{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20160048,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20160048,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"16.048","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"StGB und MStGB. Umsetzung von Art. 123c BV","Description":"Botschaft vom 3. Juni 2016 zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuchs und des Milit\u00e4rstrafgesetzes (Umsetzung von Art. 123c BV)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.06.2016</b></p><p><b>Lebensl\u00e4ngliches T\u00e4tigkeitsverbot f\u00fcr p\u00e4dophile Sexualstraft\u00e4ter </b></p><p><b>Verurteilte P\u00e4dophile d\u00fcrfen k\u00fcnftig ausnahmslos nicht mehr mit Kindern arbeiten. Dies sieht die Botschaft zur Umsetzung der P\u00e4dophilen-Initiative vor, die der Bundesrat am Freitag zu Handen des Parlaments verabschiedet hat. Um einem zentralen rechtsstaatlichen Anliegen zu entsprechen, das im Abstimmungskampf zum Ausdruck gekommen war, sind insbesondere f\u00fcr F\u00e4lle von sogenannten Jugendlieben Ausnahmen vom T\u00e4tigkeitsverbot m\u00f6glich. </b></p><p>Am 18. Mai 2014 haben Volk und St\u00e4nde die Volksinitiative \"P\u00e4dophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten d\u00fcrfen\" angenommen. Damit wurde die Bundesverfassung mit dem neuen Artikel\u00a0123c erg\u00e4nzt: \"Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abh\u00e4ngigen Person beeintr\u00e4chtigt haben, verlieren endg\u00fcltig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche T\u00e4tigkeit mit Minderj\u00e4hrigen oder Abh\u00e4ngigen auszu\u00fcben\". Dieses T\u00e4tigkeitsverbot muss durch eine Revision des Strafgesetzbuches und des Milit\u00e4rstrafgesetzes konkretisiert werden.</p><p>Der Bundesrat orientiert sich in seiner Botschaft eng am Wortlaut der neuen Verfassungsbestimmung. Demnach soll das Gericht bei Verurteilungen von Erwachsenen wegen Sexualdelikten an Minderj\u00e4hrigen und anderen besonders sch\u00fctzenswerten Personen grunds\u00e4tzlich unabh\u00e4ngig von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls zwingend ein lebensl\u00e4ngliches T\u00e4tigkeitsverbot anordnen. Besonders sch\u00fctzenswert sind auch Personen, die namentlich aufgrund des Alters oder einer Krankheit hilfsbed\u00fcrftig sind sowie Personen, die vom T\u00e4ter abh\u00e4ngig, zum Widerstand unf\u00e4hig oder urteilsunf\u00e4hig sind. Der umfassende Deliktskatalog enth\u00e4lt neben Verbrechen und Vergehen auch \u00dcbertretungen gegen die sexuelle Integrit\u00e4t (z.B. sexuelle Bel\u00e4stigung). Auch wenn der T\u00e4ter schuldunf\u00e4hig ist und zu einer Massnahme verurteilt wird, soll das Gericht zwingend ein lebensl\u00e4ngliches T\u00e4tigkeitsverbot anordnen.</p><p>Der Bundesrat will zugleich den ebenfalls in der Bundesverfassung verankerten rechtstaatlichen Grunds\u00e4tzen - insbesondere dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip - Rechnung tragen. Er sieht deshalb eine Ausnahmebestimmung und die M\u00f6glichkeit einer nachtr\u00e4glichen \u00dcberpr\u00fcfung vor, die aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse noch enger ausgestaltet worden sind. Zum einen kann das Gericht in besonders leichten F\u00e4llen auf ein zwingend lebensl\u00e4ngliches T\u00e4tigkeitsverbot verzichten. Dies gilt namentlich f\u00fcr F\u00e4lle von Jugendliebe, was auch einem Anliegen der Initiantinnen und Initianten entspricht. Zum anderen kann das T\u00e4tigkeitsverbot unter bestimmten Voraussetzungen nach fr\u00fchestens zehn Jahren auf Gesuch der verurteilten Person \u00fcberpr\u00fcft und allenfalls eingeschr\u00e4nkt oder aufgehoben werden.