{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160028,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160028,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.028","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Freiz\u00fcgigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien","Description":"Botschaft vom 4. M\u00e4rz 2016 zur Ausdehnung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens auf Kroatien","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.03.2016</b></p><p><b>Bundesrat legt Gesetzesentwurf zur Steuerung der Zuwanderung vor</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am Freitag mehrere Gesetzesentw\u00fcrfe zuhanden des Parlaments verabschiedet, um die Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung umzusetzen. Der Bundesrat strebt weiter eine einvernehmliche L\u00f6sung mit der EU an. Weil aber mit der EU noch keine Einigung erzielt werden konnte, schl\u00e4gt er nun, wie angek\u00fcndigt, vor, die Zuwanderung mittels einseitiger Schutzklausel zu steuern: Wird ein bestimmter Schwellenwert \u00fcberschritten, muss der Bundesrat j\u00e4hrliche H\u00f6chstzahlen festlegen. Um das inl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4ftepotenzial besser auszusch\u00f6pfen, will der Bundesrat zudem, dass Personen aus dem Asylbereich, die in der Schweiz bleiben d\u00fcrfen, leichter eine Arbeit finden. Zugleich hat er eine \u00c4nderung des Ausl\u00e4ndergesetzes beschlossen, welche verhindert, dass ausl\u00e4ndische Stellensuchende Sozialhilfe beziehen. Weiter hat der Bundesrat auch die Botschaft zur Ausweitung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien verabschiedet. Eine Ratifizierung des Kroatien-Protokolls ist Voraussetzung f\u00fcr die weitere Teilnahme der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020. </b></p><p>Der Bundesrat hat heute seine Entscheide vom 4. Dezember 2015 best\u00e4tigt. Demnach wird er die laufenden Gespr\u00e4che mit der EU fortf\u00fchren und strebt weiterhin eine einvernehmliche L\u00f6sung an. Damit will der Bundesrat auch den bilateralen Weg sichern. Eine Einigung ist indes noch nicht gefunden worden. Sp\u00e4testens nach dem Referendum \u00fcber den Verbleib von Grossbritannien in der EU sollen die Konsultationen mit der EU rasch fortgesetzt werden. Kann in diesen Gespr\u00e4chen eine Einigung erzielt werden, wird der Bundesrat das Verhandlungsresultat in geeigneter Weise in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Um die verfassungsm\u00e4ssige Frist zur Steuerung der Zuwanderung einhalten zu k\u00f6nnen, schl\u00e4gt der Bundesrat im Gesetzesentwurf nun eine einseitige Schutzklausel vor.</p><p></p><p>Einseitige Schutzklausel f\u00fcr Personen aus EU/EFTA-Staaten</p><p>Die vorgeschlagene einseitige Schutzklausel sieht vor, dass der Bundesrat j\u00e4hrliche H\u00f6chstzahlen f\u00fcr die Bewilligungen von Personen aus den EU- und EFTA-Staaten festlegt, wenn ein bestimmter Schwellenwert bei der Zuwanderung \u00fcberschritten wird. Dabei ber\u00fccksichtigt der Bundesrat die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz, wie dies in der Verfassung vorgesehen ist, und st\u00fctzt sich auf die Empfehlung einer neu zu schaffenden Zuwanderungskommission. Gleichzeitig ergreift er Massnahmen, um insbesondere das inl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4ftepotenzial zu f\u00f6rdern sowie den Vollzug des Ausl\u00e4nderrechts bei Bedarf anzupassen. Der Bundesrat will damit die Nachfrage nach zus\u00e4tzlichen ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften senken.