{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154185,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154185,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4185","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Fabi. \u00dcberm\u00e4ssige administrative Belastung bei Gesch\u00e4ftsfahrzeuginhabern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) anzuweisen, die ab 2016 vorgesehene Verwaltungspraxis, welche zu einer zus\u00e4tzlichen Einkommensbesteuerung Unselbstst\u00e4ndigerwerbender mit einem Gesch\u00e4ftsfahrzeug f\u00fchrt, nicht umzusetzen. Es besteht keine gesetzliche Grundlage f\u00fcr diese Massnahme, und sie f\u00fchrt auch zu einem enormen Verwaltungsaufwand mit vielen offenen Anwendungsfragen.</p>","ReasonText":"<p>Die ESTV beabsichtigt f\u00fcr die direkte Bundessteuer, dass Inhaber von Gesch\u00e4ftsfahrzeugen nebst dem Privatanteil von 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises zus\u00e4tzlich die \u00fcber 3000 Schweizerfranken (Fabi-Pendlerpauschale-Begrenzung) liegenden Kosten der Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort als Einkommensbestandteil versteuern m\u00fcssen. Es ist aber f\u00fcr die Steuerpflichtigen schwer verst\u00e4ndlich, wenn zur bestehenden Privatanteil-Pauschale zus\u00e4tzlich noch effektiv berechnete Wegkosten hinzugerechnet werden. Gem\u00e4ss ESTV muss der Arbeitnehmer das zus\u00e4tzliche, theoretische Einkommen berechnen und in seiner Steuererkl\u00e4rung deklarieren. Auf der anderen Seite steht der Arbeitgeber gem\u00e4ss Wegleitung zum Lohnausweis in der Pflicht, alle Leistungen des Arbeitnehmers auf dem Lohnausweis zu bescheinigen, f\u00fcr Gesch\u00e4ftsfahrzeuginhaber auch die Anzahl Tage, an denen sie direkt von zu Hause zum Arbeitsort fahren. Die Umsetzung dieser Praxis f\u00fchrt sowohl bei den Arbeitgebern, Arbeitnehmern als auch bei den Steuerbeh\u00f6rden zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand. Stark betroffen sind Arbeitgeber, welche f\u00fcr ihre Arbeitnehmenden die Quellensteuer abzurechnen haben, da f\u00fcr diese F\u00e4lle das Verfahren besonders kompliziert ist und einzelne Kantone hier nur f\u00fcr die sogenannten nachtr\u00e4glich ordentlichen Veranlagungen die Aufrechnungen durchziehen. Die Arbeitgeber werden zudem erst sp\u00e4t im Jahr 2015 von den Steuerbeh\u00f6rden \u00fcber das Vorgehen informiert, m\u00fcssen aber die neuen Vorgaben bereits ab Januar 2016 anwenden. Der b\u00fcrokratische Aufwand f\u00fcr Steuerbeh\u00f6rden, Arbeitgeber, Steuerpflichtige und Verwaltung d\u00fcrfte enorm sein. Es ben\u00f6tigt Abkl\u00e4rungen und Nachforschungen, wo heute keine weiteren Informationen notwendig sind. Nur schon die Praxis, dass die Fahrt vom Wohnort direkt zum Kunden (bei Aussendienstmitarbeitern) nicht z\u00e4hlt und entsprechende Angaben auf dem Lohnausweis aufzuf\u00fchren sind, muss vielfach mittels Anpassungen in den Zeiterfassungsprogrammen und zus\u00e4tzlicher Kontrolle durch den Arbeitgeber sichergestellt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Anl\u00e4sslich der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 wurde die Vorlage \u00fcber die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Fabi) angenommen. Die Referendumsfrist f\u00fcr das Bundesgesetz \u00fcber die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur vom 21. Juni 2013 ist am 25. September 2014 unbenutzt abgelaufen. Damit gilt ab 1. Januar 2016 f\u00fcr alle unselbstst\u00e4ndig erwerbst\u00e4tigen Personen eine Beschr\u00e4nkung des Fahrkostenabzugs auf maximal 3000 Franken pro Jahr. Der ge\u00e4nderte Artikel\u00a026 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a DBG enth\u00e4lt keine spezielle Regelung f\u00fcr Mitarbeitende mit