{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160031,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160031,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.031","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundst\u00fccke. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 11. M\u00e4rz 2016 zum Bundesgesetz \u00fcber die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundst\u00fccke","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.03.2016</b></p><p><b>R\u00fcckkehr zur privilegierten Besteuerung von Baulandreserven der Landwirtschaft</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundst\u00fccke verabschiedet. Er setzt damit eine vom Parlament \u00fcberwiesene Motion um. Alle Grundst\u00fccke des Anlageverm\u00f6gens eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebs sollen von einer privilegierten Besteuerung profitieren, wie sie bis 2011 galt. </b></p><p>Gewinne aus dem Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Grundst\u00fccke waren bis zu einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts im Jahr 2011 von der direkten Bundessteuer befreit (BGE 138 II 32). Im Jahr 2011 begrenzte das Bundesgericht dieses Privileg auf Grundst\u00fccke, die dem Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt sind. Die Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven des Anlageverm\u00f6gens land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind seither vollumf\u00e4nglich steuerbar.</p><p>In Erf\u00fcllung einer Motion von Nationalrat Leo M\u00fcller (12.3172) sieht die heute verabschiedete Botschaft die R\u00fcckkehr zur privilegierten Besteuerung f\u00fcr Gewinne s\u00e4mtlicher Grundst\u00fccke eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs vor. Damit w\u00fcrde der Wertzuwachsgewinn bei der direkten Bundessteuer steuerbefreit. In den Kantonen soll der Gewinn der Grundst\u00fcckgewinnsteuer unterliegen.</p><p></p><p>Kontroverse Vernehmlassung</p><p>In der Vernehmlassung war das Projekt umstritten. Aus Sicht der Bef\u00fcrworter haben der Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2011 und die damit verbundene \u00c4nderung der Steuerpraxis die finanzielle Belastung auf Grundst\u00fcckgewinnen von Landwirten um ein Mehrfaches erh\u00f6ht. Gem\u00e4ss den Bef\u00fcrwortern ist diese Belastung zum Teil untragbar geworden. Die Gegner der Vorlage argumentieren teilweise mit verfassungsrechtlichen Aspekten. Insbesondere werden die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit und die rechtsgleiche Behandlung gegen\u00fcber anderen selbst\u00e4ndig Erwerbenden in Frage gestellt. Weiter werden die finanziellen Auswirkungen der Vorlage, insbesondere die Mindereinnahmen beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer, als problematisch eingesch\u00e4tzt.</p><p>Der Bundesrat verzichtet aus finanzpolitischen und verfassungsrechtlichen Gr\u00fcnden auf einen Antrag auf Zustimmung zur Vorlage. Die vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung w\u00fcrde zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung f\u00fchren und dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit widersprechen. Vor dem Hintergrund der \u00fcberwiesenen Motion hat er aber entschieden, eine Botschaft an das Parlament zu verabschieden. Die Bundesversammlung wird dar\u00fcber entscheiden, ob sie das Gesetzesprojekt umsetzt.</p><p></p><p>Finanzielle Folgen</p><p>Die finanziellen Folgen sind aufgrund verschiedener Faktoren mit Unsicherheiten behaftet. Der vorliegende Gesetzesvorschlag kann bei der direkten Bundessteuer mittel- bis l\u00e4ngerfristig zu gesch\u00e4tzten Mindereinnahmen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr f\u00fchren. Einen Teil der Mindereinnahmen tragen die Kantone via Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern sind die finanziellen Auswirkungen insbesondere von der Besteuerungsweise der Grundst\u00fcckgewinne abh\u00e4ngig. Gesamtschweizerisch betrachtet ist auch f\u00fcr die Kantons- und Gemeindesteuern mit Mindereinnahmen zu rechnen. Die Ausf\u00e4lle an AHV-, IV- und EO-Beitr\u00e4gen