</p><p></p><p>Massnahmen gegen Sozialmissbrauch</p><p>Die \u00c4nderung des Ausl\u00e4ndergesetzes umfasst auch Massnahmen zum verbesserten Vollzug des bestehenden FZA. Konkret soll ausgeschlossen werden, dass ausl\u00e4ndische Stellensuchende in der Schweiz Sozialhilfe beziehen. Weiter definiert die Vorlage die Kriterien, wann eine arbeitslose Person ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verliert. Zudem ist im Gesetz ein Datenaustausch zwischen den Beh\u00f6rden vorgesehen, wenn jemand Erg\u00e4nzungsleistungen bezieht. </p><p>Ferner hat der Bundesrat eine Zusatzbotschaft zu den Integrationsbestimmungen im Ausl\u00e4ndergesetz verabschiedet. In Erg\u00e4nzung zur bereits beschlossenen Verst\u00e4rkung der Fachkr\u00e4fteinitiative, die darauf abzielt das inl\u00e4ndische Arbeitsmarktpotenzial besser auszusch\u00f6pfen, schl\u00e4gt der Bundesrat weitere Massnahmen im Asylbereich vor. F\u00fcr Personen, die in der Schweiz bleiben d\u00fcrfen, soll es leichter werden, einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachzugehen. So sollen die Bewilligungsverfahren vereinfacht oder die Sonderabgabepflicht abgeschafft werden.</p><p></p><p>Ausdehnung des FZA auf Kroatien</p><p>Weiter hat der Bundesrat heute die Botschaft zur Ausweitung des FZA auf Kroatien an das Parlament verabschiedet. Kroatien ist seit dem 1. Juli 2013 Mitgliedstaat der EU. Die Personenfreiz\u00fcgigkeit zwischen der Schweiz und der EU soll deshalb k\u00fcnftig auch f\u00fcr Kroatien gelten. Das entsprechende Protokoll III wurde heute unterzeichnet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Die Ratifikation, also die rechtlich verbindliche Inkraftsetzung, soll erfolgen, wenn eine FZA-kompatible L\u00f6sung vorliegt. </p><p>Die Unterzeichnung des Protokolls III sowie die parlamentarische Beratung sind aus zwei Gr\u00fcnden wichtig: Erstens schaffen sie die Voraussetzung daf\u00fcr, dass Kroatien gleich behandelt werden kann wie die \u00fcbrigen EU-Mitgliedstaaten. Zweitens wird damit ein wichtiger Schritt zur Vollassoziierung der Schweiz an das Forschungsrahmenabkommen Horizon 2020 unternommen. Ohne Ratifikation bis Februar 2017 h\u00e4tte die Schweiz nur noch den Status eines Drittstaats in diesem f\u00fcr den Wirtschafts- und Forschungsplatz Schweiz zentralen Forschungsrahmenprogramm, und zwar r\u00fcckwirkend ab 1. Januar 2017. Schweizer Forschende k\u00f6nnten sich dann nur noch an bestehende Projekte als Drittstaat-Partner ohne Finanzierung durch die EU anschliessen, was auch der Reputation des Forschungsplatzes Schweiz abtr\u00e4glich w\u00e4re.</p><p></p><p>Geringe Auswirkungen der Eurokrise auf die Zuwanderung in die Schweiz</p><p>Der Bundesrat hat zudem eine Studie dazu zur Kenntnis genommen, inwiefern sich die Eurokrise auf die Zuwanderung in die Schweiz ausgewirkt hat. Laut der Studie wandern krisenbedingt vor allem Menschen aus jenen L\u00e4ndern zu, die am st\u00e4rksten von der Eurokrise betroffen sind und bereits vor der Krise Auswanderungsl\u00e4nder waren (Portugal, Spanien, Italien). Betroffen sind vor allem saisonale Branchen wie das Gast- und Baugewerbe, in welchen vor allem wenig qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte besch\u00e4ftigt werden. In Anbetracht dieser Ergebnisse kommt der F\u00f6rderung des inl\u00e4ndischen Potenzials in diesen Branchen eine besondere Bedeutung zu.</p><p>Der Bundesrat hat ausserdem zus\u00e4tzliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Missbr\u00e4uchen auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Mittels eines Aktionsplans soll der Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter verbessert werden. Er hat ferner die Botschaft zur \u00c4nderung des Obligationenrechts (Verl\u00e4ngerung von Normalarbeitsvertr\u00e4gen mit Mindestl\u00f6hnen) verabschiedet.