{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160035,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160035,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.035","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Um- und Ausbau der Stromnetze. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 13. April 2016 zum Bundesgesetz \u00fcber den Um- und Ausbau der Stromnetze (\u00c4nderung des Elektrizit\u00e4tsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.04.2016</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Strategie Stromnetze</b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung \u00fcberwiesen. Die Vorlage, die \u00c4nderungen des Elektrizit\u00e4tsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes beinhaltet, verbessert die Rahmenbedingungen und damit die Voraussetzungen f\u00fcr die Optimierung und die rechtzeitige und bedarfsgerechte Entwicklung der schweizerischen Stromnetze. </b></p><p>Im Schweizer \u00dcbertragungsnetz bestehen heute Engp\u00e4sse, die sich durch den stockenden Netzausbau weiter akzentuieren werden. Die vermehrt dezentrale Energieversorgungsstruktur stellt zudem erh\u00f6hte Anforderungen an die Verteilnetze und an das Zusammenwirken von \u00dcbertragungsnetz und Verteilnetzen. Diese Herausforderungen erfordern eine Optimierung sowie eine rasche Entwicklung und Flexibilisierung des Stromnetzes.</p><p>Aus diesem Grund hatte der Bundesrat im Mai 2012 den Entscheid gef\u00e4llt, eine Strategie zur Entwicklung der Stromnetze (Strategie Stromnetze) erarbeiten zu lassen. Das Detailkonzept wurde im Juni 2013 vom Bundesrat verabschiedet, worauf das UVEK eine Gesetzesvorlage ausarbeitete, die vom 28. November 2014 bis 16. M\u00e4rz 2015 in der Vernehmlassung war. Dazu gingen insgesamt 134 mehrheitlich zustimmende Stellungnahmen ein. Aufgrund der detaillierten R\u00fcckmeldungen wurde die Vorlage in einzelnen Punkten \u00fcberarbeitet und pr\u00e4sentiert sich nun insbesondere in den Bereichen Netzplanung und Kommunikation schlanker und mit einem reduziertem Umsetzungsaufwand. </p><p></p><p>Die vier Kernpunkte der Strategie Stromnetze</p><p>1. Vorgaben f\u00fcr die Optimierung und Entwicklung der Schweizer Stromnetze</p><p>Vorgehen und Instrumente werden definiert und der Prozess der Netzentwicklung besser strukturiert. Ein energiewirtschaftlicher Szenariorahmen wird erarbeitet. Die ElCom best\u00e4tigt den Bedarf f\u00fcr Leitungsvorhaben des \u00dcbertragungsnetzes (Netzebene 1) vorab. Netzbetreiber und Beh\u00f6rden werden zur Koordination verpflichtet sowie Planungsgrunds\u00e4tze f\u00fcr Netzbetreiber festgelegt. Mit der gesetzlichen Verankerung des NOVA-Prinzips (<b>N</b>etz<b>O</b>ptimierung vor <b>V</b>erst\u00e4rkung vor <b>A</b>usbau), sollen Netzoptimierungen mittels intelligenten Netzl\u00f6sungen vor Netzverst\u00e4rkungen bzw. Netzausbauten realisiert werden. </p><p></p><p>2. Optimierung Bewilligungsverfahren f\u00fcr Leitungsprojekte</p><p>Die Verfahrensdauer f\u00fcr Leitungsvorhaben auf Netzebene 1 soll von heute durchschnittlich 5 bis 13 Jahren auf 4 bis 8 Jahre verk\u00fcrzt werden. Es werden Regelungen der r\u00e4umlichen Koordination festgelegt. Die Vorlage beinhaltet auch die M\u00f6glichkeit, verwaltungsexterne Personen mit der Durchf\u00fchrung von Plangenehmigungsverfahren (ohne Entscheidungsbefugnis) zu beauftragen sowie auf Antrag des Netzbetreibers Projektierungszonen und Baulinien festzulegen. </p><p></p><p>3. Kriterien und Vorgaben f\u00fcr Entscheidungsfindung \"Kabel oder Freileitung\"</p><p>Es werden Kriterien f\u00fcr den Technologieentscheid im \u00dcbertragungsnetz (Netzebene 1) festgelegt. Weiter sind Leitungsvorhaben auf der Verteilnetzebene (Netzebenen 3-7) grunds\u00e4tzlich als Erdkabel auszuf\u00fchren, sofern sie einen bestimmten Mehrkostenfaktor (Mehrkosten gegen\u00fcber einer Freileitung, siehe unten) nicht \u00fcberschreiten. </p><p></p><p>4. Verbesserung der Akzeptanz und Transparenz von Leitungsprojekten</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) informiert die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Netzentwicklung und die M\u00f6glichkeiten zur Mitwirkung in den Verfahren. Die Kantone informieren \u00fcber wichtige regionale Aspekte der Netzentwicklung in ihrem Kantonsgebiet. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid orientiert \u00fcber die Notwendigkeit und Begr\u00fcndung der Projekte im \u00dcbertragungsnetz und \u00fcber deren Stand.</p><p></p><p>Mehrkostenfaktor</p><p>Die Strategie Stromnetze f\u00fchrt den Mehrkostenfaktor ein. Dieser wird vom Bundesrat festgelegt und kann maximal 3,0 betragen. Die Gesamtl\u00e4nge der zu verkabelnden Leitungskilometer und die daraus entstehenden Kosten h\u00e4ngen massgeblich vom Mehrkostenfaktor ab. Bei einer weitgehenden Verkabelung der Netzebenen 3 und 5 (Annahme Mehrkostenfaktor 3,0) fallen bis 2050 Kosten von rund 7,2 Milliarden Franken an. Bei einer weniger umfangreichen Verkabelung (Annahme Mehrkostenfaktor 1,5) ergeben sich bis 2050 Mehrkosten von rund 5,0 Milliarden Franken.