</p><p></p><p>Keine Ausnahmen f\u00fcr P\u00e4dophile</p><p>Bei p\u00e4dophilen Straft\u00e4tern im Sinne der Psychiatrie sind allerdings weder Ausnahmen noch \u00dcberpr\u00fcfungen m\u00f6glich. F\u00fcr sie muss das Gericht zwingend und immer ein lebensl\u00e4ngliches T\u00e4tigkeitsverbot anordnen. Damit setzt der Bundesrat das Hauptanliegen der Initiative um, das deren Titel \"P\u00e4dophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten d\u00fcrfen\" zum Ausdruck gebracht hatte. </p><p>Das lebensl\u00e4ngliche T\u00e4tigkeitsverbot soll mit zwei Instrumenten durchgesetzt werden. Mit dem Auszug aus dem Strafregister und dem neuen Sonderprivatauszug k\u00f6nnen Arbeitgeber, Organisationen und Bewilligungsbeh\u00f6rden pr\u00fcfen, ob gegen einen Bewerber oder einen Mitarbeitenden ein Verbot ausgesprochen worden ist. Zudem sollen diese T\u00e4ter in der Regel durch die Bew\u00e4hrungshilfe \u00fcberwacht und betreut werden.</p><p></p><p>Geltendes T\u00e4tigkeitsverbot erg\u00e4nzt und versch\u00e4rft</p><p>Die vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen erg\u00e4nzen das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene T\u00e4tigkeitsverbot. Damals wurde das alte Berufsverbot zu einem umfassenden T\u00e4tigkeitsverbot ausgeweitet. Das Gericht kann seither auch ausserberufliche T\u00e4tigkeiten in Vereinen oder anderen Organisationen verbieten, wenn n\u00f6tig lebenslang. Zudem wurde das T\u00e4tigkeitsverbot durch ein Kontakt- und Rayonverbot erg\u00e4nzt. Dieses Verbot sch\u00fctzt Menschen nicht nur vor Sexualstraften, sondern zum Beispiel auch vor h\u00e4uslicher Gewalt oder Nachstellungen.</p><p>Die vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen versch\u00e4rfen das geltende Recht in drei Punkten: Der Deliktskatalog wird ausgeweitet, es wird keine Mindeststrafe mehr vorausgesetzt und das zwingende T\u00e4tigkeitsverbot ist stets lebensl\u00e4nglich anzuordnen. Bei p\u00e4dophilen Straft\u00e4tern hat die Vorlage eine besonders weitgehende Versch\u00e4rfung zur Folge, da die Anwendung der Ausnahmebestimmung sowie die \u00dcberpr\u00fcfung des Verbots in jedem Fall ausgeschlossen sind.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 18.09.2017</b></p><p><b>St\u00e4nderat will endg\u00fcltige T\u00e4tigkeitsverbote f\u00fcr P\u00e4dokriminelle </b></p><p><b>Ein lebenslanges Verbot soll tats\u00e4chlich lebenslang sein: Der St\u00e4nderat hat beschlossen, dass ein einmal verh\u00e4ngtes Verbot, mit Kindern oder Abh\u00e4ngigen zu arbeiten, nicht mehr aufgehoben werden kann.</b></p><p>Der Entscheid fiel am Montag bei der Umsetzung der P\u00e4dophilen-Initiative. Diese verlangt, dass Personen, die wegen Sexualdelikten an Kindern oder abh\u00e4ngigen Personen verurteilt wurden, nie mehr eine berufliche oder ehrenamtliche T\u00e4tigkeit mit Minderj\u00e4hrigen oder Abh\u00e4ngigen aus\u00fcben d\u00fcrfen.</p><p>\u00dcber die Endg\u00fcltigkeit eines solchen Verbots gab es im St\u00e4nderat unterschiedliche Ansichten. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass nur gegen klinisch p\u00e4dophile T\u00e4ter endg\u00fcltige T\u00e4tigkeitsverbote verh\u00e4ngt werden d\u00fcrfen. Andere sollten nach zehn Jahren \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen. Massnahmen sollten nur so lange aufrecht erhalten werden, wie es zur Erreichung eines Ziels n\u00f6tig sei, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.</p><p>Unterst\u00fctzt wurde sie von der Linken: Der Titel der Initiative verlange, dass P\u00e4dophile nie mehr mit Kindern arbeiten d\u00fcrften, sagte Robert Cramer (Gr\u00fcne/GE). \"Das ist es, was der Bundesrat vorschl\u00e4gt.