k\u00f6nnen sich mittel- bis langfristig auf sch\u00e4tzungsweise ebenfalls rund 200 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Obwohl der Legislaturfinanzplan 2017-2019 des Bundes auf der Grundlage der Situation vor der Praxis\u00e4nderung erstellt wurde, erachtet der Bundesrat die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzesprojektes als betr\u00e4chtlich. Angesichts der angespannten Finanzlage hat der Bundesrat am 17. Februar 2016 festgehalten, dass Mehrbelastungen, welche beispielsweise durch die Mindereinnahmen bei Annahme des vorliegenden Entwurfs entstehen w\u00fcrden, zu verhindern sind.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 27.04.2016</b></p><p><b>Nationalrat beschliesst Steuererleichterung f\u00fcr Bauern </b></p><p><b>Der Nationalrat macht den Bauern ein Millionengeschenk: Sie sollen auf Gewinnen aus dem Verkauf von Bauland keine Bundessteuer zahlen m\u00fcssen. Beim Bund und bei den Sozialwerken w\u00fcrde das zu gesch\u00e4tzten Ausf\u00e4llen von 400 Millionen Franken pro Jahr f\u00fchren.</b></p><p>Die Vorlage stammt zwar vom Bundesrat. Dieser hat sie aber nur darum ausgearbeitet, weil er vom Parlament den Auftrag dazu erhalten hat. Ausl\u00f6ser war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Vorher waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundst\u00fccken von der direkten Bundessteuer befreit.</p><p>Das Bundesgericht begrenzte dieses Privileg auf Grundst\u00fccke, die dem Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht unterstellt sind. Seither sind die Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven des Anlageverm\u00f6gens von Landwirtschaftsbetrieben voll steuerbar. Eine von beiden Kammer gutgeheissene Motion verlangte, dass das r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht wird.</p><p></p><p>\"Konfiskatorische Absch\u00f6pfung\"</p><p>Das entspreche dem Willen des Gesetzgebers, erkl\u00e4rte Bauernverbands-Pr\u00e4sident Markus Ritter (CVP/SG). Die neue Praxis f\u00fchre zu F\u00e4llen, in welchen 50 Prozent Steuern f\u00e4llig w\u00fcrden. Kommissionssprecher Leo M\u00fcller (CVP/LU), von dem die Motion stammt, sprach von einer \"konfiskatorischen Absch\u00f6pfung\".</p><p>Olivier Feller (FDP/VD) nannte die Vorlage ein \"Korrekturgesetz\". Das Bundesgericht habe eine Ungleichbehandlung geschaffen zwischen Bauern und privaten Grundbesitzern, weil f\u00fcr sie unterschiedliche Steuers\u00e4tze g\u00e4lten.</p><p>Kathrin Bertschy (GLP/BE) hingegen sprach von einem \"ungerechtfertigten Privileg\". Der Wertzuwachs werde beim Kulturland nicht besteuert, weil man den Preis nicht in die H\u00f6he treiben wolle. Bei Bauland handle es sich aber um reine Planungsgewinne, die ohne eigene Leistung erwirtschaftet worden seien.</p><p>Dieses \"massive Steurprivileg\" verletzte den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit, sagte FDP-Sprecher Beat Walti (ZH). Zudem schaffe es einen Anreiz f\u00fcr die Einzonung von Kulturland. Durch die Praxis\u00e4nderung k\u00f6nne es zwar zu H\u00e4rtef\u00e4llen kommen, die meisten davon k\u00f6nnten aber mit einem Steueraufschub vermieden werden.</p><p></p><p>\"Das Gegenteil von Landwirtschaft\"</p><p>SP-Sprecher Beat Jans (BS) stellte klar, dass es bei dem Streit nicht um die Landwirtschaft gehe, sondern um den Verkauf von Landwirtschaftsland als Bauland. \"Das ist das Gegenteil von Landwirtschaft\", sagte Jans. F\u00fcr die Steuerausf\u00e4lle aufkommen m\u00fcssten Lohnempf\u00e4nger, Gewerbetreibende und auch Bauern, die kein Bauland zu verkaufen h\u00e4tten.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer sprach ebenfalls von einer \"Privilegierung\". Der Bundesrat sei der Auffassung, dass das Gesetz das Gebot der Rechtsgleichheit verletze. Auch werde nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit besteuert. Aus diesen Gr\u00fcnden hatte der Bundesrat darauf verzichtet, dem Parlament die Annahme der Vorlage zu empfehlen.