Gesch\u00e4ftsfahrzeug. Die in der Bundesverfassung verankerten Grunds\u00e4tze der Besteuerung (Art. 127 Abs. 2 BV) sehen eine Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen vor. Folglich sind alle Arbeitnehmenden in Bezug auf die Abz\u00fcge f\u00fcr Berufskosten nach Artikel\u00a026 DBG gleich zu behandeln. Dies beinhaltet auch den Fahrkostenabzug. W\u00fcrden die Kosten f\u00fcr den Arbeitsweg bei Arbeitnehmern mit Gesch\u00e4ftsfahrzeug \u00fcber die Limite von 3000 Franken hinaus zum Abzug zugelassen bzw. nicht als Einkommen aufgerechnet, so w\u00fcrden diese gegen\u00fcber Arbeitnehmenden ohne Gesch\u00e4ftsfahrzeug bevorzugt. Um eine Gleichbehandlung aller Unselbstst\u00e4ndigerwerbenden zu erreichen, hat der Mitarbeiter, welchem ein Gesch\u00e4ftsfahrzeug zur Verf\u00fcgung steht, seinen Arbeitsweg gleich wie die \u00fcbrigen Mitarbeitenden zu deklarieren. Es entstehen ihm damit im Vergleich zu den Mitarbeitenden ohne Gesch\u00e4ftsfahrzeug keine administrativen Mehraufwendungen.</p><p>Die ESTV hat die gesetzlich geforderte Beschr\u00e4nkung des Fahrkostenabzugs nach R\u00fccksprache mit massgebenden Wirtschaftsverb\u00e4nden (Economiesuisse, Arbeitgeberverband und Gewerbeverband) m\u00f6glichst einfach und ohne wesentliche Mehrbelastung f\u00fcr Firmen umgesetzt. Neu haben Arbeitgeber f\u00fcr Arbeitnehmer mit Gesch\u00e4ftsfahrzeug einzig den prozentm\u00e4ssigen Anteil Aussendienst zu bescheinigen. Damit kann sichergestellt werden, dass an diesen Tagen keine Aufrechnung f\u00fcr den mit dem Gesch\u00e4ftsfahrzeug zur\u00fcckgelegten Arbeitsweg erfolgt. F\u00fcr die Erfassung der Aussendiensttage ist keine Anpassung an den Zeiterfassungsprogrammen notwendig. Aussendiensttage sind in aller Regel mit einer Spesenzahlung des Arbeitgebers verbunden. Die Aussendiensttage lassen sich aufgrund der Spesenabrechnung des Mitarbeiters relativ einfach ermitteln. Nachdem auch verschiedene Kantone den Fahrkostenabzug bei den kantonalen Steuern beschr\u00e4nken, sind auch diese auf die zus\u00e4tzlichen Angaben angewiesen.</p><p>Arbeitgeber mit Mitarbeitenden, die an der Quelle besteuert werden, haben ausser der Deklaration des prozentm\u00e4ssigen Anteils Aussendienst keinen zus\u00e4tzlichen administrativen Mehraufwand. In diesen F\u00e4llen erfolgt eine Korrektur der an der Quelle bezogenen Steuer in dem Zeitpunkt, in welchem die Mitarbeitenden zus\u00e4tzliche Kosten im Rahmen einer sogenannten Tarifkorrektur oder einer nachtr\u00e4glichen ordentlichen Veranlagung geltend machen.</p><p>Im Weiteren gilt der pauschal ermittelte Privatanteil von 9,6 Prozent des Kaufpreises des Gesch\u00e4ftsfahrzeugs unver\u00e4ndert. Er ber\u00fccksichtigt lediglich den Wert der privaten Nutzung des Fahrzeugs ohne Arbeitsweg.</p><p>Da Artikel\u00a026 DBG keine spezielle Regelung f\u00fcr unselbstst\u00e4ndig erwerbst\u00e4tige Personen vorsieht, denen f\u00fcr die Zur\u00fccklegung des Arbeitsweges ein Gesch\u00e4ftsauto zur Verf\u00fcgung steht, ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber alle Unselbstst\u00e4ndigerwerbenden auch gleich behandeln wollte. Der Bundesrat k\u00f6nnte folglich die Verwaltung nicht anweisen, diese Gruppe von Arbeitnehmenden anders zu behandeln. Vielmehr m\u00fcsste er hierf\u00fcr dem Parlament eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung unterbreiten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1455667200000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcter Franz","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1493164800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|48|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102655200)\/","SubmissionDate":"\/Date(1450310400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Verkehr|Steuer"}}