\" Wenn der T\u00e4ter nicht p\u00e4dophil sei, m\u00fcsse das T\u00e4tigkeitsverbot \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen. Die Mehrheit des St\u00e4nderats war anderer Meinung: Die kleine Kammer sprach sich mit 28 zu 14 Stimmen gegen die M\u00f6glichkeit der \u00dcberpr\u00fcfung aus.</p><p></p><p>Abgeschw\u00e4chter Automatismus</p><p>Die Initiative enth\u00e4lt einen Automatismus, die Umst\u00e4nde des Einzelfalls sollen vom Richter nicht ber\u00fccksichtigt werden d\u00fcrfen. Weil das den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit verletzt, schlug der Bundesrat eine H\u00e4rtefallklausel vor: In \"besonders leichten F\u00e4llen\" soll das Gericht ausnahmsweise darauf verzichten k\u00f6nnen, ein lebenslanges T\u00e4tigkeitsverbot auszusprechen.</p><p>Im St\u00e4nderat war das im Grundsatz nicht umstritten. Die Gegner der H\u00e4rtefallklausel d\u00fcrften auf den Nationalrat setzen, wo ein Streichungsantrag bessere Chancen hat. Gestritten wurde bloss \u00fcber die Formulierung: Die Kommission hatte beantragt, dass Richter nicht nur in \"besonders leichten\", sondern in allen \"leichten\" F\u00e4llen Ausnahmen vom Automatismus machen k\u00f6nnen.</p><p>Andrea Caroni (FDP/AR) wehrte sich gegen die Aufweichung: Es gelte, die Initiative so \"pfefferscharf wie bestellt\" umzusetzen. Sommaruga setzte sich ebenfalls daf\u00fcr ein, dass Richter tats\u00e4chlich nur bei Bagatelldelikten eine Ausnahme machen k\u00f6nnen. Der Rat folgte ihr 22 zu 19 Stimmen.</p><p>Als Beispiele f\u00fcr besonders leichte F\u00e4lle hatte der Bundesrat in der Botschaft den Austausch von Videos unter Jugendlichen oder anz\u00fcgliches Verhalten im Beisein von Kindern genannt, vor allem aber die so genannte Jugendliebe. Diese hat der St\u00e4nderat in einer eigenen Bestimmung konkretisiert: Eine Ausnahme ist nur dann m\u00f6glich, wenn der T\u00e4ter h\u00f6chstens 21 Jahre und das Opfer mindestens 14 Jahre alt ist und zwischen den beiden eine Liebesbeziehung bestand.</p><p></p><p>Kein Verbot bei Bagatellen</p><p>Die eine oder andere Lockerung fand im St\u00e4nderat dennoch eine Mehrheit. So sollen \u00dcbertretungen und Antragsdelikte nicht automatisch zu einem lebensl\u00e4nglichen T\u00e4tigkeitsverbot f\u00fchren: Der St\u00e4nderat strich Exhibitionismus und sexuelle Bel\u00e4stigung aus dem Katalog der Anlasstaten. Zudem beschloss er, dass T\u00e4tigkeiten mit Minderj\u00e4hrigen nur dann verboten werden, wenn die Straftat an einer unter 16-j\u00e4hrigen Person begangen worden ist.</p><p>Der St\u00e4nderat hat die Vorlage auch vereinfacht, indem statt drei nur noch zwei Arten von T\u00e4tigkeitsverboten vorgesehen sind: Eines verbietet T\u00e4tigkeiten mit Minderj\u00e4hrigen, ein weiteres dient dem Schutz von Erwachsenen. Der Bundesrat sah zus\u00e4tzlich ein Verbot von Patientenkontakten vor.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat das Umsetzungsgesetz mit 26 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.12.2017</b></p><p><b>P\u00e4dophilen-Initiative: R\u00e4te streiten \u00fcber Ausnahmen f\u00fcr T\u00e4ter In gewissen F\u00e4llen d\u00fcrfen einschl\u00e4gig vorbestrafte Sexualstraft\u00e4ter auch in Zukunft mit Kindern und Abh\u00e4ngigen arbeiten. National- und St\u00e4nderat sind sich einig, dass die P\u00e4dophilen-Initiative mit einer H\u00e4rtefallklausel umgesetzt werden soll.