{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154164,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154164,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4164","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kein missbr\u00e4uchlicher Import von Pflanzenschutzmitteln. Gesetzliche Vorkehrungen gegen den indirekten Parallelimport von Pflanzenschutzmitteln nichtidentifizierbarer Herkunft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen L\u00fccken zwischen der Schweizer und der EU-Regelung betreffend Parallelimporte von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu schliessen. Er unterbindet missbr\u00e4uchlichen indirekten Parallelhandel mit PSM, welcher gegen Artikel\u00a036 und Artikel\u00a054 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) verst\u00f6sst. </p><p>Die Regelung muss Folgendes sicherstellen: Die Liste der Parallelimportprodukte ist Pflanzenschutzmitteln vorbehalten, deren Zusammensetzung mit einem in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmittel chemisch identisch ist (Referenzmittel). Es d\u00fcrfen ausschliesslich Originalprodukte in Originalgebinden importiert werden. Der Importeur muss die R\u00fcckverfolgbarkeit des Produktes wie die chemische Identit\u00e4t mit dem Originalprodukt ausweisen k\u00f6nnen. Die gesetzliche Anpassung erfolgt vor Finalisierung des Aktionsplans Pflanzenschutz.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat plant, bis Ende 2016 einen nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz vorzulegen, der Risiken von PSM reduziert. Bei parallel importierten PSM besteht jedoch sofortiger Handlungsbedarf: Eine gesetzliche L\u00fccke zwischen der Schweizer und der EU-Regelung f\u00fcr den indirekten Parallelimport von PSM erm\u00f6glicht es heute, PSM in die Schweiz zu importieren, deren Qualit\u00e4t und deren Sicherheit sowie deren R\u00fcckverfolgbarkeit nicht gew\u00e4hrleistet sind. </p><p>In der EU wird eine Genehmigung zum Parallelhandel mit einem PSM nur gew\u00e4hrt, wenn dieses chemisch identisch ist mit einem Mittel, welches im Importland der EU zugelassen ist (Referenzmittel). In der Schweiz werden f\u00fcr das Produkt hingegen lediglich gleichartige wertbestimmende Eigenschaften verlangt. Dem Parallelimporteur wird dabei das Recht gew\u00e4hrt, Produkte, die er als Parallelimporte deklariert, im Ausland in eigene oder andere Beh\u00e4lter umzuf\u00fcllen, um das Produkt darin in die Schweiz zu bringen. </p><p>Das Ziel, ausschliesslich gepr\u00fcfte, sichere und in ihrer Identit\u00e4t einwandfrei identifizierbare PSM in die Schweiz zu importieren, wird so missachtet und umgangen. </p><p>Da via diesen indirekten Parallelimport heute PSM in die Schweiz gebracht werden, deren Herkunft weder ausgewiesen noch identifizierbar ist, stellt das Vorgehen einen Verstoss gegen Artikel\u00a036 und gegen Artikel\u00a054 der PSMV dar. Artikel\u00a054 bestimmt, in der Schweiz zugelassene PSM m\u00fcssten \"f\u00fcr das Inverkehrbringen in der Schweiz in der ausl\u00e4ndischen Originalverpackung belassen werden\".</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Bestimmungen der Pflanzenschutzmittelverordnung \u00fcber den Parallelimport beruhen auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a07 des Landwirtschaftsgesetzes. Dieser Absatz wurde 1996 auf Antrag des Parlamentes in das Gesetz aufgenommen. Damit sollte ein Preisdruck auf die landwirtschaftlichen Produktionsmittel ausge\u00fcbt werden, indem Parallelimporte von Produkten, die im Ausland zugelassen sind und in der Schweiz bewilligten Produkten entsprechen, beg\u00fcnstigt werden. Das Parlament hat 2007 mit der Einf\u00fchrung von Artikel\u00a027b des Landwirtschaftsgesetzes, der die Einfuhr von patentgesch\u00fctzten G\u00fctern erm\u00f6glicht, seinen Willen best\u00e4rkt, Parallelimporte zu erleichtern.</p><p>Heute kann ein Produkt in die Liste der f\u00fcr den Parallelimport zugelassenen Produkte aufgenommen werden, wenn es gleichartige wertbestimmende Eigenschaften aufweist, namentlich den gleichen Gehalt an Wirkstoffen, und zum gleichen Zubereitungstyp geh\u00f6rt wie ein in der Schweiz bewilligtes Pflanzenschutzmittel. Die Bestimmungen von Artikel\u00a036 der Pflanzenschutzmittelverordnung besagen ausserdem, dass nur Pflanzenschutzmittel in die Liste aufgenommen werden k\u00f6nnen, die im Ausland aufgrund gleichwertiger Anforderungen zugelassen wurden; so k\u00f6nnen faktisch nur Pflanzenschutzmittel aufgenommen werden, die in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen wurden.</p><p>Der Bundesrat bekennt, dass es beim Parallelimport von Pflanzenschutzmitteln, die in einem Nachbarland f\u00fcr den Parallelimport bereits zugelassen sind, problematisch sein kann, die R\u00fcckverfolgbarkeit des Produkts zu gew\u00e4hrleisten und seine tats\u00e4chliche Herkunft zu kennen. Das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft wird daher pr\u00fcfen, ob die geltenden Bestimmungen diesbez\u00fcglich ausreichend sind.</p><p>Ausschliesslich den Parallelimport von Pflanzenschutzmitteln zu erlauben, die mit in der Schweiz zugelassenen Produkten identisch sind, ist derzeit jedoch nicht machbar und w\u00fcrde diese Art von Import faktisch verunm\u00f6glichen. Um sicherzustellen, dass die beiden Produkte identisch sind, muss die genaue Zusammensetzung und Herkunft der im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel bekannt sein. Da diese Informationen vertraulich sind, stehen sie der Schweizer Zulassungsbeh\u00f6rde nicht zur Verf\u00fcgung. Um an diese Daten heranzukommen, m\u00fcsste eine Vereinbarung \u00fcber den Austausch von vertraulichen Informationen unter den zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rden abgeschlossen werden. Im Rahmen der Verhandlungen mit der EU \u00fcber ein Abkommen im Bereich der Lebensmittelsicherheit mit dem Ziel einer gegenseitigen Anerkennung der Bestimmungen \u00fcber das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln setzt sich der Bundesrat hierf\u00fcr ein.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1455667200000)\/","SubmittedBy":"de Courten Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1513296000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522398740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1450310400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Landwirtschaft"}}