</p><p></p><p>Netzkosten</p><p>Durch den Ausbau der dezentralen Stromproduktion, der mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 weiter ansteigen w\u00fcrde, fallen in den Verteilnetzen Mehrkosten von rund 12,7 Milliarden Franken an. Gleichzeitig w\u00fcrden jedoch die in der Energiestrategie 2050 vorgesehenen Effizienzmassnahmen den Lastzuwachs und damit die Kosten in den Verteilnetzen um 3,4 Milliarden Franken senken. Weitere Kosten von rund 1,3 Milliarden ergeben sich durch die Einf\u00fchrung intelligenter Messsysteme bis 2050.</p><p>Die Mehrkosten, welche sich durch den Ausbau der dezentralen Produktion und die vorliegende Gesetzesvorlage insgesamt ergeben k\u00f6nnen, belaufen sich damit inklusive der Verkabelungskosten von rund 7,2 Milliarden Franken (bei Mehrkostenfaktor 3.0) auf rund 18 Milliarden Franken bis 2050. Diese Kosten variieren je nach Szenario des Zubaus erneuerbarer Energien und je nach H\u00f6he des Mehrkostenfaktors.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 08.12.2016</b></p><p><b>St\u00e4nderat macht Stromnetz fit f\u00fcr die Energiewende </b></p><p><b>Im Schweizer Stromnetz gibt es Engp\u00e4sse, der Ausbau geht schleppend voran. Die schwankende Produktion aus erneuerbaren Energien verursacht zus\u00e4tzliche Probleme. Einstimmig hat der St\u00e4nderat am Donnerstag eine Gesetzes\u00e4nderung gutgeheissen, mit der diese Herausforderungen bew\u00e4ltigt werden sollen.</b></p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber den Um- und Ausbau der Stromnetze hat zum Ziel, dass Leitungen mit der ben\u00f6tigten Kapazit\u00e4t rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stehen. Es setzt bei der Netzentwicklung an. Energiewirtschaftliche Szenarien des Bundesamts f\u00fcr Energie dienen als Basis f\u00fcr die Ermittlung des k\u00fcnftigen Netzbedarfs und f\u00fcr die Planung des Netzausbaus.</p><p>Um die Verfahren zu beschleunigen, werden die Fristen verk\u00fcrzt. Die Natur- und Heimatschutzkommission beispielsweise hat nur noch drei Monate Zeit f\u00fcr ein Gutachten. Mit dem gleichen Ziel hatte der Bundesrat auch vorgeschlagen, Projekte von untergeordneter Bedeutung vom Plangenehmigungsverfahren auszunehmen.</p><p>Der St\u00e4nderat beschloss jedoch ein anderes Konzept: Anlagen \u00fcber 36 Kilovolt (kV) sollen grunds\u00e4tzlich dem Plangenehmigungsverfahren unterstehen, wobei der Bundesrat Ausnahmen machen kann. Bei Bedarf soll er auch Projekte mit tieferer Spannung dem Plangenehmigungsverfahren unterstellen k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Bessere Akzeptanz</p><p>Zus\u00e4tzlich beschleunigt werden sollen die Verfahren durch eine tiefere Zahl von Beschwerden. Um das zu erreichen, wird die Bev\u00f6lkerung st\u00e4rker einbezogen. Eine bessere \u00d6ffentlichkeitsarbeit soll f\u00fcr mehr Transparenz und bessere Akzeptanz der Leitungsprojekte sorgen.</p><p>Ins gleiche Kapitel geh\u00f6rt das Thema Erdkabel. K\u00fcnftig soll das Verteilnetz grunds\u00e4tzlich in der Erde verlegt werden, sofern dies h\u00f6chstens dreimal mehr als eine Freileitung kostet. Kosten, die diesen Faktor \u00fcberschreiten, d\u00fcrfen den Endkunden nicht in Rechnung gestellt werden.</p><p>Diese technischen Vorgaben zur F\u00f6rderung von Erdkabeln erwiesen sich als politisches Herzst\u00fcck der Vorlage. Viele Standesvertreter wussten von Widerstand gegen Freileitungen in ihren Regionen zu berichten. \"Unter diesen Freileitungen wohnen Menschen, und diese Menschen haben \u00c4ngste\", sagte Beat Rieder (CVP/VS).</p><p></p><p>Auf Kosten der Haushalte</p><p>Eine anderer Entscheid kommt den Schweizer Stromproduzenten zugute. Der St\u00e4nderat will ihnen erlauben, den selber produzierten, tendenziell teureren Strom in der Grundversorgung abzusetzen. Den Preisvorteil eingekauften Stroms m\u00fcssten sie nicht weitergeben.</p><p>Andernfalls w\u00e4ren Elektrizit\u00e4tsversorger, die selber Strom produzieren, schlicht nicht mehr konkurrenzf\u00e4hig, warnte Beat Vonlanthen (CVP/FR). Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard sprach sich dagegen aus. Mit dieser L\u00f6sung subventionierten die Haushalte die Grossunternehmen, die sich am liberalisierten Strommarkt eindecken k\u00f6nnten, sagte sie.</p><p>Weiter hat der St\u00e4nderat die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Entwicklung des intelligenten Stromnetzes und intelligenter Haussteuerungen verbessert. Unter anderem hat er entschieden, dass das Einverst\u00e4ndnis des Kunden beim Einbau intelligenter Steuer- und Regelsysteme vermutet wird. Wenn dieser keine solchen Systeme im Haus will, muss er ausdr\u00fccklich widersprechen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.05.2017</b></p><p><b>Energiewende - Nationalrat f\u00e4llt erste Entscheide zu Stromnetzen </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Montag mit den Beratungen \u00fcber den Ausbau der Stromnetze begonnen und erste Entscheide gef\u00e4llt. Zu reden gibt vor allem die Soforthilfe f\u00fcr die Wasserkraft, welche die Kommission vorschl\u00e4gt. Dar\u00fcber entscheidet der Rat jedoch erst am Dienstag.