</b></p><p>Die kleine Kammer hatte die \u00c4nderung des Strafgesetzbuches in der Herbstsession behandelt. Der Nationalrat befasste sich am Montagabend mit der Umsetzung der P\u00e4dophilen-Initiative. Im Zentrum der Diskussion stand die Ausnahme f\u00fcr \"besonders leichte F\u00e4lle\".</p><p>In solchen F\u00e4llen muss der Richter nicht automatisch ein Verbot f\u00fcr die Arbeit mit Kindern und Abh\u00e4ngigen verh\u00e4ngen. Ziel der H\u00e4rtefallklausel ist es, den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit einhalten zu k\u00f6nnen. Dieser sei mit der Annahme der Initiative nicht ausser Kraft gesetzt worden, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.</p><p></p><p>Notbremse f\u00fcr Richter</p><p>Wie der St\u00e4nderat hat auch der Nationalrat der H\u00e4rtefallklausel deutlich zugestimmt - gegen den Widerstand von SVP und BDP. \"Es gibt keinen einzigen Grund, weshalb ein T\u00e4ter, der wegen sexueller Handlungen mit Kindern oder Abh\u00e4ngigen verurteilt worden ist, wieder mit solchen arbeiten k\u00f6nnen soll\", sagte Natalie Rickli (ZH). Es sei besser, wenn er einen anderen Beruf aus\u00fcbe.</p><p>Die \u00fcbrigen Fraktionen waren anderer Meinung. Die Bedingungen der H\u00e4rtefallklausel seien extrem streng, sagte SP-Sprecher Jean Christophe Schwaab (VD). Zudem gebe es auch in leichten F\u00e4llen keine Ausnahme, wenn der T\u00e4ter im klinischen Sinn p\u00e4dophil sei.</p><p>Die H\u00e4rtefallklausel trage dazu bei, absurde F\u00e4lle zu vermeiden, sagte Christa Markwalder (FDP/BE). Mit Beispielen taten sich die Bef\u00fcrworter allerdings schwer. Dies lag nicht zuletzt daran, dass die R\u00e4te f\u00fcr die Jugendliebe eine explizite Ausnahme ins Gesetz aufgenommen haben.</p><p>Einig sind sich die R\u00e4te auch bez\u00fcglich der Aufhebung einmal ausgesprochener T\u00e4tigkeitsverbote. Obwohl diese gem\u00e4ss der neuen Verfassungsbestimmung \"endg\u00fcltig\" sein sollten, schlug der Bundesrat die M\u00f6glichkeit der \u00dcberpr\u00fcfung nach zehn Jahren vor. Wenn von einem T\u00e4ter kein Risiko mehr ausgehe, solle dies nicht von vornherein ausgeschlossen werden, sagte Sommaruga.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte das abgelehnt. Im Nationalrat setzte sich nur eine vorwiegend linke Minderheit f\u00fcr die M\u00f6glichkeit einer Aufhebung ein. Damit werde dem Verfassungsgrundsatz nach verh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Handeln nachgelebt, sagte Alexander Tsch\u00e4pp\u00e4t (SP/BE). Auch lebensl\u00e4ngliche Strafen w\u00fcrden \u00fcberpr\u00fcft.</p><p></p><p>Keine weiteren Ausnahmen</p><p>In der Frage, welche Delikte zu einem T\u00e4tigkeitsverbot f\u00fchren sollen, sind sich die R\u00e4te jedoch nicht einig. Es handelt sich vor allem um schwere Sexualstraftaten wie sexuelle Handlungen mit Minderj\u00e4hrigen, Vergewaltigung oder sexuelle N\u00f6tigung. Der St\u00e4nderat hat jedoch leichtere Straftaten wie Exhibitionismus und sexuelle Bel\u00e4stigung, aber auch den Konsum von Kinderpornografie aus dem Deliktkatalog gestrichen.</p><p>Dagegen setzte sich Rickli erfolgreich zur Wehr. \"M\u00f6chten sie dass ihr Kind zu einem Lehrer in die Schule geht, der Kinderpornos konsumiert?\", frage sie. Markwalder erinnerte daran, dass es um Automatismen gehe. Es gelte abzuw\u00e4gen. Der Konsum von Kinderpornografie d\u00fcrfe nicht mit Menschenhandel auf eine Stufe gestellt werden. Die Mehrheit war anderer Meinung und lehnte die vom St\u00e4nderat beschlossenen Streichungen ab.</p><p>Eine Differenz gibt es auch bei der Altersgrenze. Nach den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderats muss das Opfer der Sexualstraftat unter 16 Jahre alt sein, damit dem T\u00e4ter die Arbeit mit Kindern verboten werden kann. Der Nationalrat hat die Altersgrenze bei 18 Jahren festgelegt. Nach Ansicht der Mehrheit w\u00e4re deren Senkung ein R\u00fcckschritt gegen\u00fcber dem geltenden Recht.