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 26.04.2016</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Personenfreiz\u00fcgigkeit mit Kroatien zu </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat gibt gr\u00fcnes Licht f\u00fcr die Ratifikation des Kroatien-Protokolls. Bis zur Personenfreiz\u00fcgigkeit mit dem j\u00fcngsten EU-Mitglied ist es aber noch ein weiter Weg. Zuerst braucht es eine Einigung mit Br\u00fcssel \u00fcber die Zuwanderungsfrage.</b></p><p>Seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 verbietet die Verfassung neue v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge, die der Schweiz keine Steuerung der Zuwanderung erlauben. Darum stritt der Nationalrat am Dienstag zun\u00e4chst dar\u00fcber, ob die Erm\u00e4chtigung zur Ratifikation \u00fcberhaupt verfassungsm\u00e4ssig sei. </p><p>Die meisten Fraktionen waren davon \u00fcberzeugt. Erst die Ratifikation selber w\u00fcrde gegen die Verfassung verstossen, falls es bis dahin keine Einigung mit der EU \u00fcber die Begrenzung der Zuwanderung gebe, argumentierten ihre Sprecher.</p><p></p><p>Pragmatische Argumente </p><p>Das Protokoll k\u00f6nne darum erst ratifiziert werden, wenn eine mit dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen kompatible L\u00f6sung vorliege, erkl\u00e4rte Kommissionssprecherin Kathy Riklin (CVP/ZH). Eine solche suche der Bundesrat derzeit mit der EU-Kommission, sagte Martin Naef (SP/ZH). Es w\u00e4re darum \"t\u00f6richt\", das Kroatien-Protokoll nicht zu unterzeichnen.</p><p>CVP-Sprecherin Elisabeth Schneider-Schneiter (BL) warf die Frage auf, ob es sich \u00fcberhaupt um einen neuen v\u00f6lkerrechtlichen Vertrag handle oder lediglich um die Ausweitung eines bestehenden Vertrags. Wie andere Fraktionssprecher brachte sie aber in erster Linie pragmatische Argumente vor.</p><p>Den Status eines Drittstaates in der Forschungszusammenarbeit k\u00f6nne sich die Schweiz nicht leisten, sagte Schneider-Schneiter. F\u00fcr die FDP steht die Fortsetzung des bilateralen Wegs im Vordergrund. Den Gr\u00fcnliberalen geht es um die Sicherung des Wohlstands, wie Tiana Moser (ZH) erkl\u00e4rte. Und Gr\u00fcnen-Fraktionschef Balthasar Gl\u00e4ttli (ZH) erkl\u00e4rte: \"Der Weg aus der Sackgasse f\u00fchrt \u00fcber Kroatien.\"</p><p></p><p>\"Frivole Leichtfertigkeit\"</p><p>Die SVP sah dies selbstredend anders. Roger K\u00f6ppel (ZH) sprach von einer \"frivolen Leichtfertigkeit\", mit der sich der Bundesrat \u00fcber die Verfassung hinwegsetze. Er habe vor wenigen Monaten selber erkl\u00e4rt, dass diese die Unterzeichnung des Kroatien-Protokolls nicht erlaube. Die \"nebelhafte Eventualit\u00e4t\" einer allf\u00e4lligen Einigung mit der EU \u00e4ndere nichts daran.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga verwies auf die Konsultationen mit der EU-Kommission. Nach \u00fcber einem Jahr Blockade sei damit eine neue Ausgangslage geschaffen worden. Noch gebe es keine L\u00f6sung, aber es gebe den politischen Willen, eine solche zu finden. Ob diese der Verfassung gen\u00fcge \"oder ob allenfalls der Verfassungstext angepasst werden muss, kann heute noch nicht gesagt werden\", sagte Sommaruga. </p><p>Der Ansatz, \u00fcber den derzeit diskutiert wird, sieht die Steuerung der Zuwanderung innerhalb der Mechanismen des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens vor. Damit hat der Bundesrat in den Hinterzimmern der EU-Zentrale viel erreicht. Offizielle Verhandlungen hat Br\u00fcssel der Schweiz n\u00e4mlich bisher konsequent verweigert. Ebenso konsequent pocht die EU auf die Gleichbehandlung ihrer Mitglieder. </p><p></p><p>Scharfe Reaktion</p><p>Als der Bundesrat nach der Abstimmung \u00fcber die Masseneinwanderungsinitiative erkl\u00e4rte, das Kroatien-Protokoll nicht unterzeichnen zu k\u00f6nnen, reagierte Br\u00fcssel daher prompt: Die Forschungszusammenarbeit im Rahmen von Horizon 2020, das Austauschprogramm Erasmus und das Media-Programm wurden auf Eis gelegt.