</p><p>Der Nationalrat tat dies trotzdem, und zwar mit 100 zu 84 Stimmen bei 3 Enthaltungen. SVP und CVP stimmten geschlossen zu, einzelne Stimmen kamen aus der FDP. Auf Antrag der Kommission beschloss der Nationalrat dabei auch, dass alle noch h\u00e4ngigen Veranlagungen nach dem neuen Recht beurteilt werden sollen. Bedenken wegen der Unzul\u00e4ssigkeit der R\u00fcckwirkung verhallten ungeh\u00f6rt.</p><p>Die Vorlage geht nun an den St\u00e4nderat. Dieser hatte die Motion ebenfalls angenommen. Seine Finanzkommission lehnt die gest\u00fctzt darauf erarbeitete Gesetzes\u00e4nderung wegen der hohen Steuerausf\u00e4lle jedoch mit grosser Mehrheit ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 12.12.2016</b></p><p><b>St\u00e4nderat lehnt Steuerprivilegien f\u00fcr Bauern deutlich ab </b></p><p><b>Der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundst\u00fccken soll doch nicht von der Bundessteuer befreit werden. Anders als der Nationalrat lehnt der St\u00e4nderat eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung ab.</b></p><p>Die kleine Kammer folgte am Montag mit 27 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen ihrer vorberatenden Kommission. Diese hatte ebenfalls deutlich empfohlen, nicht auf die Vorlage einzutreten.</p><p>Damit ist das Gesch\u00e4ft stark absturzgef\u00e4hrdet. Auch wenn der Nationalrat ein zweites Mal zustimmen d\u00fcrfte, sind die Mehrheiten im St\u00e4nderat so klar, dass er bei einer weiteren Beratung kaum auf seinen (heutigen) Entscheid zur\u00fcckkommen wird.</p><p></p><p>Ein Votum f\u00fcr die Gleichbehandlung</p><p>Verschiedene St\u00e4nder\u00e4te verwiesen auf das Gebot der Rechtsgleichheit. Selbst\u00e4ndige Landwirte und andere Selbst\u00e4ndigerwerbende mit Grundst\u00fccken in der Bauzone sollten gleich behandelt werden. Mit der Gesetzes\u00e4nderung w\u00fcrden aber Bauern bevorzugt.</p><p>Die Vorlage verletze zudem das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsf\u00e4higkeit, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) im Namen der Mehrheit. Zudem schaffe es einen Anreiz f\u00fcr die Einzonung von Kulturland.</p><p>Durch die Praxis\u00e4nderung k\u00f6nne es zwar zu H\u00e4rtef\u00e4llen kommen, etwa bei der \u00dcbergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs. Die meisten davon k\u00f6nnten aber mit einem Steueraufschub vermieden werden. Bereits heute h\u00e4tten zum Beispiel die Kantone diese M\u00f6glichkeit.</p><p></p><p>H\u00e4rtef\u00e4lle nicht ausreichend geregelt</p><p>Damit es k\u00fcnftig zu weniger H\u00e4rtef\u00e4llen kommt, soll zudem die Praxis der Kantone bei der direkten Bundessteuer vereinheitlicht werden. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) plane ein entsprechendes Rundschreiben, f\u00fchrte die Mehrheit aus. Allenfalls soll die Kommission selber aktiv werden und einen Vorstoss zur Verhinderung von H\u00e4rtef\u00e4llen vorlegen.</p><p>\"Das reicht nicht\", kritisierte Hannes Germann (SVP/SH) und z\u00e4hlte verschiedene Beispiele von benachteiligten Bauern auf. \"Es muss eine L\u00f6sung des Gesetzgebers geben, wir d\u00fcrfen dieses Problem nicht an die Gerichte abschieben.\"</p><p>Germann verwies damit auf die Vorgeschichte der angedachten Gesetzes\u00e4nderung. Ausl\u00f6ser daf\u00fcr war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Vorher waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundst\u00fccken von der direkten Bundessteuer befreit. Die Richter in Lausanne begrenzten dieses Privileg auf Grundst\u00fccke, die dem Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht unterstellt sind.</p><p></p><p>Bundesrat gegen Vorlage</p><p>Das Parlament \u00fcberwies nach diesem Entscheid eine Motion, welche ein Gesetz nach der fr\u00fcheren Praxis verlangte. Der Bundesrat musste im Anschluss eine Vorlage ausarbeiten. Dabei erw\u00e4hnte er, dass beim Bund und bei den Sozialwerken gesch\u00e4tzte Ausf\u00e4lle von 400 Millionen Franken pro Jahr in Kauf genommen werden m\u00fcssten.