{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154239,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154239,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4239","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Versorgungssicherheit. Wieso besteht ein Engpass bei den Transformatoren?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Swissgrid vermeldete diese Woche, dass die Versorgungssituation diesen Winter \"angespannt\" sei. Als Gr\u00fcnde wurde genannt, dass erstens Beznau 1 und 2 wegen Sicherheitsm\u00e4ngeln (vorerst) stillgelegt seien und zweitens die Wasserkraft diesen Ausfall nicht ausgleichen k\u00f6nne, weil aufgrund des trockenen Sommers die Fl\u00fcsse weniger Wasser f\u00fchren und der F\u00fcllstand der Speicherseen tief ist.</p><p>Was Swissgrid nicht oder zumindest nicht explizit genug sagt, ist Folgendes: Die angespannte Situation bezieht sich nur auf die Spannungsebene 220 Kilovolt. Auf der h\u00f6chsten Spannungsebene (380 Kilovolt) hat es - im Winter wie im Sommer - mehr als genug Strom. Um Strom von der h\u00f6chsten Spannungsebene auf die untere Spannungsebene zu bringen, braucht es Transformatoren, wie auch Swissgrid zugibt.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wieso wurde nicht vorzeitig erkannt, dass bei einem trockenen Sommer sowie Ausfall von Beznau 1 und 2 ein Engpass bei den Transformatoren besteht?</p><p>2. Wie bereitet sich Swissgrid auf das Szenario vor, bei welchem alle AKW in den n\u00e4chsten Jahren abgestellt werden m\u00fcssen (ein solches Szenario k\u00f6nnte aufgrund neuer Erkenntnisse zu M\u00e4ngeln beim Bau der Schweizer AKW oder einer unmittelbaren Gefahr eines terroristischen Anschlages eintreffen)?</p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die notwendige Leistung von Transformatoren installiert wird?</p><p>4. Wie stellt er sicher, dass Swissgrid ihrer Aufgabe zur Gew\u00e4hrleistung der Versorgungssicherheit nachkommt?</p><p>5. Was unternimmt er, damit die Unterlassung in Bezug auf den Transformatoren-Engpass zwischen den Spannungsebenen 220 Kilovolt und 380 Kilovolt untersucht und aufgearbeitet wird?</p><p>6. Die Leerung der Speicherseen h\u00e4ngt auch von deren Betrieb ab. Hat er die M\u00f6glichkeit, zu verhindern, dass wegen hohen Strompreisen im November die Speicherseen aus kurzfristigen betriebswirtschaftlichen \u00dcberlegungen entleert werden, aber dann riskieren wird, in den kritischen Monaten zu wenig produzieren zu k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Zust\u00e4ndigkeiten im Energiebereich sind gesetzlich geregelt: Gem\u00e4ss Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) ist die Energieversorgung Sache der Energiewirtschaft. Bund und Kantone sorgen mit geeigneten staatlichen Rahmenbedingungen daf\u00fcr, dass die Energiewirtschaft diese Aufgabe im Gesamtinteresse optimal erf\u00fcllen kann. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a020 Absatz\u00a01 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. M\u00e4rz 2007 (StromVG; SR 734.7) sorgt Swissgrid als nationale Netzgesellschaft f\u00fcr einen dauernden, diskriminierungsfreien, zuverl\u00e4ssigen und leistungsf\u00e4higen Betrieb des \u00dcbertragungsnetzes in der Schweiz.</p><p>1. Die Netzplanung ber\u00fccksichtigt insbesondere den gesch\u00e4tzten zuk\u00fcnftigen Verbrauch und die k\u00fcnftige verf\u00fcgbare Produktion. Die Berechnungen zur verf\u00fcgbaren Produktion, zu deren Ausfallwahrscheinlichkeit und -dauer basieren auf historischen Daten. Kurzfristige tempor\u00e4re Ausf\u00e4lle von Produktionsanlagen fliessen nicht in die Netzplanung ein. Sie werden mit Ad-hoc-Netzsteuerungen und/oder ge\u00e4nderter Produktionsplanung aufgefangen. Dies soll verhindern, dass die Netze \u00fcberdimensioniert ausgebaut werden.