{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154186,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154186,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4186","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"F\u00fcr mehr Transparenz in Restaurants. Bew\u00e4hrt sich die freiwillige Branchenl\u00f6sung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bei der Beratung der Revision des Lebensmittelgesetzes 2013 verzichtete das Parlament darauf, eine schweizweit einheitliche Regelung zu schaffen, die den Konsumentinnen und Konsumenten die M\u00f6glichkeit gibt, Ergebnisse von Kontrollen in Lebensmittelbetrieben einzusehen. Die Gastrolobby setzte sich vehement gegen mehr Transparenz bei den Lebensmittelkontrollen ein, unter anderem mit dem Verweis auf die neuen brancheninternen Hygiene-Leitlinien (\"Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe\", GVG), welche Gastrosuisse 2013 lancierte. </p><p>Bereits in der parlamentarischen Diskussion wurde verschiedentlich auf die erfolgreich eingef\u00fchrte L\u00f6sung im Kanton Zug verwiesen, wo Lebensmittelbetriebe nach der Kontrolle ein Hygienezeugnis erhalten und dies ver\u00f6ffentlichen k\u00f6nnen. Dadurch konnte die Anzahl Beanstandungen gesenkt werden. </p><p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist 2013 und 2014 die Anzahl beanstandeter Betriebe in den Kantonen gesunken? Welche Kantone haben am besten abgeschnitten, welche am schlechtesten?</p><p>2. Erachtet er aufgrund dieser Zahlen die brancheninternen Hygiene-Leitlinien als taugliches Instrument, um das Ziel zu erreichen, die Zahl der lebensmittelhygienischen Beanstandungen deutlich zu senken?</p><p>3. Erweist sich die Zuger L\u00f6sung l\u00e4ngerfristig als geeignetes Modell, um die Anzahl Beanstandungen zu senken und somit die Hygiene in Lebensmittelbetrieben zu verbessern?</p><p>4. Kam es im Kanton Zug als Folge der Transparenz-Regelung zu negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Falls ja, inwiefern?</p><p>5. Wie beurteilt er die Regelungen innerhalb der Europ\u00e4ischen Union?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Daten\u00fcbermittlung der Kantone an den Bund erfolgt nach geltendem Recht freiwillig. Der Bund verf\u00fcgt jedoch \u00fcber Vergleichsdaten von rund 50 Prozent der Lebensmittelbetriebe (Gastronomie, B\u00e4ckereien, Metzgereien usw.), die in den letzten vier Jahren erhoben wurden. Das Konformit\u00e4tsniveau der Betriebe mit den rechtlichen Anforderungen wird mit den Kategorien \"sehr gut\", \"gut\", \"mangelhaft\" und \"schlecht\" ausgewiesen. Ein Vergleich der Daten von 2011 bis 2014 zeigt, dass sich die Anzahl der Betriebe in der Kategorie \"sehr gut\" von etwas \u00fcber 50 Prozent auf beinahe 70 Prozent verbessert hat. Die Anzahl der Betriebe in der Kategorie \"schlecht\" ist hingegen konstant bei rund 1 Prozent. Die detaillierte Auswertung der Daten ist auf der Website des Bundesamtes f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) verf\u00fcgbar.</p><p>Ein Vergleich der Resultate zwischen den Kantonen ist nicht m\u00f6glich, da aufgrund der Freiwilligkeit der Meldungen an den Bund nicht alle Kantone alle Daten \u00fcbermitteln. Ein Vergleich zwischen den Kantonen w\u00e4re jedoch auch nicht sinnvoll. Aussagekr\u00e4ftiger ist die Analyse der Entwicklungen allgemein und spezifisch in den einzelnen Betriebskategorien, also beispielsweise, ob und warum die rechtlichen Anforderungen in einigen Betriebskategorien besser eingehalten werden.