</p><p>Sp\u00e4ter gelang es dem Bundesrat, f\u00fcr die Schweiz eine provisorische Teilnahme auszuhandeln. In dem \u00dcbergangsabkommen wurde Horizon 2020 formell mit der Kroatien-Frage verkn\u00fcpft: Wenn das Kroatien-Protokoll nicht bis am 9. Februar 2017 ratifiziert ist, endet die Forschungszusammenarbeit endg\u00fcltig.</p><p>Falls die Ratifikation zu Stande kommt, ist die Schweiz voll assoziiertes Mitglied von Horizon 2020. Ratifiziert werden kann das Protokoll nur dann, wenn bis dahin eine Einigung mit der EU \u00fcber die Begrenzung der Zuwanderung zu Stande gekommen ist.</p><p></p><p>Lange \u00dcbergangsfrist</p><p>Kroatien ist seit Juli 2013 EU-Mitglied. Br\u00fcssel hatte die Schweiz schon 2012 ersucht, die Personenfreiz\u00fcgigkeit, die f\u00fcr alle anderen EU-L\u00e4nder gilt, auf Kroatien auszudehnen. Eine Einigung kam rasch zu Stande, die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative verz\u00f6gerte die Unterzeichnung jedoch um fast drei Jahre.</p><p>Erst Anfang M\u00e4rz 2016 beurteilte der Bundesrat eine L\u00f6sung im Zuwanderungsstreit als wahrscheinlich genug, um seine Unterschrift unter das Protokoll zu setzen. Dieses sieht eine schrittweise Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigket vor. Die Schweiz kann den freien Personenverkehr noch w\u00e4hrend zehn Jahren einschr\u00e4nken. Der Nationalrat stimmte dieser Regelung mit 122 zu 64 Stimmen zu. Die Vorlage geht nun an den St\u00e4nderat.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.06.2016</b></p><p><b>St\u00e4nderat stimmt Kroatien-Protokoll unter Bedingungen zu </b></p><p><b>(sda) Der Bundesrat darf die Personenfreiz\u00fcgigkeit erst dann auf Kroatien ausdehnen, wenn er mit der EU eine verfassungskonforme L\u00f6sung zur Steuerung der Zuwanderung gefunden hat. Das hat der St\u00e4nderat am Donnerstag mit 33 zu 10 Stimmen beschlossen.</b></p><p>Der Entscheid entspricht der erkl\u00e4rten Absicht des Bundesrates. Anders als der Nationalrat hat die kleine Kammer den Bundesrat aber nur unter der ausdr\u00fccklichen Bedingung zur Ratifikation des Kroatien-Protokolls erm\u00e4chtigt. </p><p>Grund daf\u00fcr ist, dass die Verfassung den Abschluss v\u00f6lkerrechtlicher Vertr\u00e4ge verbietet, die den Vorgaben des neuen Zuwanderungs-Artikels widersprechen. Dieser verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung mit Kontingenten steuert.</p><p>Die Bedingung hatte die Aussenpolitische Kommission des St\u00e4nderats (APK) formuliert. Sie will damit verhindern, dass der Bundesrat das Kroatien-Protokoll ohne L\u00f6sung der Zuwanderungsfrage ratifiziert. Damit zeige das Parlament dem Volk, dass es die Verfassung respektiere, sagte Kommissionspr\u00e4sident Christian Levrat (SP/FR). Die R\u00e4te seien mangels Verfassungsgerichtsbarkeit letzte Instanz in solchen Fragen.</p><p>Dies sei umso wichtiger, als es im Bundesrat offenbar verschiedene Meinungen gebe, unter welchen Bedingungen das Protokoll ratifiziert werden d\u00fcrfe. Bundespr\u00e4sident Johann Schneider-Ammann soll die M\u00f6glichkeit einer Ratifikation ohne L\u00f6sung der Zuwanderungsfrage erw\u00e4hnt haben.