</p><p>Im St\u00e4nderat sprach Finanzminister Ueli Maurer von einer \"Privilegierung\". Der Bundesrat sei der Auffassung, dass das Gesetz das Gebot der Rechtsgleichheit verletze. Auch werde nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit besteuert. Aus diesen Gr\u00fcnden hatte der Bundesrat darauf verzichtet, dem Parlament die Annahme der Vorlage zu empfehlen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2017</b></p><p><b>Bauern bekommen beim Landverkauf keine Steuerprivilegien </b></p><p><b>Der zeitweise hitzig gef\u00fchrte Streit um Steuerprivilegien f\u00fcr Bauern ist vorerst beigelegt. Der Nationalrat hat seine Pl\u00e4ne f\u00fcr den steuerfreien Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundst\u00fccken am Mittwoch fallen lassen.</b></p><p>Vor gut einem Jahr hatte er beschlossen, dass Bauern auf Gewinnen aus dem Verkauf von Bauland keine Bundessteuer zahlen m\u00fcssen. Hintergrund war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Bis dahin waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundst\u00fccken von der direkten Bundessteuer befreit.</p><p>Das Bundesgericht begrenzte dieses Privileg auf Grundst\u00fccke, die dem Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht unterstellt sind. Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven von Landwirtschaftsbetrieben sind seither voll steuerbar.</p><p></p><p>Hohe Kosten f\u00fcr den Bund</p><p>Das wollte der Nationalrat r\u00fcckg\u00e4ngig machen, und zwar r\u00fcckwirkend f\u00fcr alle noch nicht rechtskr\u00e4ftigen Veranlagungen. Beim Bund und bei den Sozialwerken h\u00e4tte das zu Ausf\u00e4llen von rund 400 Millionen Franken pro Jahr gef\u00fchrt.</p><p>Doch der St\u00e4nderat stellte sich quer. In der letzten Wintersession beschloss er, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dem hat sich der Nationalrat nun angeschlossen. Daf\u00fcr gab es unterschiedliche Gr\u00fcnde. Die SVP etwa hielt eine Einigung zwischen den R\u00e4ten f\u00fcr unm\u00f6glich. Auch Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem \"Scherbenhaufen\". Die Differenzen seien zu gross.</p><p>Andere Fraktionen sahen gar keinen Handlungsbedarf. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts werde der Rechtsgleichheit und dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit Gen\u00fcge getan, sagte Gr\u00fcnen-Sprecher Louis Schelbert (LU). \"Es geht nicht an, einen Bundesgerichtsentscheid r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen, um ein lieb gewonnenes Privileg zu erhalten.\"</p><p>Beat Jans (SP/BS) kritisierte den erneuten Versuch, weitere Privilegien f\u00fcr die Bauern zu schaffen. Dadurch schwinde das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in die Landwirtschaft. Kathrin Bertschi (GLP/BE) sprach gar von \"Klientelismus\".</p><p></p><p>Thema noch nicht erledigt</p><p>Mit 112 zu 63 Stimmen bei 10 Enthaltungen beschloss der Nationalrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Diese ist damit erledigt. Das Thema hingegen ist noch nicht vom Tisch. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat n\u00e4mlich ein Postulat eingereicht, um es breiter angehen zu k\u00f6nnen. </p><p>Der Bundesrat soll die unterschiedliche Besteuerung von Grundst\u00fccken im Eigentum von Privaten, juristischen Personen und Selbst\u00e4ndigerwerbenden beleuchten und L\u00f6sungen aufzeigen. Maurer zeigte sich zuversichtlich, dass sich daraus neue Ans\u00e4tze ergeben k\u00f6nnten. Der Nationalrat behandelt das Postulat voraussichtlich in der Herbstsession.</p><p>Das Gesch\u00e4ft hatte mit der Bauland-Aff\u00e4re um Bundesrat Guy Parmelin zus\u00e4tzliche Sprengkraft erhalten. Der Verteidigungsminister hatte sich im Bundesrat mit einem Mitbericht f\u00fcr die privilegierte Besteuerung landwirtschaftlicher Grundst\u00fccke eingesetzt. Zu dem Zeitpunkt war er selber noch Miteigent\u00fcmer einer Baulandparzelle und h\u00e4tte vom Steuerprivileg profitiert.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497398400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2446|2846","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770758728157)\/","SubmissionDate":"\/Date(1457654400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5002,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Steuer|Raumplanung und Wohnungswesen"}}