</p><p>Die Netzkapazit\u00e4ten im \u00dcbertragungsnetz, insbesondere bei der 380/220-Kilovolt-Transformierung, werden jeweils im Winter unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsreserven maximal ausgenutzt. Swissgrid hat am 1. Dezember 2015 die besondere Ausgangslage f\u00fcr den Winter 2015/16 fr\u00fchzeitig erkannt, die aufgrund eines Zusammentreffens verschiedener Umst\u00e4nde zu einer Mangellage f\u00fchren k\u00f6nnte: Im vorliegenden Fall handelt es sich einerseits um den ungeplant langen Ausfall grosser Produktionsanlagen (Kernkraftwerke Beznau 1 und 2). Andererseits sind die F\u00fcllst\u00e4nde der Speicherseen tiefer als im durchschnittlichen Mittel fr\u00fcherer Jahre, und die Laufwasserkraftwerke produzieren aufgrund der seit mehreren Monaten anhaltend tiefen Niederschlagsmengen weniger Strom. Die mittel- und langfristige Netzplanung kann eine solche Kumulation zeitgleicher Ereignisse nicht ber\u00fccksichtigen.</p><p>2. Der Wegfall der Kernkraftwerke M\u00fchleberg und Beznau wurde im Strategischen Netz 2025 von Swissgrid ber\u00fccksichtigt. Deren Kompensation wurde je nach Szenario entweder weitgehend durch Zubau von Produktion aus erneuerbarer Energie in der Schweiz und/oder durch Importe mit zus\u00e4tzlichen 380/220-Kilovolt-Transformatoren geplant. Bei den beiden grossen Kernkraftwerken G\u00f6sgen und Leibstadt, welche in das 380-Kilovolt-Netz einspeisen, stellt sich die Transformationsfrage nicht. Aus Sicht der Netzplanung ist es n\u00f6tig, dass die f\u00fcr die Energiestrategie 2050 notwendige Netzinfrastruktur zeitgerecht gebaut werden kann. Deshalb sehen sowohl die Energiestrategie 2050 als auch die geplante Strategie Stromnetze (Bundesgesetz \u00fcber den Um- und Ausbau der Stromnetze) diverse Massnahmen zur Straffung der Verfahren vor. Ein zus\u00e4tzlicher Import zur Deckung des Energiedefizits im Winter ist mit der derzeit vorhandenen Netzinfrastruktur ohne die zus\u00e4tzlichen Transformatoren technisch nicht dauerhaft umsetzbar.</p><p>Nebst dem Wegfall der Kernkraftwerke plant Swissgrid in ihrem Strategischen Netz 2025 zus\u00e4tzliche Transformierungskapazit\u00e4ten. H\u00e4ngig sind zum Beispiel Transformierungsprojekte in den Unterwerken Chippis und M\u00f6rel. Diese stehen in Zusammenhang mit der Leitungsachse Chamoson-Chippis-Lavorgo 380 Kilovolt, die im Bewilligungsverfahren ist. Die Transformierung in M\u00fchleberg ist ein laufendes Projekt und bildet die Voraussetzung f\u00fcr die Spannungsumstellung der Leitung Bassecourt-M\u00fchleberg. Ebenso ist die Tranformierung in Beznau mittelfristig geplant.</p><p>3.-5. Die Transformierung 380/220 Kilovolt betrifft das \u00dcbertragungsnetz, da dieses auf der Spannungsebene 220/380 Kilovolt betrieben wird. Die Aufgabe des dauernden, diskriminierungsfreien, zuverl\u00e4ssigen und leistungsf\u00e4higen Betriebs des \u00dcbertragungsnetzes liegt gem\u00e4ss Artikel\u00a020 Absatz\u00a01 StromVG bei Swissgrid. Sie vereinbart gem\u00e4ss Artikel\u00a05 der Stromversorgungsverordnung vom 14. M\u00e4rz 2008 (StromVV; SR 734.71) mit Netzbetreibern, Erzeugern und den \u00fcbrigen Beteiligten die zur Aufrechterhaltung des sicheren Netzbetriebs notwendigen Massnahmen. Bei einer Gef\u00e4hrdung des stabilen Netzbetriebs kann Swissgrid gem\u00e4ss Artikel\u00a05 Absatz\u00a04 StromVV Massnahmen anordnen oder selbst vornehmen. Sollten Anzeichen bestehen, dass Marktakteure ihren gesetzlichen Pflichten nicht hinreichend nachkommen, kann die Eidgen\u00f6ssischen Elektrizit\u00e4tskommission (Elcom) als zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde eingreifen (Art. 22 Abs. 1 und 3 StromVG).