{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20154249,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20154249,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.4249","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Woraus bestehen die Windeln, hygienischen Binden und Tampons, die in der Schweiz verkauft werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Laut einer k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichten Studie der argentinischen Universit\u00e4t La Plata enthalten 85 Prozent der hygienischen Binden und Tampons Glyphosat, ein Herbizid, das von Monsanto unter dem Namen Roundup vertrieben wird. Die Erkl\u00e4rung: Beinahe die gesamte Baumwolle, die in Argentinien verwendet wird, ist gentechnisch ver\u00e4ndert. Das stark kritisierte Glyphosat st\u00f6rt den Stoffwechsel des Menschen und wird von der WHO als \"wahrscheinlich krebserregend\" eingestuft. </p><p>Das ist noch nicht alles: Die Produkte f\u00fcr die Damenhygiene sollen auch Dioxin enthalten, einen langlebigen organischen Schadstoff, der von der WHO klar als krebserregend eingestuft wird. Dioxin kann entstehen, wenn Viskose mit Chlor behandelt wird. Dieses Vorgehen wird von den Produzenten anscheinend angewandt, um ihre Produkte zu bleichen. </p><p>Das Problem liegt darin, dass die gr\u00f6ssten Hersteller sich weigern, die Bestandteile dieser Produkte preiszugeben. Die Bef\u00fcrchtung, unfreiwillig giftigen Substanzen ausgesetzt zu sein, erkl\u00e4rt den riesigen Erfolg, den die Petition einer jungen Franz\u00f6sin zurzeit verzeichnet, die nach mehr Transparenz verlangt. </p><p>Sowohl in der Schweiz als auch in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern gelten die hygienischen Binden und Tampons als Gebrauchsgegenst\u00e4nde, und nichts zwingt die Hersteller, die Liste der Bestandteile offenzulegen. Nur ein spezieller Status, wie ihn beispielsweise Medikamente haben, w\u00fcrde die Hersteller zwingen, alle Bestandteile auf der Verpackung aufzuf\u00fchren. </p><p>Wir haben das Recht zu wissen, was die Gegenst\u00e4nde beinhalten, die wir direkt auf der Haut oder sogar in uns tragen. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Ein Grossteil der Schweizer Bev\u00f6lkerung benutzt die erw\u00e4hnten Produkte. Sollte die Tatsache, dass diese Produkte m\u00f6glicherweise giftige Substanzen enthalten, von den Beh\u00f6rden nicht st\u00e4rker beachtet werden? Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, es sei von grundlegender Bedeutung, die genaue Zusammensetzung der Damenhygieneprodukte und Windeln zu kennen? </p><p>2. F\u00fcr diese Art von Produkten gilt in der Schweiz das Prinzip der Selbstkontrolle. Die Hersteller, Importeure und Verteiler m\u00fcssen sicherstellen, dass die Produkte, die sie in Verkehr bringen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ist es nicht etwas blau\u00e4ugig, Grossunternehmen wie beispielsweise Johnson &amp; Johnson oder Procter &amp; Gamble, die diese Produkte herstellen, blind zu vertrauen? </p><p>3. Es handelt sich hier um ein Produkt, das eine Frau durchschnittlich einen F\u00fcnftel ihres Lebens lang im K\u00f6rper tr\u00e4gt, das heisst, das direkt mit den Schleimh\u00e4uten in Kontakt kommt, die definitionsgem\u00e4ss sehr aufnahmef\u00e4hig sind. Verdient ein solches Produkt nicht einen speziellen Status?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Studie der argentinischen Universit\u00e4t La Plata weist in gewissen Hygieneartikeln Glyphosat nach, \u00e4ussert sich jedoch nicht zu den Messwerten in Bezug auf die Gesundheitsrisiken f\u00fcr die Benutzerinnen. Die in dieser Studie gemessenen Glyphosatwerte bewegen sich jedoch in Konzentrationen, die tausendmal geringer sind als diejenigen Werte, die in Lebensmitteln als gesundheitlich unbedenklich festgelegt worden sind.