</b></p><p>Mit dem Gesetz \u00fcber den Um- und Ausbau der Stromnetze will der Bundesrat die Leitungen f\u00fcr die Energiewende fit machen. Unter anderem sollen die Bewilligungsverfahren optimiert und beschleunigt werden.</p><p>Auch wird geregelt, wann die Leitungen in den Boden verlegt werden. Im Nationalrat war diese Frage umstritten. Mit 94 zu 90 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat jedoch, im wesentlichen Punkt dem Bundesrat und dem St\u00e4nderat zu folgen.</p><p></p><p>Grunds\u00e4tzlich Erdleitung</p><p>K\u00fcnftig soll das Verteilnetz grunds\u00e4tzlich im Boden verlegt werden, sofern das technisch und betrieblich m\u00f6glich ist und die Mehrkosten gegen\u00fcber einer Freileitung nicht zu hoch sind. Wie viel mehr die Erdleitung kosten darf, legt der Bundesrat fest, doch ist im Gesetz eine Obergrenze verankert. Demnach darf die Erdleitung h\u00f6chstens drei Mal mehr kosten als die Freileitung.</p><p>Eine Minderheit aus SVP- und FDP-Vertretern pl\u00e4dierte vergeblich f\u00fcr eine tiefere Obergrenze. Demnach sollte die Erdleitung h\u00f6chstens zwei Mal mehr kosten d\u00fcrfen als die Freileitung. Die Mehrheit befand, damit k\u00f6nnten in vielen bewohnten Siedlungen keine Erdkabel verlegt werden. Er w\u00fcnsche viel Vergn\u00fcgen mit der betroffenen Bev\u00f6lkerung, sagte Karl Vogler (CSP/OW) dazu.</p><p></p><p>Zus\u00e4tzliche Kriterien</p><p>Der Nationalrat blieb bei der Obergrenze somit auf Bundesrats- und St\u00e4nderatslinie. Allerdings will er zus\u00e4tzliche Kriterien im Gesetz verankern, die bei der Festlegung des Mehrkostenfaktors ber\u00fccksichtigt werden sollen, darunter die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und die Netznutzungsentgelte.</p><p>Dem Bundesrat und dem St\u00e4nderat gefolgt ist der Nationalrat auch bei Leitungen mit einer Spannung von 220 Kilovolt oder h\u00f6her, der h\u00f6chsten Spannungsebene. Diese k\u00f6nnen als Freileitung oder Erdkabel ausgef\u00fchrt werden. Mit 94 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die grosse Kammer einen Antrag abgelehnt, wonach solche Leitungen nur ausnahmsweise im Boden verlegt werden sollten.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.05.2017</b></p><p><b>Energiewende - Nationalrat gegen Soforthilfe f\u00fcr die Wasserkraft </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Dienstag die gesetzlichen Grundlagen zum Um- und Ausbau der Stromnetze gutgeheissen. Dabei lehnte er es ab, Massnahmen zur Unterst\u00fctzung der Wasserkraft einzubauen. Erst sollen die Konsequenzen gekl\u00e4rt werden.</b></p><p>Mit 131 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen nahm der Rat einen entsprechenden Antrag von FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen (BE) an. Damit entschied er sich gegen den Vorschlag seiner Energiekommission, den die Gr\u00fcnen sowie Teile der SP und der CVP unterst\u00fctzten.</p><p>Die Kommission war zum Schluss gekommen, es brauche rasch Hilfe f\u00fcr die Wasserkraftwerke. Sie wollte deshalb neue Regeln zur Grundversorgung in die Stromnetz-Vorlage einbauen. Damit reagierte sie auf einen Entscheid des St\u00e4nderates.</p><p>Dieser will Stromunternehmen wieder erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollst\u00e4ndig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten. Von g\u00fcnstig zugekauftem Strom w\u00fcrden damit nur die Grosskunden profitieren - eine Praxis, die das Bundesgericht gestoppt hatte.</p><p></p><p>\"Nicht seri\u00f6s\"</p><p>Die Nationalratskommission bevorzugte eine andere L\u00f6sung: Verbraucher in der Grundversorgung sollten nur noch Strom aus Wasserkraft erhalten - f\u00fcr die Wasserkraftwerke eine faktische Abnahmegarantie. Was diese Haushalte und KMU kosten w\u00fcrde, wurde aber nicht abgekl\u00e4rt. Zudem gab es nie eine Vernehmlassung.</p><p>Im Nationalrat befand nun die Mehrheit, dieses Vorgehen sei nicht seri\u00f6s. Der Rat hat deshalb den umstrittenen Teil der Vorlage an die Kommission zur\u00fcckwiesen. \"Wenn die Kommission ohne Kenntnisse von Folgen und Kosten und ohne Umsetzungsvorschl\u00e4ge einen solchen Markteingriff beschliesst, dann muss man sich schon die Frage stellen, ob da alles mit rechten Dingen zu- und hergegangen ist\", sagte Wasserfallen.</p><p></p><p>Als Kompromiss gedacht</p><p>Laut den Gegnern w\u00fcrden den Haushalten und KMU mit der Kommissionsl\u00f6sung bis zu 550 Millionen Franken aufgeb\u00fcrdet. Die Bef\u00fcrworter stritten dies ab. Manche sprachen sich f\u00fcr den Vorschlag Wasserfallens aus, obwohl sie in der Kommission f\u00fcr deren L\u00f6sung gestimmt hatten - unter ihnen Martin B\u00e4umle (GLP/ZH).