemeinsam mit weiteren anderen, f\u00fcr die damals laufende Revision interessanten Punkten vertieft werden k\u00f6nnen. Da die Revision des Kindesunterhaltsrechts mittlerweile abgeschlossen ist, besteht f\u00fcr den Bundesrat kein Anlass f\u00fcr weiter gehende Abkl\u00e4rungen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1456272000000)\/","SubmittedBy":"Frehner Sebastian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497225600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521872630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1450224000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht"}}