</p><p>1. In der Schweiz werden Windeln, Binden und Tampons als Gebrauchsgegenst\u00e4nde betrachtet und m\u00fcssen daher den Anforderungen der Gesetzgebung zu den Lebensmitteln und Gebrauchsgegenst\u00e4nden entsprechen. Die Gesetzgebung verlangt vom Hersteller nicht, dass er die Zusammensetzung dieser Hygieneartikel angibt. F\u00fcr die in der Interpellation genannten Chemikalien wie Glyphosat oder Dioxin w\u00fcrde diese Pflicht zur Kennzeichnung der Zusammensetzung ohnehin nicht gelten, da sie nicht als Bestandteile, sondern als Schadstoffe eines Bestandteils dieser Windeln, hygienischen Binden oder Tampons gelten w\u00fcrden. Das Lebensmittel- und Gebrauchsgegenst\u00e4nderecht verlangt nicht, dass die Schadstoffe der Bestandteile deklariert werden.</p><p>2. In der Schweiz (Art. 23 LMG; SR 817.0) gilt f\u00fcr diese Art von Produkten der Grundsatz der Selbstkontrolle, wie dies \u00fcbrigens auch in der EU (Art. 17 der Verordnung (EU) 178/2002) der Fall ist. Alle potenziellen Risiken dieser Hygieneartikel f\u00fcr die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten, auch diejenigen im Zusammenhang mit Schadstoffen, m\u00fcssen durch den Hersteller beurteilt werden. Falls Risiken festgestellt werden, muss er geeignete Massnahmen ergreifen, um die Unsch\u00e4dlichkeit des Produkts sicherzustellen, das er in Verkehr bringen will. Die durch die kantonalen Laboratorien durchgef\u00fchrten amtlichen Kontrollen \u00fcberpr\u00fcfen die Umsetzung der Selbstkontrolle durch die Unternehmen (Risikobeurteilung, ergriffene Massnahmen und schriftliche Erfassung der Massnahmen). Diese Kontrollen beinhalten die Pr\u00fcfung der Dokumentation und n\u00f6tigenfalls Analysen. Es wurden noch keine Kontrollen \u00fcber Glyphosatr\u00fcckst\u00e4nde durchgef\u00fchrt. Sollte sich herausstellen, dass R\u00fcckst\u00e4nde dieses Schadstoffs eine Gefahr f\u00fcr die Gesundheit darstellen - was nicht der Fall ist, wenn man sich auf die in der Studie gemessenen Werte bezieht -, w\u00fcrde der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den kantonalen Laboratorien Kontrollen vorsehen. Die Unternehmen sind sehr auf ihren guten Ruf bedacht, und es ist nicht in ihrem Interesse, Produkte auf den Markt zu bringen, die die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten gef\u00e4hrden.</p><p>3. Die allgemeinen Bestimmungen des Lebensmittel- und Gebrauchsgegenst\u00e4nderechts legen fest, dass unter normalen oder vorhersehbaren Bedingungen verwendete Gebrauchsgegenst\u00e4nde nur in einer die menschliche Gesundheit nicht gef\u00e4hrdenden Menge Stoffe abgeben d\u00fcrfen. Um sicherzustellen, dass in Verkehr gebrachte Windeln, Binden und Tampons den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, m\u00fcssen die Hersteller also heute bereits der besonderen Verwendung dieser Hygieneartikel Rechnung tragen (Verwendungszweck, Kontakt mit sensiblen K\u00f6rperteilen, Dauer des Kontakts usw.). Aus diesem Grund und in \u00dcbereinstimmung mit der EU scheint eine spezifische Regelung f\u00fcr diese Artikel derzeit nicht erforderlich. Dem Bundesrat ist die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten ein wichtiges Anliegen. Er verfolgt die Situation und ist n\u00f6tigenfalls bereit, insbesondere aufgrund der Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Gesetzgebung anzupassen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1456272000000)\/","SubmittedBy":"Piller Carrard Val\u00e9rie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1513296000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690521980500)\/","SubmissionDate":"\/Date(1450396800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5001,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}