</p><p>Die Kommissionsl\u00f6sung sei nach dem St\u00e4nderatsentscheid als Kompromiss gedacht gewesen, erkl\u00e4rte er. Er wies darauf hin, dass die Stromunternehmen und die Kantone in der Kommission die Lage der Wasserkraftwerke dramatisch geschildert h\u00e4tten. Urspr\u00fcnglich h\u00e4tten sie zudem viel mehr gefordert.</p><p></p><p>Teilliberalisierung schuld</p><p>Die Bef\u00fcrworter einer Sofortl\u00f6sung aus den Reihen der CVP, der SP und der Gr\u00fcnen warnten vor Konkursen. \"Wer die Wasserkraft nicht fallen lassen will, sollte den Antrag Wasserfallen fallen lassen\", sagte Bastien Girod (Gr\u00fcne/ZH).</p><p>Jacqueline Badran (SP/ZH) stellte fest, mit der Kommissionsl\u00f6sung w\u00fcrden die einheimische erneuerbare Energie gest\u00e4rkt und der ausl\u00e4ndische Drecksstrom geschw\u00e4cht. Es handle sich auch um eine Investition in die Versorgungssicherheit. Einziger Wermutstropfen sei, dass nur die Haushalte und KMU bezahlen m\u00fcssten. Daran sei aber die Teilliberalisierung schuld.</p><p></p><p>Kommission \"hereingefallen\"</p><p>Energieministerin Doris Leuthard stellte sich gegen den Kommissionsvorschlag. Die Haushalte und KMU w\u00e4ren die \"Gelackmeierten\", sagte sie. Einige Stromunternehmen h\u00e4tten das Gesetz nicht eingehalten und m\u00fcssten nach dem Bundesgerichtsurteil zwischen 30 und 50 Millionen Franken zur\u00fcckerstatten. Nun m\u00f6chten sie das Gesetz \u00e4ndern, mit R\u00fcckwirkung. \"Der St\u00e4nderat ist darauf hereingefallen, und leider auch die Mehrheit Ihrer Kommission\", sagte Leuthard.</p><p>Hinter den Kulissen positionierten sich die Akteure bereits mit Blick auf die anstehenden Entscheide zum Wasserzins, gab die Energieministerin weiter zu bedenken. Dass die Bergkantone diesen mit Sorge entgegenblickten, verstehe sie. \u00c4nderungen beim Wasserzins seien aber unumg\u00e4nglich. Der Bundesrat will demn\u00e4chst Vorschl\u00e4ge dazu in die Vernehmlassung schicken.</p><p></p><p>St\u00e4nderat am Zug</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage ohne Gegenstimmen bei einigen Enthaltungen an. Nun ist wieder der St\u00e4nderat am Zug. Mit dem Gesetz \u00fcber den Um- und Ausbau der Stromnetze will der Bundesrat die Leitungen f\u00fcr die Energiewende fit machen. So sollen die Bewilligungsverfahren optimiert und beschleunigt werden.</p><p>Umstritten ist unter anderem, ob die Kosten intelligenter Mess- und Steuersysteme den Netzkosten angerechnet werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat und der St\u00e4nderat wollen sie zu den anrechenbaren Kosten z\u00e4hlen. Der Nationalrat hat mit 99 zu 92 Stimmen beschlossen, den entsprechenden Artikel zu streichen. Weiter will der Nationalrat im Gesetz verankern, dass der Verkauf und die Installation von intelligenten Messsystemen nicht den Netzbetreibern vorbehalten sind.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.09.2017</b></p><p><b>Bei den gesetzlichen Grundlagen zum Um- und Ausbau der Stromnetze n\u00e4hern sich die R\u00e4te einander nur langsam an. Im wichtigsten Streitpunkt ist der St\u00e4nderat am Mittwoch hart geblieben.</b></p><p>Mit 28 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat er seinen Entscheid best\u00e4tigt, dass Stromunternehmen den Haushalten und KMU die Kosten der teuren Eigenproduktion in Rechnung stellen k\u00f6nnen. Von g\u00fcnstig zugekauftem Strom w\u00fcrden nur die Grosskunden profitieren - eine Praxis, die das Bundesgericht gestoppt hatte.</p><p>Das Urteil stehe im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, die Wasserkraft im aktuell schwierigen Umfeld zu st\u00fctzen, sagte Kommissionssprecher Werner Luginb\u00fchl (BDP/BE). Elektrizit\u00e4tsunternehmen solle daher erlaubt werden, ihre teure Eigenproduktion vollst\u00e4ndig den gebundenen Kunden zu belasten.</p><p></p><p>Haushalte zahlen die Zeche</p><p>Energieministerin Doris Leuthard wehrte sich vehement gegen den Entscheid. Mehr als 600 Unternehmen h\u00e4tten sich in den letzten Jahren an die so genannte Durchschnittspreismethode gehalten, einige wenige aber nicht. Wegen diesen wolle der St\u00e4nderat nun in den Markt eingreifen, \"und dies zu Lasten von Tausenden KMU und Haushalten\". Profitieren k\u00f6nnten die Grosskunden.</p><p>In der kleinen Kammer stiess Leuthards Appell auf taube Ohren. Sie liess sogar zu, dass die fehlbaren Stromversorger nur jene Kosten zur\u00fcckerstatten m\u00fcssen, die sie ihren Kunden in den letzten drei Jahren zu viel verrechnet haben.</p><p>Damit bleibt eine wichtige Differenz zwischen den R\u00e4ten bestehen. Die Nationalratskommission hatte urspr\u00fcnglich sofortige Hilfsmassnahmen vorgeschlagen: Verbraucher in der Grundversorgung sollten nur noch Strom aus Wasserkraft erhalten - f\u00fcr die Wasserkraftwerke eine faktische Abnahmegarantie.