</p><p></p><p>Politische Frage</p><p>Ein Teil des St\u00e4nderats war dagegen, die Ratifikation nur unter einer Bedingung zu erlauben. Die Verfassungsm\u00e4ssigkeit sei ein \"heiliges Gut\", sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Hier gehe es aber um eine politische Frage. Wegen der knappen Zeit sei eine rechtzeitige L\u00f6sung ohnehin unm\u00f6glich.</p><p>Die Gegner warnten auch davor, die Ratifikation zus\u00e4tzlich zu erschweren, weil das Kroatien-Protokoll mit der Forschungszusammenarbeit verkn\u00fcpft ist. Beat Vonlanthen (CVP/FR) sprach von einer \"Killer-Bedingung\" f\u00fcr den Forschungsstandort Schweiz.</p><p>Die Kommission hat es jedoch bewusst offengelassen, wie weit eine Einigung mit der EU fortgeschritten sein muss. Auch inhaltlich schr\u00e4nkte sie den Spielraum nicht ein. Denkbar ist die Steuerung der Zuwanderung gest\u00fctzt auf das Ausl\u00e4ndergesetz. Daf\u00fcr w\u00e4re ein referendumsf\u00e4higer Parlamentsbeschluss und die Zustimmung der EU n\u00f6tig.</p><p>M\u00f6glich ist auch eine L\u00f6sung im Rahmen des geltenden Abkommens. Dieses bietet bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen einen gewissen Spielraum. Levrat erw\u00e4hnte auch die M\u00f6glichkeit einer Verfassungs\u00e4nderung mit einem Gegenvorschlag zur RASA-Initiative.</p><p>Bei all diesen Unsicherheiten war f\u00fcr den Bundesrat doch von Anfang an klar, dass das Kroatien-Protokoll nur ratifiziert werden kann, wenn eine einvernehmliche L\u00f6sung mit der EU vorliegt. \"Der Bundesrat muss sich an die Verfassung halten\", sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Der heute bestehende Konflikt zwischen Verfassung und Freiz\u00fcgigkeitsabkommen m\u00fcsse darum ohnehin aufgel\u00f6st werden.</p><p>Keine Auskunft konnte Sommaruga dar\u00fcber geben, wann der Bundesrat die Bedingung als erf\u00fcllt erachtet. Je nach L\u00f6sung - und davon l\u00e4gen ihr etwa acht m\u00f6gliche vor - seien die Umst\u00e4nde anders. Voraussetzung sei aber eine \"gewisse Stabilit\u00e4t\".</p><p></p><p>Schweiz unter Druck</p><p>Die Erm\u00e4chtigung zur Ratifikation hiess der St\u00e4nderat mit 40 zu 3 Stimmen gut. Wegen der zus\u00e4tzlichen Bedingung muss die Vorlage noch einmal in den Nationalrat. Dabei ist die Schweiz in der Kroatien-Frage unter grossem Druck. Die EU akzeptiert die Diskriminierung eines ihrer Mitglieder n\u00e4mlich unter keinen Umst\u00e4nden. Sie verlangt ultimativ, dass die Personenfreiz\u00fcgigkeit auch f\u00fcr Kroatien gelten muss.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2016</b></p><p><b>Nationalrat gegen Bedingung zum Kroatien-Protokoll </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz soll die Personenfreiz\u00fcgigkeit auf Kroatien ausdehnen. Darin sind sich National- und St\u00e4nderat einig. Umstritten ist noch, ob erst eine L\u00f6sung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vorliegen muss.</b></p><p>Der Nationalrat will den Bundesrat ohne Auflagen zur Ratifikation des Kroatien-Protokolls erm\u00e4chtigen. Er hat es am Mittwoch mit 116 zu 68 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt, dem St\u00e4nderat zu folgen, der eine Bedingung einbauen m\u00f6chte.</p><p>Nein sagte der Nationalrat auch zu einer offener formulierten Bedingung, wie sie seine vorberatende Kommission vorgeschlagen hatte. Der Vorschlag der Kommission scheiterte mit 121 zu 69 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Vorlage geht nun zur\u00fcck an den St\u00e4nderat. Dieser muss entscheiden, ob er an der Bedingung festh\u00e4lt.