{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154192,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154192,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4192","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schweizer Zucker. Schutz vor dem Dumping durch den Weltmarktpreis dank regelm\u00e4ssig angepassten Zollans\u00e4tzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zollans\u00e4tze f\u00fcr Weisszucker in Abh\u00e4ngigkeit vom Weltmarktpreis zu bestimmen, um f\u00fcr die Schweizer Zuckerr\u00fcbenproduktion einen Schwellenpreis festzulegen, mit dem die Produktionskosten gedeckt sind.</p>","ReasonText":"<p>Der Richtpreis f\u00fcr Zuckerr\u00fcben ist in den letzten Jahren laufend gesunken. Vor rund zwanzig Jahren lag er pro 100 Kilogramm bei etwa 15 Franken Zuckerr\u00fcben, 2015 hingegen bei weniger als 4 Franken. In der Schweiz werden j\u00e4hrlich im Durchschnitt 260 000 Tonnen Weisszucker produziert und 400 000 Tonnen konsumiert. Es werden also keine \u00dcbersch\u00fcsse produziert. Der Preis, zu dem die zwei Schweizer Zuckerfabriken ihren Zucker verkaufen k\u00f6nnen, h\u00e4ngt aber direkt vom Weltmarktpreis ab. </p><p>Weil der Weltmarktpreis f\u00fcr Zucker auf einem Tiefstand ist, w\u00e4re es notwendig, die Zollans\u00e4tze f\u00fcr importierten Zucker anzuheben. Dies ist m\u00f6glich, weil die einzigen Verpflichtungen, welche die Schweiz in diesem Bereich eingegangen ist, den Zucker in Verarbeitungsprodukten betreffen und nicht den Weisszucker, der f\u00fcr die industrielle Verarbeitung in der Schweiz importiert wird. Auf diesen k\u00f6nnte zudem die Regelung \u00fcber den aktiven Veredelungsverkehr angewandt werden.</p><p>In Zeiten, in denen die Kurse sehr tief sind, vor\u00fcbergehend einen h\u00f6heren Zollansatz f\u00fcr Weisszucker festzulegen hat zwei Vorteile: Der Zollansatz kann regelm\u00e4ssig an die Entwicklung des Weltmarkts angepasst werden und f\u00fcllt gleichzeitig die Kassen des Bundes, anstatt dass - in einer Zeit der Budgetk\u00fcrzungen - neue Subventionen finanziert werden m\u00fcssen. </p><p>Der Preis f\u00fcr Schweizer Zuckerr\u00fcben k\u00f6nnte so bei sieben bis acht Franken pro 100 Kilogramm liegen, womit die Produktionskosten in der Schweiz gedeckt w\u00e4ren. </p><p>Die Schweizer Zuckerbranche erwartet vom Bundesrat, dass er unverz\u00fcglich konkrete und \u00fcberlegte Massnahmen trifft, um die Schweizer Zuckerproduktion, die zurzeit bedroht ist, zu retten. </p><p>Die EU w\u00e4re heute, aufgrund der Aufhebung der Zuckerquoten, in der Lage, eine Steuer auf schweizerische Zuckerexporte einzuf\u00fchren, w\u00e4hrend es sich die Schweiz paradoxerweise versagt, Exporte aus der EU zu besteuern. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit dem zu vorliegendem Vorstoss analogen Ziel einer Grenzschutzerh\u00f6hung f\u00fcr Zucker wurden bereits die parlamentarische Initiative 15.479 und die Petition 15.2031 eingereicht.</p><p>Im Rahmen der bilateralen Vertr\u00e4ge II wurde das Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens Schweiz-EU \u00fcber den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen (SR 0.632.401.2) revidiert. Ausgehend vom \u00e4hnlichen Preisniveau f\u00fcr Zucker in der Schweiz und in der EU wurde anl\u00e4sslich der Revision unter anderem zur Verbesserung der Exportm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die schweizerische Nahrungsmittelindustrie und zur Einsparung von Ausfuhrbeitr\u00e4gen der Verzicht auf Preisausgleichsmassnahmen f\u00fcr Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen im Deckungsbereich des Protokolls Nr. 2 vereinbart (sogenannte Doppel-Null-L\u00f6sung). Seit dem 1. Februar 2005 kann deshalb im Handel mit der EU Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen (z. B. S\u00fcssgetr\u00e4nke, Schokolade, Milchprodukte, Biskuits) frei von Grenzabgaben und Ausfuhrbeitr\u00e4gen in die Schweiz importiert und in die EU ausgef\u00fchrt werden. Weitere Informationen finden sich in der Botschaft zur Genehmigung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union, einschliesslich der Erlasse zur Umsetzung der Abkommen (Bilaterale II; BBl 2004 5965).</p><p>Zur Vermeidung von Marktverzerrungen auf Stufe Lebensmittelverarbeitung und zur Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsf\u00e4higkeit der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie bedingt die Doppel-Null-L\u00f6sung die Sicherstellung vergleichbarer Zuckerpreise in der EU und der Schweiz. Dies wird mit der Erhebung einer variablen Grenzabgabe auf unverarbeitetem Zucker erreicht. Die Grenzabgaben werden monatlich \u00fcberpr\u00fcft und jeweils so festgelegt, dass sie der Differenz zwischen dem Weltmarktpreis und dem EU-Marktpreis entsprechen.</p><p>Die in der Motion geforderte Gew\u00e4hrleistung eines f\u00fcr die Schweizer Zuckerr\u00fcbenproduzenten kostendeckenden Preises mittels entsprechender Grenzabgaben w\u00fcrde den Rohstoff Zucker \u00fcber den EU-Marktpreis hinaus verteuern. Dies w\u00fcrde die Wettbewerbskraft der inl\u00e4ndischen Lebensmittelindustrie auf den in- und ausl\u00e4ndischen M\u00e4rkten verringern. \u00dcber eine geringere Zuckernachfrage infolge Marktanteilsverlusten und/oder Produktionsverlagerungen k\u00f6nnte dies der gesamten Wertsch\u00f6pfungskette zum Nachteil gereichen. \u00dcber 80 Prozent des Schweizer Zuckers werden weiterverarbeitet. Marktanteilsverluste und/oder Produktionsverlagerungen inl\u00e4ndischer Lebensmittelhersteller zugunsten importierter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse k\u00f6nnten sich nebst dem Verlust von Wertsch\u00f6pfung und Arbeitspl\u00e4tzen in der Schweiz in einem Absatzr\u00fcckgang von Schweizer Zucker niederschlagen und den Fortbestand einer Zuckerfabrik infrage stellen.</p><p>Die Entwicklung der Agrarpolitik seit den 1990er Jahren garantiert keine Preise mehr, welche - wie dies vorliegender Vorstoss fordert - die Produktionskosten decken. Die Wiedereinf\u00fchrung derartiger Politikmassnahmen w\u00fcrde eine Schw\u00e4chung der Wettbewerbskraft der Wertsch\u00f6pfungskette Zucker beg\u00fcnstigen und eine Sonderbehandlung f\u00fcr die Zuckerwirtschaft darstellen.</p><p>F\u00fcr eine nachhaltige Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der inl\u00e4ndischen Zuckerwirtschaft stehen kontinuierliche Effizienzsteigerungen entlang der Wertsch\u00f6pfungskette im Vordergrund. Subsidi\u00e4r steht dem Bundesrat mit dem letztmals im Fr\u00fchjahr 2015 erh\u00f6hten Einzelkulturbeitrag f\u00fcr Zuckerr\u00fcben zur Zuckerherstellung ein St\u00fctzungsinstrument zur Verf\u00fcgung, das die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der inl\u00e4ndischen Kunden der Schweizer Zucker AG nicht beeintr\u00e4chtigt.</p><p>Der Bundesrat verfolgt das Marktgeschehen und steht bez\u00fcglich der weiteren Entwicklung der Zuckermarktordnung in Kontakt mit der Land- und Ern\u00e4hrungswirtschaft.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1455667200000)\/","SubmittedBy":"Grin Jean-Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1513296000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522045563)\/","SubmissionDate":"\/Date(1450310400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft"}}