</p><p>Dem Nationalrat ging das jedoch zu schnell. Er lagerte die Hilfsmassnahmen in eine separate Vorlage aus und wies die Kommission an, zun\u00e4chst deren Folgen zu untersuchen. Den Entscheid des St\u00e4nderates, die Durchschnittspreismethode aufzuheben, lehnte er ab. Der St\u00e4nderat hat sich nun seinerseits gegen die Teilung der Vorlage ausgesprochen.</p><p></p><p>Monopol im Messwesen</p><p>In anderen Punkten kommen sich die R\u00e4te hingegen n\u00e4her: So ist er St\u00e4nderat einverstanden damit, das Plangenehmigungsverfahren auch f\u00fcr Projekte auf tieferen Netzebenen anzuwenden. Der Bundesrat soll aber Ausnahmen festlegen k\u00f6nnen. Auch bei den Grunds\u00e4tzen f\u00fcr die Netzplanung hat der St\u00e4nderat teilweise eingelenkt.</p><p>Hingegen bleibt er dabei, dass der Verkauf und die Installation von Mess- und Steuersystemen den Netzbetreibern vorbehalten bleibt. Damit will der St\u00e4nderat die Aufsicht sicherstellen und Missbrauch verhindern. Das Bundesgericht hat das Messwesen mit einem Entscheid vom Juli teilweise liberalisiert.</p><p>Diese \"L\u00fccke\" wird mit dem Entscheid des St\u00e4nderats geschlossen, wie Luginb\u00fchl erkl\u00e4rte. \u00dcber die Liberalisierung k\u00f6nne zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt diskutiert werden. Damit war auch Leuthard einverstanden. Vor einer Liberalisierung m\u00fcssten viele Fragen gekl\u00e4rt werden, zum Beispiel die Pflichten privater Anbieter.</p><p>Weiter h\u00e4lt der St\u00e4nderat daran fest, dass die Betroffenen intelligenten Steuer- und Regelsystemen nicht vorab zustimmen m\u00fcssen. Sie sollen aber ein Widerspruchsrecht haben. Auch bei der Anrechenbarkeit von Betriebs- und Kapitalkosten und dem Mehrkostenfaktor f\u00fcr Erdleitungen ist der St\u00e4nderat bei seinen urspr\u00fcnglichen Entscheiden geblieben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 25.09.2017</b></p><p><b>Haushalte sollen von g\u00fcnstig eingekauftem Strom profitieren </b></p><p><b>Konsumenten und KMU sollen davon profitieren, wenn ihr Stromversorger g\u00fcnstigen Strom im Ausland einkauft. Das hat der Nationalrat am Montag bei der Beratung der Stromnetzstrategie beschlossen.</b></p><p>Es handelt sich um den zentralen Streitpunkt zwischen den R\u00e4ten. Der St\u00e4nderat will Stromunternehmen wieder erlauben, die Kosten der Eigenproduktion und der langfristigen Bezugsvertr\u00e4ge vollst\u00e4ndig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten.</p><p>Von g\u00fcnstig zugekauftem Strom w\u00fcrden damit nur die Grosskunden profitieren. Das Bundesgericht hatte diese Praxis 2016 gestoppt und die Stromversorger zur Durchschnittspreismethode verpflichtet. Der Nationalrat lehnte es nun zum zweiten Mal ab, diese aus dem Gesetz zu streichen. Der Entscheid fiel einstimmig.</p><p>Doch auch f\u00fcr den Nationalrat ist die heutige Rechtslage nicht in Stein gemeisselt. Seine Kommission hatte eine Abnahmegarantie f\u00fcr Strom aus Wasserkraft vorgeschlagen. Diese lagerte der Nationalrat in eine separate Vorlage aus. Die Kommission muss nun abkl\u00e4ren, was die Folgen eines solchen Schrittes w\u00e4ren. Der St\u00e4nderat lehnte diese Teilung der Vorlage ab.</p><p></p><p>Zustimmung n\u00f6tig</p><p>Eine weitere Differenz betrifft intelligente Steuer- und Regelsysteme. Der Nationalrat h\u00e4lt daran fest, dass die Betroffenen dem Einbau solcher Anlagen vorab zustimmen m\u00fcssen. Der St\u00e4nderat will ihnen nur ein Widerspruchsrecht einr\u00e4umen. Zudem will der Nationalrat das Messwesen nicht als Teil des Elektrizit\u00e4tsnetzes behandeln. Die Frage nach der Zust\u00e4ndigkeit daf\u00fcr will er ebenfalls in einer sp\u00e4teren Vorlage behandeln.</p><p>Eingelenkt hat der Nationalrat bei den Ausnahmen von der Plangenehmigungspflicht, bei den Bussen f\u00fcr fahrl\u00e4ssige Verst\u00f6sse oder bei der \u00d6ffentlichkeitsarbeit.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 30.11.2017</b></p><p><b>St\u00e4nderat pocht auf zus\u00e4tzliche Unterst\u00fctzung f\u00fcr Wasserkraft National- und St\u00e4nderat streiten nach wie vor dar\u00fcber, ob und wie die Wasserkraft zus\u00e4tzlich unterst\u00fctzt werden soll. Der St\u00e4nderat h\u00e4lt an einer Klausel im Stromnetzgesetz fest. Zahlen sollen die Haushalte.</b></p><p>Mit dem Gesetz \u00fcber den Um- und Ausbau der Stromnetze will der Bundesrat die Leitungen f\u00fcr die Energiewende fit machen. Unter anderem sollen die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Im Zentrum der Debatten steht jedoch ein Thema, das damit nichts zu tun hat: Massnahmen zur Unterst\u00fctzung der Wasserkraft.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte dazu eine Klausel eingebaut. Er wollte Stromunternehmen wieder erlauben, die Kosten der teuren Eigenproduktion vollst\u00e4ndig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten, also den Haushalten und KMU.