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Gesetzes\u00e4nderung einstimmig gut. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 28.02.2018</b></p><p><b>Umsetzung der P\u00e4dophilen-Initiative auf der Zielgeraden </b></p><p><b>Bei der Umsetzung der P\u00e4dophilen-Initiative ist der St\u00e4nderat dem Nationalrat am Mittwoch weitgehend entgegengekommen. Die wichtigsten Grunds\u00e4tze und Ausnahmen stehen nun fest.</b></p><p>Ein automatisches lebenslanges T\u00e4tigkeitsverbot f\u00fcr einschl\u00e4gig vorbestrafte T\u00e4ter wirft die Frage der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit auf. National- und St\u00e4nderat haben das Problem mit einer H\u00e4rtefallklausel gel\u00f6st: In besonders leichten F\u00e4llen soll das Gericht darauf verzichten k\u00f6nnen, ein T\u00e4tigkeitsverbot zu verh\u00e4ngen.</p><p>Damit k\u00f6nnen absurde und besonders stossende F\u00e4lle vermieden werden. F\u00e4lle von Jugendliebe fallen nach Ansicht der kleinen Kammer ebenfalls unter die H\u00e4rtefallklausel. Um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, hat sie auf eine spezielle Regelung f\u00fcr Liebesbeziehungen zwischen Heranwachsenden und jungen Erwachsenen verzichtet. Damit schuf er eine Differenz zum Nationalrat.</p><p></p><p>Keine Ausnahmen</p><p>\u00dcber die Delikte, die ein T\u00e4tigkeitsverbot mit Minderj\u00e4hrigen oder Abh\u00e4ngigen zur Folge haben, herrscht hingegen Einigkeit. Es handelt sich meist um schwere Straftaten wie sexuelle Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung oder sexuelle N\u00f6tigung.</p><p>Zun\u00e4chst wollte der St\u00e4nderat \u00dcbertretungen und Antragsdelikte aus dem Katalog der Anlasstaten streichen. Das h\u00e4tte sexuelle Bel\u00e4stigung und Exhibitionismus betroffen. Zudem wollte die kleine Kammer eine Ausnahme f\u00fcr den Konsum von Pornografie machen. Die vorberatende Kommission beantragte, dabei zubleiben, weil leichtere Delikte nicht mit einem lebenslangen T\u00e4tigkeitsverbot bestraft werden sollten.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga sah das insbesondere in Bezug auf den Konsum verbotener Pornografie anders. Stefan Engler (CVP/GR) argumentierte, dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit werde bereits mit der H\u00e4rtefallklausel Rechnung getragen. Der St\u00e4nderat folgte ihm mit 23 zu 18 Stimmen.</p><p></p><p>Initiative ausgedehnt</p><p>Unterlegen ist die Kommission auch mit dem Antrag, dass nur jene Straftaten automatisch mit einem lebenslangen T\u00e4tigkeitsverbot mit Minderj\u00e4hrigen belegt werden sollen, die an oder vor unter 16-J\u00e4hrigen begangen wurden. Der Nationalrat hatte die Altersgrenze der Opfer von Anlasstaten bei 18 Jahren festgelegt.</p><p>Daniel Jositsch (SP/ZH) argumentierte vergeblich, dass die Initiative nur T\u00e4tigkeitsverbote f\u00fcr T\u00e4ter verlange, die eine Straftat an Kindern begangen habe. Wer eine Straftat an einer \u00fcber 16-j\u00e4hrigen Person begehe, sei nicht unbedingt p\u00e4dophil, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Engler hingegen bezeichnete auch unter 18-j\u00e4hrige Lehrlinge oder junge Sportler als besonders schutzbed\u00fcrftig.</p><p>Die \u00c4nderung des Strafgesetzbuchs geht nun zur\u00fcck an den Nationalrat. Eine weitere Differenz, die es zu bereinigen gilt, betrifft das Strafregister-Informationssystem VOSTRA.