</p><p>Im neuen Lebensmittelgesetz ist die Einf\u00fchrung eines zentralen Informationssystems vorgesehen. Die Kantone werden damit zur \u00dcbermittlung der Daten verpflichtet sein. Dieses System wird auch zur nationalen Berichterstattung genutzt werden k\u00f6nnen.</p><p>2. Branchenleitlinien dienen dazu, die Anforderungen der Selbstkontrolle branchenweit zu regeln. Sie werden dazu betriebsspezifisch umgesetzt. Sie bieten den Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen die M\u00f6glichkeit, die Anforderungen an ein umfassendes Hygienekonzept zu reduzieren und sich auf die Einhaltung der guten Herstellungs- und Hygienepraxis zu fokussieren. Eine Senkung der Beanstandungen kann jedoch nicht allein durch die Existenz der Branchenleitlinien erreicht werden. Um eine Senkung zu erreichen, ist entscheidend, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden.</p><p>3./4. Die Ver\u00f6ffentlichung der Untersuchungsresultate dient der Information der Konsumentinnen und Konsumenten. Die freiwillige M\u00f6glichkeit zur Bekanntgabe dieser Resultate wird im Kanton Zug noch wenig genutzt. Die Nachfrage durch die Konsumentinnen und Konsumenten ist bis zum jetzigen Zeitpunkt eher gering. Seit der Einf\u00fchrung der amtlichen Qualit\u00e4tsbescheinigung f\u00fcr Lebensmittelbetriebe im Jahr 2009 hat jedoch die Zahl der als gut oder sehr gut bewerteten Betriebe von 83 Prozent auf 84 Prozent zugenommen, w\u00e4hrenddem die Zahl der ungen\u00fcgenden Betriebe von 1,9 Prozent auf 0,7 Prozent zur\u00fcckgegangen ist. F\u00fcr eine m\u00f6glichst gute Lebensmittelsicherheit ist wichtig, dass die Lebensmittelkontrolle neben den klassischen Vollzugsaufgaben (Kontrolle, Beanstandung, Ergreifen von Massnahmen) auch eine Beratungsfunktion f\u00fcr die Betriebe wahrnimmt und diese bez\u00fcglich guter Hygiene und Umgang mit Lebensmitteln unterst\u00fctzt. Modelle wie die Zuger L\u00f6sung sind somit als ein unterst\u00fctzendes zus\u00e4tzliches Instrument zu verstehen, die positive Wirkungen entfalten k\u00f6nnen, sobald sie etabliert sind und von den Konsumentinnen und Konsumenten genutzt werden.</p><p>Aus dem Kanton Zug sind uns keine negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekannt.</p><p>5. Innerhalb der EU gibt es keine verbindlichen oder einheitlichen Regelungen. D\u00e4nemark, England, die Niederlande oder Belgien haben jedoch entsprechende Regelungen auf Landesebene eingef\u00fchrt. In diesen L\u00e4ndern ist die Publikation der amtlichen Bewertung, im Gegensatz zum Zuger Modell, obligatorisch und dementsprechend wirkungsvoller. In D\u00e4nemark wurde das Smiley-System (www.findsmiley.dk), das seit 2001 existiert, 2013 evaluiert. Alle der befragten Konsumenten kannten das System, und 85 Prozent konsultieren die Bewertung, bevor sie Lebensmittel in einem Laden kaufen oder in einem Restaurant konsumieren. Rund 60 Prozent der Betriebe sind heute in der h\u00f6chsten Kategorie (Elite Smiley) klassiert, und die Anzahl hervorragender Betriebe nimmt stetig zu.</p><p>In Deutschland konnte sich hingegen ein System wie in D\u00e4nemark nicht durchsetzen. Eine entsprechende Regelung wurde in Deutschland bis heute nur in einzelnen Bundesl\u00e4ndern eingef\u00fchrt und ist umstritten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1456272000000)\/","SubmittedBy":"Masshardt Nadine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522010763)\/","SubmissionDate":"\/Date(1450310400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}