</p><p>Von g\u00fcnstig zugekauftem Strom w\u00fcrden damit nur die Grosskunden profitieren. Das Bundesgericht hatte diese Praxis gestoppt und die Stromversorger zur sogenannten Durchschnittspreismethode verpflichtet. Der Nationalrat lehnte die St\u00e4nderats-Klausel ab. Er zog eine andere L\u00f6sung in Betracht, verwarf diese aber am Ende.</p><p></p><p>St\u00e4nderat \"hereingefallen\"</p><p>Auch Energieministerin Doris Leuthard h\u00e4lt nichts von den Pl\u00e4nen des St\u00e4nderates. Einige Elektrizit\u00e4tswerke h\u00e4tten das Gesetz nicht eingehalten und m\u00fcssten nach dem Bundesgerichtsurteil zwischen 30 und 50 Millionen Franken zur\u00fcckerstatten. Nun m\u00f6chten sie das Gesetz \u00e4ndern, und zwar mit R\u00fcckwirkung. Darauf sei der St\u00e4nderat hereingefallen, sagte sie im Nationalrat.</p><p>Der St\u00e4nderat mit seinen zahlreichen Branchenvertretern pocht aber auf eine Regelung. Eine Abstimmung war am Donnerstag nicht n\u00f6tig: Eine linke Minderheit wollte beantragen, die Regelung zu streichen, zog den Antrag aber zur\u00fcck. Roberto Zanetti (SP/SO) begr\u00fcndete das damit, dass die Kommission einen Schritt in Richtung Nationalrat gemacht habe.</p><p></p><p>Neue Formulierung</p><p>Demnach sollen die Stromunternehmen grunds\u00e4tzlich verpflichtet sein, Preisvorteile anteilsm\u00e4ssig an die festen Endverbraucher weiterzugeben. Die Durchschnittspreismethode soll also gelten, aber mit Ausnahmen: Die Unternehmen sollen Preisvorteile nicht an die festen Endverbraucher weitergeben m\u00fcssen, wenn sie diese mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefern.</p><p>Das Recht, auf die Durchschnittspreismethode zu verzichten, soll f\u00fcr Strom aus eigenen oder verbundenen Kraftwerken im Inland gelten, die keine Unterst\u00fctzung erhalten. Ferner soll die R\u00fcckwirkung auf f\u00fcnf Jahre begrenzt werden. Gegner monieren, die Haushalte m\u00fcssten damit h\u00f6here Preise bezahlen. Zudem k\u00f6nne so das Ziel nicht erreicht werden, ausschliesslich die inl\u00e4ndische Wasserkraft zu unterst\u00fctzen.</p><p></p><p>Nicht liberal und nicht fair</p><p>Leuthard kritisierte die Regelung mit deutlichen Worten. \"Was Sie hier als Kompromiss verkaufen, ist extrem b\u00fcrokratisch und auch nicht unbedingt liberal\", sagte sie. Mit dieser Regelung w\u00fcrden letztlich die Preisnachteile an die Haushalte weitergegeben, nicht aber die Preisvorteile. Die Vorteile landeten in der Kasse der Netzbetreiber. Das sei diskriminierend und nicht fair, sagte Leuthard.</p><p>Die Vorlage geht nun noch einmal an den Nationalrat. Dieser d\u00fcrfte an seiner Version ohne die Klausel festhalten. Damit muss voraussichtlich die Einigungskonferenz eine L\u00f6sung finden. Wegen der Wasserkraft-Klausel k\u00f6nnte die Stromnetz-Vorlage gar abst\u00fcrzen.</p><p></p><p>Unterst\u00fctzung ab 2018</p><p>Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Wasserkraft hatte das Parlament bereits im Rahmen der Energiestrategie beschlossen. Bestehende Grosswasserkraftwerke k\u00f6nnen ab n\u00e4chstem Jahr Unterst\u00fctzung beantragen, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen m\u00fcssen.</p><p>Vorgesehen ist eine Pr\u00e4mie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde, die mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag finanziert wird. J\u00e4hrlich d\u00fcrften maximal 120 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung stehen. Eine vor kurzem ver\u00f6ffentlichte Studie im Auftrag des Bundes hat gezeigt, dass es nicht allen Stromunternehmen wirtschaftlich schlecht geht. In Schwierigkeiten stecken nur die grossen Konzerne Alpiq und Axpo.</p><p></p><p>Weitere Differenz</p><p>Auch bei einer anderen Differenz in der Stromnetz-Vorlage hat der St\u00e4nderat am Donnerstag an seiner Version festgehalten. Er m\u00f6chte das Messwesen dem Netzbetrieb zurechnen. Eine Liberalisierung w\u00e4re damit vorerst nicht m\u00f6glich.</p><p>Nachgegeben hat der Rat dagegen bei den intelligenten Steuer- und Regelsystemen. Zuvor hatte er den Konsumentinnen und Konsumenten lediglich ein Widerspruchsrecht einr\u00e4umen wollen. Nun ist er dem Bundesrat und dem Nationalrat gefolgt: Netzbetreiber d\u00fcrfen die Systeme nur mit aktiver Zustimmung der Konsumenten installieren.</p><p>Leuthard wies darauf hin, dass die R\u00e4te die Frage eigentlich schon geregelt haben, und zwar im Energiegesetz, welches das Stimmvolk dieses Jahr gutgeheissen hat. Im Gesetz, das n\u00e4chstes Jahr in Kraft tritt, ist die Zustimmungsl\u00f6sung verankert.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.12.2017</b></p><p><b>Nationalrat kritisiert St\u00e4nderat wegen Wasserkraftklausel </b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat k\u00f6nnen sich nicht einigen, ob und wie die Wasserkraft zus\u00e4tzlich unterst\u00fctzt werden soll. Der Nationalrat hat sich erneut gegen eine Klausel im Stromnetzgesetz ausgesprochen. Die Redner zeigten sich erz\u00fcrnt \u00fcber den St\u00e4nderat.