</p><p></p><p>Bedingung statt Absichtserkl\u00e4rung</p><p>Der Bundesrat selbst hatte erkl\u00e4rt, das Kroatien-Protokoll erst dann ratifizieren zu wollen, wenn der Normenkonflikt zwischen der Bundesverfassung und dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen gel\u00f6st ist. Der St\u00e4nderat beschloss aber, die Bedingung explizit im Parlamentsbeschluss zu verankern. Damit will er verhindern, dass der Bundesrat dem Druck der Forschung nachgibt und das Protokoll am Ende doch ratifiziert, bevor eine L\u00f6sung vorliegt.</p><p>Das Misstrauen wurde damit erkl\u00e4rt, dass Bundespr\u00e4sident Johann Schneider-Ammann dies als M\u00f6glichkeit erw\u00e4hnt habe. Die Bedingung soll verhindern, dass die Verfassung verletzt wird: Gem\u00e4ss dem Zuwanderungsartikel in der Verfassung d\u00fcrfen keine neuen v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4ge abgeschlossen werden, die der Bestimmung widersprechen.</p><p></p><p>Formulierung umstritten</p><p>Der St\u00e4nderat will den Bundesrat erm\u00e4chtigen, das Protokoll zu ratifizieren, \"wenn mit der EU eine mit der Bundesverfassung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung besteht\". Streng genommen ist die Bedingung nur dann erf\u00fcllt, wenn die Schweiz und die EU eine einvernehmliche L\u00f6sung finden. Ob das gelingt, ist ungewiss.</p><p>Die Nationalratskommission schlug daher eine andere Formulierung vor. Sie wollte den Bundesrat dann erm\u00e4chtigen, \"wenn eine Regelung besteht, die die Vorgaben der schweizerischen Rechtsordnung mit denjenigen des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens in Einklang bringt\". Diese Formulierung h\u00e4tte ber\u00fccksichtigt, dass es f\u00fcr die L\u00f6sung des Normenkonfliktes verschiedene M\u00f6glichkeiten gibt, darunter auch eine Verfassungs\u00e4nderung.</p><p></p><p>Keine Mehrheit f\u00fcr Bedingung</p><p>Im Nationalrat fand der Vorschlag aber keine Mehrheit. CVP, FDP, GLP und Gr\u00fcne sprachen sich dagegen aus, dem Bundesrat Auflagen zu machen. Als Grund wurde die Sorge um die Forschungszusammenarbeit genannt, die gef\u00e4hrdet sei, wenn die Schweiz die Personenfreiz\u00fcgigkeit nicht rasch auf Kroatien ausdehne. \"Das k\u00f6nnen wir uns nicht leisten\", befand Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL). </p><p>Walter M\u00fcller (FDP/SG) pl\u00e4dierte daf\u00fcr, dem Bundesrat zu vertrauen. Um der bedingungslosen Genehmigung zum Durchbruch zu verhelfen, stimmte die FDP zun\u00e4chst f\u00fcr die strengere Bedingung des St\u00e4nderates. F\u00fcr diese machte sich die SVP stark. Die Version des St\u00e4nderats r\u00e4ume der Verfassung h\u00f6here Priorit\u00e4t ein, argumentierte Maximilian Reimann (SVP/AG). Die Version der Kommission sei schwammig.</p><p></p><p>Un\u00fcbliches Vorgehen</p><p>Aus Sicht des Bundesrates h\u00e4tte es sich bei der Kommissionsversion um eine \"Pr\u00e4zisierung\" gehandelt, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte. Ob eine Bedingung n\u00f6tig sei, m\u00fcsse das Parlament beurteilen. Eine solche in einem Bundesbeschluss zu verankern, sei eher un\u00fcblich. </p><p>Eher un\u00fcblich sei allerdings auch, dass der Bundesrat dem Parlament einen Vertrag zur Genehmigung unterbreite, bevor die Voraussetzungen zur Ratifikation gegeben seien. Der Bundesrat habe das wegen des Zeitdrucks getan. Klar sei jedoch, dass die Ratifikation des Kroatien-Protokolls eine L\u00f6sung des Normenkonflikts voraussetze. Der Bundesrat m\u00fcsse die Verfassung einhalten. Das gelte auch f\u00fcr das Parlament.</p><p></p><p><b>Debatten in National- und St\u00e4nderat, 16.06.2016</b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat einigen sich zu Kroatien </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz soll die Personenfreiz\u00fcgigkeit erst dann auf Kroatien ausdehnen, wenn eine L\u00f6sung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vorliegt. Darauf haben sich National- und St\u00e4nderat geeinigt.