</p><p>Es liegt grunds\u00e4tzlich nicht am Bundesrat, Investitionen in das Netz zu verordnen. Der Bundesrat ist aus stromversorgungsrechtlicher Optik erst dann zust\u00e4ndig, wenn die Versorgungssicherheit im Inland trotz der Vorkehrungen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft mittel- oder langfristig erheblich gef\u00e4hrdet ist. In diesem Fall kann der Bundesrat insbesondere Massnahmen zur Verst\u00e4rkung und zum Ausbau von Elektrizit\u00e4tsnetzen treffen (Art. 9 Abs. 1 Bst. c StromVG). Solche Massnahmen sind jedoch als Ultima Ratio zu sehen. Sie k\u00f6nnen nur ergriffen werden, wenn die Elektrizit\u00e4tswirtschaft die Versorgungssicherheit aus eigener Kraft nicht mehr gew\u00e4hrleisten kann. Ein solcher Sachverhalt ist keinesfalls leichthin anzunehmen. Er ist nicht gegeben, wenn sich wegen dem Zusammenfall mehrerer, so nicht vorhersehbarer Umst\u00e4nde ein vor\u00fcbergehender Netzengpass abzeichnet. Artikel\u00a08 Absatz\u00a05 StromVG, wonach der Bundesrat f\u00fcr Pflichtverletzungen Sanktionen einschliesslich Ersatzvornahmen vorsieht, erm\u00e4chtigt den Bundesrat nicht dazu, Sanktionen auszusprechen.</p><p>Die prim\u00e4re Aufgabe von Swissgrid liegt im diskriminierungsfreien, zuverl\u00e4ssigen und leistungsf\u00e4higen Betrieb des \u00dcbertragungsnetzes. \u00dcber diese Aufgabe wird lediglich eine wesentliche Grundlage f\u00fcr die sichere Versorgung der Schweiz gelegt, wie dem Wortlaut von Artikel\u00a020 Absatz\u00a01 StromVG zu entnehmen ist. F\u00fcr die sichere Versorgung der Schweiz mit Elektrizit\u00e4t ist die Elektrizit\u00e4tswirtschaft als Ganzes und nicht nur Swissgrid verantwortlich.</p><p>6. Die Marktakteure bzw. die Kraftwerkbetreiber sind im Rahmen der gesetzlichen M\u00f6glichkeiten und der vertraglichen Pflichten frei, ihre Produktion zu planen und f\u00fcr Energielieferungen auf dem freien Markt und f\u00fcr die Grundversorgung sowie weitere Ertragsm\u00f6glichkeiten auf dem Markt f\u00fcr Systemdienstleistungen (SDL) einzusetzen. Die Abw\u00e4gung zwischen Gewinnchancen und Risiken geh\u00f6rt integral in die alleinige Verantwortung der Marktakteure.</p><p>F\u00fcr die Vorhaltung von Kraftwerkkapazit\u00e4ten und Energie f\u00fcr den SDL-Einsatz ist Swissgrid verantwortlich. Sie verf\u00fcgt auch \u00fcber die Kompetenzen, entsprechende Produkte zu definieren und mittels Ausschreibungen zu beschaffen. Damit stellt Swissgrid sicher, dass in kritischen Situationen gen\u00fcgend Energie und Leistung f\u00fcr die Sicherstellung der Netzstabilit\u00e4t zur Verf\u00fcgung steht. Energiemangellagen aufgrund von Netzengp\u00e4ssen sind grunds\u00e4tzlich auch durch die Netzbetreiber zu beheben. Swissgrid hat dazu die gesetzliche Kompetenz (Art. 20 StromVG), um \u00fcber die Festlegung von Netzkapazit\u00e4ten an den Grenzen und deren Bewirtschaftung zu entscheiden und im Gef\u00e4hrdungsfall auch Regelungen mit Kraftwerkbetreibern festzulegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1456272000000)\/","SubmittedBy":"Girod Bastien","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690522141880)\/","SubmissionDate":"\/Date(1450396800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}