</b></p><p>Das Gesetz geht nun in die Einigungskonferenz. Mitglieder der Energiekommissionen beider R\u00e4te werden dort eine L\u00f6sung erarbeiten und diese dem Parlament vorlegen. Lehnt ein Rat den Vorschlag ab, ist das ganze Gesetz gescheitert.</p><p>Die Mehrheit im Nationalrat wollte sich trotz des drohenden Absturzes nicht erpressen lassen. Mit 102 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat am Mittwoch einen Kompromissvorschlag von linker Seite ab. Durchgesetzt haben sich SVP, FDP und BDP.</p><p></p><p>Kein Abnickergremium</p><p>Die Unterst\u00fctzung der Wasserkraft geh\u00f6re nicht ins Stromnetzgesetz, lautete der Tenor. Der St\u00e4nderat habe unter dem Einfluss massiven Lobbyings entschieden. Er wolle ein Bundesgerichtsurteil umstossen, um Partikularinteressen zu sch\u00fctzen. Die Zeche bezahlten die Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>\"Ich vertrete hier das Volk\", sagte Christian Imark (SVP/SO). Im Unterschied zu den St\u00e4nder\u00e4ten sei er nicht gekauft. Der St\u00e4nderat wolle Netzbetreiber entlasten, die sich nicht an die geltenden Regeln gehalten h\u00e4tten. Der Nationalrat m\u00fcsse hart bleiben. \"Sind wir ein Rat oder ein Abnickergremium?\", fragte Imark. \"Braucht es \u00fcberhaupt noch einen Nationalrat oder k\u00f6nnen wir die Volksvertretung abschaffen?\"</p><p>Christian Wasserfallen (FDP/BE) stellte fest, die Vorlage heisse Stromnetzstrategie, nicht Gebastel bei den Endkunden. Wenn der Rat die St\u00e4nderatsversion durchwinke, m\u00fcssten die Konsumenten und die KMU erheblich mehr bezahlen. Die Branche sei aber nicht notleidend, es handle sich um eine Schlaumeierei. Daran \u00e4nderten auch Kompromissvorschl\u00e4ge nichts. \"Eine Bastelei wird nicht besser, wenn man sie verschlimmbastelt\", befand Wasserfallen.</p><p></p><p>Zu wichtig zum Scheitern</p><p>F\u00fcr einen Kompromiss machten sich SP, Gr\u00fcne, Gr\u00fcnliberale und die CVP stark. Auch sie kritisierten das Vorgehen des St\u00e4nderates. Dieses sei nicht akzeptabel, sagte Roger Nordmann (SP/VD). Aber die Stromnetzvorlage sei wichtig und d\u00fcrfe nicht scheitern. Finde man keinen Kompromiss, sei sie gef\u00e4hrdet.</p><p>Das hoben auch Bastien Girod (Gr\u00fcne/ZH) und Martin B\u00e4umle (GLP/ZH) hervor. Sie kritisierten ausserdem die FDP. Deren Vertreter im St\u00e4nderat seien verantwortlich f\u00fcr das Problem. Nun m\u00fcssten die anderen Parteien vermitteln.</p><p>Stefan M\u00fcller-Altermatt (CVP/SO) stellte fest, auch der Kompromissvorschlag sei nicht die liberalste L\u00f6sung. In der Einigungskonferenz k\u00f6nnte sie aber eventuell noch verbessert werden. Beno\u00eet Genecand (FDP/GE) sagte dagegen, niemand wisse, was die Konsequenzen des Kompromisses w\u00e4ren. Dieser sei erst am Vortag in die Kommission eingebracht worden, als deren Mitglieder noch nicht ganz wach gewesen seien.</p><p></p><p>St\u00e4nderat hartn\u00e4ckig</p><p>Der St\u00e4nderat hatte die Klausel zur Unterst\u00fctzung der Wasserkraft schon zu Beginn der Beratungen eingebaut. In der letzten Runde passte er diese an. Demnach sollen die Stromunternehmen weiterhin grunds\u00e4tzlich verpflichtet sein, Preisvorteile anteilsm\u00e4ssig an die festen Endverbraucher weiterzugeben.</p><p>Zur sogenannten Durchschnittspreismethode soll es aber Ausnahmen geben: Die Unternehmen sollen Preisvorteile nicht an die festen Endverbraucher weitergeben m\u00fcssen, wenn sie diese mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefern. Voraussetzung ist, dass es sich um Strom aus eigenen oder verbundenen Kraftwerken im Inland handelt, die keine Unterst\u00fctzung erhalten. Ferner soll die R\u00fcckwirkung auf f\u00fcnf Jahre begrenzt werden.</p><p>Mit dem Kompromissvorschlag, der im Nationalrat zur Diskussion stand, w\u00e4re die R\u00fcckwirkung ganz weggefallen. Die Formulierung sollte ausserdem sicherstellen, dass das Recht, die Durchschnittspreismethode nicht anzuwenden, nur f\u00fcr Strom aus inl\u00e4ndischen Werken gilt.</p><p>Laut Energieministerin Doris Leuthard w\u00e4re mit diesem Vorschlag allerdings mehr Strom der Durchschnittspreismethode entzogen worden. Wenn schon, sei die st\u00e4nder\u00e4tliche Formulierung besser, befand Leuthard. Der Bundesrat m\u00f6chte eigentlich gar keine Klausel, denn die Zeche - mehr als 30 Millionen Franken im Jahr - w\u00fcrden die Haushalte und KMU zahlen. Nun gelte es aber, eine Einigung zu finden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatten am 13.12.2017</b></p><p><b>Nationalrat stimmt befristeter Unterst\u00fctzung der Wasserkraft zu </b></p><p><b>Die Wasserkraft wird zus\u00e4tzlich unterst\u00fctzt, aber befristet. Der Nationalrat hat seinen Widerstand aufgegeben und einer entsprechenden Klausel in der Stromnetzvorlage zugestimmt. Diese ist damit unter Dach und Fach.</b></p><p>Dem Gesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze drohte im Nationalrat der Absturz wegen der Klausel. Die SVP und die FDP hatten diese in der grossen Kammer stets abgelehnt. Am Ende stimmte die beiden Fraktionen aber nicht mehr geschlossen dagegen. Der Nationalrat hiess den Antrag der Einigungskonferenz am Mittwoch mit 108 zu 69 Stimmen bei 15 Enthaltungen gut, der St\u00e4nderat ohne Gegenstimmen.