{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154219,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154219,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4219","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Blackout. Hat Swissgrid bzw. haben ihre Vorg\u00e4nger in den letzten Jahren geschlafen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Swissgrid warnte medienwirksam vor Versorgungsengp\u00e4ssen im Winter. Dies wird damit begr\u00fcndet, dass die Kernkraftwerke Beznau 1 und 2 ausser Betrieb seien und im Sommer/Herbst zu wenig Regen gefallen sei, um die Speicher zu f\u00fcllen.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a08 des Stromversorgungsgesetzes ist es die Aufgabe der Netzbetreiber, ein sicheres, leistungsf\u00e4higes und effizientes Netz zu gew\u00e4hrleisten, die ben\u00f6tigte Reserveleitungskapazit\u00e4t bereitzustellen sowie Mehrjahrespl\u00e4ne zur Gew\u00e4hrleistung eines sicheren, leistungsf\u00e4higen und effizienten Netzes zu erstellen.</p><p>Offenbar bestehen mehr als genug Import- und Exportkapazit\u00e4ten f\u00fcr Strom auf der 380-Kilovolt-Ebene. Hingegen scheinen die Kapazit\u00e4ten f\u00fcr eine Transformation solcher Importe von 380 Kilovolt auf 220 Kilovolt im aktuellen Fall ungen\u00fcgend zu sein.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie konnten Swissgrid bzw. insbesondere die Vorg\u00e4nger dieses Risiko \u00fcber Jahre ignorieren bzw. \u00fcbersehen?</p><p>2. Haben Swissgrid bzw. insbesondere die Vorg\u00e4nger ihre Pflichten gem\u00e4ss Artikel\u00a08 des Stromversorgungsgesetzes vollumf\u00e4nglich erf\u00fcllt?</p><p>3. Sind f\u00fcr den Bundesrat ein trockener und heisser Sommer oder/und eine l\u00e4ngere Ausserbetriebnahme der veralteten Atomkraftwerke Beznau 1 und/oder 2 in einem kalten Winter keine Ereignisse, die im gesetzlich vorgeschriebenen Mehrjahresplan f\u00fcr die Versorgungssicherheit ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssten?</p><p>4. Wer w\u00fcrde die Folgekosten eines allf\u00e4lligen Blackouts aufgrund einer Fehlplanung tragen? </p><p>5. Erw\u00e4gt er Sanktionen gegen die heute oder fr\u00fcher verantwortlichen Netzbetreiber gem\u00e4ss Artikel\u00a08 Absatz\u00a05 des Stromversorgungsgesetzes?</p><p>6. Haben die Netzbetreiber prim\u00e4r die Handelskapazit\u00e4ten f\u00fcr Strom auf der 380-Kilovolt-Ebene ausgebaut und damit die Inlandversorgungssicherheit vernachl\u00e4ssigt? Wenn nein, wie kann es sein, dass zwar genug Importkapazit\u00e4ten auf 380 Kilovolt bestehen, die Transformationskapazit\u00e4t auf 220 Kilovolt aber ungen\u00fcgend ist? </p><p>7. Gibt es Gr\u00fcnde f\u00fcr den Verzicht auf diese notwendigen Investitionen? Wurden in den letzten zehn Jahren Transformatoren 380/220 Kilovolt zur Behebung dieses Risikos geplant oder gebaut? Wie viele wurden in den letzten zehn Jahren durch Einsprachen verz\u00f6gert oder verhindert?</p><p>8. Bis wann werden die fehlenden Transformationskapazit\u00e4ten bereitgestellt, bzw., falls dies nicht erfolgen sollte, warum nicht?</p><p>9. Bestehen weitere vergleichbare L\u00fccken im Netzbereich?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Zust\u00e4ndigkeiten im Energiebereich sind gesetzlich geregelt: Gem\u00e4ss Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) ist die Energieversorgung Sache der Energiewirtschaft. Bund und Kantone sorgen mit geeigneten staatlichen Rahmenbedingungen daf\u00fcr, dass die Energiewirtschaft diese Aufgabe im Gesamtinteresse optimal erf\u00fcllen kann. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a020 Absatz\u00a01 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. M\u00e4rz 2007 (StromVG; SR 734.7) sorgt Swissgrid als nationale Netzgesellschaft f\u00fcr einen dauernden, diskriminierungsfreien, zuverl\u00e4ssigen und leistungsf\u00e4higen Betrieb des \u00dcbertragungsnetzes in der Schweiz.</p><p>1./2. Die Netzplanung ber\u00fccksichtigt den gesch\u00e4tzten zuk\u00fcnftigen Verbrauch und die zuk\u00fcnftige verf\u00fcgbare Produktion. Die Berechnungen zur verf\u00fcgbaren Produktion, deren Ausfallwahrscheinlichkeit und -dauer basieren auf historischen Daten. Kurzfristige tempor\u00e4re Ausf\u00e4lle von Produktionsanlagen fliessen nicht in die Netzplanung ein. Sie werden mit Ad-hoc-Netzsteuerungen und/oder ge\u00e4nderter Produktionsplanung aufgefangen. Dies soll verhindern, dass die Netze \u00fcberdimensioniert ausgebaut werden.</p><p>Mit ihrer Ank\u00fcndigung am 1. Dezember 2015 hat Swissgrid auf eine m\u00f6gliche Mangellage aufmerksam gemacht, die durch das Zusammentreffen verschiedener Umst\u00e4nde auftreten kann. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen ungeplant langen Ausfall grosser Produktionsanlagen (Kernkraftwerke Beznau 1 und 2). Gleichzeitig sind die F\u00fcllst\u00e4nde der Speicherseen tiefer als im durchschnittlichen Mittel fr\u00fcherer Jahre, und die Laufwasserkraftwerke produzieren aufgrund der seit mehreren Monaten anhaltend tiefen Niederschlagsmengen weniger Strom. Die mittel- und langfristige Netzplanung kann eine solche Kumulation zeitgleicher Ereignisse nicht ber\u00fccksichtigen.</p><p>Die Netzbetreiber werden in Artikel\u00a08 StromVG verpflichtet, ein sicheres, leistungsf\u00e4higes und effizientes Netz zu gew\u00e4hrleisten. Das aktuelle Netz entspricht der Infrastruktur aus den letzten Jahrzehnten, die insgesamt zu einer \u00e4usserst zuverl\u00e4ssigen Stromversorgung gef\u00fchrt hat. Das momentane Handeln der Beteiligten mit Blick auf die Versorgungssituation im Winter 2015/16 ist Teil der Erf\u00fcllung der Pflichten nach Artikel\u00a08 StromVG.</p><p>3. Die Netzplanung ist Sache der Netzbetreiber. Sie bestimmen auch die der Netzplanung zugrunde liegenden Szenarien. Dabei berufen sie sich auf die in der Branche und bei den Verb\u00e4nden, insbesondere beim Europ\u00e4ischen Verband der \u00dcbertragungsnetzbetreiber (Entso-E), anerkannten Techniken und Methoden. Wie erw\u00e4hnt, fliessen kurzfristige oder zeitgleich kumulierte Ereignisse nicht in die mittel- bzw. langfristige Netzplanung ein. Der Bundesrat hat nach bestehendem Recht keine Weisungspflicht f\u00fcr die Wahl der der Netzplanung zugrunde liegenden Szenarien. Mit der Strategie Stromnetze (Bundesgesetz \u00fcber den Um- und Ausbau der Stromnetze) will der Bundesrat dies \u00e4ndern. Die geplanten Gesetzesanpassungen zielen auf einen effizienten und transparenten Netzentwicklungsprozess. Dabei soll der Bund diverse energiepolitische Szenarien als Grundlage f\u00fcr die Netzplanung vorgeben. Dies umfasst auch sich \u00e4ndernde klimatische Bedingungen und die Entwicklung des zuk\u00fcnftigen Kraftwerkparks.</p><p>4. Bei einem netzbedingten Stromausfall w\u00fcrde eine allf\u00e4llige Haftung der Netzbetreiber im Zentrum stehen, da diese f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung eines sicheren, leistungsf\u00e4higen und effizienten Netzes verantwortlich sind. Die Ursache bzw. die Verschuldungsfrage und damit auch die Haftungsfrage k\u00f6nnen jedoch nur anhand des konkreten Einzelfalls beantwortet werden.