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.03.2018</b></p><p><b>Einigung \u00fcber Umsetzung der P\u00e4dophilen-Initiative </b></p><p><b>\u00dcber die Umsetzung der P\u00e4dophilen-Initiative besteht Einigkeit. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzten Differenzen ausger\u00e4umt. Im Zentrum steht die sogenannte H\u00e4rtefallklausel.</b></p><p>Diese soll dem Gericht erm\u00f6glichen, in besonders leichten F\u00e4llen eine Ausnahme zu machen. Die Initiative \"P\u00e4dophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten d\u00fcrfen\" enth\u00e4lt n\u00e4mlich einen Automatismus.</p><p>Unabh\u00e4ngig von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls muss einschl\u00e4gig vorbestraften T\u00e4ter jegliche T\u00e4tigkeit mit Minderj\u00e4hrigen und Abh\u00e4ngigen verboten werden. Das vom Gericht ausgesprochene Strafmass spielt keine Rolle. Das verletzt den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit.</p><p></p><p>Absurde Urteile</p><p>Mit der H\u00e4rtefallklausel will das Parlament keine Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung durch die Hintert\u00fcr einf\u00fchren. Absurde Urteile oder besonders stossende Verletzungen des Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzips sollen damit aber vermieden werden k\u00f6nnen. Keine Ausnahme darf das Gericht bei klinisch p\u00e4dophilen Straft\u00e4tern machen oder bei Verurteilten, die sich besonders schwere Delikte zu Schulden kommen liessen.</p><p>In der Botschaft erw\u00e4hnte der Bundesrat denkbare Beispiele f\u00fcr besonders leichte F\u00e4lle, darunter den Verkauf eines Magazins mit expliziten Darstellung an einen Minderj\u00e4hrigen oder das Herumzeigen von Sexvideos mit kinderpornografischem Inhalt unter Jugendlichen. Erw\u00e4hnt ist auch der Fall einer Frau, die sich von ihrem Ehemann vor den Augen der minderj\u00e4hrigen Babysitterin anst\u00f6ssig begrabschen liess.</p><p>Diese Beispiele bleiben umstritten. Solche oder \u00e4hnliche F\u00e4lle m\u00fcssen vielleicht dereinst von den Gerichten beurteilt werden. Unbestritten ist aber, dass die Jugendliebe zwischen jungen Erwachsenen und bereits jugendlichen Kindern einen besonders leichten Fall darstellt.</p><p></p><p>Ausnahme f\u00fcr Jugendliebe</p><p>Die letzte bedeutende Differenz zwischen den R\u00e4ten betraf eine Bestimmung, die eine ausdr\u00fcckliche Ausnahme f\u00fcr die Jugendliebe im Gesetz verankern wollte. Der St\u00e4nderat hatte diese Sonderausnahme zun\u00e4chst beschlossen, dann aber wieder fallengelassen. Am Mittwoch ist auch der Nationalrat, der die Klausel \u00fcbernommen hatte, mit 101 zu 81 Stimmen auf seinen Entscheid zur\u00fcckgekommen.</p><p>Kommissionssprecherin Andrea Gm\u00fcr (CVP/LU) warnte vor Abgrenzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheit. Nach Ansicht von Natalie Rickli (SVP/ZH) sind neben der Jugendliebe keine anderen Ausnahmen denkbar. Deshalb sei eine ausdr\u00fcckliche Bestimmung unn\u00f6tig, sagte sie. SP, Gr\u00fcne und die FDP k\u00e4mpfte erfolglos f\u00fcr die Ausnahmebestimmung. \"Es ist wichtig, dass wir den gesetzgeberischen Willen m\u00f6glichst klar definieren\", sagte Christa Markwalder (FDP/BE).</p><p>Bei einer weiteren Differenz zum Strafregister-Informationssystem VOSTRA lenkte der Nationalrat ebenfalls ein.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1521158400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|1216","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770756856400)\/","SubmissionDate":"\/Date(1464912000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5004,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Strafrecht"}}