</p><p>In der Einigungskonferenz hatte sich zwar die Klausel des St\u00e4nderates durchgesetzt. Das Gremium aus Vertretern beider R\u00e4te baute aber eine Befristung ein: Die zus\u00e4tzliche Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Wasserkraft l\u00e4uft Ende 2022 aus. Das ebnete den Weg f\u00fcr die Rettung der Vorlage, die f\u00fcr die Umsetzung der Energiestrategie wichtig ist.</p><p></p><p>Ein Weihnachtsgeschenk</p><p>Energieministerin Doris Leuthard warb in den R\u00e4ten f\u00fcr ein Ja, obwohl auch sie \u00fcber den Zusatz nicht gl\u00fccklich ist. Dieser sei b\u00fcrokratisch, und bezahlen m\u00fcssten die Haushalte, sagte sie. Kosten werde es jedes Jahr 30 bis 50 Millionen Franken. Ein Nein w\u00e4re aber wahrscheinlich teurer. \"Politik ist nicht immer logisch\", stellte Leuthard fest.</p><p>F\u00fcr ein Nein pl\u00e4dierten Christian Imark (SVP/SO) und Peter Schilliger (FDP/LU). Imark sprach von einem vorgezogenen Weihnachtsgeschenk - und warf zur Illustration Zehnernoten in die Luft. Die Befristung mache die Sache nicht besser, sagte er. Dieses Element geh\u00f6re nicht in die Vorlage, es habe auch keine Vernehmlassung dazu gegeben.</p><p></p><p>Grosser Unmut</p><p>Schon in den letzten Beratungsrunden war der Unmut im Nationalrat gross gewesen. Viele f\u00fchlten sich vom St\u00e4nderat erpresst. Dieser habe unter dem Einfluss massiven Lobbyings entschieden, hiess es. Die Zeche bezahlten die Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>Aus Sicht von SP, Gr\u00fcnen, CVP, GLP und BDP ist der Um- und Ausbau der Stromnetze aber f\u00fcr die Versorgungssicherheit und die Energiestrategie zu wichtig, um sie wegen des Zusatzes scheitern zu lassen. Das Kind d\u00fcrfe nicht mit dem Bade ausgesch\u00fcttet werden, lautete der Tenor.</p><p></p><p>Preisvorteile nicht weitergeben</p><p>Die umstrittene Klausel betrifft die Frage, welche Kosten die Stromunternehmen an die gebundenen Endkunden - also Haushalte und KMU - weitergeben d\u00fcrfen. Gem\u00e4ss dem Entscheid des Parlaments sind sie zwar weiterhin grunds\u00e4tzlich verpflichtet, Preisvorteile aus g\u00fcnstig zugekauftem Strom weiterzugeben, und zwar r\u00fcckwirkend auf f\u00fcnf Jahre.</p><p>Zur sogenannten Durchschnittspreismethode gibt es aber Ausnahmen: Wer erneuerbaren Strom aus inl\u00e4ndischen Anlagen liefert, muss die Preisvorteile bis Ende 2022 nicht weitergeben.</p><p></p><p>Reaktion auf Bundesgerichtsurteil</p><p>Urspr\u00fcnglich wollte der St\u00e4nderat den Stromunternehmen generell erlauben, die Kosten der teuren Eigenproduktion vollst\u00e4ndig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten. Das Bundesgericht hatte diese Praxis gestoppt und die Stromversorger zur Durchschnittspreismethode verpflichtet.</p><p>Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Wasserkraft hatte das Parlament bereits im Rahmen der Energiestrategie beschlossen. Im Nationalrat stand zu Beginn der Stromnetz-Beratungen zur Diskussion, f\u00fcr Wasserkraftwerke eine Abnahmegarantie zu schaffen. Diese Idee wurde aber fallen gelassen.</p><p></p><p>Stromnetze ausbauen</p><p>Kern der Vorlage sind die Stromnetze, die mit Blick auf die Energiewende um- und ausgebaut werden sollen. Die Bewilligungsverfahren werden optimiert und beschleunigt. Zudem sollen mehr Leitungen in den Boden verlegt werden.</p><p>Leitungen mit der h\u00f6chsten Spannung k\u00f6nnen als Freileitung oder Erdkabel ausgef\u00fchrt werden. Das Verteilnetz dagegen soll k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich im Boden verlegt werden, sofern das m\u00f6glich ist und die Mehrkosten gegen\u00fcber einer Freileitung nicht zu hoch sind. Wie viel mehr die Erdleitung kosten darf, legt der Bundesrat fest, doch ist im Gesetz eine Obergrenze verankert. Demnach darf die Erdleitung h\u00f6chstens drei Mal mehr kosten als die Freileitung.</p><p></p><p>Messwesen und Steuersysteme</p><p>Bis zuletzt umstritten war das Messwesen. Der St\u00e4nderat wollte dieses dem Netzbetrieb zurechnen. Eine Liberalisierung w\u00e4re damit vorerst nicht m\u00f6glich gewesen. Auf Antrag der Einigungskonferenz haben die R\u00e4te diese Bestimmung nun aber gestrichen.</p><p>Ebenfalls f\u00fcr Diskussionen sorgten intelligente Steuer- und Regelsysteme. Die R\u00e4te blieben hier am Ende bei der Regelung, die sie bereits im Rahmen der Energiestrategie beschlossen hatten: Netzbetreiber d\u00fcrfen solche Systeme nur mit aktiver Zustimmung der Konsumenten installieren.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1513296000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770756186183)\/","SubmissionDate":"\/Date(1460505600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5003,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}