</b></p><p>Nach langem Hin und Her stimmten am Donnerstag beide R\u00e4te oppositionslos dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Durchgesetzt hat sich der St\u00e4nderat. Der Nationalrat wollte den Bundesrat urspr\u00fcnglich ohne Auflagen dazu erm\u00e4chtigen, das Kroatien-Protokoll zu ratifizieren.</p><p>Der St\u00e4nderat beharrte jedoch darauf, im Bundesbeschluss eine Voraussetzung zu verankern: Der Bundesrat darf das Kroatien-Protokoll erst dann ratifizieren, wenn er mit der EU eine Regelung zur Steuerung der Zuwanderung gefunden hat, die mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbar ist.</p><p></p><p>Absichtserkl\u00e4rung gen\u00fcgt nicht</p><p>Das entspricht der erkl\u00e4rten Absicht des Bundesrates. Das Parlament m\u00f6chte aber verhindern, dass der Bundesrat unter dem Druck der Forschung von seinen Pl\u00e4nen abweicht und das Protokoll ohne L\u00f6sung der Zuwanderungsfrage ratifiziert.</p><p>Das w\u00fcrde die Verfassung verletzen, da gem\u00e4ss dem Zuwanderungsartikel keine neuen v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4ge abgeschlossen werden d\u00fcrfen, die diesem widersprechen.</p><p></p><p>Bundesrat unter Zeitdruck</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte sich im Parlament nicht gegen die Bedingung. Eine solche in einem Bundesbeschluss zu verankern, sei zwar eher un\u00fcblich. Un\u00fcblich sei allerdings auch, dass der Bundesrat dem Parlament einen Vertrag zur Genehmigung unterbreite, bevor die Voraussetzungen zur Ratifikation gegeben seien.</p><p>Der Bundesrat habe das wegen des Zeitdrucks getan. Klar sei jedoch, dass die Ratifikation des Kroatien-Protokolls eine L\u00f6sung des Normenkonflikts voraussetze. Der Bundesrat m\u00fcsse die Verfassung einhalten. Wichtig sei, dass das Parlament die Ratifizierung noch in der laufenden Session genehmige.</p><p></p><p>Sorge um Forschung</p><p>Im Nationalrat stellten sich CVP, FDP, GLP und Gr\u00fcne zuerst gegen eine Bedingung. Als Grund wurde die Sorge um die Forschungszusammenarbeit genannt, die gef\u00e4hrdet sei, wenn die Schweiz die Personenfreiz\u00fcgigkeit nicht rasch auf Kroatien ausdehne.</p><p>Weil die Schweiz nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative das Kroatien-Protokoll zun\u00e4chst nicht unterzeichnete, sistierte Br\u00fcssel die Teilnahme der Schweiz an der europ\u00e4ischen Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. Sp\u00e4ter wurden beide Themen in einem \u00dcbergangsabkommen verkn\u00fcpft.</p><p></p><p>Zeit bis Februar</p><p>Wird das Kroatien-Protokoll bis zum 9. Februar 2017 ratifiziert, ist die Schweiz voll assoziiertes Mitglied von Horizon 2020. Andernfalls hat sie den Status eines Drittstaates. Ausserdem m\u00fcsste die Schweiz wegen der Diskriminierung Kroatiens wohl mit weiteren Gegenmassnahmen rechnen.</p><p>Der Nationalrat erkl\u00e4rte sich schliesslich trotzdem mit der expliziten Bedingung einverstanden. Juristisch sei diese \u00fcberfl\u00fcssig, aber politisch notwendig, sagte Laurent Wehrli (FDP/VD). Walter M\u00fcller (FDP/SG) sprach von einem \"klaren Signal\" gegen\u00fcber dem Volk, das den Zuwanderungsartikel angenommen habe. Auch werde die Verhandlungsposition des Bundesrats durch die Bedingung gest\u00e4rkt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|10|2811","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770756313000)\/","SubmissionDate":"\/Date(1457049600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Europapolitik|Migration"}}