</p><p>5. Artikel\u00a08 Absatz\u00a05 StromVG erm\u00e4chtigt den Bundesrat nicht dazu, Sanktionen auszusprechen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a05 der Stromversorgungsverordnung vom 14. M\u00e4rz 2008 (StromVV; SR 734.71) vereinbart prim\u00e4r Swissgrid mit den Netzbetreibern, den Erzeugern und den \u00fcbrigen Beteiligten pr\u00e4ventive Massnahmen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Die Elektrizit\u00e4tskommission (Elcom) kann n\u00f6tigenfalls den Vertragsschluss verf\u00fcgen. Kommt es trotzdem zu einer Gef\u00e4hrdung des stabilen Netzbetriebs, hat Swissgrid alle notwendigen Massnahmen zu treffen oder anzuordnen, um die Versorgungssicherheit zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>6./7. Swissgrid unterscheidet in ihrer Netzplanung zwischen Projekten, die f\u00fcr die Schweiz technisch notwendig und \u00f6konomisch sinnvoll sind, und solchen, die sich aus Sicht des europ\u00e4ischen Verbundsystems ergeben. Um die fehlende Leistung aus dem Norden zu kompensieren, sieht Swissgrid in ihrem Strategischen Netz 2025 zus\u00e4tzliche Transformatoren 380/220 Kilovolt vor, vor allem in Beznau und in M\u00fchleberg (siehe auch Antwort auf Frage 8).</p><p>Eine Transformierung 380/220 Kilovolt bringt nur dann eine Verbesserung der Netzstabilit\u00e4t und der Versorgungssicherheit, wenn an den Unterwerken 220- und 380-Kilovolt-Leitungen zusammentreffen. So m\u00fcssen beispielsweise zwischen Chamoson-Chippis-Bickigen oder Chippis-Lavorgo die Leitungen auf 380 Kilovolt ausgebaut bzw. erh\u00f6ht werden, damit die Energie zu diesen Knoten gelangt und eine Transformierung 380/220 Kilovolt den n\u00f6tigen Effekt bringt. Jegliche Verz\u00f6gerung der Leitungsprojekte f\u00fchrt in diesem Fall zu Verz\u00f6gerungen in der Einrichtung der Transformation 380/220 Kilovolt. Deshalb sieht die Strategie Stromnetze diverse Massnahmen zur Straffung der Verfahren vor.</p><p>8. H\u00e4ngig sind zum Beispiel Transformierungsprojekte in den Unterwerken Chippis und M\u00f6rel. Diese stehen in Zusammenhang mit der Leitungsachse Chamoson-Chippis-Lavorgo 380 Kilovolt, die im Bewilligungsverfahren ist. Die Transformierung in M\u00fchleberg ist ein laufendes Projekt und bildet die Voraussetzung f\u00fcr die Spannungsumstellung der Leitung Bassecourt-M\u00fchleberg. Die Inbetriebnahme des im Projekt vorgesehenen 380/220-Kilovolt-Transformators in M\u00fchleberg war urspr\u00fcnglich f\u00fcr das Jahr 2015 geplant. Da die Spannungsumstellung der Leitung aber noch nicht realisiert ist, verz\u00f6gert sich auch die Inbetriebnahme des Transformators. Ebenso ist das Leitungsprojekt Beznau-Mettlen noch nicht realisiert.</p><p>9. Die Netzplanung orientiert sich an den wahrscheinlichen internationalen und nationalen Szenarien zum k\u00fcnftigen Kraftwerkspark. Die Stromwirtschaft ist jedoch im Umbruch. F\u00fcr die langfristige Planungssicherheit des \u00dcbertragungsnetzes sind insbesondere die Verf\u00fcgbarkeiten von grossen Produktionsanlagen ausschlaggebend f\u00fcr Engp\u00e4sse. Aus heutiger Sicht sind die bestehenden Engp\u00e4sse im \u00dcbertragungsnetz durch Swissgrid erkannt und bilden die Grundlage f\u00fcr die strategische Netzplanung. Diese wird periodisch \u00fcberpr\u00fcft und an neue Entwicklungen und Gegebenheiten angepasst.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1456272000000)\/","SubmittedBy":"B\u00e4umle Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1513296000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522584890)\/","SubmissionDate":"\/Date(1450396800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}